Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung für eine Mammareduktionsplastik bzw. Brustverkleinerungsoperation; Versorgung mit einer Mammareduktionsplastik i.R.e. stationären Behandlung; Vorliegen einer Krankheit als Grundvoraussetzungen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 26.09.2007 - S 18 KR 260/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07
Dabei kommt nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit Krankheitswert im Rechtssinne zu; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (Bundessozialgericht…, Urteil vom 13. Juli 2004, B 1 KR 11/04, SozR 4-2500 § 13 Nr. 4; Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 9/04 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 3 sowie zuletzt Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris).Die Rechtsprechung hat als Beispiele für eine Entstellung z.B. das Fehlen natürlichen Kopfhaares bei einer Frau oder eine Wangenatrophie oder Narben im Lippenbereich angenommen oder erörtert (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 3).
Dagegen hat das Bundessozialgericht bei der Fehlanlage eines Hodens eines männlichen Versicherten eine Entstellung nicht einmal für erörterungswürdig angesehen (…Urteil vom 9. Juni 1998, B 1 KR 18/96 R, SozR 3-2500 § 39 Nr. 5) und eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust revisionsrechtlich abgelehnt (Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, a.a.O.).
Eine solche Rechtfertigung ist vorliegend vor allem wegen der Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der deshalb grundsätzlich unsicheren Erfolgsprognose zu verneinen: Auf Grund von medizinischen Untersuchungen gab und gibt es Hinweise darauf, dass bei Patienten, die wegen einer als Makel empfundenen körperlichen Besonderheit psychisch erkranken, operative Interventionen sogar zu einer Verschlimmerung des psychischen Krankheitsbildes führen können und daher als kontraindiziert angesehen müssen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, a.a.O.).
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07
Dabei kommt nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit Krankheitswert im Rechtssinne zu; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (Bundessozialgericht…, Urteil vom 13. Juli 2004, B 1 KR 11/04, SozR 4-2500 § 13 Nr. 4; Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 9/04 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 3 sowie zuletzt Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris).Vielmehr muss es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handeln, die nahe liegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit erzeugt und damit zugleich erwarten lässt, dass die Betroffene ständig viele Blicke auf sich zieht, zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzuziehen und zu vereinsamen droht, sodass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris).
- BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07
Dagegen hat das Bundessozialgericht bei der Fehlanlage eines Hodens eines männlichen Versicherten eine Entstellung nicht einmal für erörterungswürdig angesehen (Urteil vom 9. Juni 1998, B 1 KR 18/96 R, SozR 3-2500 § 39 Nr. 5) und eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust revisionsrechtlich abgelehnt (…Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 3/03 R, a.a.O.). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07
Dabei kommt nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit Krankheitswert im Rechtssinne zu; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (Bundessozialgericht…, Urteil vom 13. Juli 2004, B 1 KR 11/04, SozR 4-2500 § 13 Nr. 4; Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 9/04 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 3 sowie zuletzt Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris). - BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - L 9 KR 589/07
Dabei kommt nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit Krankheitswert im Rechtssinne zu; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Juli 2004, B 1 KR 11/04, SozR 4-2500 § 13 Nr. 4;… Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 9/04 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 3 sowie zuletzt Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris).
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 4761/09
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Brustverkleinerung - Mammahyperplasie …
Die Klägerin hat schließlich keinen Naturalleistungsanspruch auf die Brustverkleinerungsoperation gehabt, weil die Mammahyperplasie keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Brustoperation zur Behandlung einer psychischen Erkrankung nicht notwendig gewesen ist (vgl speziell zu einer Brustverkleinerungsoperation zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2008, L 5 KR 2638/07, zit nach juris; Hessisches LSG, Urteil vom 21 August 2008, L 1 KR 7/07, zit nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008, L 9 KR 589/07, zit nach juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. November 2007, L 5 KR 80/06; zit nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 625/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - L 1 KR 197/08
Mammareduktionsplastik; Osteochondrose
Richtigerweise wäre nämlich bei der Klägerin eine solche Operation allenfalls eine als Sachleistung auszuführende Krankenbehandlung angezeigt gewesen, wenn zuvor alle Behandlungen, welche auf die Rückenbeschwerden direkt abzielen, ausgeschöpft gewesen wären (im Ergebnis ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 - L 9 KR 589/07 -).
- LSG Hessen, 10.04.2013 - L 8 KR 115/12
Krankenversicherung - Brustverkleinerung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen …
Eine (ggf. subjektiv empfundene) Verbesserung des Aussehens ist kein Behandlungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2008 - L 9 KR 589/07). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - L 1 KR 224/11
Krankenversicherung
Eventuelle kosmetische Defizite stellen keine Krankheit dar, eine (ggfs. subjektiv empfundene) Verbesserung des Aussehens ist kein Behandlungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2008 - L 9 KR 589/07). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 11 KR 25/09
Krankenversicherung
Um eine Auffälligkeit eines solchen Ausmaßes zu erreichen, muss eine beachtliche Erheblichkeitsschwelle überschritten sein (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 23.02.2010 - L 11 KR 4761/09 und vom 11.06.2008 - L 9 KR 589/07 - jeweils m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KR 4901/08 Dr. S. und Dr. v. B. haben in den MDK-Gutachten vom 8.7.2004 bzw. vom 24.7.2008 ebenfalls mit Recht auf die zweckdienliche, regelmäßig ambulante orthopädische Behandlung bzw. die Rückenschulung zur Bekämpfung orthopädischer Beschwerden des muskulo-skelettalen Systems hingewiesen (zum Vorrang physiotherapeutischer Behandlungen in Fällen der vorliegenden Art auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.11.2007, - L 5 KR 80/06 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2008, - L 9 KR 589/07 -).
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 KR 5058/10 Auch hierzu sind - wie Dr. de R.-W. im MDK-Gutachten vom 13.7.2011 festgestellt hat - nach wie vor entsprechende Untersuchungen nicht durchgeführt worden, weshalb nicht bekannt ist, ob muskulär bedingte Wirbelsäulenbeschwerden mit physikalischen (konservativen) Behandlungsmaßnahmen nicht ebenso erfolgreich, aber weniger belastend und risikoreich behandelt werden können wie durch einen mit unvermeidlichen Operationsrisiken behafteten Eingriff zur Verkleinerung der Brust (zum Vorrang physiotherapeutischer Behandlungen in Fällen der vorliegenden Art auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.11.2007, - L 5 KR 80/06 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2008, - L 9 KR 589/07 -).
- SG Dortmund, 31.08.2010 - S 40 KR 313/07
Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter …
Dann aber sind in der Regel die konservativen Therapien zuvor zu versuchen, weil nur dann die gebotene Abwägung zugunsten des Versicherten ausgehen kann (vgl. etwa ebenso bei operativen Brustverkleinerungen LSG NRW, Urteil vom 10.05.2007, Az.: L 5 KR 118/04; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2008, Az.: L 9 KR 589/07). - SG Berlin, 27.03.2008 - S 36 KR 1028/05
Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Kostenerstattung für die …
Richtigerweise wäre nämlich bei der Klägerin eine solche Operation allenfalls eine als Sachleistung auszuführende Krankenbehandlung angezeigt gewesen, wenn zuvor alle Behandlungen, welche auf die Rückenbeschwerden direkt abzielen, ausgeschöpft gewesen wären (im Ergebnis ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 L 9 KR 589/07 ).