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   LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11   

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https://dejure.org/2013,40172
LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11 (https://dejure.org/2013,40172)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 9 SO 16/11 (https://dejure.org/2013,40172)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11 (https://dejure.org/2013,40172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 53 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 SGB 9, § 8 Abs 1 S 1 BSHG§47V, § 8 Abs 1 S 2 Halbs 1 BSHG§47V
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf das Kfz - regelmäßige Benutzung - Sicherstellung der Mobilität durch andere Beförderungsmöglichkeiten - Zumutbarkeit der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - 3 L 231/05

    Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg benennt zwar in seinem Urteil vom 28. September 2007 (Az.: 3 L 231/05 -, FEVS 59, S. 280) diesen Grundsatz, führt aber weiter aus, dass die zeitliche Fixierung nicht uneingeschränkt gelte.

    Ist die erforderliche Mobilität in zumutbarer Weise durch andere Hilfen, z. B. durch die Benutzung eines Behindertenfahrdienstes oder von öffentlichen Verkehrsmitteln oder in sonstiger Weise (Krankentransport, Taxi, Mietauto) sichergestellt, ist der Behinderte nicht auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ständig angewiesen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. September 2007 - 3 L 231/05).

    Der Schulbesuch ist gleichwertig der Teilhabe am Arbeitsleben (OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. September 2007 - 3 L 231/05 -, FEVS 59, 280, 284).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R -) stellt - jedenfalls hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - auf den Zeitpunkt der Entstehung der Kosten, also in der Regel der Anschaffung des Kfz, ab.

    Insbesondere stehen §§ 2, 18 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe, Leistung erst ab Kenntnis des Sozialhilfeträgers) einer Leistungsgewährung nicht entgegen (so: BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R -, recherchiert bei juris, Rn. 13; Sozialgericht Gotha, Urteil vom 2. Juni 2006 - S 14 SO 1391/06 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 8 SO 20/07

    Gewährung einer Eingliederungshilfe durch Übernahme von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Außerdem teilt der Senat nicht die Auffassung, eine regelmäßige Benutzung eines Autos sei schon dann gegeben, wenn gelegentliche Besuche von Bekannten, Verwandten und Freunden mittels Pkw durchgeführt werden müssten, weil ein behinderter Mensch nicht darauf verwiesen werden dürfe, Besuche zu Hause zu empfangen (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Mai 2007 - L 8 SO 20/07 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - L 9 SO 40/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Für Fahrten zu Ärzten sind die Krankenkassen zuständig (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011 - L 9 SO 40/09 -, recherchiert bei juris, Rn. 57).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Allerdings kommt es - entgegen der Auffassung der Beklagten - jedenfalls im Bereich der Sozialhilfe (anders im Unfallversicherungsrecht: BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 Ra 44/93 - Urteil vom 29. April 1997 - 8 RKn 31/65 - LSG Thüringen, Urteil vom 2. Juli 2003 - L 1 U 676/02 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 8 U 36/11 -), nicht darauf an, dass der Kläger im Laufe des gerichtlichen Verfahrens einen Pkw erworben hat, denn, richtet sich der geltend gemachte Anspruch - wie hier - auf eine Geldleistung, ist es rechtlich unerheblich, ob der Kläger zwischenzeitlich ein Kfz angeschafft hat.
  • LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Betriebskosten eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    "Angewiesen sein" bedeutet somit wegen Fehlens anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten die Notwendigkeit der ständigen Nutzung eines eigenen Kfz, also nicht nur vereinzelt und gelegentlich (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09 -, recherchiert bei juris, Rn. 35; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 3 AL 124/13 ER -, Info also 2013, S. 216, 219).
  • LSG Sachsen, 27.06.2013 - L 3 AL 124/13

    Asperger-Syndrom; einstweilige Anordnung; Hilfen zur Teilhabe am

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    "Angewiesen sein" bedeutet somit wegen Fehlens anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten die Notwendigkeit der ständigen Nutzung eines eigenen Kfz, also nicht nur vereinzelt und gelegentlich (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09 -, recherchiert bei juris, Rn. 35; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 3 AL 124/13 ER -, Info also 2013, S. 216, 219).
  • SG München, 27.03.2012 - S 48 SO 485/10

    Hilfen zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges als Leistung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Dem Sozialgericht kann daher insoweit nicht gefolgt werden, als es meint, auch Freizeitaktivitäten des Klägers wie Verwandten- und Bekanntenbesuche, Urlaube, Besuche von kulturellen Veranstaltungen, Einkäufe und sonstige Besorgungen sowie Fahrten zu Behörden führten dazu, dass dieser auf ein Kfz angewiesen gewesen sei (so auch SG München, Urteil vom 27. März 2012 - S 48 SO 485/10 -, ZFSH-SGB 2012, S. 549; wohl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2012 - L 2 SO 1378/11 -, FEVS 64, S. 407).
  • LSG Thüringen, 02.07.2003 - L 1 U 676/02
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Allerdings kommt es - entgegen der Auffassung der Beklagten - jedenfalls im Bereich der Sozialhilfe (anders im Unfallversicherungsrecht: BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 Ra 44/93 - Urteil vom 29. April 1997 - 8 RKn 31/65 - LSG Thüringen, Urteil vom 2. Juli 2003 - L 1 U 676/02 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 8 U 36/11 -), nicht darauf an, dass der Kläger im Laufe des gerichtlichen Verfahrens einen Pkw erworben hat, denn, richtet sich der geltend gemachte Anspruch - wie hier - auf eine Geldleistung, ist es rechtlich unerheblich, ob der Kläger zwischenzeitlich ein Kfz angeschafft hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2009 - L 15 SO 262/07
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
    Der Senat ist der Auffassung, dass die Beförderung durch Taxis, Mietautos oder einen Behindertendienst zumutbar ist, auch wenn solche Beförderungsmöglichkeiten nicht ständig zur Verfügung stehen (anderer Ansicht: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. März 2009 - L 15 SO 262/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • SG Gotha, 02.06.2008 - S 14 SO 1391/06

    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs - Kraftfahrzeughilfe im Rahmen der

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Dem Regelbeispiel des Angewiesenseins auf ein Kfz insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl § 8 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Eingliederungshilfe-VO) lässt sich schließlich keine Begrenzung des Anspruchs dahin entnehmen, dass der behinderte Mensch vor dem Hintergrund seiner Wünsche "in der Regel täglich" auf das Kraftfahrzeug angewiesen sein müsse (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.9.2011 - L 9 SO 40/09 - RdNr 45 ff; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 9 SO 16/11 - ZFSH/SGB 2014, 298 ff; Schmeller in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 54 SGB XII RdNr 47 f, Stand März 2016; Exner/Dillmann, br 2013, 1) .
  • SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Rechtsänderung durch BTHG

    Der öffentliche Personennahverkehr ist grundsätzlich verpflichtet behinderte Menschen zu transportieren und ist hierauf auch eingerichtet (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2013, Az.: L 9 SO 16/11 - juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az.: L 9 SO 175/18 B ER, Rn. 6 - 16, juris).
  • LSG Hessen, 09.05.2018 - L 4 SO 214/16

    Kostenübernahme für die Anschaffung und den Umbau eines Kraftfahrzeugs (Kleinbus)

    Insbesondere lässt sich keine Begrenzung des Anspruchs dahin entnehmen, dass der behinderte Mensch vor dem Hintergrund seiner Wünsche "in der Regel täglich" auf das Kraftfahrzeug angewiesen sein müsse (so aber noch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011 - L 9 SO 40/09 - Rn 45 ff; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11 - ZFSH/SGB 2014, 298; Schmeller, in: Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, (Stand: März 2016), § 54 SGB XII Rn. 47 f.; Exner/Dillmann, br 2013, 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2018 - L 9 SO 175/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Der öffentliche Personennahverkehr ist verpflichtet, behinderte Menschen zu transportieren, und ist hierauf grundsätzlich auch eingerichtet (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11 - juris; Urteil vom 8. August 2018 - L 9 SO 49/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 1119/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Ferner ist eine ständige oder jedenfalls fast tägliche Benutzung des Kraftfahrzeugs (so aber LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11 - ) nicht zu fordern; ausreichend ist vielmehr, dass die Notwendigkeit zur Nutzung nach dem gebotenen individualisierenden Prüfungsmaßstab regelmäßig (vgl. in anderem Zusammenhang § 10 Abs. 6 EinglHV), d.h. nicht nur vereinzelt oder gelegentlich, besteht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 a.a.O. ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2007 a.a.O. ; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, § 8 EinglHV Rdnr. 9.1 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 9 SO 54/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Der Senat ist der Auffassung, dass die Beförderung durch Taxis, Mietautos oder einen Behindertendienst bzw. durch den öffentlichen Personennahverkehr grundsätzlich zumutbar ist, auch wenn solche Beförderungsmöglichkeiten nicht ständig zur Verfügung stehen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11).

    Der öffentliche Personennahverkehr ist verpflichtet, behinderte Menschen zu transportieren und er ist hierauf grundsätzlich auch eingerichtet (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Dieser Häufigkeitsgrad ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der behinderte Mensch nur mit Hilfe seines Kfz die Wohnung verlassen kann, wenn er also zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft überhaupt auf ein Auto angewiesen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.9.2012, L 2 SO 1378/11, juris Rn. 43; etwas zu weitgehend sogar Notwendigkeit einer "ständigen" Nutzung verlangt vom Schleswig-Holsteinischen LSG, Urt. v. 27.11.2013, L 9 SO 16/11, juris Rn. 30)).
  • SG Itzehoe, 21.08.2018 - S 45 SO 43/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Die Beurteilung eines Anspruches eines behinderten Menschen erfolgt dabei maßgeblich danach, ob er anhand der Art und Schwere der Behinderung und seiner Lebensumstände und Verhältnisse auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen ist (Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts v. 27. November 2013, L 9 SO 16/11, Rn. 28, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2019 - L 8 SO 274/18
    Grundsätzlich kommt beispielsweise die Kostenübernahme für einen Mietwagen in Frage (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2016 - L 7 SO 1119/10 - juris Rn. 42; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 9 SO 16/11 - juris Rn. 28; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. November 2011 - L 4 SO 283/11 - juris Rn. 18).
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