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   LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09   

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LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09 (https://dejure.org/2011,20045)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.2011 - L 9 SO 19/09 (https://dejure.org/2011,20045)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 2011 - L 9 SO 19/09 (https://dejure.org/2011,20045)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Zur analogen Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte hat das BSG in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 (6 RKa 36/83, in juris Rn. 6) ausgeführt, diese sei dann geboten, wenn die Regelungsabsicht des Gesetzgebers wegen der Gleichheit der zugrundeliegenden Interessenlage auch den nicht geregelten Fall hätte einbeziehen müssen.

    Das ist schon dann der Fall, wenn es nur zweifelhaft ist, ob der Unterschied zwischen den verglichenen Sachverhalten nicht doch so groß ist, dass durch eine Gleichstellung die gesetzliche Wertung in Frage gestellt sein könnte (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1984, 6 RKa 36/83, in juris Rn. 8).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ergibt sich der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, insbesondere aus den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts (BSG, Urteil vom 29. September 2009, B 8 SO 23/08 R, in juris Rn. 14).

    Mit seiner Auslegung des § 74 SGB XII weicht der Senat von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. September 2009, B 8 SO 23/08 R) ab.

  • VG Bremen, 20.08.2009 - S 5 K 4054/08
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Der Beklagte verweist auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Bremen (S 5 K 4054/08, Urteil vom 20. August 2009) sowie eine Entscheidung des SG Gelsenkirchen (S 2 SO 43/07), die sich für die Anwendung des § 87 Abs. 3 SGB XII bei der Übernahme von Bestattungskosten ausgesprochen hätten.
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Zwar mag es gerechtfertigt sein, Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Sinne von § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII nicht gesetzlich vorgeschrieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981, 5 C 12.80, in juris Rn. 9), als angemessene Beiträge im Sinne dieser Vorschrift vom Einkommen abzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug zu einem sozialhilferechtlich anerkennenswerten Zweck gehalten wird (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 1988, 4 B 373/88, in juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 16 A 1160/02

    Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Unerheblichkeit der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Denn bei den Bestattungskosten handelt es sich nicht ausschließlich um Aufwendungen im privaten Nutzen, sondern sie dienen daneben auch zur Herbeiführung eines öffentlich gebotenen und erwünschten Zustandes (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2004, 16 A 1160/02, in juris Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 4 B 373/88
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Zwar mag es gerechtfertigt sein, Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Sinne von § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII nicht gesetzlich vorgeschrieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981, 5 C 12.80, in juris Rn. 9), als angemessene Beiträge im Sinne dieser Vorschrift vom Einkommen abzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug zu einem sozialhilferechtlich anerkennenswerten Zweck gehalten wird (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 1988, 4 B 373/88, in juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
    Aufgrund der Normierung der eigenständigen Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit (vgl. für die Vorgängervorschrift des § 15 BSHG Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 5. Juni 1997, 5 C 13/96, in juris Rn. 8) sind für den Anspruch auf die Übernahme von Bestattungskosten neben der Bedürftigkeit weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Dies gilt namentlich für die Hausrat- (zur Angemessenheit einer Hausratversicherung bei der Leistung von Arbeitslosenhilfe BSGE 94, 109 ff RdNr 36 ff = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9.3.2011 - L 9 SO 19/09; Niedersächsisches OVG, FEVS 42, 104, 108) sowie die Privathaftpflichtversicherung (zur Angemessenheit einer Haftpflichtversicherung bei der Alhi BSG aaO; BVerwGE 118, 211 ff; Niedersächsisches OVG aaO) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch das Einkommen von F.Sch., des Ehemanns der Klägerin, mit dem sie in einer Einstandsgemeinschaft im Sinne des § 19 Abs. 3 SGB XII zusammenlebt (vgl. die Ausführungen des BSG im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 19/11 R -, zitiert nach Greiser in jurisPK-SGB XII, a.a.O., Rdnr. 69; ferner LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09 - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SO 365/10 - H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, a.a.O., Rdnr. 12; offengelassen noch von BSGE 109, 61 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2 ).

    Zu beachten ist vorliegend außerdem, dass es sich bei den Bestattungskosten um Ausgaben handelt, für die in der Regel Vorsorge getroffen wird und die regelmäßig, je nach ihrer Fälligkeit, mit Zahlungen in mehreren Monaten bestritten werden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 09.05.2018 - L 4 SO 244/16

    Zumutbarkeitsprüfung beim Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten

    Dabei kann der Senat die in Literatur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärte Frage offen lassen, ob die Bedürftigkeitsprüfung allein auf die zur Bestattung verpflichteten Personen zu beziehen ist oder ob die Regelungen über die Einstandsgemeinschaft auch in den Fällen des § 74 SGB XII uneingeschränkt gelten (für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedenfalls des vom Bestattungspflichtigen nicht getrennt lebenden Ehegatten: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09 -, Rn. 33, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SO 365/10 -, juris; LSGt Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 7 SO 262/15 -, juris; Berlit: in LPK-SGB XII, 11. Auflage 2018, § 74 Rn. 13; a. A. Greiser/Eicher in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 74 SGB XII, Rn. 68; Schlette in: Hauck/Noftz, SGB, 05/13, § 74 SGB XII, Rn. 12) mit der Folge der Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehefrau des Klägers, weil § 19 Abs. 3 SGB XII für alle besonderen Leistungen des SGB XII uneingeschränkt Anwendung finde.

    Wegen der vergleichsweise hohen Kosten einer Bestattung kann es vielmehr dazu kommen, dass bei ausschließlicher Betrachtung des Einkommens in dem konkreten Monat eine Bedürftigkeit im Sinne des SGB XII auch bei einem sonst deutlichen Übersteigen der Einkommensgrenze in Betracht kommt (krit. Greiser/Eicher in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014 (Stand 2. November 2017), § 74 SGB XII, Rn. 65); da insoweit § 87 Abs. 3 SGB XII im Hinblick auf eine Aufteilung der Bestattungskosten nicht anwendbar ist (vgl. hierzu auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 L 9 SO 19/09), ist folglich das "Bedürftigwerden" durch die Übernahme der Bestattungskosten in der Zumutbarkeitsprüfung mit zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 6. Dezember 2017, L 4 SO 53/16).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - die Bestattungskosten insgesamt in einem Zeitraum von lediglich vier Monaten durch einzusetzendes Einkommen gedeckt werden können (vgl. zur Heranziehung des Einkommensüberhangs von vier Monaten i. E. ähnlich: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09 - juris Rn. 51).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.09.2019 - L 9 SO 8/16

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Verweis auf vorrangig Verpflichtete

    Ebenso wird zu berücksichtigen sein, dass eine entsprechende Anwendung des § 87 Abs. 3 SGB XII bzw. ein Zurückgreifen auf dessen Rechtsgedanken - wovon bisher auch der erkennende Senat ausgegangen war (Senatsurteil vom 9. März 2011 - B 9 SO 19/09 - juris Rn. 59) - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ausscheidet (BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 10/18 R - juris Rn. 31).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Als Aufgaben mit pädagogischem Bezug, die aber außerhalb des den Lehrkräften vorzubehaltenden Kernbereichs pädagogischer Arbeit stehen, werden im Zusammenhang mit Schulbegleitern im Wesentlichen alle integrierenden, beaufsichtigenden und fördernden Assistenzdienste angesehen, die - wie Hilfestellungen beim Erfassen und Umsetzen der Lernaufträge, motorische Unterstützung beim Experimentieren oder im Sportunterricht, Dolmetschertätigkeiten bei Hörbehinderten, stützende Anwesenheit beim Kontakt zu oder der Zusammenarbeit mit Mitschülern oder organisatorische Hilfen bei Raum- und Fachwechseln - flankierend zum Unterricht erforderlich sind, damit der behinderte Mensch das pädagogische Angebot seiner Schule wahrnehmen kann (vgl. etwa LSG BW, Urteile vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris, vom 10.12.2014 - L 2 SO 4518/12 -, juris, und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris; sächs. LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 19/09 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris).
  • SG Schleswig, 19.06.2012 - S 17 SO 167/09

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der

    Was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, ergibt sich aus einer Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit nach den §§ 82 ff. SGB XII sowie ggf. aus weiteren, für die Bestattungskostenübernahme spezifischen Zumutbarkeitsgesichtspunkten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 365/10

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Bestattungskosten ab 01.01.2005 als Hilfe

    Hinsichtlich des einzusetzenden Einkommens und Vermögens kann die Klägerin im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Selbsthilfe gem. § 19 Abs. 3 SGB XII und den allgemeinen sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 SGB XII) deshalb nicht anders behandelt werden als bei den anderen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII (vgl. SG Karlsruhe Urteil vom 22. Juli 2011 - S 1 SO 1329/11 -, juris; ähnlich auch: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09 -, juris; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII 18. Aufl. 2010 § 74 RdNr. 12; Kaiser in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht § 74 SGB XII RdNr. 8; Berlit in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012 § 74 SGB XII RdNr. 9).
  • SG Fulda, 30.11.2016 - S 7 SO 81/14
    Auch kommt eine analoge Anwendung von § 87 Abs. 3 SGB XII nicht in Betracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 SO 19/09 -, juris, Rn. 52 ff.).

    Das Gericht erachtet es aber als sachgerecht, vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Entstehung von Bestattungskosten in gewissem Sinne um planbare Ausgaben handelt, für die in der Regel Vorsorge getroffen wird, bzw. die mit Zahlungen in mehreren Monaten bestritten werden, bei dem Einkommenseinsatz nicht lediglich auf das Einkommen im Monat des Entstehens der Zahlungsverpflichtung abzustellen, sondern in Anlehnung an den in § 87 Abs. 3 SGB XII zum Ausdruck kommenden Gedanken des Gesetzgebers, dass unter bestimmten Umständen auf Einkommen zurückzugreifen ist, welches innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten nach Ablauf des Monats erworben wird, in dem über die Leistung entschieden worden ist, auch die drei Folgemonate zu Grunde zu legen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. März 2011 - L 9 SO 19/09 -, juris, Rn. 58 ff.).

  • SG Itzehoe, 15.08.2011 - S 22 SO 10/08

    Anforderungen an die Ermittlung einer Einkommensgrenze zur Prüfung der

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 9. März 2011, L 9 SO 19/09, in [...] Rn. 34) an, wonach Zumutbarkeitsgesichtspunkte bereits bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten berücksichtigt werden müssen.

    Die Kammer schließt sich auch insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein an (Urteil vom 9. März 2011, L 9 SO 19/09, in [...] RdNrn. 56 ff.), wonach es sich bei der Entstehung von Bestattungskosten im gewissen Sinne um planbare Ausgaben handele, für die in der Regel Vorsorge getroffen werde bzw. die mit Zahlungen in mehreren Monaten bestritten würden, weshalb sich der Einkommenseinsatz nicht lediglich an dem Einkommen orientieren könne, das im Monat des Entstehens der Zahlungsverpflichtung für die Bestattungskosten erzielt worden sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 8 SO 209/16
    juris Rn. 20 ff; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 19/09 - juris LS 1; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 7 SO 262/15 - juris Rn.32 und L 7 SO 2468/13 - juris LS 1; Schellhorn in: Schellhorn/Hohm/Scheider SGB XII, 19. Aufl.2015, § 74 Rn. 12; a.A., aber ohne nähere Begründung: Schlette in: Hauck/Noftz, 31. EL, § 74 Rn. 12; Greiser in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 74 Rn. 68; Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Auflage 20018, § 74 Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3140/14
  • VG Würzburg, 28.02.2013 - W 3 K 11.204

    Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Hortbesuch;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 339/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 8 SO 134/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 185/11
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