Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21461
LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12 (https://dejure.org/2014,21461)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.2014 - L 9 SO 2/12 (https://dejure.org/2014,21461)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 (https://dejure.org/2014,21461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 19 Abs 2 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12, § 90 Abs 2 Nr 9 SGB 12, § 90 Abs 3 SGB 12, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer Lebensversicherung - Wirtschaftlichkeit - nur eingeschränkte Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum SGB 2 - weitergehende Verwertungsobliegenheit - Vermögensverlust ...

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermögensverlust bei Verwertung einer Lebensversicherung von 35,51 % ist nicht unwirtschaftlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Dieses Merkmal der Unwirtschaftlichkeit fehlt in § 90 SGB XII. Dies hat seinen Grund darin, dass bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II davon ausgegangen wird, dass sie - jedenfalls normativ typisierend - lediglich vorübergehend arbeitslos sind (LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, recherchiert bei juris, Rdn. 35).

    Daher liegt es nahe, die Rechtsprechung des BVerwG zur Härteregelung in § 88 Abs. 3 BSHG zu übernehmen (LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11, a.a.O.).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Vermögen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 42; Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO - LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11-).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Insoweit hatte bereits vor Geltung des SGB II und des SGB XII das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 ; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 3/03 -), dass die Härteregelung des damaligen § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) einer Vermögensverwertung bei Unwirtschaftlichkeit nicht entgegenstehe, denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Verwertungsschutz einer Kapitallebensversicherung bei Beziehern von Leistungen der Arbeitslosenhilfe sei nicht auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG übertragbar.

    Ob diese so weit geht, dass auch bei einem Verlust von 50 % zwischen eingezahlten Beträgen und dem Rückkaufswert noch keine Härte anzunehmen ist, wie das BVerwG annimmt (Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96), kann dahinstehen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - L 8 B 4/07

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen in Abgrenzung zur Gewährung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Vermögen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 42; Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO - LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11-).

    Vielmehr ist in den Fällen, in denen Personen Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - tendenziell auf Dauer beziehen, geboten, eine weitergehende Verwertungsobliegenheit anzunehmen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 613/11
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Es handelt sich somit um eine reine Kapitallebensversicherung, die grundsätzlich einzusetzen ist (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - L 5 AS 149/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2012 - L 20 SO 613/11).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Dies folgt auch daraus, dass das SGB XII am BSHG orientiert ist, das SGB II aber an die früheren Regelungen der Arbeitslosenhilfe anknüpft (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06; recherchiert bei juris, Rdn. 21).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Insoweit hatte bereits vor Geltung des SGB II und des SGB XII das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 ; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 3/03 -), dass die Härteregelung des damaligen § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) einer Vermögensverwertung bei Unwirtschaftlichkeit nicht entgegenstehe, denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Verwertungsschutz einer Kapitallebensversicherung bei Beziehern von Leistungen der Arbeitslosenhilfe sei nicht auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG übertragbar.
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Vermögen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 42; Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO - LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11-).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 2/12
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Vermögen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 42; Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 SO - LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11-).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 204/15
    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte, in der eine Härte bei einer Verlustquote von 13, 75 % (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2011 - L 7 SO 2497/10 - juris Rn. 25), 18, 3 % (Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 35) und 35, 51 % (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 34) abgelehnt worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 103/12
    Bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen oder wesentlich erschwert ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 632/13 - juris Rn. 15; Mecke in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 90 Rn. 104; vgl. auch Beschluss des Senats vom 2. Februar 2006 - L 8 SO 135/05 ER).
  • SG Köln, 15.10.2014 - S 10 SO 330/13
    In der Rechtsprechung werden deutlich höhere Verluste als unschädlich angesehen, so z.B. sieht das Schleswig-Holsteinische LSG auch bei einem Verlust von 35 % noch keine zum Verwertungsausschluss führende Unwirtschaftlichkeit (Urteil vom 30.07.2014 - L 9 SO 2/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 SO 28/13
    Anders zu beurteilen ist aber regelmäßig eine Kapitallebensversicherung, die zu Lebzeiten ohne Einschränkung verwertbar ist und bei der allenfalls eine subjektive Zweckbestimmung besteht (BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 632/13 - juris Rn. 15; Senatsurteil vom 28. April 2016 - L 8 SO 263/14 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 2/12 - juris Rn. 30; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 8 SO 85/11 - juris Rn. 36; LSG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2009 - L 4 SO 17/08 - juris Rn. 24; Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 90 Rn. 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht