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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15   

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https://dejure.org/2017,29381
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15 (https://dejure.org/2017,29381)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2017 - L 9 SO 218/15 (https://dejure.org/2017,29381)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 218/15 (https://dejure.org/2017,29381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII; Keine Absetzung von Kontoführungsgebühren vom Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Keine Absetzung von Kontoführungsgebühren vom Einkommen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Anders formuliert können Ausgaben notwendig sein, wenn Ausgaben und Einnahmen einander bedingen und sich die Ausgaben im Rahmen vernünftiger Wirtschaftsführung halten (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R - juris Rn. 19; Schmidt in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB XII, 2. Auflage 2014, § 82 Rn. 81ff.).

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg (Urteil vom 10.05.2011 - S 9 SO 406/08 - juris Rn. 18) allerdings alleine auf den nutzbringenden Zusammenhang abstellt, lässt er indes die nach den durch das BSG (Urteil vom 19.06.2012, a. a. O.) im Falle gemischter Aufwendungen weiter zu prüfenden Gesichtspunkte außer Acht.

    Für die Berücksichtigung von Werbungskosten ist nach der Rechtsprechung des BSG zur Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Abgrenzung zwischen beruflich veranlassten Aufwendungen und dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Ausgaben danach vorzunehmen, ob die spezifische Aufwendung nach der Eigenart der beruflichen Anforderungen - und nur dort - nötig ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.2012, a. a. O., Rn. 21).

  • SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Erwerbsminderungsrente - Absetzung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Der Kläger nimmt Bezug auf Entscheidungen des BSG vom 07.02.2011 (B 4 AS 180/10 R) und vom 20.02.2008 (B 14/7b AS 32/06 R) sowie des Sozialgerichts Freiburg vom 10.05.2011 (S 9 SO 406/08).

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg (Urteil vom 10.05.2011 - S 9 SO 406/08 - juris Rn. 18) allerdings alleine auf den nutzbringenden Zusammenhang abstellt, lässt er indes die nach den durch das BSG (Urteil vom 19.06.2012, a. a. O.) im Falle gemischter Aufwendungen weiter zu prüfenden Gesichtspunkte außer Acht.

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Der Leistungsanspruch für die Monate bis zum Beginn des nächsten durch Bescheid geregelten Zeitraums ab 01.04.2012 ist mit der bescheidlosen Zahlung für die Monate Januar bis März 2012 Gegenstand des Rechtsstreits geworden (vgl. BSG, Urteil vom 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R - juris Rn. 11).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Der Kläger nimmt Bezug auf Entscheidungen des BSG vom 07.02.2011 (B 4 AS 180/10 R) und vom 20.02.2008 (B 14/7b AS 32/06 R) sowie des Sozialgerichts Freiburg vom 10.05.2011 (S 9 SO 406/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 9 SO 12/06

    Hilfe zum Lebensunterhalt, Absetzbarkeit der Kosten für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Da es sich bei der Frage der Absetzung von Kontoführungskosten vom Renteneinkommen lediglich um ein Berechnungselement der Sozialhilfe handelt, hat sich der Senat nicht allein auf die Überprüfung dieses Berechnungselements zu beschränken, sondern die Leistungsgewährung für den noch streitigen Zeitraum insgesamt zu überprüfen (vgl. Senat, Urt. v. 30.10.2008 - L 9 SO 12/06 - juris Rn. 24).
  • BSG, 12.09.1984 - 10 RKg 15/83

    Bausparkonto - Konto - Kindergeld - Verwaltungsaufwand

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Der Versicherungsträger ist dagegen nicht verpflichtet, Kontoführungs- bzw. die Buchungsgebühren zu übernehmen, die dem Empfänger durch Überweisung bzw. Abhebung der Leistung entstehen, zumal derartige Kosten auf dem Vertragsverhältnis zwischen Empfänger und Bank beruhen (vgl. Pflüger in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB 1, 2. Auflage 2011, § 47 Rn. 24 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.09.1984 - 10 RKg 15/83 - juris Rn. 15).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
    Der Kläger nimmt Bezug auf Entscheidungen des BSG vom 07.02.2011 (B 4 AS 180/10 R) und vom 20.02.2008 (B 14/7b AS 32/06 R) sowie des Sozialgerichts Freiburg vom 10.05.2011 (S 9 SO 406/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 2271/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Insbesondere können die vom Kläger an die kontoführende Bank zu entrichtenden Kontoführungsgebühren nicht abgesetzt werden, weil das Vorhalten eines Girokontos nicht für die Erzielung des Renteneinkommens notwendig ist, sondern für dessen Auszahlung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2017 - L 9 SO 218/15 - juris Rdnrn. 30 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2019 - L 9 SO 439/18

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit

    Ungeachtet der Frage, ob die Klage mangels zusätzlicher Anfechtung der für die Zeit seit dem 01.01.2018 ergangenen Bewilligungsbescheide bereits unzulässig ist, weil die "isolierte" Geltendmachung von Kontoführungsgebühren als bloßes Berechnungselement der Sozialhilfe ausscheidet (s. Senat, Urt. v. 22.06.2017 - L 9 SO 218/15 -, juris Rn. 24), ist sie jedenfalls unbegründet, weil der Kläger aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Übernahme der geltend gemachten Kontoführungsgebühren hat.

    Wie der Senat in Übereinstimmung mit sonstiger obergerichtliche Rechtsprechung bereits entschieden hat, kommt eine höhere Leistung der Grundsicherung durch Absetzung von Kontoführungsgebühren von dem erzielten Renteneinkommen nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII schon aus Rechtsgründen nicht in Betracht, weil es sich insoweit nicht um mit der Erzielung des Einkommens (hier: Erwerbsminderungsrente) verbundene notwendige Ausgaben handelt und die betreffenden Aufwendungen nach § 5 Abs. 1 RBEG in Abt. 12 bereits in den pauschalierten Regelbedarf (§ 27a Abs. 1 bis 3 SGB XII) Eingang gefunden haben; damit scheidet ein individueller Anspruch auf Berücksichtigung der Kontoführungsgebühren in tatsächlicher Höhe aus (Senat, Urt. v. 22.06.2017 - L 9 SO 218/15 -, juris Rn. 29 ff., 33; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2017 - L 7 SO 2271/17 -, juris Rn. 47).

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