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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B (https://dejure.org/2013,19685)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B (https://dejure.org/2013,19685)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B (https://dejure.org/2013,19685)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage in diesem Sinne im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927; zurückhaltender nunmehr BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, juris Rn. 3).

    In keinem Fall dürfen existenzsichernde Leistungen nur aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn diese sich auf vergangene Umstände stützen (BVerfG, Beschluss vom 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage ist insoweit nicht der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, sondern frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) und spätestens der Zeitpunkt der Entscheidung des SG.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - 3 Ta 7/10

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - offensichtliche Mutwilligkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    In jedem Fall müssen Änderungen der Sach- und Rechtslage, die im Beschwerdeverfahren eintreten, dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Hauptsacheverfahren erstinstanzlich beendet ist (so auch LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.082010 - 3 Ta 7/10 -, juris Rn. 12; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.01.2013 - L 7 AS 8/13 B ER -, juris Rn. 6).
  • LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Es kann dahinstehen, ob dies grundsätzlich in einem gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichteten Beschwerdeverfahren gilt, d.h. auch dann, wenn das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, in der ersten Instanz noch anhängig ist (so Hessisches LSG, Beschl. v. 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B -, juris Rn. 14 f. m.w.N.; a.A. Bayerisches LSG, Beschl. v. 28.01.2013 - L 13 R 642/13 B PKH -, juris Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - L 7 AS 8/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    In jedem Fall müssen Änderungen der Sach- und Rechtslage, die im Beschwerdeverfahren eintreten, dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Hauptsacheverfahren erstinstanzlich beendet ist (so auch LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.082010 - 3 Ta 7/10 -, juris Rn. 12; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.01.2013 - L 7 AS 8/13 B ER -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Zudem kommt nach Beendigung eines Rechtszugs und Erledigung des Verfahrens insoweit eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erledigte Verfahren grundsätzlich nicht mehr in Betracht (OVG NRW, NVwZ-RR 1994, 124).
  • VGH Bayern, 06.08.1996 - 7 C 96.1262
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    In diesem Fall kommt es für die Beurteilung der Erfolgsaussichten auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bewilligungsreife, d.h. auf die Sach- und Rechtlage, wie sie einer rechtzeitigen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zugrundezulegen gewesen wäre, an (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, 501).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG, Beschl v. 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Er setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 2 gemäß der Anlage zu § 28 SGB XII in Höhe von 345,- Euro monatlich (§ 42 Nr. 1 SGB XII) und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung, der in Höhe der Hälfte der dem Vermieter geschuldeten Bruttowarmmiete von 460,- Euro monatlich, d.h. in Höhe von 230,- Euro monatlich gemäß § 42 Nr. 4 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGB XII anzusetzen ist (zur Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach Kopfteilen bei mehreren (potentiell) hilfebedürftigen Personen in einer Wohnung vgl. BSG, Urt. v. 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Unter Berücksichtigung der Verteilung der materiellen Beweislast ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die erzielten Einnahmen so hoch waren, dass das nach § 82 SGB XII (vgl. zur Anwendung der Vorschriften des SGB XII bei einer gemischten Bedarfsgemeinschaft, wie sie hier bis zum 30.04.2013 vorlag, BSG, Urt. v. 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R -, juris Rn. 15, 20) einzusetzende Einkommen des Ehemannes nicht nur dessen notwendigen Lebensunterhalt, sondern auch den Lebensunterhalt der Antragstellerin bis zum 30.06.2013 decken konnte.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH bei

  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 391/12

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 SO 427/15

    Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet - Trotz Zweifeln an der

    Entsprechendes muss auch in einem Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzlich erledigtes Verfahren gelten (s. auch Senat, Beschl. v. 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 50 u. Beschl. v. 27.05.2014 - L 9 SO 103/14 B ER, L 9 SO 112/14 B -, juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG, Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B -, juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19

    Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungs- und damit Entscheidungsreife des erstinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuchs, spätestens aber der Entscheidung des Sozialgerichts (s. Senat, Beschl. v. 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 50 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.07.2013 - L 9 SO 226/13 B (https://dejure.org/2013,34433)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - L 9 SO 226/13 B (https://dejure.org/2013,34433)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 226/13
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin im Verfahren L 9 SO 225/13 B ER wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.05.2013 geändert.
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