Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28575
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14 (https://dejure.org/2014,28575)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.08.2014 - L 9 SO 28/14 (https://dejure.org/2014,28575)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. August 2014 - L 9 SO 28/14 (https://dejure.org/2014,28575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch den Sozialhilfeträger; Kenntnisnahme im Sinne von § 18 SGB XII

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch den Sozialhilfeträger; Kenntnisnahme im Sinne von § 18 SGB XII

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch den Sozialhilfeträger; Kenntnisnahme im Sinne von § 18 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - L 1 SO 8/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen der Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Eine Beiladung von L Q scheidet schon deshalb aus, weil dieser das Erbe seiner Mutter ausgeschlagen hat (vgl. zur Entbehrlichkeit der Beiladung bei Ausschlagung des Erbes: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2010, Az.: L 1 SO 8/10, juris Rn. 24).

    Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Sozialhilfeträger einerseits nicht verpflichtet ist, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen" (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2010, Az.: L 1 SO 8/10, juris Rn. 27; Dauber in: Mergler/Zink, SGB XII, Loseblatt 24. EGL August 2013, § 18, Rn. 12), es andererseits aber genügt, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Notlage im Sinne des SGB XII bestehen und die weiteren "Details" dann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des § 20 SGB X aufgeklärt werden.

  • LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Sozialhilfe ist zwar - bis auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - nach § 18 SGB XII antragsunabhängig zu gewähren, was einen "niederschwelligen" Zugang zu den Hilfen des SGB XII gewährleisten soll (Sächsisches LSG, Urteil vom 06.03.2013, Az.: L 8 SO 4/10, juris Rn. 23).

    Die Kenntnis muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen "üblich" ist (Sächsisches LSG, Urteil vom 06.03.2013, Az.: L 8 SO 4/10, juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98

    Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Gleiches gilt für die von der Klägerin genannte Entscheidung des OVG NRW vom 20.06.2001 (Az.: 12 A 3386/98).
  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Die Klägerin gehört, da sie geltend macht, einen kraft Gesetzes nach § 19 Abs. 6 SGB XII übergegangenen Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 Satz 1 SGG (vgl. allg.: BSG, Beschluss vom 01.09.2008, Az.: B 8 SO 12/08 B, juris Rn. 7 f.).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Für das Einsetzen der Sozialhilfe genügt es, wenn die Behörde Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihr erstens der Bedarf und zweitens die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (BSG, Urteil vom 10.11.2011, Az.: B 8 SO 18/10 R, juris Rn. 21).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde bereits Kenntnis der konkreten Höhe oder vom genauen Umfang der Leistung hat (BSG, Urteil vom 02.02.2012, Az.: B 8 SO 5/10 R, juris Rn. 18).
  • BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R

    Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Nach aktueller Rechtsprechung des BSG soll es zwar im Anwendungsbereich des § 14 SGB IX (Zuständigkeitsklärung bei Teilhabeleistungen) keine Rolle spielen, ob der Sozialhilfeträger Kenntnis vom Antrag auf Teilhabeleistungen hatte bzw. ob ein solcher Antrag rechtzeitig an ihn weitergeleitet wurde (BSG, Urteil vom 14.05.2014, Az.: B 11 AL 6/13 R, juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14
    Die Versagung der Sozialhilfe durch den Beklagten betrifft daher mögliche Erben nicht unmittelbar in eigenen Rechten, sondern hat - etwa aufgrund einer Inanspruchnahme der Erben durch die Klägerin wegen noch offener Heimkosten - lediglich reflexartig Auswirkung auf deren wirtschaftliche Interessen (vgl. ausführlich: LSG NRW, Beschluss vom 27.04.2014, Az.: L 20 SO 465/13 B, juris Rn. 24 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - L 9 SO 354/16

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Aber selbst wenn neben den Antrag noch die Kenntnis treten müsste, wie das Sozialgericht meint, hätten in Ansehung der im Folgenden dargelegten Gesprächsinhalte zwischen der Mutter des Klägers und dem Seniorenberater L schon am 26.09.2014 hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Notlage im Sinne des SGB XII bestanden, deren weitere Details dann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des § 20 SGB X aufzuklären gewesen wären (zum Vorstehenden auch Senat, Urt. v. 28.08.2014 - L 9 SO 28/14 -, juris Rn. 28 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 63/16

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von PKW-Reparaturkosten im Wege der

    Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Sozialhilfeträger einerseits nicht verpflichtet ist, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen" (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.11.2010 - L 1 SO 8/10 -, juris Rn. 27), es andererseits aber genügt, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Notlage im Sinne des SGB XII bestehen und die weiteren "Details" dann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des § 20 SGB X aufgeklärt werden (zum Vorstehenden auch Senat, Urt. v. 28.08.2014 - L 9 SO 28/14 -, juris Rn. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - L 9 SO 226/14

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Damit ist der Zahlungsanspruch des Leistungserbringers lediglich akzessorischer Natur (Senat, Beschl. v. 18.10.2015 - L 9 SO 335/15 B ER -, juris Rn. 5; s. auch Senat, Urt. v. 28.08.2014 - L 9 SO 28/14 -, juris Rn. 33; jurisPK-SGB XII/Jaritz/Eicher, § 75 Rn 47, 56).
  • LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16

    Leistungen nach dem AsylbLG

    Für das Einsetzen der Leistung genügt es, wenn er Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihm erstens der Bedarf und zweitens die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28.8.2014 - L 9 SO 28/14 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R).
  • LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 78/16
    Kenntnis vom Bedarfsfall hat der Sozialhilfeträger, wenn ihm erstens der Bedarf und zweitens die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.8.2014 - L 9 SO 28/14 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R).
  • VG Bayreuth, 25.04.2017 - B 5 K 14.769

    Kein Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation für eine Ausbildung

    Denn selbst im Bereich der antragsunabhängig zu gewährenden Sozialhilfe, bei dem es für das Einsetzen der Hilfegewährung genügt, wenn die Behörde Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihr - erstens - der Bedarf und - zweitens - die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (BSG, U.v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - juris Rn. 21), wird dem Sozialhilfeträger nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen"; es genügt vielmehr, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Notlage bestehen und die weiteren Einzelheiten dann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht aufgeklärt werden (st.Rspr. vgl. nur: BVerwG, B.v. 21.4.1997 - 5 PKH 2/97 - juris Rn. 2; LSG NRW, U.v. 28.8.2014 - L 9 SO 28/14 - Juris Rn. 28; SächsLSG, U.v. 6.3.2013 - L 8 SO 4/10 - juris Rn. 25; LSG RhPf, U.v. 25.11.2010 - L 1 SO 8/10 - juris Rn. 27; Dauber in: Mergler/Zink, SGB XII, Stand August 2013, § 18 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015 - L 9 SO 28/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,53931
LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015 - L 9 SO 28/14 (https://dejure.org/2015,53931)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.06.2015 - L 9 SO 28/14 (https://dejure.org/2015,53931)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - L 9 SO 28/14 (https://dejure.org/2015,53931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,53931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BSG, 28.09.2015 - B 8 SO 23/15 BH
    L 9 SO 28/14 WA (Schleswig-Holsteinisches LSG).

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Juni 2015 - L 9 SO 28/14 WA - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht