Weitere Entscheidung unten: LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2009

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   LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08   

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LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08 (https://dejure.org/2008,22150)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2008 - L 9 SO 8/08 (https://dejure.org/2008,22150)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08 (https://dejure.org/2008,22150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung; Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung ohne Berücksichtigung von vorhandenem Vermögen; Zulässigkeit der Einordnung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Schleswig-Holstein, 02.08.2007 - L 9 B 349/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - angemessene Schulbildung - Abgrenzung zu den

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08
    Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 2. August 2007 (Az.: L 9 B 349/07 PKH) in einem vergleichbar gelagerten Fall genüge es für die Annahme des Vorliegens einer Hilfe zur angemessenen Schulbildung nicht, wenn die betreffende Maßnahme lediglich der Förderung der lebenspraktischen Fähigkeiten der Klägerin diene und ihr hierdurch auch der Besuch der Schule erleichtert werde.

    Das Sozialgericht hat hierzu die in dem Beschluss des Senats vom 2. August 2007 (Az.: L 9 B 349/07 SO PKH) für die Abgrenzung von Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und - den hier vorliegenden - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aufgezeigten Kriterien zutreffend geprüft und angewandt.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 2. August 2007 (a. a. O.) darauf hingewiesen, dass bei geistig und seelisch zurückgebliebenen Kindern und Jugendlichen der Begriff der Schulbildung sehr weit gefasst wird, wobei die Art der Behinderung nicht außer Acht gelassen werden kann und § 4 Abs. 3 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (-SGB IX-), zu berücksichtigen ist.

    Da der Begriff der Schulbildung bei geistig behinderten Kindern und Jugendlichen weit zu verstehen ist, kann dazu auch der Besuch eines sozialpädagogischen Horts zählen, sofern dort Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, wie beispielsweise die Hausaufgabenbetreuung im Wege einer Anleitung, Hilfestellung und Kontrolle der Hausaufgabenerledigung (vgl. Beschluss des Senats vom 2. August 2007, a. a. O., S. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08
    Daraus folgt, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 1 BSHG (bis zum 31. Dezember 2004) und nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (ab dem 1. Januar 2005) regelmäßig solche Leistungen vom Sozialhilfeträger nicht verlangt werden können, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 zum Az.: 2 BB 421/98, NordÖR 1999, 197 im Anschluss an den VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 zum Az.: 6 S 9/97, FEVS 48, 228, 231).
  • OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98

    Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08
    Daraus folgt, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 1 BSHG (bis zum 31. Dezember 2004) und nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (ab dem 1. Januar 2005) regelmäßig solche Leistungen vom Sozialhilfeträger nicht verlangt werden können, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 zum Az.: 2 BB 421/98, NordÖR 1999, 197 im Anschluss an den VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 zum Az.: 6 S 9/97, FEVS 48, 228, 231).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 20 SO 477/13

    Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für behinderte Kinder

    Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung umfasse auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen zu Gunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher, sofern sie erforderlich und geeignet seien, einem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; Landessozialgericht (LSG) Bayern, Beschluss vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11 B ER; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008 - L 9 SO 8/08).

    Erforderlich sei aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgten, die den Schulbesuch erleichterten oder überhaupt erst ermöglichten (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008 - L 9 SO 8/08).

  • SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 285/12

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form

    Erforderlich ist aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008, Az.: L 9 SO 8/08).
  • SG Detmold, 23.09.2014 - S 2 SO 315/13
    Erforderlich ist aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008, Az.: L 9 SO 8/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 15 SO 52/09

    Kostenübernahme für eine sozialpädagogische Einzelfallhilfe mit einem Umfang von

    Die Auslegung dieses Begriffs ist rechtlich nicht einfach (s. stellvertretend Bieritz-Harder in LPK-SGB XII § 92 Rz. 10 i. V. mit § 54 Rz. 51 ff.), obergerichtliche Rechtsprechung aus der Sozialgerichtsbarkeit liegt - soweit veröffentlicht - bislang nur vereinzelt vor (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2006 - L 23 B 16/06 SO ER - FEVS 58, 49).
  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 4 B 245/16

    Integrationshelfer; Vorwegnahme; Behinderung; Eingliederungshilfe;

    Zwar können im Rahmen der Eingliederungshilfe regelmäßig nicht solche Leistungen verlangt werden, die gesetzlich vom Schulträger anzubieten und zu erfüllen sind (in Bezug auf den Sozialhilfeträger: OVG Bremen, Beschl. v. 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98 -, juris Ls.; OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08 -, juris Rn. 27).
  • SG Detmold, 22.10.2013 - S 2 SO 309/13

    Anspruch eines Schwerstbehinderten auf einen Integrationshelfer für den

    Erforderlich ist aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008, Az.: L 9 SO 8/08).
  • SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12

    Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe in Form eines

    Erforderlich ist aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008, Az.: L 9 SO 8/08).
  • SG Lüneburg, 20.05.2010 - S 22 SO 62/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für einen Integrationshelfer i.R.v. § 54 Abs. 1

    Unter einer angemessenen Schulbildung ist als eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung zu verstehen (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein vom 06. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08 -).
  • SG Rostock, 03.01.2013 - S 8 SO 84/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    In der Rechtsprechung ist aber jedenfalls anerkannt, dass der Besuch eines Hortes im Einzelfall dann als Hilfe zur angemessenen Schulbildung angesehen werden kann, wenn der Hort Leistungen erbringt, die den Schulbesuch fördern, d.h. ermöglichen oder erleichtern (so etwa VGH Bayern, Beschl. vom 13.01.2003 - 12 CE 02.2494 - LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.08.2007 - L 9 B 349/07 SO PKH - Urt. v. 06.10.2008 - L 9 SO 8/08 -, FEVS 60, 567).
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2009 - L 9 SO 8/08   

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https://dejure.org/2009,35179
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2009 - L 9 SO 8/08 (https://dejure.org/2009,35179)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.07.2009 - L 9 SO 8/08 (https://dejure.org/2009,35179)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - L 9 SO 8/08 (https://dejure.org/2009,35179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage gem §§ 75 VwGO, 88 SGG - Unbegründetheit

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2009 - L 9 SO 8/08
    Mit Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 1 L 193/07 - lehnte das OVG Mecklenburg-Vorpommern den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das vorbezeichnete Urteil ab.
  • BSG, 04.11.2009 - B 8 SO 38/09 B

    Klageänderung nach Erlass eines ungünstigen Widerspruchsbescheides im

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30.7.2009 (L 9 SO 8/08) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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