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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08.OVG (https://dejure.org/2008,5047)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.10.2008 - 8 C 10611/08.OVG (https://dejure.org/2008,5047)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG (https://dejure.org/2008,5047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägungsfehlerfreie Ausweisung eines an die Ortsrandlage heranrückenden Sondergebiets zur Errichtung eines Behindertenwohnheims; Erfordernis einer erneuten Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei Änderung oder Ergänzung der Begründung eines Planentwurfs; ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 4 a Abs. 3; ; BauGB § 12; ; BauNVO § 11 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Abwägungsgebot; Alternativstandort; Anstoßfunktion; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Behindertenwohnheim; Bekanntmachung; Eigentumsinteressen; Erforderlichkeit, städtebauliche; Flächennutzungsplan; Geräuschimmissionen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 136
  • LKRZ 2008, 477
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Nicht schutzwürdig ist schließlich die Befürchtung der Antragsteller, die Wohnheimbewohner könnten Einsicht in ihre Häuser, Außenwohnbereiche und Gärten nehmen, da das Baurecht generell keinen über das Abstandsflächenrecht hinausgehenden Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten gewährleistet (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, BauR 1994, S. 354).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 11.05.1999, NVwZ 1999, S. 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil v. 16.01.1985, NVwZ 1985, S. 766).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Es ist nicht ersichtlich, dass die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Bebauungsplans vom 17. Januar 2008 der so genannten "Anstoßfunktion" der Bekanntmachung nicht genügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984, BVerwGE 69, 344, 345 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 11.05.1999, NVwZ 1999, S. 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil v. 16.01.1985, NVwZ 1985, S. 766).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 NB 1.94

    Errichtung eines Altenpflegeheims mit einer Abteilung für geistig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Ebenso wenig begegnet die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Altenwohn- und Pflegeheim mit psychiatrischer Abteilung" selbst in einem reinen Wohngebiet oder unmittelbar daran anschließend rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1994 - 4 NB 1.94 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Deshalb ist etwa die Errichtung eines Wohnheims für geistig Behinderte in einem allgemeinen Wohngebiet nach den Wertungen der BauNVO allgemein zulässig und die dortige Unterbringung etwa von 18 geistig behinderten Menschen gegenüber der Nachbarschaft nach der Rechtsprechung generell nicht rücksichtslos (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985, NJW 1986, S. 3157).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde erforderlich, die gewährleistet, dass die Gemeinde sich von der nur einseitig gegebenen Erklärung, mit der sie eine Ausgleichsmaßnahme in Aussicht gestellt hat, nicht im Nachhinein ohne weitere Kontrolle und ohne Gefahr für den rechtlichen Bestand des Bebauungsplans wieder lossagen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, BVerwGE 117, 58, 67 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Nach der Rechtsprechung des (erkennenden) Senats ist deshalb neben dem Eigentum der Gemeinde an den ausgleichsgeeigneten Grundstücken zusätzlich erforderlich, dass sich aus den Gesamtumständen des konkreten Planungsverfahrens ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde hinsichtlich der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf derartigen Grundstücken ergibt, zum Beispiel durch hinreichend konkrete Beschreibung der gemeindeeigenen Grundstücke und der auf ihnen durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Planurkunde oder in der Planbegründung, darüber hinaus eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 a Satz 2 BauGB im Bebauungsplan sowie einen ausdrücklichen Beschluss des Gemeinderates über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung (vgl. das Urteil des Senats vom 14. September 2005 - 8 C 10317/05.OVG -, ESOVGRP; s.a. das Urteil des 1. Senats vom 20. Januar 2005 - 1 C 11071/04.OVG -, ESOVGRP).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Die Gemeinde darf auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rn. 34), also keine bloße "Gefälligkeitsplanung" vorliegt (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 16. August 1993 - 4 NB 29.93 -, juris).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. BVerwGE 34, 301 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18

    Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung

    Vielmehr ist es ein städtebaulich legitimes Ziel, wenn die Gemeinde in zentraler Ortslage ihr Profil als Standort für ein soziales Modellprojekt zu erhalten und fortzuentwickeln beabsichtigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 8 C 10611/08 - juris Rn. 30) und damit auch den Ortsteil insgesamt aufwerten will.

    Die Gemeinde kann nach der konkreten Sachlage auswählen, ob sie sich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder eines herkömmlichen Angebotsbebauungsplans bedienen will (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.10.2008 - 8 C 10611/08 - juris; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand Oktober 2020, § 12 BauGB Rn. 3, 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines

    Die Gemeinde darf insoweit auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an den Wünschen des künftigen Vorhabenträgers orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, LKRZ 2008, 477 und juris, Rn. 31).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Planentwurf zuvor ohne jegliche oder mit einer völlig unzureichenden Begründung ausgelegt worden wäre (OVG Koblenz, Urt. v. 1.10.2008, LKRZ 2008, 477; Krumb a.a.O. Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Vielmehr konnte die Antragsgegnerin das Verfahren frei wählen (vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB 4. A. 2005, § 12 Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008 - 8 C 10611/08 -, LKRZ 2008, 477).

    Ein aktueller Bedarf an einer verbesserten Grundversorgung war hierfür - entgegen der Auffassung der Antragsteller - nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12

    Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam

    Um die Planbegründung nicht zu überfrachten, kann es sich empfehlen, gegebenenfalls einen gesonderten Ratsbeschluss zu fassen, der auf beigefügte Anlagen mit einer den genannten Anforderungen entsprechenden präzisen Maßnahmenbeschreibung Bezug nimmt (zum Erfordernis eines ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderats über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung s. auch bereits das Senatsurteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, LKRZ 2008, 477 und juris, Rn. 45, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere - aber nicht nur - vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass s. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 - juris, Rn. 38ff., m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht für die Gemeinde keine Verpflichtung, sich des Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu bedienen, nur weil Gegenstand der Planung ein konkretes Vorhaben eines privaten Investors ist: Nach dem BauGB besteht kein Vorrang des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne von § 13 BauGB; vielmehr stellt das BauGB beide Planungsinstrumente ohne ein Rangverhältnis nebeneinander, so dass die Gemeinde nach der konkreten Sachlage auswählen kann, ob sie sich des vorhabenbezogenen oder eines herkömmlichen Bebauungsplans bedienen will (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, juris, Rn. 34, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Nach ständiger Rechtsprechung darf eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen künftiger Vorhabenträger orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, juris, Rn. 31, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

    Die Gemeinde darf hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, NVwZ 1988, 351 - Planung aufgrund des Projektentwurfs des künftigen Bauherrn - Urteil des Senats vom 1. Oktober 2008, LKRZ 2008, 477 - Behindertenwohnheim - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 91. Aufl. 2009, § 1 Rn. 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP; s.a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.).
  • VGH Hessen, 19.10.2017 - 4 C 2424/15
    Diese Rechtsfrage brauchte in dem vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Fall nicht geklärt werden, weil in jenem Normenkontrollverfahren der geänderte Umweltbericht lediglich eine Neubewertung bereits vorhandener Sachinformationen enthielt (BVerwG, a.a.O., Rdnr. 19; ebenfalls offengelassen: OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. Juni 2015 - Az.: 1 KN 138/13 - juris, Rdnr. 19 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08 - juris, Rdnr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 10 D 84/13

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig -

  • OVG Hamburg, 19.12.2012 - 2 E 11/11

    Präklusion trotz Berücksichtigung von Einwendungen im Planaufstellungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11

    Normenkontrolle bezüglich einer geplanten Bebauung mit höchstens 6 Wohneinheiten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 2 A 2.12

    Bebauungsplan; erneute Auslegung; eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2011 - 1 KN 9/11

    Restitutionsantrag im Normenkontrollverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12

    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11

    Richtungsabhängige Emissionskontingentierung ist zulässig

  • VG Regensburg, 15.02.2011 - RN 6 K 10.1552

    Nutzungsuntersagung

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3362
OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08 (https://dejure.org/2008,3362)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 (https://dejure.org/2008,3362)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 3 B 279/08 (https://dejure.org/2008,3362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Altpapiersammlung; Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Entsorgern

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterbindung einer konkurrierenden Betätigungöffentlich-rechtlicher Entsorger im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Geltendmachung von wirtschaftlichen Einbußen durch einen gewerblicher Sammler von Altpapier ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; ; KSVG § 108; ; KrW-/AbfG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; KSVG § 108; KrW-/AbfG § 13
    Altpapiersammlung; Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Entsorgern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verteilung von Papiertonnen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stadt darf weiter Blaue Tonnen für Papier, Pappe und Karton aufstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2008, 477
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.2.2008 - 10 S 2422/07 -, zitiert nach Juris.

    hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - Rdnr. 12, 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 11.2.2008 - 10 S 2422/07 - Rdnr. 7, 15 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Rdnr. 43 jeweils zitiert nach Juris; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.6.2008 - 4 B 193/08 -, Rdnrn. 8, 13, das die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG als Einrichtung der Daseinsvorsorge benennt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 8.7.2008 - 1 Bs 91/08 - (verneinend); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 - (bejahend), OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - (offen lassend) jeweils zitiert nach Juris.

    hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - Rdnr. 12, 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 11.2.2008 - 10 S 2422/07 - Rdnr. 7, 15 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Rdnr. 43 jeweils zitiert nach Juris; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.6.2008 - 4 B 193/08 -, Rdnrn. 8, 13, das die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG als Einrichtung der Daseinsvorsorge benennt.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 8.7.2008 - 1 Bs 91/08 - (verneinend); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 - (bejahend), OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - (offen lassend) jeweils zitiert nach Juris.

    hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - Rdnr. 12, 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 11.2.2008 - 10 S 2422/07 - Rdnr. 7, 15 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Rdnr. 43 jeweils zitiert nach Juris; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.6.2008 - 4 B 193/08 -, Rdnrn. 8, 13, das die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG als Einrichtung der Daseinsvorsorge benennt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu OVG Münster, Beschlüsse vom 1.4.2008 - 15 B 122/08 -, zitiert nach Juris und vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04 - zu § 107 GemoNRW, NVwZ 2005, 1211; VGH Mannheim, Beschluss vom 6.3.2006 - 1 S 2490/05 -, NVwZ-RR 2006, 714 zu § 102 Abs. 2 GemoBW; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.3.2000 - VGH N 12/98 -, DVBL 2000, 992 zu § 85 GO Rh-Pf; Pape/Holz, Möglichkeiten und Grenzen kommunalwirtschaftlicher Betätigung im Bereich der Abfallwirtschaft, NVwZ 2007, 636 (638); anders noch zu § 102 GO-BW BVerwG, Beschluss vom 21.3.1995 - 1 B 211/94 -, NJW 1995, 2938 (2939).

    hierzu BGH, Urteil vom 21.7.2005, a.a.O., zu § 1 UWG BGH, Urteil vom 25.4.2002 - I ZR 250/00 - OVG Münster, Beschluss vom 1.4.2008 - 15 B 122/08 -, jeweils zitiert nach Juris.

  • VG Saarlouis, 16.07.2008 - 6 L 416/08

    Aufstellen von zuvor bestellten blauen Tonnen für Papier, Pappe und Kartonagen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    Dass der Antragsgegner zu 1) den Versuch unternommen hat, die Betätigung der Antragstellerin durch eine polizeirechtliche Verfügung zu unterbinden, ist im vorliegenden Zusammenhang unerheblich, denn nach dem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.7.2008 - 6 L 416/08 - ist die aufschiebende Wirkung ihres dagegen eingelegten Widerspruchs insoweit wiederhergestellt, als es sich um von Eigentümern oder Anliegern der im Bereich des Antragsgegners zu 1) belegenen Grundstücken bestellte Tonnen handelt.

    Die Antragstellerin kann nach dem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.7.2008 - 6 L 416/08 -, die von im Bereich des Antragsgegners zu 1) wohnenden Grundstückseigentümern bestellten Blauen Tonnen zur Erfassung der PPK-Fraktion beibehalten, weitere auf Bestellung liefern und jeweils bedienen.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu etwa BGH, Urteil vom 21.7.2005 - 1 ZR 170/02 -, zitiert nach Juris; siehe auch BVerwG, Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002 - 1 BvR 558, 428/91 - E 105, 252 ff.
  • OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Görlitz ist einstweilen zulässig

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - Rdnr. 12, 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 11.2.2008 - 10 S 2422/07 - Rdnr. 7, 15 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Rdnr. 43 jeweils zitiert nach Juris; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.6.2008 - 4 B 193/08 -, Rdnrn. 8, 13, das die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG als Einrichtung der Daseinsvorsorge benennt.
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu BGH, Urteil vom 21.7.2005, a.a.O., zu § 1 UWG BGH, Urteil vom 25.4.2002 - I ZR 250/00 - OVG Münster, Beschluss vom 1.4.2008 - 15 B 122/08 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05

    Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu OVG Münster, Beschlüsse vom 1.4.2008 - 15 B 122/08 -, zitiert nach Juris und vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04 - zu § 107 GemoNRW, NVwZ 2005, 1211; VGH Mannheim, Beschluss vom 6.3.2006 - 1 S 2490/05 -, NVwZ-RR 2006, 714 zu § 102 Abs. 2 GemoBW; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.3.2000 - VGH N 12/98 -, DVBL 2000, 992 zu § 85 GO Rh-Pf; Pape/Holz, Möglichkeiten und Grenzen kommunalwirtschaftlicher Betätigung im Bereich der Abfallwirtschaft, NVwZ 2007, 636 (638); anders noch zu § 102 GO-BW BVerwG, Beschluss vom 21.3.1995 - 1 B 211/94 -, NJW 1995, 2938 (2939).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1873/04

    Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
    hierzu OVG Münster, Beschlüsse vom 1.4.2008 - 15 B 122/08 -, zitiert nach Juris und vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04 - zu § 107 GemoNRW, NVwZ 2005, 1211; VGH Mannheim, Beschluss vom 6.3.2006 - 1 S 2490/05 -, NVwZ-RR 2006, 714 zu § 102 Abs. 2 GemoBW; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.3.2000 - VGH N 12/98 -, DVBL 2000, 992 zu § 85 GO Rh-Pf; Pape/Holz, Möglichkeiten und Grenzen kommunalwirtschaftlicher Betätigung im Bereich der Abfallwirtschaft, NVwZ 2007, 636 (638); anders noch zu § 102 GO-BW BVerwG, Beschluss vom 21.3.1995 - 1 B 211/94 -, NJW 1995, 2938 (2939).
  • VG Saarlouis, 26.06.2008 - 5 L 473/08

    Ein gewerblicher Sammler kann dem öffentlichen Entsorger nicht untersagen lassen,

  • VGH Bayern, 12.01.2005 - 20 CS 04.2947
  • VG München, 11.12.2007 - M 17 S 07.5458

    Gewerbliche Sammlung; Überwiegende öffentliche Interessen

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
  • OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09

    Sicherstellung des notwendigen Unterhalts einer körperlich und geistig

    zum Maßstab einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Erfolgsaussichten in der Hauptsache etwa Kopp, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rdnr. 25, Bader, VwGO, 4. Aufl. § 123 Rdnr. 22, Beschluss des Senats vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • VK Saarland, 24.10.2008 - 3 VK 02/08

    Dringlichkeit aufgrund finanzieller Erwägungen

    c) Mit dieser Entscheidung setzt sich die Kammer auch keineswegs in Widerspruch zu der Entscheidung des OVG SLS vom 22.10.2008, Az.: 3 B 279/08, in der sich das Gericht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mit der Frage auseinanderzusetzen hatte, ob einem privaten Entsorgungsunternehmen gegen die Beigeladene zu 1) und den Antragsgegner ein Anspruch auf vorläufige Untersagung der Aufstellung von Altpapierbehältern zur Entsorgung von Abfällen der PPK-Fraktion (,,Blaue Tonne") zusteht, und dies verneint hat: Die Aufstellung der ,,Blauen Tonnen" sowie die Sammlung der PPK-Abfälle war nämlich in dem hier zur Entscheidung anstehenden Vergabenachprüfungsverfahren Gegenstand des Teils des Nachprüfungsantrages der Antragstellerin, für den sich die Kammer mangels Eröffnung des Vergaberegimes nicht für zuständig befunden hat.
  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 8 C 2265/08

    Normenkontrollantrag eines Friedhofsgärtners gegen Friedhofssatzung;

    Soweit sich die Antragsgegnerin zum Beleg dieser Ansicht auf neuere Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte stützt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 4 L 146/05 -, NVwZ-RR. 2009, 347 = juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. August 2008 - 10 ME 280/08 -, NVwZ 2009, 258 = DÖV 2008, 1008 = juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 3 B 279/08 -, LKRZ 2008, 477 = juris), ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidungen zwar ebenfalls die Anwendung "verschärfter" Subsidiaritätsklauseln betreffen, diese allerdings sämtlich nicht so eindeutig formuliert worden sind wie § 121 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGO, wo von "privaten Dritten" die Rede ist, denen bei der Abwägung grundsätzlich der Vorrang einzuräumen sei.
  • OVG Saarland, 02.08.2012 - 3 B 214/12

    Auswahlverfahren zur Aufnahme einer Schülerin in die 5. Klasse eines Gymnasiums

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - und vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • OVG Saarland, 30.01.2012 - 3 B 430/11

    Ausbildungsförderung gemäß § 6 BAföG für das Studium eines deutschen

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - und vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • OVG Saarland, 16.08.2012 - 3 B 183/12

    Anspruch von Schülern einer saarländischen Förderschule auf Erteilung von

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - und vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • VK Saarland, 24.10.2008 - 3 VK 01/08

    Rekommunalisierung und Vergaberecht

    Mit dieser Entscheidung setzt sich die Kammer auch keineswegs in Widerspruch zu der Entscheidung des OVG SLS vom 22.10.2008, Az.: 3 B 279/08, in der sich das Gericht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mit der Frage auseinanderzusetzen hatte, ob der Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung gegen die Beigeladene zu 1) und den Antragsgegner ein Anspruch auf vorläufige Untersagung der Aufstellung von Altpapierbehältern zur Entsorgung von Abfällen der PPK-Fraktion (,,Blaue Tonne") zusteht, und dies verneint hat: Mangels Eröffnung des Vergaberegimes war die erkennende Kammer nicht zuständig, über einen derartigen Anspruch der Antragstellerin eventuell vergaberechtlicher Art zu befinden.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27677
OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08.OVG (https://dejure.org/2008,27677)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.10.2008 - 6 B 11067/08.OVG (https://dejure.org/2008,27677)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 6 B 11067/08.OVG (https://dejure.org/2008,27677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Teilnahme von Marktbeschickern an einer festgesetzten Veranstaltung; Voraussetzungen für die sachgerechte Auswahl der Teilnehmer einer Veranstaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Antrag eines Auto-Skooter-Betriebs auf Teilnahme am Markt erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Autoscooter II: Stadt darf Autoscooter-Betreiber des Vorjahres zulassen, auch wenn ein anderer Betreiber einen attraktiveren Autoscooter hat - Keine Ermessensfehler - Antrag eines Auto-Skooter-Betriebs auf Teilnahme an Mayener Lukasmarkt 2008 erfolglos ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2008, 477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08
    In der Rechtsprechung (BVerwG, 1 C 24/82, GewArch 1984, 265; VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]) ist darüber hinaus das Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" als sachgerecht angesehen worden, was sowohl die Bekanntheit des Betriebs als auch die Bewährung des Gewerbetreibenden umfasst.

    Allerdings kann die dem Merkmal "bekannt und bewährt" innewohnende Tendenz zum Bestandsschutz dazu führen, dass Neubewerbern unter Verletzung ihres grundsätzlich bestehenden Anspruchs auf Teilhabe auf Dauer jede realistische Zugangschance genommen wird (VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]).

    Sowohl hinsichtlich des Kriteriums "bekannt und bewährt" als auch bezüglich der "Attraktivität" eines Betriebs steht dem Marktveranstalter ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08
    In der Rechtsprechung (BVerwG, 1 C 24/82, GewArch 1984, 265; VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]) ist darüber hinaus das Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" als sachgerecht angesehen worden, was sowohl die Bekanntheit des Betriebs als auch die Bewährung des Gewerbetreibenden umfasst.

    Eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, bewegt sich nicht mehr innerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (BVerwG, 1 C 24/82, GewArch 1984, 265).

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08
    Sachgerecht ist es beispielsweise, auf die "Attraktivität" eines Betriebs, also die besondere Anziehungskraft für Marktbesucher, abzustellen; ein Rechtsgrundsatz, dass nur oder vorrangig nach der Attraktivität, Neuartigkeit oder Größe gleichartiger Fahrgeschäfte ausgewählt werden dürfe, besteht allerdings nicht (BVerwG, 6 B 63/05, NVwZ-RR 2006, 786).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

    Dem Veranstalter kommt im Übrigen ein weiter Gestaltungs- und Ermessenspielraum zu (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Der konzeptionelle Gestaltungsspielraum schließt auch die Festlegung von sachlich gerechtfertigten Auswahlkriterien für den Fall eines Bewerberüberhangs ein (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2006, 786; OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Ein Rechtsgrundsatz, wonach vorrangig nur nach Attraktivität ausgewählt werden darf, ergibt sich weder aus § 70 Abs. 3 GewO noch aus den Grundrechten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Auch das in § 8 Nr. 5 c) MS genannte Merkmal "bekannt und bewährt" stellt prinzipiell ein von der Rechtsprechung anerkanntes Differenzierungskriterium dar (OVG Rheinland-Pfalz LKRZ 2008, 477; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 -, juris).

    Eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine greifbare Zulassungschance einräumt, bewegt sich nicht mehr innerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (BVerwG, NVwZ 1984, 585, OVG Rheinland-Pfalz LKRZ 2008, 477).

    Die von der Beklagten angeführten Gründe beziehen sich zwar auf die Auswahlkriterien "Attraktivität des Geschäfts" in § 8 Nr. 5 a) MS und "Größe des Geschäfts" in § 8 Nr. 5 d) MS, beruhen aber auf einer teilweise nicht zutreffenden und teilweise nicht hinreichenden Tatsachenfeststellung (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

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