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   VGH Hessen, 20.03.2013 - 7 D 225/13   

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https://dejure.org/2013,9340
VGH Hessen, 20.03.2013 - 7 D 225/13 (https://dejure.org/2013,9340)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2013 - 7 D 225/13 (https://dejure.org/2013,9340)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 (https://dejure.org/2013,9340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 17 GG
    Rechtsmissbräuchliche Verwaltungspetition

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eingabe bei mehrfacher Wiederholung einer Verwaltungspetition in derselben Sache ohne Unterrichtung eines Petenten mangels eines schutzwürdigen Interesses (hier: Rückforderung von Wohngeld)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HV Art. 16; GG Art. 17; ZPO § 114 S. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eingabe bei mehrfacher Wiederholung einer Verwaltungspetition in derselben Sache ohne Unterrichtung eines Petenten mangels eines schutzwürdigen Interesses (hier: Rückforderung von Wohngeld)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 651
  • LKRZ 2013, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 7 D 225/13
    Wird in derselben Sache eine Verwaltungspetition mehrfach wiederholt, ohne dass wesentliche neue tatsächliche oder rechtliche Aspekte aufgezeigt werden, die in den bereits beschiedenen Verwaltungspetitionen nicht enthalten waren, so ist diese Eingabe rechtsmissbräuchlich und es kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - mangels eines schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresses selbst von einer Unterrichtung des Petenten darüber abgesehen werden, dass entsprechende Eingaben keine inhaltliche Befassung und keine Bescheidung mehr auslösen werden (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 - BVerfGE 2, 225, 231 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 1993 - 15 A 2273/92 - NWVBl. 1993, 296; Krings, JuS 2004, 474 [477]).
  • VGH Hessen, 26.03.2008 - 7 D 575/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Erledigung des Rechtsstreits bei zuvor

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 7 D 225/13
    Sie ist zu verneinen, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 26. März 2008 - 7 D 575/08 - DÖV 2008, 605, vom 4. Oktober 2012 - 7 D 806/12 -, vom 24. Oktober 2012 - 7 D 1977/12 - sowie vom 10. Januar 2013 - 7 D 2358/12 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 2273/92

    Ausübung des kommunalen Petitionsrechts; Rechtsmißbrauch

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2013 - 7 D 225/13
    Wird in derselben Sache eine Verwaltungspetition mehrfach wiederholt, ohne dass wesentliche neue tatsächliche oder rechtliche Aspekte aufgezeigt werden, die in den bereits beschiedenen Verwaltungspetitionen nicht enthalten waren, so ist diese Eingabe rechtsmissbräuchlich und es kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - mangels eines schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresses selbst von einer Unterrichtung des Petenten darüber abgesehen werden, dass entsprechende Eingaben keine inhaltliche Befassung und keine Bescheidung mehr auslösen werden (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 - BVerfGE 2, 225, 231 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 1993 - 15 A 2273/92 - NWVBl. 1993, 296; Krings, JuS 2004, 474 [477]).
  • VG München, 03.09.2014 - M 18 K 12.6076

    Terminsverlegungsantrag; Anspruch auf Bearbeitung einer Petition

    Zu den von Art. 17 GG und Art. 115 BV erfassten Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen zählen auch Verwaltungspetitionen, insbesondere (Dienst-)Aufsichtsbeschwerden (vgl. HessVGH, B.v. 20.3.2013 - 7 D 225/13 - juris Rn. 10; Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl. 2007, Art. 17 Rn. 6).

    Das Petitionsrecht beinhaltet den Anspruch des Grundrechtsträgers auf Entgegennahme seiner Petition, auf (sachliche) Befassung mit seiner Eingabe und auf Bescheidung der Eingabe, aus der ersichtlich wird, dass und mit welchem Ergebnis sie behandelt wurde (BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 16/17/21; BVerfG; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 138/08 - juris Rn. 2; VGH Kassel, B.v. 20.3.2013 - 7 D 225/13 - juris Rn. 10; OVG Lüneburg, B.v. 29.1.2008 - 11 LA 448/07 - juris Rn. 4).

    Art. 17 GG und Art. 115 BV gewähren lediglich ein Recht auf Befassung mit der Eingabe und auf deren Bescheidung, jedoch kein Recht auf Erledigung der Petition im Sinne des Petenten (BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 20.3.2013 - 7 D 225/13 - juris Rn. 14).

    Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass es zu einer sinnlosen Ausweitung des Petitionsrechts führen würde, wenn man einem Petenten, der nach ordnungsmäßiger Verbescheidung einer Petition die gleiche Stelle von neuem mit der gleichen Petition angeht, immer wieder einen Anspruch auf sachlichen Bescheid einräumen wollte (vgl. BVerfG, B.v. 22.4.1953 - 1 BvR 162/51 - juris Rn. 35; Hess VGH, B.v. 20.3.2013 - 7 D 225/13 - juris Rn. 11 ff.).

  • VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15

    Aufgabe und Pflichten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die

    Dieses Recht, das unabhängig von den gegen die Behördenentscheidungen eröffneten gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten besteht (VerfGH RP, Beschluss vom 27. September 2002 - VGH B 21/02 -), beinhaltet nur den Anspruch des Grundrechtsträgers auf Entgegennahme seiner Petition, auf (sachliche) Befassung mit seiner Eingabe und auf Bescheidung der Eingabe, aus der ersichtlich wird, dass und mit welchem Ergebnis sie behandelt wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; BVerfG; Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 138/07 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284).

    Der Kläger hat zwar einen mit der allgemeinen Leistungsklage durchsetzbaren Anspruch auf Erteilung eines informatorischen Bescheides über die Art und Weise der Erledigung seiner Petition (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. März 2015 - 15 E 94/15 -, NVwZ-RR 2015, 544; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284; Brocker, in: Epping/Hillgruber, Beck'scher Online-Kommentar GG, Stand 1. September 2015, Art. 17 Rn. 29).

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