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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 8 A 10096/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,27726
OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 8 A 10096/12.OVG (https://dejure.org/2012,27726)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2012 - 8 A 10096/12.OVG (https://dejure.org/2012,27726)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2012 - 8 A 10096/12.OVG (https://dejure.org/2012,27726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 Nr 1 UIG RP, § 2 Abs 3 Nr 1 UIG RP, § 2 Abs 3 Nr 2 UIG RP, § 2 Abs 3 Nr 3 Buchst a UIG RP, § 2 Abs 4 S 1 UIG RP
    Umweltinformationsrecht - Darlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Betriebsgeheimnissen oder Geschäftsgeheimnissen durch ein Unternehmen bei Begehren auf Zugang zu Umweltinformationen

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Aussonderungen, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Aussonderungen - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung von Betriebsgeheimnissen oder Geschäftsgeheimnissen durch ein Unternehmen bei Begehren auf Zugang zu Umweltinformationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 376
  • DVBl 2013, 48
  • DÖV 2013, 161
  • LKRZ 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 8 A 10096/12
    Dabei kommt es bei juristischen Personen nicht darauf an, dass ihre Zwecksetzung darauf gerichtet ist, sich Zielen des Umweltschutzes zu widmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - in: BVerwGE 135, 34 und juris Rn. 26; Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 64. Ergänzungslieferung 2012, § 3 UIG Rn. 5).

    Vielmehr gilt dies auch, wenn die offengelegte Information ihrerseits Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris Rn. 55).

    Diese Einschätzung ist Ergebnis einer auf die Zukunft bezogenen Beurteilung und damit notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris Rn. 58 f.).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 8 A 10096/12
    Ein solches Interesse ist dann anzunehmen, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 ,a.a.O., juris Rn. 50; Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18/08 -, GewArch 2009, 374 und juris Rn. 12 f.; Reidt/Schiller, a.a.O., § 9 UIG Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2006 - 8 A 10267/06

    Umweltinformationen müssen gewährt werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 8 A 10096/12
    Überdies kann sich der Informationsanspruch aber auch auf solche Umstände beziehen, die in der Vergangenheit liegende, abgeschlossene Lebenssachverhalte betreffen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Juni 2006 - 8 A 10267/06 -, DVBl. 2006, 1059 und juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Dabei muss die offengelegte Information nicht schon für sich genommen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbaren; es genügt, wenn die Information Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012 - 8 A 10096/12 - NVwZ 2013, 376, 377; Louis, NuR 2013, 77, 87).

    Ein Unternehmen, das von einem Begehren auf Zugang zu Umweltinformationen betroffen ist, muss zur Abwehr des Anspruchs indessen nachvollziehbar und plausibel darlegen, dass eine Zugänglichmachung der begehrten Angaben geeignet ist, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren; das gilt insbesondere in Bezug auf Rückschlüsse zu derartigen Geheimnissen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Dabei muss die offengelegte Information nicht schon für sich genommen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbaren; es genügt, wenn die Information Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012 - 8 A 10096/12 - NVwZ 2013, 376, 377; Louis, NuR 2013, 77, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
    Maßgeblich ist allein die gesetzgeberische Wertung, dass ein für die Beurteilung der Anlage so wesentliches Datum wie die Kapazität der Anlage der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden soll, weshalb an ihm kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.09.2012 - 8 A 10096/12 - NVwZ 2013, 104; OVG NRW, Beschl. v. 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855).

    Diese Wertung des Gesetzgebers gilt nicht nur für Kapazitätsangaben, die die Leistungsgrenze oder die Größe einer Gesamtanlage betreffen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 23.05.2011, a.a.O.; insoweit auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.09.2012, a.a.O.: "Gesamtkapazität einer Anlage").

    Von diesem Grundsatz abweichend können zwar Angaben, die nicht die Gesamtkapazität einer Anlage betreffen, sondern sich beispielsweise auf die Lagermengen bestimmter Einzelstoffe beziehen, aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls dem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisschutz unterfallen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.09.2012, a.a.O., dort allerdings zu einem besonders gelagerten Fall, in dem Angaben aus einem Sicherheitsbericht nach § 9 der 12. BImSchV [Störfall-Verordnung] betreffend eine Anlage begehrt wurden, mit der hochspezialisierte pharmazeutische Produkte auf Herstellungswegen erzeugt wurden, die der Anlagenbetreiber teils [wohl patent-]rechtlich hatte schützen lassen).

    Es ist vielmehr erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Annahme eines solchen Geheimnisses, insbesondere die für den Fall der Offenlegung behaupteten nachteiligen Wirkungen im Wettbewerb, nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.2009, a.a.O., und Beschl. v. 25.07.2013, a.a.O.; insoweit auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.09.2012, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 20.04.2018 - 6 A 48/16

    Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Akteneinsicht

    Ein Unternehmen, das von einem Begehren auf Zugang zu Umweltinformationen betroffen ist, muss zur Abwehr eines solchen Anspruchs nachvollziehbar und plausibel darlegen, dass eine Zugänglichmachung der begehrten Angaben geeignet ist, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren; das gilt insbesondere in Bezug auf Rückschlüsse zu derartigen Geheimnissen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, juris, Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2017 - 10 S 413/15 -, juris, Rn. 42).

    Diese Einschätzung ist Ergebnis einer auf die Zukunft bezogenen Beurteilung und damit notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, juris, Rn. 43).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2016 - 10 A 10878/15

    Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG muss keine Auskunft geben

    Dieser Grad an Überzeugungsgewissheit ist ausreichend, weil die Bewertung wettbewerbsrelevanter Auswirkungen wegen ihrer auf die Zukunft bezogenen Beurteilung notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2015 - 10 A 10472/14.OVG -, juris, sowie Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096/12.OVG -, juris).
  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Zunächst ist ein Unternehmen, das von einem Begehren auf Zugang zu Umweltinformationen betroffen ist, gehalten, zur Abwehr eines solchen Anspruchs nachvollziehbar und plausibel darzulegen, dass eine Zugänglichmachung der begehrten Angaben geeignet ist, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren; das gilt insbesondere in Bezug auf Rückschlüsse zu derartigen Geheimnissen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, juris, Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2017 - 10 S 413/15 -, juris, Rn. 42).

    Diese Einschätzung ist Ergebnis einer auf die Zukunft bezogenen Beurteilung und damit notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, juris, Rn. 43).

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Diese Einschätzung ist Ergebnis einer Prognose und damit notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, LKRZ 2013, 32; BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2/09 -, GewArch 2010, 47).

    Entscheidend ist die Wettbewerbsrelevanz der Information (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.; Rossi, DVBl. 2010, 554, 561).

    Dieser Schluss ist nicht nur in der Literatur, sondern auch in mehreren Gerichtsentscheidungen gezogen worden (vgl. Rossi, DVBl. 2010, 554, 561.; Kloepfer/Greve, NVwZ 2011, 577, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012, a.a.O., in denen der Beurteilung des berechtigten Interesses jeweils der explizite Hinweis voranging, es sei davon auszugehen, dass der Betroffene im Wettbewerb mit mehreren, anderen Konkurrenten stehe).

  • VG Neustadt, 21.09.2015 - 4 K 146/15

    Zweck der Regelung in UIG RP § 4 Abs 2; Antragsmissbrauch iSd UIG RP § 8 Abs 2 Nr

    Nicht maßgebend für die Anspruchsberechtigung einer juristischen Personen ist, dass ihre Zwecksetzung darauf gerichtet ist, sich Zielen des Umweltschutzes zu widmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, BVerwGE 135, 34; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, NVwZ 2013, 376).

    Diese Einschätzung ist Ergebnis einer Prognose und damit notwendigerweise mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096/12.OVG -, LKRZ 2013, 32; BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, NVwZ 2010, 189).

    Ein solches Interesse ist dann anzunehmen, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, NVwZ 2010, 189 und Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 18/08 -, NVwZ 2009, 1113; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096/12 -, NVwZ 2013, 376).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 1 A 10999/13

    Missbräuchlich gestellte Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen?

    Vielmehr wird ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis auch dann zugänglich gemacht, wenn die offengelegte Information Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, BVerwGE 135, 34 und juris Rn. 55; OVG RP, Urteil vom 6. September 2012 - 8 A 10096/12.OVG -, DVBl. 2013, 48 und juris Rn. 43).
  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

    Zur Darlegung schützenswerter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bedarf es insbesondere nachvollziehbarer und plausibler Ausführungen dazu, dass die Zugänglichmachung der begehrten Informationen geeignet ist, nach prognostischer Einschätzung nachteilige Wirkungen im Wettbewerb mit sich zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2/15 -, juris Rdnr. 35 zu § 6 Satz 2 IFG; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.07.2016 - 2 M 14/16 -, juris Rdnr. 46 zu § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012 - 8 A 10096/12 -, juris Rdnr. 43 zur mittlerweile außer Kraft getretenen Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LUIG RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 10 A 10472/14

    Nahwärme Haßloch: Kein Anspruch auf Offenlegung der Kalkulation der Gemeindewerke

  • OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen

  • VG Schleswig, 14.12.2022 - 10 B 22/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch Verbraucherinformationsgesetz (VIG) -

  • VG Frankfurt/Oder, 15.07.2021 - 5 K 486/20
  • VG Mainz, 30.03.2017 - 1 K 1480/15

    Transparenzanspruch auf kalkulierte Positionen eines Stromnetzbetreibers für

  • VG Koblenz, 23.01.2015 - 4 L 1216/14

    Rechtsschutzbedürfnis eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen die

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 ZB 18.1652

    Anspruch auf Umweltinformationen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 12 B 14.16

    Information über Vorgänge innerhalb einer Anlage als Umweltinformationen über

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2018 - 10 A 11247/17
  • VGH Hessen, 23.01.2020 - 9 A 1466/18

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • VGH Hessen, 22.05.2019 - 9 A 1480/17

    Luftverkehrsrecht

  • VG Darmstadt, 10.05.2017 - 6 K 695/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2022 - 5 K 466/21
  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 6 E 549/13

    Streitwert bei Informationsanspruch nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

  • VG Freiburg, 20.11.2019 - 10 K 7962/17

    Bestreben eines Umweltverbandes zur Überprüfung eines im Weg des

  • VG Cottbus, 18.08.2020 - 8 K 1121/17

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • VG Trier, 06.11.2013 - 5 K 596/13

    Hochmoselbrücke: Kein Anspruch auf Einsicht in die Ergebnisse des Prüfstatikers

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