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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,6801
OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG (https://dejure.org/2009,6801)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG (https://dejure.org/2009,6801)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG (https://dejure.org/2009,6801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begleitscheinkontrolle aufgrund des Gegenleistungscharakters der Verwaltungsgebühr; Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids insbesondere im Hinblick auf die Gebührenkalkulation und das Gesamtkostenüberdeckungsverbot; ...

  • Judicialis

    LGebG § 2; ; LGebG § 2 Abs. 1; ; LGebG § 2 Abs. 2; ; NachwV § 17; ; NachwV § 17 Abs. 3; ; NachwV § 20; ; NachwV § 20 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenrecht: Abfall; Abfallentsorgung; Amtshandlung; Außenwirkung; Begleitschein; Begleitscheinkontrolle; Begleitscheinprüfung; Berechnungsgrundlage; Betriebsabrechnungsbogen; EDV-Erfassung; Einschätzungsermessen; Entgegennahme; Entsorgung; Entsorgungsnachweis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2009, 340
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2007 - 7 A 11548/06

    Gebühr für eine Polizeimaßnahme: Gebührenbemessung bei Sicherstellung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass darin bereits Kostenanteile der jeweils mit verursachten Sachkosten wie etwa für Büroraumkosten berücksichtigt sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 8. März 2007, 7 A 11548/06.OVG, ESOVGRP, unter Bezug auf das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2003, MinBl. S. 539).

    Eine solche Kostenposition wird allerdings - wie der Senat auch bisher in seiner Rechtsprechung bereits erkannt hat (vgl. Urteil vom 8. März 2007, a.a.O., Umdruck S. 8) - durch den Gebührentatbestand selbst (hier: "Prüfung eines Begleitscheins") nicht erfasst.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Der Senat hat in Erwägung gezogen, ob die aufgezeigten Fehlerquellen im Ergebnis dazu führen müssten, dass die Gesamtveranlagung lediglich zu einem Teilbetrag aufgehoben wird, weil sich die übrige Veranlagung "im Ergebnis" als zutreffend und geschuldet erweisen würde (vgl. zur "Ergebnisrechtsprechung" BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, BVerwGE 116, 188; anderer Ansicht, das heißt mit der Annahme, dass wegen des bei der Kalkulation auszuübenden "Ermessens" Kalkulationsfehler stets zur Aufhebung des Bescheides führen müssten, SächsOVG, NVwZ-RR 2002, 371).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Dass die Amtstätigkeit zudem im öffentlichen Interesse erfolgt, steht der Heranziehung zu einer Verwaltungsgebühr nicht entgegen (vgl. BVerwGE 109, 272, juris, Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 27.03.2001 - 5 D 291/99

    Nichtigerklärung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Der Senat hat in Erwägung gezogen, ob die aufgezeigten Fehlerquellen im Ergebnis dazu führen müssten, dass die Gesamtveranlagung lediglich zu einem Teilbetrag aufgehoben wird, weil sich die übrige Veranlagung "im Ergebnis" als zutreffend und geschuldet erweisen würde (vgl. zur "Ergebnisrechtsprechung" BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, BVerwGE 116, 188; anderer Ansicht, das heißt mit der Annahme, dass wegen des bei der Kalkulation auszuübenden "Ermessens" Kalkulationsfehler stets zur Aufhebung des Bescheides führen müssten, SächsOVG, NVwZ-RR 2002, 371).
  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07

    Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Insoweit kann insbesondere im Hinblick auf die zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 2. August 2007, 23 Bv 07.719 und 23 Bv 07.720, jeweils juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2008, 9 B 61.07 und 9 B 62.07, jeweils juris) auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Dem Gegenleistungscharakter der Gebühr und dem in § 3 Landesgebührengesetz zugrunde gelegten Grundsatz, dass die Gebührensätze so zu bemessen sind, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Kostenschuldner andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht, ist - bezogen auf die Gesamteinnahme aus der Gebühr - das Verbot einer wesentlichen Überschreitung der zu deckenden Kosten immanent (vgl. BVerwGE 13, 214, 223).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Dem Zitiergebot entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 101, 1) ist insoweit genügt worden.
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 108, 1, juris, Rn. 69 f.) bei Rückmeldegebühren in einem konkreten Einzelfall den weiteren Ansatz eines um 1/3 erhöhten Arbeitsumfangs aus diesem Grund als plausibel angesehen hat, ist darin keine Ausprägung eines festen rechtlichen Maßstabs zu sehen, sondern eine Einzelfallwürdigung der dort gegebenen Verhältnisse.
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Das Kostendeckungsprinzip ist verletzt, wenn das Gebührenaufkommen die Gesamtkosten des betreffenden Verwaltungszweiges (beabsichtigt oder schwerwiegend und nachhaltig) überschreitet, wobei allerdings der Begriff des Verwaltungszweigs nicht eng gefasst werden muss (vgl. BVerwGE 26, 305, 317).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08
    Soweit in der Rechtsprechung in Erwägung gezogen wird, dass bei gemischt-wirtschaftlichen Trägern einer Aufgabe unter Umständen in Betracht kommen könnte, einen Kalkulationszuschlag wegen einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung und einem Unternehmerwagnis zuzugestehen (vgl. dazu - den Wagniszuschlag auf 1 v.H. begrenzend, soweit das Unternehmen wegen der Einbindung der Aufgabe in die Tätigkeit der öffentlichen Hand mit Risiken ersichtlich nicht zu rechnen braucht - OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 2008, 9 A 373/06, juris), kann eine Erhöhung um ca. 1/3 des Gesamtkostenansatzes damit offensichtlich nicht annähernd gerechtfertigt werden.
  • VGH Hessen, 12.12.2005 - 5 N 3851/04

    Verwaltungsgebühr; Voranzeige; Klärschlamm; Entgegennahme und Erfassung

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.720

    Die Überwachung der Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719

    Kostenrecht: Gebühren für behördliche Überwachungstätigkeit // Entsorgung

  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 62.07

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichtvorliegen von Divergenz und

  • VG Mainz, 22.11.2013 - 4 K 156/13

    Abfallbeseitigung - hier: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von

    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08, esria) und der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Urteile vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 und 720, juris) gehen davon aus, dass die Begleitscheinkontrolle als "nach außen" gerichtete Amtshandlung Teil der Verbleibkontrolle und damit Teil des obligatorischen Nachweisverfahrens ist.

    Auf der Aufwandsseite ist im Ansatz nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte - wie hier - bei der Gebührenkalkulation von den Kosten des Personaleinsatzes ausgeht; auch gegen die Hinzurechnung weiterer Arbeiten - wie Poststelle, Stabsstellen und Datenverarbeitung ist im Grundsatz nichts zu bemerken (OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

    Anders als in einem früheren Prozess (vgl. OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.) fand im vorliegenden Verfahren kein methodischer Wechsel der Kalkulationsmethode im laufenden Verfahren statt.

    Eine sachgerechte Schätzung mit dem Ziel, eine wesentliche Kostenüberdeckung zu vermeiden, ist daher ausreichend (OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

    Die spätere Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2009 (a.a.O.) steht dem nicht entgegen.

    Dass die Amtstätigkeit auch im öffentlichen Interesse erfolgt, steht der Heranziehung zur Verwaltungsgebühr nicht entgegen (OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

    Wie bereits dargelegt, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte zu den Kosten des Personaleinsatzes auch weitere Kosten - wie etwa für die Poststelle, Stabsstellen und Datenverarbeitung in Ansatz bringt (OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

    Zunächst ist festzustellen, dass die Begleitscheinkontrolle grundsätzlich zur Erhebung einer Gebühr berechtigt, weil sie in Verbindung mit der Erfassung des Begleitscheins eine "Prüfung" einschließt und somit eine grundsätzlich gebührenfähige öffentliche Leistung darstellt (OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.; OVG Saarland, Urteil vom 13. September 2013, a.a.O.).

    Zwar ist wegen der Ausgestaltung eines separaten Gebührensatzes für den Gebührentatbestand unter Nr. 3.1.4 GebV durch nachvollziehbare Kalkulation sicher zu stellen, dass zwischen der Verwaltungstätigkeit und der Gebühr ein angemessenes Verhältnis besteht und die Gesamteinnahmen aus der Gebühr die Kosten nicht wesentlich überschreiten (OVG RP, Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

    Geht man bei der Prüfung des Kostenüberdeckungsverbots von einem weiter gefassten Gebührentatbestand -oder einem einheitlichen Verwaltungszweig i.S.d. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 7. Mai 2009, a.a.O.) - aus, liegt hier keine Kostenüberdeckung, sondern eine leichte Kostenunterdeckung vor.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, bei juris; VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448, 449; VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2007 - Au 4 K 06.918 -, bei juris) Dieser Anforderung werde weder das Urteil des VGH München (vom 02.08.2007 - 23 Bv 07.719 -) noch der Beschluss des BVerwG (vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) und auch nicht das Urteil des OVG Koblenz (vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -) gerecht.

    Auch die Annahme des OVG Koblenz im Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -, eine nach außen gerichtete Tätigkeit liege immer in der Vornahme einer "Prüfung", wenn diese auf gesetzlicher Grundlage als Aufgabe der Behörde ausgestaltet sei, überzeuge nicht.

    In Rheinland-Pfalz sei kürzlich auf das Urteil des OVG Koblenz vom 07.05.2009 (- 7 A 11398/08 -, AS 37, 351) hin die Gebühr für die Prüfung von Begleitscheinen auf 1, 60 EUR gesenkt worden.

    Dass er mit der Bearbeitung der Begleitscheine im Rechtssinne Amtshandlungen mit Außenwirkung erbringe, sei in den Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz, (Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08 -) des VGH München (Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -) und des BVerwG (Beschlüsse vom 13.05.2008 - 9 B 61-63.07 -) hinreichend ausgeführt worden.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08 -) Insoweit sei die Auffassung der Klägerin unzutreffend, dass der Nachweis der Entsorgung ausschließlich durch den Entsorgungsnachweis geführt werde.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, bei juris; VGH Kassel, a.a.O., NVwZ-RR 2006, 448, 449; VG Augsburg, Urteil vom 07.02.2007 - Au 4 K 06.918 -, bei juris) Dieser Anforderung werde weder das Urteil des VGH München (vom 02.08.2007 - 23 Bv 07.719 -) noch der Beschluss des BVerwG (vom 13.05.2008 - 9 B 61.07 -) und auch nicht das Urteil des OVG Koblenz (vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -) gerecht.

    Auch die Annahme des OVG Koblenz im Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08.OVG -, eine nach außen gerichtete Tätigkeit liege immer in der Vornahme einer "Prüfung", wenn diese auf gesetzlicher Grundlage als Aufgabe der Behörde ausgestaltet sei, überzeuge nicht.

    In Rheinland-Pfalz sei kürzlich auf das Urteil des OVG Koblenz vom 07.05.2009 (- 7 A 11398/08 -, AS 37, 351) hin die Gebühr für die Prüfung von Begleitscheinen auf 1, 60 EUR gesenkt worden.

    Dass er mit der Bearbeitung der Begleitscheine im Rechtssinne Amtshandlungen mit Außenwirkung erbringe, sei in den Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz, (Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08 -) des VGH München (Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -) und des BVerwG (Beschlüsse vom 13.05.2008 - 9 B 61-63.07 -) hinreichend ausgeführt worden.

    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2009 - 7 A 11398/08 -) Insoweit sei die Auffassung der Klägerin unzutreffend, dass der Nachweis der Entsorgung ausschließlich durch den Entsorgungsnachweis geführt werde.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Erforderlich ist für eine gebührenpflichtige Amtshandlung, dass die Tätigkeit nicht eine bloß verwaltungsinterne ist, sondern dass diese nach außen gegenüber dem als Gebührenschuldner in Anspruch zu Nehmenden unmittelbar in Erscheinung tritt (vgl. VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 -, juris Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, juris Rn. 18; OVG Saarlouis, Urteil vom 13. September 2013 - 3 A 202/11 -, juris Rn. 63).
  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    - 9 B 61 bis 63/07 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49 = KStZ 2008, 211; ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 7.5.2009 - 7 A 11398/08 -, AS 37, 351 (353 - 356); Schomerus in Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl., § 50 Rdnr. 7; Rüdiger in von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung - Stand: Mai 2013 -, Band 1, § 11 NachwV Rdnr. 16, und Kropp, LKRZ 2007, 420, sowie AbfallR 2009, 254.

    Urteil vom 7.5.2009 - 7 A 11398/08 -, a.a.O., S. 357 ff.,.

    ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 7.5.2009 - 7 A 11398/08 -, a.a.O., S. 358.

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 1.14

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Gebührenpflicht; Gebührentatbestand; Abfall;

    Dem wird nur genügt, wenn die zuständige Behörde die Begleitscheine auf ihre Richtigkeit prüft, indem sie, wie es das Berufungsgericht festgestellt hat (UA S. 25), die Übereinstimmung von Entsorgungsnachweis und Begleitschein kontrolliert, bevor sie eine Ausfertigung an die für den Abfallerzeuger zuständige Behörde übersendet (§ 11 Abs. 4 NachwV), auch wenn dieser Prüfschritt nicht wörtlich dem Gesetz zu entnehmen ist (so zutreffend OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 - LKRZ 2009, 340 ; vgl. dazu auch Anm. Kropp, AbfallR 2009, 254).

    Ein solches Vorgehen würde der vom Gesetz intendierten Überwachung des gesamten Entsorgungsvorgangs und der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Entsorgungsschritte nicht gerecht (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49 Rn. 18 zu §§ 42 und 43 KrW-/AbfG i.d.F. vom 27. September 1994, BGBl I S. 2705; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O.; in diesem Sinn auch Kropp, LKRZ 2007, 420 ; Deigert/Lukyanova, AbfR 2011, 134 ).

    Die Begleitscheine sind vielmehr innerhalb des systematischen Zusammenhangs aus Vorab- und Verbleibkontrolle (OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O.; v. Komorowski, in: Jarass/Petersen/Weidmann, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Stand Februar 2010, § 43 KrW-/AbfG B 100 Rn. 140) ein wesentlicher Teil der Überprüfung des Entsorgungsvorgangs, dessen Ordnungsgemäßheit der zuständigen Behörde gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG insgesamt nachzuweisen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15

    Gebührenerhebung für die Akteneinsicht in die Bauakte

    Das Kostendeckungsprinzip ist nicht schon verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1961, a.a.O., Rn. 31), wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, juris, Rn. 21; Dehe/Beucher, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Stand November 2012, § 3 LGebG, Anm. 6).

    Die Ermittlung des Verwaltungsaufwands muss allerdings darauf gerichtet sein, eine wesentliche Kostenüberdeckung zu vermeiden (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 2.14

    Bewertung der Prüfung einer übersandten Begleitscheine durch die zuständige

    Dem wird nur genügt, wenn die zuständige Behörde die Begleitscheine auf ihre Richtigkeit prüft, indem sie, wie es das Berufungsgericht festgestellt hat (UA S. 25 f.), die Übereinstimmung von Entsorgungsnachweis und Begleitschein kontrolliert, bevor sie eine Ausfertigung an die für den Abfallerzeuger zuständige Behörde übersendet (§ 11 Abs. 4 NachwV), auch wenn dieser Prüfschritt nicht wörtlich dem Gesetz zu entnehmen ist (so zutreffend OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 - LKRZ 2009, 340 ; vgl. dazu auch Anm. Kropp, AbfallR 2009, 254).

    Ein solches Vorgehen würde der vom Gesetz intendierten Überwachung des gesamten Entsorgungsvorgangs und der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Entsorgungsschritte nicht gerecht (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 61.07 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 49 Rn. 18 zu §§ 42 und 43 KrW-/AbfG i.d.F. vom 27. September 1994, BGBl I S. 2705; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O.; in diesem Sinn auch Kropp, LKRZ 2007, 420 ; Deigert/Lukyanova, AbfR 2011, 134 ).

    Die Begleitscheine sind vielmehr innerhalb des systematischen Zusammenhangs aus Vorab- und Verbleibkontrolle (OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O.; v. Komorowski, in: Jarass/Petersen/Weidmann, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Stand Februar 2010, § 43 KrW-/AbfG B 100 Rn. 140) ein wesentlicher Teil der Überprüfung des Entsorgungsvorgangs, dessen Ordnungsgemäßheit der zuständigen Behörde gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG insgesamt nachzuweisen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16

    Regelgebühr für glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. März 1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162) und des Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, AS 37, 351; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris) ist das Kostendeckungsprinzip nicht schon verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt, wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss.

    Dieser zusätzliche Aufwand, der mit der Kontrolle einer Spielhalle typischerweise verbunden ist, im Umfang je nach den besonderen Gegebenheiten der zu überprüfenden Spielhalle aber unterschiedlich ausfallen kann, musste nicht durch Erhebungen ermittelt, sondern durfte sachgerecht geschätzt werden (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 9 A 100/15

    Heranziehung einer Kontrollstelle zu Verwaltungsgebühren für eine Überprüfung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. März 2013 - 9 A 752/10 -, juris, Rn. 31 ff.; Hess. VGH Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 5 N 3851/04 -, NVwZ-RR 2006, 448, juris Rn. 23, m.w.N.; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 23 BV 07.720 -, juris Rn. 47; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, LKRZ 2009, 340, juris Rn. 18.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. März 2013 - 9 A 752/10 -, juris, Rn. 33, unter Hinweis OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 9 A 752/10

    Gebührenerhebung für arzneimittelrechtliche Änderungsanzeigen durch das

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14

    Bemessung von Gebühren; Festlegungen durch den Verordnungsgeber

  • VG Berlin, 28.09.2023 - 37 K 256.22

    Berliner Hunderegister: Halterin von "Dino" muss 17,50 Euro zahlen

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

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