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   OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95   

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https://dejure.org/1998,6528
OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95 (https://dejure.org/1998,6528)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.09.1998 - 2 S 382/95 (https://dejure.org/1998,6528)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. September 1998 - 2 S 382/95 (https://dejure.org/1998,6528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Zweckverbandsgesetz; KommVerf § 61; Gesetz zur Ordnung der Rechtsverhältnisse der Verwaltungsverbände, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im FSS Art 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft; Gründung von Abwasserzweckverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaften; Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LKV 1999, 61
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    1997, 183 ff. und vom 09.09.1998 - 2 S 382/95 - LKV 1999, 61 ff.).
  • VG Dresden, 04.05.2000 - 7 K 1514/97

    Rechtmäßigkeit eines Abwasserbeitragsbescheides; Übertragung auf einen

    Denn die Gründung eines Zweckverbandes war zur Erfüllung kommunaler Aufgaben bereits vorher auf Grundlage von § 61 Abs. 1 der Kommunalverfassung der DDR - KomVerf - möglich (vgl. SächsOVG, NK - U. v. 09.09.1998 - 2 S 382/95 -, JbSächsOVG 6, 242; NK - U. v. 15.02.2000 - 2 D 556/99 - NK - U. v. 26.05.1999 - 2 S 666/98 -).

    Diese Regelungen sind nach Auffassung der Kammer hinreichend eindeutig, um jeder Mitgliedsgemeinde die Einschätzung zu ermöglichen, in welchem Maß sie finanziell für den Beklagten einzustehen hat (vgl. SächsOVG, NK - U. v. 09.09.1998 - 2 S 382/95 -, JbSächsOVG 6, 242).

  • VG Gera, 26.02.2003 - 2 K 1927/00

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zweckverband; Beitritt; Rücknahme

    Ob auf der Grundlage von § 61 Kommunalverfassung öffentlich-rechtliche Zweckverbände gegründet werden konnten, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (verneint vom OVG Magdeburg, Urteil vom 14. Mai 1997 - C 2 S 1/96 -, LKV 1997, 417 f.; bejaht vom OVG Bautzen, Urteil vom 9. September 1998 - 2 S 382/95 -, LKV 1999, 61 ff.; offen gelassen vom ThürOVG, Urteil vom 30. Austust 2001 - 4 KO 199/00 -).

    Das Gericht kann aber unter Rückgriff auf die unmittelbar geltenden Vorschriften der Verfassung die Entstehungsvoraussetzungen ohne erkennbaren Widerspruch zum Wortlaut der Norm und zum erkennbaren Willen des Gesetzgebers entnehmen (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 9. September 1998 - 2 S 382/95 - a.a.O.).

  • VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 312/12

    Überleitung altrechtlicher Zweckverbände der DDR

    Nachdem die Verbandssatzung von allen Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden am 02.03.1992 tatsächlich ausgefertigt wurde, kann offen bleiben, ob nach damaligem Recht eine Ausfertigung dieser Verbandssatzung überhaupt erforderlich war (vgl. hierzu einerseits SächsOVG, U. v. 09.09.1998, LKV 1999, 61, und andererseits ThürOVG, U. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00).

    Weder war bereits durch das Gesetz selbst entschieden, dass Zweckverbänden der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts prinzipiell zustehen sollte, noch stellte dieses Gesetz eine spezielle Rechtsgrundlage zur Verfügung, auf die gestützt die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch individuellen "Beleihungsakt" im Einzelfall hätte verliehen werden können (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 14.05.1997, LKV 1997, 417; VG Gera, U. v. 24.08.2006 - 5 K 181/01.Ge -, juris; Blomenkamp, in: Driehaus, Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2005, Band 3, § 8 Rn. 1416; a.A. SächsOVG, U. v. 09.09.1998, LKV 1999, 61).

  • BFH, 29.05.2008 - III R 45/05

    Investitionszulagenschädliche Übertragung von Wirtschaftsgütern auf

    Wegen der Gründungsmängel habe es sich nicht um öffentlich-rechtliche Körperschaften gehandelt (Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 9. September 1998 2 S 382/95, Sächsisches Verwaltungsblatt --SächsVBl-- 1999, 14).
  • VG Leipzig, 20.06.2000 - 6 K 2280/99

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung einer Umlage;

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts stand als Rechtsgrundlage für die Gründung eines Zweckverbandes vor Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit am 22.9.1993 die Regelung des § 61 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.5.1990 - KommVerf - zur Verfügung (SächsOVG, Urt. v. 9.9.1998, 2 S 382/95, unter Aufgabe der bisherigen Rspr. in: SächsOVG, Beschl. v. 6.7.1995, LKV 1997, 420; Beschl. v. 7.5.1997, SächsVBl. 1997, 183, 184).

    Kommt eine Verbandssatzung diesen Anforderungen nicht nach, so ist sie als unwirksam zu betrachten (SächsOVG, Urt. v. 9.9.1998, 2 S 382/95; OVG Frankfurt (Oder), Urt. v. 14.8.1997, LKV 1997, 460, 461; VG Leipzig, Beschl. v. 15.3.1999, 6 K 1349/97).

  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13

    Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte

    28 Der Gesetzgeber hat damit auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts reagiert, wonach materielle Mängel der Verbandssatzung, die zu deren Gesamtnichtigkeit führen, nicht durch Verbandssatzungsänderung, sondern nur durch erneutes Durchlaufen des Gründungsverfahren behoben werden können, weil ohne wirksame Vereinbarung der Zweckverbandsgründung den von der Verbandsversammlung erlassenen Satzungen, einschließlich der Änderungssatzungen zur Verbandssatzung und deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung, die Grundlage fehlt (vgl. LT-Drs. 3/3903 S. 1/2 der Gesetzesbegründung sowie SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 1997 - 2 S 179/95 -, LKV 1997, 418 [419/420] und SächsOVG, Urt. v. 9. September 1998 - 2 S 382/95 - LKV 1999, 61 [63]).
  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Für Satzungen und Bescheide aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Sicherheitsneugründungsgesetzes und der Neufassung des § 13 SächsKomZG am 1. Mai 2002 hält der Senat an seiner Rechtsprechung, auf die der Gesetzgeber mit der Neufassung reagiert hat (vgl. LT-Drs. 3/3903, S. 1/2 der Gesetzesbegründung sowie SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 1997, LKV 1997, 418, 419/420 und SächsOVG, Urt. v. 9. September 1998, LKV 1999, 61, 63), fest, dass materielle Mängel der Verbandssatzung, die zu deren Gesamtnichtigkeit führen, nur durch erneutes Durchlaufen des Gründungsverfahrens behoben werden können, weil ohne wirksame Vereinbarung der Zweckverbandsgründung den von der Verbandsversammlung erlassenen Satzungen, einschließlich der Änderungssatzungen zur Verbandssatzung und deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung, die Grundlage fehlt.
  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

    1997, 183 ff. und vom 09.09.1998 - 2 S 382/95 -, LKV 1999, 61 ff.).
  • OVG Sachsen, 21.05.2003 - 5 B 957/02

    Teilzweckverband

    Für die Gründung eines Abwasserzweckverbandes als öffentlich-rechtliche Körperschaft bestand im Freistaat Sachsen auch vor dem In-Kraft-Treten des SächsKomZG am 22.9.1993 eine hinreichende gesetzliche Grundlage (SächsOVG, NK-Urteil vom 9.9.1998 - 2 S 382/95 - SächsVBl. 1999, 14).
  • VG Leipzig, 13.03.2000 - 6 K 181/97

    Zweckverband, Aufgabenübertragung, öffentlich-rechtlicher Vertrag,

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