Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 15.07.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8594
BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98 (https://dejure.org/1999,8594)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1999 - 5 B 85.98 (https://dejure.org/1999,8594)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1999 - 5 B 85.98 (https://dejure.org/1999,8594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Geltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin - Erhebung bzw. Erhöhung von Ausgleichsabgaben bei Arztpraxen - Umwandlung von Wohnraum in Arztpraxen - Erfordernis einer Zweckentfremdungsgenehmigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Ausgleichsabgaben und Zweckentfremdungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 815
  • LKV 2000, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ).

    Um das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, bedarf es der Formulierung einer konkreten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und der Angabe, worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ).

  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall verleihen der Rechtssache ebensowenig grundsätzliche Bedeutung wie Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung; mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann deshalb die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - ).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Dieses setzt im Falle einer Aufklärungsrüge voraus, daß angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht - (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - sowie Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62/63>).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 80.81

    Villa - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Für andere Fallkonstellationen hat auch das Bundesverwaltungsgericht - wie die Beschwerde nicht verkennt - schon mehrfach entschieden, daß eine Zweckentfremdung im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Arztpraxis in aller Regel in erster Linie privaten Interessen diene, und das insoweit hinzutretende öffentliche Interesse als ein in aller Regel gegenüber dem öffentlichen Interesse am Bestandsschutz von Wohnraum untergeordnetes Interesse angesehen, welches der Ablehnung einer Zweckentfremdungsgenehmigung bzw. der Auferlegung einer Geldleistung nicht entgegenstehe (vgl. Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - betreffend eine Zweckentfremdungsgenehmigung mit Zahlungsauflage und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 16.84 - betreffend die Frage der Genehmigungspflichtigkeit der Erweiterung einer (zahn)ärztlichen Praxis); eine Divergenz zu der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat es dabei verneint.
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Die von der Beschwerde behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1979 (- BVerwG 8 C 2.79 - <BVerwGE 59, 195, 197 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 = NJW 1980, 1970> a.a.O.) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 <NVwZ 1999, 183>; stRspr).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 16.84

    Wohnraum - Zweckentfremdung - Öffentliches Interesse - Eigeninteresse -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Für andere Fallkonstellationen hat auch das Bundesverwaltungsgericht - wie die Beschwerde nicht verkennt - schon mehrfach entschieden, daß eine Zweckentfremdung im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Arztpraxis in aller Regel in erster Linie privaten Interessen diene, und das insoweit hinzutretende öffentliche Interesse als ein in aller Regel gegenüber dem öffentlichen Interesse am Bestandsschutz von Wohnraum untergeordnetes Interesse angesehen, welches der Ablehnung einer Zweckentfremdungsgenehmigung bzw. der Auferlegung einer Geldleistung nicht entgegenstehe (vgl. Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - betreffend eine Zweckentfremdungsgenehmigung mit Zahlungsauflage und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 16.84 - betreffend die Frage der Genehmigungspflichtigkeit der Erweiterung einer (zahn)ärztlichen Praxis); eine Divergenz zu der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat es dabei verneint.
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Auch soweit die Beschwerde geltend macht, die Erhebung bzw. Erhöhung von Ausgleichsabgaben sei bei Arztpraxen in der Regel unzulässig, und hierzu eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 - (BVerfGE 38, 348 ff.) behauptet, liegen die Voraussetzungen einer Revisionszulassung nicht vor.
  • BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98

    Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 <NVwZ 1999, 183>; stRspr).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98
    Dieses setzt im Falle einer Aufklärungsrüge voraus, daß angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht - (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - sowie Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62/63>).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt dabei nicht, dass die Ausgleichsabgabe bei einer (nur) relativen, noch nicht zu einem deutlich in Erscheinung tretenden Ende der Mangellage führenden Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht erhoben werden dürfe oder Abschläge vorsehen müsse (s. Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 -).
  • OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg

    Die Ausgleichszahlungen für die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung finden in der Auflagenermächtigung des Art. 6 § 1 Abs. 2 MietVerbG eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.3.2003, NVwZ 2003, 1125 - juris Rn 30 - ; Beschl. v. 30.4.1999, NZM 1999, 815; OVG Münster, Urt. v. 4.5.1988, DWW 1988, 288 - juris Rn 52 - ; OVG Berlin, Urt. v. 19.2.1998, NJW-RR 1998, 1087).

    Danach kann die Kostenentwicklung im sozialen Wohnungsbau einen Anhalt für ihre Bemessung geben, da sie auf die Höhe des Zuschussbedarfs für öffentlich geförderten Ersatzwohnraum schließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.1999, 5 B 85/98 - juris Rn 8 -) das für Berlin eine Ausgleichszahlung von 10 DM je m² gebilligt hat).

  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01

    Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 S. 30, 32, vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7, 12 und vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 102.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 9, S. 13, 20 sowie Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 - juris), der sich der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. September 1996 - VerfGH 26/95 - S. 5 f. des EA, vom 20. November 1996 - VerfGH 51/96 - S. 6 f. des EA , LKV 1998, 313 und vom 15. November 2001 - VerfGH 95/00 - S. 7 des EA) wie auch der erkennende Senat angeschlossen haben (vgl. z.B. Urteil vom 19. Februar 1998 - OVG 5 B 68.96 - NZM 1998, 413, m.w.N., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 - NZM 1999, 815, und durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1999 - 1 BvR 1206/99 -, und Beschlüsse vom 31. August 1999 - OVG 5 S 2.99 - NZM 1999, 1109 sowie vom 15. März 2001 - OVG 5 N 171.00 - NZM 2001, 594).
  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 192.07

    Rechtmäßigkeit und Rechtsnatur einer Zahlungsauflage zur Entrichtung einer

    Diese bundesgesetzliche Ermächtigung, in der auch die Auflage, Ausgleichszahlungen für die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung zu erteilen, eine hinreichende gesetzliche Grundlage findet (Beschluss vom 30. April 1999 BVerwG 5 B 85.98 NZM 1999, 815), begrenzt weder die Erteilung der Zweckentfremdungsgenehmigung selbst noch, diese mit einer Auflage zu versehen, auf den jeweiligen Grundstückseigentümer als Adressaten.

    14 2.3 Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden, dass eine Zweckentfremdung im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Arztpraxis in aller Regel in erster Linie privaten Interessen dient und dass das insoweit hinzutretende öffentliche Interesse als ein in aller Regel gegenüber dem öffentlichen Interesse am Bestandsschutz von Wohnraum untergeordnetes Interesse anzusehen ist, welches der Ablehnung einer Zweckentfremdungsgenehmigung bzw. der Auferlegung einer Geldleistung nicht entgegensteht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1982 BVerwG 8 C 80.81 Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8, S. 12 betreffend eine Zweckentfremdungsgenehmigung mit Zahlungsauflage und vom 20. August 1986 BVerwG 8 C 16.84 Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 13, S. 56 f. betreffend die Frage der Genehmigungspflichtigkeit der Erweiterung einer (zahn)ärztlichen Praxis; s.a. Beschluss vom 30. April 1999 BVerwG 5 B 85.98 NZM 1999, 815).

  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 18.01

    Bescheinigung eines Gemeinwohlinteresses an einer Zahnarztpraxis in einem

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 S. 30, 32, vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7, 12 und vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 102.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 9, S. 13, 20 sowie Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 - juris), der sich der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. September 1996 - VerfGH 26/95 - S. 5 f. des EA, vom 20. November 1996 - VerfGH 51/96 - S. 6 f. des EA , LKV 1998, 313 und vom 15. November 2001 - VerfGH 95/00 - S. 7 des EA) wie auch der erkennende Senat angeschlossen haben (vgl. z.B. Urteil vom 19. Februar 1998 - OVG 5 B 68.96 - NZM 1998, 413, m.w.N., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 - NZM 1999, 815, und durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1999 - 1 BvR 1206/99 -, und Beschlüsse vom 31. August 1999 - OVG 5 S 2.99 - NZM 1999, 1109 sowie vom 15. März 2001 - OVG 5 N 171.00 - NZM 2001, 594).
  • OVG Hamburg, 07.11.2013 - 4 Bs 186/13

    Anforderungen an das Angebot, Ersatzwohnraum zu schaffen, gegen Erteilung einer

    Selbst das Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der zweckfremden Nutzung hindert die zuständige Behörde nicht von vornherein daran, einer Zweckentfremdungsgenehmigung die Auflage beizufügen, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.1999, NZM 1999, 815, juris Rn. 5 f.).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Probleme wirft der Fall aber nicht auf, denn zu den Voraussetzungen für das von der Beschwerdeführerin geltend gemachte automatische Außerkrafttreten von Zweckentfremdungsvorschriften hat sich der Verfassungsgerichtshof bereits geäußert (siehe u.a. Beschluss vom 26. September 1996 - VerfGH 26/95 - LVerfGE 5, 23, 26; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 - GE 1999, 989: Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin keine "rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage").
  • VG Berlin, 26.09.2017 - 6 L 292.17

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Erlass einer Rückführungsaufforderung

    Vorsorglich weist die Kammer daraufhin, dass auch eine im überwiegenden öffentlichen Interesse erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung grundsätzlich mit einer Zahlungsauflage versehen werden darf (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 23. April 1976 - OVG II B 22.75 -, OVGE BE 13, 206 [209 f.]; KG, Urteil vom 15. Januar 1996 - 8 U 6509/94 -, Das Grundeigentum 1996, S. 413 [415]; BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 -, juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 EO 877/04
    Der Senat hat insbesondere unter Berücksichtung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte nicht beanstandet, dass der Landesgesetzgeber mit der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 3 und 4 ThürKGG auch fehlerhaft zustande gekommenen Verbandssatzungen rechtliche Wirkung beilegen wollte und im Interesse der Verlässlichkeit im Rechtsverkehr der Rechtssicherheit den Vorrang einräumt (vgl.u.a. Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, LKV 2001, S. 415 [416 ff.]; Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, LKV 2000, S. 75 [BVerwG 30.04.1999 - 5 B 85.98] [67 f.]).
  • KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98   

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https://dejure.org/1999,3264
OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 (https://dejure.org/1999,3264)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 (https://dejure.org/1999,3264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 3; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 4
    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung; Verbandssatzung; Satzungsmangel; Nichtigkeit; Satzungshoheit; Bekanntmachung; konstitutiv; Heilung; Rechtssicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung einer Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung; Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit von Satzungen; Aufwendige Klärung von Tatsachen und Klärung grundsätzlicher und schwieriger Rechtsfragen; Voraussetzung für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 1004
  • LKV 2000, 75
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Thüringen, 03.02.1999 - 4 N 547/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Dies gilt insbesondere für die Verbandsmitglieder, die im Gegensatz zu den nicht durch die Verbandsgründung betroffenen Beitrags- und Gebührenpflichtigen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 03.02.1999 - 4 N 547/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) durch die Verbandsgründung und die Übertragung von Hoheitsrechten in eigenen Rechten verletzt sein können.

    Denn sie werden nicht durch die Verbandsgründung, sondern durch die von dem Verband erlassenen Beitrags- und Gebührensatzungen und die darauf beruhenden Bescheide in subjektiven Rechtspositionen betroffen (vgl. Urteil des Senats vom 03.02.1999 - 4 N 547/98).

  • OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflicht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Der erkennende Senat hat inzwischen entschieden, daß er voraussichtlich in einem Hauptsacheverfahren zu der Auffassung gelangen wird, daß die für die Beitragspflicht maßgebliche Vorteilslage bei leitungsgebundenen Einrichtungen bereits mit Abschluß derjenigen Maßnahme entsteht, die dem angeschlossenen oder anschließbaren Grundstück die Möglichkeit der Inanspruchnahme der betriebsfertigen Einrichtung vermittelt und nicht erst mit deren vollständiger tatsächlicher Herstellung entsprechend der langfristigen Planung (Beschluß vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 -, ThürVBl. 1999, 46 f.).

    Zudem sind sie in der Rechtsprechung des Senats zumindest für die summarische Prüfung im abgabenrechtlichen Eilverfahren entschieden (vgl. den Beschluß des Senats vom 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    4 ZEO 978/98 8 verletzt werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21.09.1979 - 7 C 7/78 -, BVerwGE 58, 299 ff.).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber im Interesse der Verläßlichkeit im Rechtsverkehr der Rechtssicherheit den Vorrang einräumt und die rechtliche Existenz juristischer Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie im Rechtsverkehr aufzutreten befugt sind, nicht mehr nachträglich ex tunc entfallen läßt (vgl. zum Aspekt der Rechtssicherheit bei gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Unbeachtlichkeit oder Heilung von Gründungsfehlern: BVerwG, Urteil vom 21.09.1979 - 7 C 7/78 -, BVerwGE 58, 299 ff.; Millgramm, SächsVBl. 98, 125 ff.).

  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Die Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (ThürOVG, a.a.O. und Beschluß vom 15.06.1996 - 2 ZEO 383/97 -, m.w.N.).

    Die Zulassung der Beschwerde wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten kommt dann in Betracht, wenn entweder spezifische Fragen des Eilverfahrens aufgeworfen werden oder das Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Beschwerdeentscheidung eine Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vornehmen und dabei die als schwierig bezeichneten Fragen prüfen würde (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97 -).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Die geschützte Rechtsposition selbst ergibt sich allerdings nicht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, sondern wird darin vorausgesetzt (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff. [49]).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Weil die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden, müssen, wenn eine Versagung rechtlichen Gehörs festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/97 - NJW 1978, S. 989; ebenso Beschluß vom 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 ff. [375 ff.]).
  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Aufgrund der lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren kommt eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur dann in Betracht, wenn es sich um spezifische Fragen des Eilverfahrens handelt oder ohne die im Eilverfahren erfolgende Klärung eine solche - wegen Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren - nicht möglich wäre oder zu spät käme (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97 -, LKV 1998, 281 ff., m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ebenso wie das Prinzip der Gerechtigkeit im Einzelfall wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 12.12.1957 - 1 BvR 678/57 -, BVerfGE 7, 194 [196]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Weil die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden, müssen, wenn eine Versagung rechtlichen Gehörs festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/97 - NJW 1978, S. 989; ebenso Beschluß vom 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 ff. [375 ff.]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
    Diesem Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, wobei die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs der jeweiligen Verfahrensordnung überlassen bleibt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.02.1982 - BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, S. 1 ff. [5]).
  • BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins -

  • OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 7/89
  • VG Gera, 10.10.1996 - 2 E 130/96

    Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung eines kommunalen Zweckverbandes ;

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.1997 - C 2 S 1/96

    Verbandsrecht; Ortsübliche Bekanntmachung; Verbände; Abgabenhoheit;

  • OVG Sachsen, 07.05.1997 - 2 S 179/95
  • OVG Brandenburg, 18.12.1997 - 2 D 16/97

    Verbandsmitglied; Beschlüsse der Verbandsversammlung; Vertreter von Gemeinden;

  • OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95

    Wirksamkeit einer Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung; Errichtung

  • OVG Brandenburg, 14.08.1997 - 2 D 33/96

    Sicherung der Arbeitsfähigkeit ; Zweckverbände; Freiverband; Rückwirkende

  • OVG Brandenburg, 14.03.1996 - 2 D 15/95

    Verbandssatzung ; Bildung eines Zweckverbandes; Freiverband; Beschluß der

  • VG Dessau, 31.07.1997 - A 1 K 1659/96
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Hierzu bezieht er sich auf den Vertagungsbeschluss vom 03.02.1999 im Verfahren 4 N 595/94 und die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - sowie vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 -.

    Etwaige Rechtsverstöße im Rahmen des vorangegangenen Gründungsvorgangs oder Mängel der Verbandssatzung haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die rechtliche Existenz des Zweckverbandes (so bereits der Vertagungsbeschluss des Senats vom 03.02.1999 - 4 N 595/94 - und der Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr. 1999, 177 = ThürVBl. 1999, 261 = LKV 2000, 75 = DÖV 1999, 1004).

    Derartige Rügen könnten von fehlerhaft zu Mitgliedern erklärten Gemeinden nach § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG lediglich mit Wirkung für die Zukunft geltend gemacht werden (vgl. auch insoweit den Beschluss des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).

    Nur durch eine derartige Bekanntmachung kann der Rechtsschein begründet werden, an den § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG im Interesse der Rechtssicherheit die Existenz eines Zweckverbandes knüpft (vgl. insofern den Beschluss des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 - a.a.O.).

    Sie bewirkt so die Verlässlichkeit im Rechtsverkehr (vgl. den Beschluss des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

    Dieser entsteht mit dem Inhalt der bekanntgemachten Verbandssatzung (vgl. den Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, ThürVBl. 1999, 261).

    Nur durch eine derartige Bekanntmachung kann der Rechtsschein begründet werden, an den § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG im Interesse der Rechtssicherheit (vgl. insofern den Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.) die Existenz eines Zweckverbandes knüpft.

    Sie bewirkt so die Verläßlichkeit im Rechtsverkehr (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, a.a.O.).

    In seinem Beschluß vom 15.07.1999 (4 ZEO 978/98, a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG nicht als Heilungsvorschrift konzipiert ist, durch die eine Geltendmachung an sich beachtlicher Fehler bei der Gründung eines Zweckverbandes eingeschränkt werden soll.

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    2001, 131 = LKV 2001, 415; so auch die Beschlüsse des Senats vom 15.7.1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr.

    1999, 261 = LKV 2000, 75 und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).

    Wie der Senat im Beschluss vom 15.7.1999 (- 4 ZEO 978/98 - a. a. O.) dargelegt hat, bleibt die Geltendmachung von Gründungsmängeln für diejenigen, die durch Rechtsverstöße bei der Gründung in ihren Rechten verletzt sind, trotz der konstitutiven Wirkung einer Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG mit Wirkung für die Zukunft möglich und ist nicht vollständig ausgeschlossen.

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

    Soweit dies vom Oberverwaltungsgericht Thüringen in einer neueren Entscheidung für die dortige Rechtslage anders bewertet wird (Beschluss vom 15. Juli 1999, DÖV 1999, 1004 ff.), lässt sich diese Rechtsprechung auf Fälle der hier zugrundeliegenden Art schon deshalb nicht übertragen, weil ein dem § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG entsprechender Rügeausschluss - auf den das OVG Thüringen maßgeblich abgestellt hat - im Land Brandenburg erst mit Gesetz vom 6. Juli 1998 (GVBl. I, S. 162, 166 Nr. 3) in das GKG eingefügt worden ist (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 GKG) und nur für Verbandsgründungen ab diesem Zeitpunkt gilt (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf LT-Drs. 2/5171 S. 31 f.).
  • OVG Thüringen, 30.08.2011 - 4 KO 466/08

    Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflicht für eine Kläranlage bei

    2001, 131 und Beschlüsse vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVBl.

    Insofern unterscheidet sich die für leitungsgebundene Einrichtungen geltende Formulierung des § 7 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG (2000) von der für nicht leitungsgebundene Einrichtungen geltenden Formulierung des § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG (2000), wonach die sachliche Beitragspflicht mit der Beendigung der Maßnahme oder Teilmaßnahme entsteht (entsprechend differenzierend auch die Senatsbeschlüsse vom 12. November 1998 - 4 ZEO 1340/97 -, vom 17. Dezember 1998 - 4 EO 1214/98 - und vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - zum Begriff des "Abschlusses der Maßnahme" in § 7 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG i. d. F. des Zweiten Änderungsgesetzes zum ThürKAG vom 10. November 1995 - 2. ThürKAGÄndG -, GVBl. 342, der seinem Wortlaut nach nicht zwischen leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Einrichtungen unterschied).

  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

    Für einen extremen Missbrauchsfall, wie ihn der Senat etwa für den Fall erwogen hat, dass die Gründung eines Zweckverbandes durch keines der genannten Verbandsmitglieder vereinbart worden wäre (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O. und den Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -), bestehen bei dem hier dokumentierten Gründungsverlauf keine Anhaltspunkte.

    Denn z. B. die Nutzer der öffentlichen Einrichtung eines Zweckverbandes werden durch die Regelung über den Umlegungsschlüssel nicht in eigenen Rechten verletzt und können deshalb die Verbandssatzung auch nicht zum Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens machen (zur fehlenden Antragsbefugnis der Beitrags- und Gebührenpflichtigen: Senatsurteil vom 03.02.1999 - 4 N 547/98 - zur Rechtsverletzung der Mitgliedsgemeinde: Senatsbeschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -).

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Dabei hat es der Senat insbesondere unter Berücksichtung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte nicht beanstandet, dass der Landesgesetzgeber mit der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 3 und 4 ThürKGG auch fehlerhaft zustande gekommenen Verbandssatzungen rechtliche Wirkung beilegen wollte und im Interesse der Verlässlichkeit im Rechtsverkehr der Rechtssicherheit den Vorrang einräumt (vgl. u. a. Urteil des Senats vom 18.12.2000, a.a.O., S. 416 - 420; Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, LKV 2000, S. 75 [67 f.]).
  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 4 KO 823/14

    Anschluss eines im ländlichen Raum liegendes Wohngrundstück an zentrale

    Die Nutzer der öffentlichen Einrichtung eines Zweckverbandes werden durch etwaige Verletzungen von Rechten der Mitgliedsgemeinden nicht in eigenen Rechten verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - juris Rdnr. 14; Senatsurteil vom 3. Februar 1999 - 4 N 547/98 - juris Rdnr. 28 ff.).
  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13

    Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte

    35 Dementsprechend ist die eingeschränkte Geltendmachung von Gründungsfehlern bei juristischen Personen auch in anderen Rechtsbereichen, etwa hinsichtlich der konstitutiven Eintragung von Kapitalgesellschaften, Vereinen und Genossenschaften, für unbedenklich erachtet worden (vgl. zum Ganzen: ThürOVG, Beschl. v. 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 -, juris Rn. 14/15 = LKV 2000, 75 ff., worauf die Begründung zum Sicherheitsneugründungsgesetz, LT-Drs. 3/3903 S. 11, Bezug nimmt; vgl. auch S. 22 der Gesetzesbegründung, LT-Drs. 3/3903 sowie ausführlich: ThürOVG, Urt. v. 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - juris Rn. 71/72 = LKV 2001, 415 ff., m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit;

    Soweit dies vom Oberverwaltungsgericht Thüringen in einer neueren Entscheidung für die dortige Rechtslage anders bewertet wird (Beschluß vom 15. Juli 1999, DÖV 1999, 1004 ff.), läßt sich diese Rechtsprechung auf Fälle der hier zugrundeliegenden Art schon deshalb nicht übertragen, weil ein dem § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG entsprechender Rügeausschluß - auf den das OVG Thüringen maßgeblich abgestellt hat - im Land Brandenburg erst mit Gesetz vom 6. Juli 1998 (GVBl. I, S. 162, 166 Nr. 3) in das GKG eingefügt worden ist (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 GKG) und nur für Verbandsgründungen ab diesem Zeitpunkt gilt (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf LT-Drs. 2/5171 S. 31 f.).
  • OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09

    Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

  • VG Gera, 25.06.2003 - 2 K 1906/00

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Anschlussrecht;

  • OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abgabenbescheid; Zweckverband;

  • VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 312/12

    Überleitung altrechtlicher Zweckverbände der DDR

  • VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11

    Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • VG Gera, 15.02.2001 - 2 E 1903/00

    Einstweilige Anordnung auf Versorgung eines Grundstückes mit Trinkwasser;

  • VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12

    Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung

  • OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13

    Heilung einer Hauptsatzung durch Änderungssatzung

  • OVG Thüringen, 10.08.2016 - 4 ZKO 442/16

    Heilung eines Bekanntmachungsfehlers bei Verbandssatzung eines Zweckverbands auch

  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 EO 877/04
  • VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11

    Bekanntmachung einer Verbandssatzung auf der Grundlage einer Eilfallregelung

  • VG Leipzig, 05.07.2000 - 6 K 337/00

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Zulässigkeit der

  • VG Leipzig, 05.05.2000 - 6 K 325/00

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung von

  • VG Leipzig, 06.04.1999 - 6 K 223/00

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Überprüfung von

  • VG Gera, 14.04.2010 - 2 K 320/07

    Kommunalrecht

  • VG Göttingen, 02.12.2005 - 3 B 547/05

    Abweichung; Angabe; Aufsteller; Automat; Automatenaufsteller; Bezugsgröße;

  • VG Gera, 19.10.2005 - 5 K 1857/01

    Benutzungsgebührenrecht; Übergang von Zuständigkeiten nach Beitritt zu einem

  • VG Dresden, 20.03.2001 - 4 K 1841/00
  • VG Leipzig, 11.07.2000 - 6 K 689/00

    Streit um die Erhebung von Abwassergebühren; Steuern, Gebühren und Beiträge als

  • VG Leipzig, 20.06.2000 - 6 K 2280/99

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung einer Umlage;

  • VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07

    Rechtsgrundlage und Umlageschlüssel für Umlagebescheide gegenüber den

  • VG Weimar, 15.11.2006 - 6 K 6293/04

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Zweckverbandsgründung aus

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