Rechtsprechung
OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürKAG § 12 Abs 1 S 1; ThürKAG § 12 Abs 2 S 1; ThürKAG § 12 Abs 3 S 1
Benutzungsgebührenrecht; Abschreibung von Altanlagen in der Gebührenkalkulation; Abgabenbescheid; Gebühr; Abwasser; Kosten; Abschreibung; Werteverzehr; Altanlagen; Bürgermeisterkanäle; Reparaturaufwand; Wartungsaufwand - Wolters Kluwer
Ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zusammenhang mit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Maßstab für die Prüfung dieser Voraussetzungen
- Judicialis
ThürKAG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; ThürKAG § 12 Abs. 3 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 28.11.2001 - 1. Kammer - 1 K 2638/00
- OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02
Papierfundstellen
- LKV 2006, 323
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten …
Sogar dann, wenn dies trotz der Übernahme der Verbindlichkeiten eine unentgeltliche Übernahme des Anlagevermögens beinhalten würde, hinderte das die Berücksichtigung dieses Anlagevermögens nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323).Auch unentgeltlich erworbenes Anlagevermögen unterliegt einem Werteverzehr und muss nach Ablauf der Nutzungsdauer wiederbeschafft werden (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323-324).
- VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12
Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides
auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN. - BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den …
Das ergibt sich aus der im angegriffenen Urteil (S. 16) zitierten Rechtsprechung des Berufungsgerichts, wonach sich die Ermittlung der gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 ThürKAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten nicht auf die laufenden Unterhaltungskosten, wie etwa Reinigungsmaßnahmen der Kanalisation beschränkt, sondern zu einem wesentlichen Anteil die nach § 12 Abs. 3 ThürKAG zu berücksichtigenden kalkulatorischen Kosten wie angemessene Abschreibungen und Zinsen umfasst und selbst für Altanlagen die Investitionskosten für den Kanalbau in den Straßen über die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten (Zinsen und Abschreibungen) bei der Erhebung von Benutzungsgebühren auf den Straßenbaulastträger umlagefähig sind (OVG Weimar, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323 und vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/05 - ThürVGRspr. 2010, 1 ).
- VG Schwerin, 15.03.2012 - 8 A 547/11
Schmutzwasserbeiträge: Bestimmung der Gebäudehöhe bei fehlender Festsetzung der …
Dies gilt auch bei kostenlos übernommenen Anlagen (vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - juris).auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN.
- VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10
Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides
auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN. - VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13
Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung
auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN. - VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12
Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005); …
auch OVG Thüringen, Beschl. v. 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 -, juris Rn. 3 mwN. - OVG Thüringen, 06.02.2013 - 1 KO 1034/10
Zweckverband; Wassergebührenkalkulation; Ansatzfähigkeit administrativer …
Für Thüringen gilt nach Abschaffung der Beitragsfinanzierung im Rahmen der Wasserversorgung, dass der Investitionsaufwand für Wasserversorgungseinrichtungen nunmehr mangels Beitragserhebungsmöglichkeit nur noch über Abschreibungen bei der Gebührenerhebung finanziert werden kann (Beschluss des 4. Senats vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - zitiert nach juris; VG Weimar, Urteil vom 14. April 2010 - 3 K 1006/08 We -).