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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07 (https://dejure.org/2007,3713)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2007 - 10 S 1.07 (https://dejure.org/2007,3713)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 (https://dejure.org/2007,3713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung des Terminalgebäudes "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel; Rechtmäßigkeit einer Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Berlin-Tegel; Reichweite einer Planfeststellungsfiktion und ...

  • Judicialis

    ÜberlG § 2; ; ÜberlG § 2 Abs. 5; ; LuftVG § 6; ; LuftVG § ... 6 Abs. 4; ; LuftVG § 7; ; LuftVG § 8; ; LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 8 Abs. 3; ; LuftVG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; LuftVG § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; LuftVG § 8 Abs. 5; ; LuftVG § 9; ; LuftVG § 10; ; LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; LuftVG § 12; ; LuftVG § 13; ; LuftVG § 14; ; LuftVG § 15; ; LuftVG § 71; ; LuftVG § 71 Abs. 2 Satz 2; ; UVPG § 3 e; ; VwGO § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; VwGO § 48 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 a Abs. 3 Satz 2; ; VwGO § 121; ; VwVfG § 13 Abs. 2; ; BauGB § 212 a Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flughafenlärm - Anlieger scheitert mit Antrag auf Aussetzung einer Baugenehmigung für ein neues Flughafenterminal - Gericht unterscheidet zwischen luftseitigen und landseitigen Anlagen

Papierfundstellen

  • LKV 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Nicht jede Verschärfung der faktischen Betroffenheit führt jedoch zur Planfeststellungsbedürftigkeit des Vorhabens und damit zur Abwägungserheblichkeit unter dem Gesichtspunkt der Lärmbetroffenheit (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 2f).

    Hinzu kommt unter dem Gesichtspunkt der Systematik, dass im Flughafenzulassungsrecht für das Verhältnis von Flugbetriebsflächen, die den Kernbestand der planfeststellungspflichtigen Anlagen eines Flughafens ausmachen, zu Hochbauten eine verfahrensrechtlich gesonderte Behandlung durch Planfeststellung und Baugenehmigung angelegt ist (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 4).

    Eine Mehrbelastung aus Flugbetrieb, der sich aus der höheren (landseitigen) Kapazität eines neuen Abfertigungsterminals ergeben sollte, resultiert lediglich aus einer weitergehenden Ausnutzung der technischen Flughafenkapazität, die ungeachtet der angefochtenen Baugenehmigung besteht und als solche aus Anlass der Baugenehmigung an sich nicht erneut abwägungserheblich ist (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 3).

    Hinsichtlich der - im Falle einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin - die Beigeladene treffenden wirtschaftlichen Auswirkungen ist zu berücksichtigen, dass - wie das Oberverwaltungsgericht Münster es in einem vergleichbaren Fall formuliert hat - eine Inkaufnahme dieser erheblichen Belastung "aufgrund der Bewertung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur verantwortet werden könnte, wenn - abgesehen von aktueller Betroffenheit des Antragstellers - erkennbar wäre, dass als Ergebnis einer Entscheidung in dem vom Antragsteller verlangten Planfeststellungsverfahren - falls es sich im Hauptsacheverfahren mit Bezug auf das streitige Bauvorhaben als geboten erweisen sollte - zwingend jegliche Erweiterung der Abfertigungskapazitäten in der jetzt bestehenden bzw. geplanten Form unterbleiben müsste" (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 4f).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00

    Einstweilige Anordnung; erstinstanzliche Zuständigkeit des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Auf diesen Umstand hat das Bundesverwaltungsgericht bereits anlässlich des Ausbaus des Terminals A 1 hingewiesen (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, NVwZ 2001, 566, juris-Ausdruck S. 4).

    Dass auch die in diesem Zusammenhang angeführten einzelnen "Begründungselemente", aus denen der 2. Senat - wie das Bundesverwaltungsgericht es formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, juris-Ausdruck S. 4) - eine "Art Schutzauflage" entwickelt hat, keine Bindungswirkung entfalten, ergibt sich aus Folgendem:.

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht - im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Terminal A 1 - angemerkt hat, operieren "auch andere deutsche Großflughäfen auf der Grundlage alter Genehmigungen ..., die keine landseitigen Kapazitätsbeschränkungen vorgeben", so dass zu erwarten gewesen wäre, dass der Gesetzgeber eine "Einbeziehung" auch der landseitigen Anlagen in die Fiktionswirkung ausdrücklich geregelt hätte (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, juris-Ausdruck S. 4).

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Einwand, die Beigeladene verfolge mit ihren Erweiterungsmaßnahmen der baulichen Anlagen des Flughafens Berlin-Tegel eine "Salamitaktik", angemerkt hat, ist die Antragstellerin einer Steigerung der Fluglärms auch nicht schutzlos ausgesetzt, da ihr - grundsätzlich - die Möglichkeit verbleibt, andere Anspruchsgrundlagen geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 11 VR 16.00 -, juris-Ausdruck S. 4; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 4 C 4.05 -, UA S. 10f m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 11 B 2.97

    Luftverkehrsrecht - Ausschluß von Beseitigungs- und Änderungsansprüchen für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Die Reichweite der Planfeststellungs- und Genehmigungsfiktion gemäß § 2 Abs. 5 ÜberlG hat das (frühere) Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 3. Mai 1996 im Wege der Auslegung präzisiert (- OVG 2 A 5.92 -, OVGE 22, 66; vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 11 B 2.97 -).

    In der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich festgestellt, dass nicht entsprechend den Darlegungsanforderungen dargelegt worden sei, dass das angefochtene Urteil "von zweifelhaften, revisionsgerichtlicher Klärung bedürftigen Auslegungsgrundsätzen ausgegangen wäre" (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 11 B 2.97 -, BA S. 5f).

    § 2 Abs. 5 ÜberlG, der Vorbild war für den durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 25. August 1998 neu eingeführten § 71 LuftVG (BGBl I S. 2432), zielt ebenso wie § 71 LuftVG darauf, Flugplätze, die in der Zeit des Luftrechts vor dem 10. Januar 1959 geschaffen worden waren, in das System des geltenden Luftverkehrsrechts einzuordnen und im Interesse der Flugplatzbetreiber auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen, für die ausschließlich die Rechtsfolgen einer Genehmigung bzw. Planfeststellung maßgeblich sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 11 B 2.97 -, UA S. 4; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 10. Juli 2003 - 20 D 78/00.AK - juris-Ausdruck S. 6f).

  • OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 4.03

    Tegel I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Wie auch der 6. Senat des (früheren) Oberverwaltungsgerichts Berlin festgestellt hat, sind u.a. "die Betriebsform als Internationaler Verkehrsflughafen ohne Beschränkung der nutzungsberechtigten Flugzeugtypen und die bauliche und betriebstechnische Ausstattung des Flughafens" von der Planfeststellungsfiktion erfasst (Urteile vom 9. Mai 2003, - OVG 6 A 4.03 -, OVGE 24, 214 und - OVG 6 A 8.03 -, OVGE 24, 206).

    Wie bereits der 6. Senat des (früheren) Oberverwaltungsgerichts Berlin ausgeführt hat, war zu diesem Zeitpunkt auch vorhersehbar, "dass es angesichts der durch die Wiedervereinigung veränderten luftverkehrlichen Bedürfnisse zu einer Steigerung des Flugbetriebs bis zur Grenze der bestehenden Kapazitäten kommen würde" (OVG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2003 - OVG 6 A 4.03 -, UA S. 11 - Unterstreichung durch den Senat).

    Entscheidungserheblich und damit tragend ist hier allein der "statische" Aspekt des Stichtags (UA S. 32), auf den im Übrigen auch der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin abgestellt hat (OVG Berlin, Urteile vom 9. Mai 2003, - OVG 6 A 4.03 -, UA S. 11 und - OVG 6 A 8.03 -, UA S. 10).

  • BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98

    Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Zur Ermittlung des Sinnes der Entscheidungsformel können aber auch die Entscheidungsgründe herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 -, BVerwGE 68, 306 unter Bezugnahme auf BVerfGE 20, 56, 86; vgl. zur Bindungswirkung des § 31 BVerfGG auch BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 6 C 9.98 -, BVerwGE 108, 355).

    "Tragend" ist dabei derjenige Teil der Entscheidungsbegründung, der aus der Deduktion des Gerichts nicht mehr hinweg zu denken ist, ohne dass sich das im Tenor formulierte Ergebnis ändert (BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 6 C 9.98 -, juris-Ausdruck S. 7).

  • OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 8.03

    Tegel II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Wie auch der 6. Senat des (früheren) Oberverwaltungsgerichts Berlin festgestellt hat, sind u.a. "die Betriebsform als Internationaler Verkehrsflughafen ohne Beschränkung der nutzungsberechtigten Flugzeugtypen und die bauliche und betriebstechnische Ausstattung des Flughafens" von der Planfeststellungsfiktion erfasst (Urteile vom 9. Mai 2003, - OVG 6 A 4.03 -, OVGE 24, 214 und - OVG 6 A 8.03 -, OVGE 24, 206).

    Entscheidungserheblich und damit tragend ist hier allein der "statische" Aspekt des Stichtags (UA S. 32), auf den im Übrigen auch der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin abgestellt hat (OVG Berlin, Urteile vom 9. Mai 2003, - OVG 6 A 4.03 -, UA S. 11 und - OVG 6 A 8.03 -, UA S. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99

    Rechtsbehelfsbelehrung i.R. von Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Soweit die Beigeladene einwendet, die Antragstellerin habe es versäumt, fristgerecht Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung vom 7. August 2006 zu erheben, wird nicht beachtet, dass bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung - wie auch immer - sichergestellt sein muss, dass der Dritte eine dem Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung als auch an sich gerichtet ansieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, juris-Ausdruck S. 1f).

    Darauf, dass die Antragstellerin infolge anwaltlicher Beratung möglicherweise über das ihr zustehende Widerspruchsrecht ausreichend unterrichtet war, kommt es nach § 58 Abs. 2 VwGO, der allein an die dem Beteiligten von der Behörde erteilte Belehrung anknüpft, nicht an (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, juris-Ausdruck S. 2).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Dieses Abwägungsgebot soll nicht zu Lasten Dritter umgangen werden können, indem anstelle des an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens nur ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, das eine abwägende Berücksichtigung der dem Vorhaben entgegenstehenden privaten Belange nicht vorsieht (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 A 3.01 -, BVerwGE 115, 158, juris-Ausdruck S. 6).

    Der Umstand, dass die Bauaufsichtsbehörde in dieser Beziehung keine eigene Entscheidungskompetenz besitzt, ändert nichts daran, dass sie es nach außen hin zu verantworten hat, wenn die von der Planfeststellungsbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 3 LuftVG getroffene Entscheidung Rechte Dritter verletzt (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 A 3.01 -, BVerwGE 115, 158, juris-Ausdruck S. 6).

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Materiell rechtskräftig wird damit die Feststellung der Rechtsfolge - in Gestalt der Entscheidungsformel - als Ergebnis der Subsumtion des vom Gericht festgestellten Sachverhalts unter das Gesetz (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 -, BVerwGE 96, 24, 26).
  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40036

    Luftrecht; Flughafen München; Vorfelderweiterung; Flughafenkapazität

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
    Der landseitigen Kapazität, insbesondere dem Passagierabfertigungsbereich kommt keine Außenwirkung zu (VGH München, Urteil vom 7. Januar 2003 - 20 A 02.40036 - juris-Ausdruck S. 3).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97

    Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Köln/ Bonn

  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

  • BVerwG, 16.12.2003 - 4 B 75.03

    Grundlage für die Zulässigkeit eines schon bestehenden Flughafenbetriebes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 D 78/00

    Betriebliche Beschränkungen des nächtlichen Luftverkehrs an einem

  • OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 105/05

    Zur Begründetheit eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Baukostenzuschusses für

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1965 - III A 1126/65
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05

    Rechtschutzbedürfnis eines Nachbarn bezüglich der Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 18.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05

    Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05

    Verwirkung des Rechts auf Einlegung eines Widerspruchs; Beginn der Verwirkung mit

  • BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug;

    Diese Entscheidung und mehr noch die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322) beziehen sich auf eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in ihrer Formulierung einen Adressaten konkret anspricht und dadurch den Eindruck erweckt, dass andere potentiell ebenfalls widerspruchs- oder klagebefugte Personen von der Rechtsbehelfsbelehrung nicht betroffen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Mit dem Ziel, die Nutzung des Aldi-Marktes einstweilen zu unterbinden, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs weiterhin zulässig (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 8. Mai 2003 - OVG 2 S 11.03 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 6 f., 9; Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 14.08

    Rechtsbehelfsbelehrung, Adressat, Dritter, Unternehmen, verbundene Unternehmen,

    Falls sich der Drittbezug nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus der Rechtsbehelfsbelehrung selbst ergibt, kann und muss erforderlichenfalls die Behörde etwaige Unklarheiten durch zweckentsprechende Abfassung eines an den Dritten gerichteten Begleitschreibens beseitigen (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - NVwZ-RR 2000, 556; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322).
  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 11 A 2061/06

    Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in der Entscheidung vom 7. Dezember 2006 gleichzeitig und im Urteilsaufbau unmittelbar anschließend an die eben in Bezug genommene Passage erneut klargestellt, dass die Anwohner eines Flughafens den Fluglärm, der aus einer gesteigerten Ausnutzung der bereits luftverkehrsrechtlich genehmigten technischen Kapazität des Flughafens resultiert, grundsätzlich hinzunehmen haben (a.a.O., Rdnr. 45; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.01.2007 - 10 S 1.07 - juris Rdnr. 24 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Baugenehmigung; Tiefgarage;

    Die Antragsteller machen als Dritte geltend, dass sie durch die Nutzung der genehmigten Tiefgaragen in ihren Rechten verletzt seien, weshalb das Rechtsschutzbedürfnis auch nach Errichtung des Baukörpers weiter besteht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

    Ein gegen die Baugenehmigung angestrengtes vorläufiges Rechtschutzverfahren blieb ohne Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 10 S 15.16

    Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein vorläufiges Rechtschutzverfahren

    Mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde nämlich der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Boden entzogen, selbst wenn die Voraussetzungen für ein vorläufiges Nutzungsverbot nicht gegeben sein sollten (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 10 S 22.14 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2000 -10 B 1053/00 -, juris Rn. 5; Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. November 2015, § 212a Rn. 39; Jobs, LKV 2013, 529 (535) m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 29.08

    Voraussetzungen der Geltung einer einem begünstigenden Verwaltungsakt mit

    Falls sich der Drittbezug nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus der Rechtsbehelfsbelehrung selbst ergibt, kann und muss erforderlichenfalls die Behörde etwaige Unklarheiten durch zweckentsprechende Abfassung eines an den Dritten gerichteten Begleitschreibens beseitigen (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 21 B 2148/99 NVwZ-RR 2000, 556; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 10 S 1.07 LKV 2007, 322).
  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschlüsse vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 7, und vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, juris Rn. 18; s. auch OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 3 B 85/99 - und vom 8. September 2000 - 3 B 122/00 - differenzierend: Beschluss vom 18. September 2013 - OVG 2 S 60.13 -), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 2015 - VG 3 L 174/15 -, vom 21. Juli 2004 - 3 L 338/04 - und vom 16. Juli 2003 - 3 L 322/03 -), entfällt zwar mit der Rohbaufertigstellung eines Vorhabens regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag, mittels dessen der Antragsteller die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die erteilte Baugenehmigung erreichen will, soweit er sich allein gegen Wirkungen, welche vom Baukörper ausgehen, wendet, da die begehrte Entscheidung dem Rechtsschutzsuchenden keinen rechtlichen Vorteil mehr bringen kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Stillegung eines planfestgestellten Verkehrsflughafens; Umfang der

    Ein gegen die Baugenehmigung angestrengtes vorläufiges Rechtschutzverfahren blieb ohne Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -).
  • VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 172/07
  • VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07

    Genehmigung für eine Erhebung von Entgelt für die Anrufzustellung im

  • VG Augsburg, 17.04.2014 - Au 5 K 12.40

    Nachbaranfechtungsklage gegen Baugenehmigung; Errichtung eines Schulungsgebäudes

  • VG Augsburg, 17.04.2014 - Au 5 K 12.39

    Nachbaranfechtungsklage gegen Baugenehmigung; Errichtung eines Schulungsgebäudes

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