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   OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05   

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OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05 (https://dejure.org/2007,7036)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 (https://dejure.org/2007,7036)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 (https://dejure.org/2007,7036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 315, § 316, § 818 Abs. 2, § 291, § 288; EGBGB Art 229 § 1; SächsKAG § 9 Abs. 1, § 17 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privatrechtlicher Entgeltanspruch eines Gründungszweckverbands für die Lieferung von Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser; Regelungsregime einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; Rückwirkende Änderung eines für den Betrieb einer öffentlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 818 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 1; ; SächsKAG § 9 Abs. 1; ; SächsKAG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines (Gründungs-) Zweckverbands; Rechtsträgeridentität; Regelungsregime einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2008, 429
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Leipzig, 12.02.2003 - 6 K 25/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 435, 24 EUR (851,25 DM) nebst 5 % Zinsen p.A. über dem Basiszinssatz seit dem 9.11.1999 zu zahlen.

  • BFH, 17.10.2001 - II R 43/99

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Die eigentliche Zäsur in Bezug auf die Rechtsträgerschaft hat vorher stattgefunden, als sich die einzelnen Gemeinden entschlossen haben, ihre hoheitlichen Befugnisse im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband zu übertragen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2000, LKV 2001, 333 zur Teilrechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen, nicht rechtsfähigen kommunalen Zweckverbandes; BFH, Urt. v. 17.10.2001, BFHE 197, 304 zum Rechtsträgerwechsel beim Scheitern einer grundbesitzenden Einmann-GmbH in Gründung).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 384/98

    Rechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen kommunalen Zweckverbandes;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Die eigentliche Zäsur in Bezug auf die Rechtsträgerschaft hat vorher stattgefunden, als sich die einzelnen Gemeinden entschlossen haben, ihre hoheitlichen Befugnisse im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband zu übertragen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2000, LKV 2001, 333 zur Teilrechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen, nicht rechtsfähigen kommunalen Zweckverbandes; BFH, Urt. v. 17.10.2001, BFHE 197, 304 zum Rechtsträgerwechsel beim Scheitern einer grundbesitzenden Einmann-GmbH in Gründung).
  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Entscheide er sich ab einem bestimmten Zeitpunkt für eine privatrechtliche Entgelterhebung, gelte das Privatrechtsregime erst für die ab diesem Zeitpunkt erbrachten privatrechtlichen Leistungen (Beschl. v. 7.12.2006, DÖV 2007, 261).
  • OVG Sachsen, 27.03.2001 - 5 D 291/99

    Nichtigerklärung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Es handelt sich um einen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 27.3.2001 - 5 D 291/99 -) anerkannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
  • OVG Sachsen, 07.05.1997 - 2 S 179/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Mit Beschluss vom 7.5.1997 stellte das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens (2 S 179/95, SächsVBl. 1997, 183 ff.) fest, dass der Zweckverband nicht wirksam als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden ist.
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Ihm wird vielmehr ein Wahlrecht eingeräumt, die jeweilige öffentliche Einrichtung entweder über Beiträge im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG oder aber über privatrechtlich ausgestaltete, an die tatsächliche Nutzung der Einrichtung anknüpfende Benutzungsentgelte zu finanzieren (vgl. OVG Lüneburg NVwZ 1999, 566, 568; OVG Bautzen LKV 2008, 429, 431).
  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

    Anders dürfte der Fall zu beurteilen sein, wenn das Benutzungsverhältnis der Bürger mit dem faktischen Vorverband (fehlerhaften Zweckverband) privatrechtlich ausgestaltet war (dann für Anwendung des § 812 BGB: Sächs. OVG, Urteil vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29; Saugier, a.a.O. S. 123 f.), dies bedarf hier aber letztlich keiner Entscheidung.

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29) Bezug genommen.

    Für die Wasserlieferungen/Abwasserentsorgungen vor dem 01.05.2000 und dem damit vor dem 01.05.2000 entstandenen Erstattungsanspruch verbleibt es damit bei der Anwendung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., d.h. 4 % Prozesszinsen (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 12.09.2007 a.a.O. Rdnr. 35), nur für die in der Zeit danach entstandenen Erstattungsforderungen (i.V.m. Art. 229 § 7 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) gibt es 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. Die entsprechende Aufteilung muss ebenfalls in Anwendung des § 287 Abs. 2 i.V.m Abs. 1 Satz 1 ZPO geschätzt werden, wobei sich hier eine Aufteilung nach Monaten anbietet.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit

    So stellen sich z.B. vielfältige, bislang weitgehend ungeklärte Fragen der Rückabwicklung bereits erhobener Anschlussbeiträge, der Zulässigkeit "rückwirkender" Baukostenzuschüsse (vgl. Nr. 5 der Anlage 2 zur Wasserversorgungssatzung vom 23.10.2008; vgl. dazu OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, DÖV 2007, 141; OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, LKV 2008, 429 - jeweils zitiert nach juris), der Gleichbehandlung von Anschlussnehmern, die bereits zu Anschlussbeiträgen veranlagt und tatsächlich angeschlossen worden sind und ggfs. nunmehr einen Rückerstattungsanspruch erhalten, hinsichtlich der Erhebung von Baukostenzuschüssen mit solchen Anschlussnehmern, für die erst zukünftig ein Anschluss hergestellt wird, die aber noch keinen Beitrag gezahlt haben, etc.

    Wird dann der Normenkontrollantrag abgelehnt, dürfte eine Erhebung privatrechtlicher Entgelte erst für die Zukunft zulässig sein (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, LKV 2008, 429 - zitiert nach juris).

  • VG Weimar, 09.09.2008 - 3 K 872/06

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Säumniszuschläge für ausbleibende Zahlungen auf

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 - J URIS , Rdnr. 29) Bezug genommen.

    Für die Wasserlieferungen/Abwasserentsorgungen vor dem 01.05.2000 und dem damit vor dem 01.05.2000 entstandenen Erstattungsanspruch verbleibt es bei der Anwendung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., d.h. 4 % Prozesszinsen (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 12.09.2007 a.a.O. Rdnr. 35), nur für.

  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 1 U 120/08

    Schadensersatzanspruch bei Baumängeln: Ersatz der Mehrwertsteuer nach altem

    Da aber aufgrund der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Satz 3 EGBGB der § 288 BGB in der ab dem 01.05.2000 geltenden Fassung nur auf Forderungen anzuwenden ist, die von diesem Zeitpunkt an fällig werden, ist auch für den Prozesszins bei Klageerhebung ab dem 01.05.2000 wegen vor diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Forderungen die bis zum 30.04.2000 geltende Fassung des § 288 Abs. 1 BGB mit einem Zinssatz von 4 % anzuwenden (ebenso BVerwG, Urt. v. 24.07.2008 - 7 A 2/07 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urt. v. 12.0.2007 - 5 B 191/05 -, KStZ 2008, 137 [juris Rn. 35]; im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urt. v. 06.12.2005 - 21 U 66/05 - BauR 2006, 704 [juris Rn. 21]).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab;

    Ist Letzteres nicht gewährleistet, insbesondere wegen unterschiedlicher gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke oder unterschiedlichen Frischwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung, so ist der Frischwasserbezug nur dann ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 12. September 2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 29).
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    2012, 132-135; Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 -, das aber für den Wasserbereich von einem privatrechtlichen Vertrag ausgeht, und auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 - KStZ 2008, 137-139; a. A. Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - juris Rn. 37 (n. r.); siehe auch Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, Rn. 1422 zu § 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10

    Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale

    Da auch keine der ihr nachfolgenden Satzungen eine Rückwirkungsanordnung auf einen vor dem 25. August 2001 liegenden Zeitpunkt enthält, bedarf die Frage, ob ein rückwirkender Wechsel des Refinanzierungssystems überhaupt zulässig wäre (verneint von OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, juris Rn. 9 und OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 34), vorliegend keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 1582/11

    Möglichkeit einer Landesrundfunkanstalt zur Festsetzung einer

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12. September 2007 5 B 191/05 , juris, Rdn. 25 (Gründungszweckverband); Thür.
  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29) Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - 4 B 102/11

    Anforderungen an die Erhebung einer vorläufigen Umlage in einem Zweckverband;

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für

  • VG Dresden, 18.09.2017 - 13 K 934/16
  • OVG Sachsen, 17.05.2010 - 4 A 79/08

    Zweckverband, Sicherheitsneugründung

  • VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04

    Rechtmäßigkeit eines Trinkwasserbeitragsbescheides,

  • VG Minden, 12.05.2010 - 3 K 3025/09

    Verwaltungsaktcharakter von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08   

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https://dejure.org/2008,11512
OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08 (https://dejure.org/2008,11512)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 (https://dejure.org/2008,11512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    NatSchG LSA § 56 Abs. 4 Nr. 5; ; NatSchG LSA § 45; ; LuftVG 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Tiefflüge; Vogelschutzgebiet; Beteiligung; Naturschutzverband Beteiligung eines Naturschutzverbands bei der Durchführung von Tiefflügen der Bundeswehr über einem Vogelschutzgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Einstellung der Tornado-Übungsflüge über dem EU-Vogelschutzgebiet "Colbitz-Letzlinger Heide"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung für Tiefflüge der Bundeswehr bei Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebiets; Voraussetzung für das Vorliegen einer "Befreiung" nach § 56 Abs. 4 Nr. 5 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA); Voraussetzung für das ...

Papierfundstellen

  • LKV 2008, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08
    Wird eine solche Beteiligung unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln eine Vereitelung des Mitwirkungsrechtes droht, kann der Naturschutzverband beanspruchen, dass alle Maßnahmen unterlassen werden, die ohne das an sich notwendig Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (Fortführung der Rechtsprechung de Senats, vgl. Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 395).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 - NuR 2007, 395) ist der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA weiter auszulegen als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA.

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.01.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08
    Der Antragsgegnerin zu 1 ist zwar darin zu folgen, dass ihr bei der Entscheidung, wann und in welchem Umfang eine militärische Tiefflugübung notwendig ist, ein weiter und nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht und kein Verwaltungsverfahren durchzuführen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203).
  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 30; anders noch im gerichtlichen Eilverfahren, Beschluss vom 21. April 2008 - 2 M 94/08 - NuR 2008, 517), die in Art. 87a Abs. 1 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die militärische Landesverteidigung würde durch das Erfordernis einer habitatschutzrechtlichen Abweichungsentscheidung unterlaufen, ist deshalb unberechtigt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Hierzu erging unter dem Aktenzeichen 1 B 122/08 MD zunächst ein ablehnender Beschluss des Verwaltungsgerichtes, den der Senat mit Beschluss vom 21.04.2008 (Az.: 2 M 94/08) aufhob und der Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung die Fortsetzung der begonnenen Tornado-Übungsflüge in Höhen unter 600 m untersagte, bis die Klägerin Gelegenheit erhalten habe, ihre Beteiligungsrechte im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt i. V. m. § 44 Abs. 3 und der nach § 45 Abs. 1 bis 3 Naturschutzgesetz erforderlichen Prüfung wahrzunehmen.

    Er trägt vor, das Urteil weiche entscheidungserheblich von dem Beschluss des Senates in dem vorangegangenen Eilverfahren ab (Beschl. v. 21.04.2008, 2 M 94/08).

    Der Begriff der "Befreiung" i.S.v. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatschG ist dabei nicht in einem technischen Sinn zu verstehen, sondern erfasst auch Abweichungen von habitatschutzrechtlichen Verboten sowie sonstige Ausnahmen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschl. v. 06.11.2006 - 21 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 395; Beschl. v. 21.04.2008 - 2 M 94/08 -, NuR 2008, 517).

    Die Beklagte bedarf danach für die Durchführung von Übungsflügen unter 600 m jedenfalls wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG keiner Befreiung i.S.d. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG n. F. An der gegenteiligen Rechtsauffassung im Beschluss vom 21.04.2008 (2 M 94/08) hält der Senat nicht mehr fest.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 L 95/13

    Beteiligung von Naturschutzverbänden im Rahmen des § 34 BNatSchG

    Mit Beschluss vom 21.04.2008, ergänzt durch Beschluss vom 22.04.2008 (Az.: 2 M 94/08), hat der Senat der Beklagten auf Antrag des Klägers im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, die über dem Truppenübungsplatz begonnenen Tiefübungsflüge (Flüge unter 600 m) vorläufig einzustellen, bis der Kläger Gelegenheit erhalten habe, seine Beteiligungsrechte im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA i.V.m. § 44 Abs. 3 und der nach § 45 Abs. 1 bis 3 NatSchG erforderlichen Prüfung wahrzunehmen.

    Denn der Kläger hat bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine vorläufige Einstellung der Tiefflüge erwirkt (Beschluss des Senats vom 21.04.2008 - 2 M 94/08) und kann - wie im vorliegenden Verfahren - gerichtliche Feststellungen im Sinne des § 34 BNatSchG beantragen.

  • VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr

    Auf die Beschwerde des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom gleichen Tage (Az. 2 M 94/08) der Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung die Fortsetzung der begonnen Tornado - Tiefflüge untersagt, weil die Beklagte den Kläger an der Entscheidung, die Übungsflüge durchzuführen, nicht beteiligt hat.

    Denn das Urteil des erkennenden Gerichts weicht von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 ab, in welchem dem Kläger an der Entscheidung über die Durchführung von militärischen Tiefflügen ein Beteiligungsrecht zugebilligt wird, und beruht auf dieser Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Denn über den Wortlaut des Art. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayNatSchG und auch des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG hinaus billigt die Rechtsprechung Naturschutzverbänden diese Rechte nicht nur dann zu, wenn die Behörde tatsächlich eine Befreiung ausgesprochen hat, sondern auch dann, wenn sie dies ­ wie im vorliegenden Fall ­ rechtswidrigerweise unterlassen und das gebotene Verfahren, bei dem eine Mitwirkung des Verbandes vorgeschrieben war, durch ein anderes Verfahren ersetzt oder überhaupt nicht durchgeführt hat (Beschlüsse des OVG Sachsen-Anhalt v. 21.04.2008 Az. 2 M 94/08 und v. 08.01.2007 Az. 2 M 358/06, Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.12.2008 Az. 4 ME 315/08, Urteile des VG München vom 29.09.2005 Az. M 9 K 05.2292 und v. 22.03.2007 Az. M 24 K 05.914).
  • VG Dessau-Roßlau, 04.09.2008 - 1 B 178/08

    Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen

    Ebenso wenig kann folglich ein Naturschutzverband aus Landesrecht seine Beteiligung an einem nach Bundesrecht durchzuführenden Planfeststellungsverfahren oder sonstigen Maßnahmen verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 9 A 13/01 -, BVerwGE 111, 294 [BVerwG 06.07.2000 - 2 WD 9/00] m.w.N. aus der Rspr. des BVerwG; siehe auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 4 M 48/99 -, zitiert nach [...]; im Ergebnis wohl anders OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2008 - 2 M 94/08 - vgl. auch BT-Drs. 14/6378 S. 62).
  • VG Köln, 01.10.2009 - 14 L 1446/09

    Untersagung des Gebrauchmachens von einer artenschutzrechtlichen

    Wird das Beteiligungs- und Stellungnahmerecht des anerkannten Naturschutzverbandes dadurch vereitelt, dass die zuständige Behörde sich rechtswidrig dazu entschließt, eine rechtlich erforderliche Befreiungsentscheidung nicht zu treffen und das befreiungsbedürftige Vorhaben allein durch eine vom Beteiligungs- und Stellungnahmerecht nicht umfasste behördliche Genehmigung zuzulassen, wandelt sich das Mitwirkungsrecht des anerkannten Naturschutzvereines in einen gegen die Behörde gerichteten Anspruch auf Unterlassung des befeiungsbedürftigen Vorhabens, vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16/04 -, BVerwGE 127, 208 ff.; OVG SA, Beschluss vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 - NuR 2008, 517; OVG Th., Urteil vom 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 212.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 L 397/06   

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https://dejure.org/2007,25372
OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 L 397/06 (https://dejure.org/2007,25372)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2007 - 4 L 397/06 (https://dejure.org/2007,25372)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2007 - 4 L 397/06 (https://dejure.org/2007,25372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwZG LSA § 5; ; GO LSA § 75; ; GO LSA § 77; ; GO LSA § 137; ; GO LSA § 138

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Stellung einer Verwaltungsgemeinschaft als "Servicebetrieb" der Mitgliedsgemeinden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung einer verfügten, bestandskräftigen kommunalaufsichtlichen Ersatzvornahme; Erledigung der Aufgaben der Gemeindeverwaltung ausschließlich vom gemeinsamen Verwaltungsamt in Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Stellung einer Verwaltungsgemeinschaft als "Servicebetrieb" der Mitgliedsgemeinden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2008, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Magdeburg, 12.11.2013 - 5 A 165/12

    Schadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen ihren Bürgermeister im Zusammenhang

    Entsprechend seiner allgemeinen Stellung als "Servicebetrieb" für die Mitgliedsgemeinden besorgt die Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 GO LSA grundsätzlich alle Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden (zur Stellung einer Verwaltungsgemeinschaft als "Servicebetrieb" vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.03.2007 - 4 L 397/06 - juris).
  • VG Magdeburg, 31.08.2017 - 9 A 703/15

    Keine Vorgaben für Verwaltungsablauf einer Verbandsgemeinde durch Vertretung

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber mit dem § 91 Abs. 2 S. 2 KVG LSA und damit korrespondierend in § 97 KVG LSA verbindlich für das Verhältnis zwischen Mitgliedsgemeinde und Verbandsgemeinde die verwaltungsmäßige Behandlung der für die Mitgliedsgemeinden zu führenden Verwaltungsgeschäfte des eigenen Wirkungskreises als ausschließliche sachliche und organisatorische Kompetenz der Verbandsgemeinde und ihrer Verwaltung bestimmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.03.2007 - 4 L 397/06 -, juris zur Stellung der Verwaltungsgemeinschaft als "Servicebetrieb" der Mitgliedsgemeinden).
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