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   BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09   

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https://dejure.org/2010,4073
BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09 (https://dejure.org/2010,4073)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 3 C 3.09 (https://dejure.org/2010,4073)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 3 C 3.09 (https://dejure.org/2010,4073)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    LAG § 335b Abs. 1 und 2; § 349 Abs. 3 Satz 3, Abs. 5; 18. FeststellungsDV § 2 Abs. 1; § 3 Abs. 1
    Familienstiftung; Beteiligte; Beteiligungsrechte; Beteiligung; Bezugsberechtigte; Bezugsberechtigung; Destinatäre; Schadensausgleich; Zurechnung; Mietwohngrundstück; Rückübertragung des Vermögenswertes; Rückforderung von Lastenausgleich; zuviel gewährter Lastenausgleich

  • openjur.de

    Familienstiftung; Beteiligte; Beteiligungsrechte; Beteiligung; Bezugsberechtigte; Bezugsberechtigung; Destinatäre; Schadensausgleich; Zurechnung; Mietwohngrundstück; Rückübertragung des Vermögenswertes; Rückforderung von Lastenausgleich; zuviel gewährter Lastenausgleich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 335b Abs. 1 und 2; § 349 Abs. 3 Satz 3, Abs. 5

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 335b Abs 1 LAG, § 335b Abs 2 LAG, § 349 Abs 3 S 3 LAG, § 349 Abs 5 S 1 LAG, § 2 Abs 1 S 1 FeststGDV 18
    Rückforderung von Lastenausgleich an eine Familienstiftung

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung eines Schadensausgleichs zu den Lastenausgleichsempfängern oder deren bezugsberechtigten Erben im Fall einer Rückübertragung von Vermögenswerten zu einer Familienstiftung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Familienstiftung; Beteiligtenbegriff; Bezugsberechtigte; Schadensausgleich; Zurechnung; Rückübertragung des Vermögenswertes; Rückforderung von Lastenausgleich; Objektidentität; Restschaden

  • rewis.io

    Rückforderung von Lastenausgleich an eine Familienstiftung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung von Lastenausgleich an eine Familienstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung eines Schadensausgleichs zu den Lastenausgleichsempfängern oder deren bezugsberechtigten Erben im Fall einer Rückübertragung von Vermögenswerten zu einer Familienstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 663
  • LKV 2010, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09
    Daher ist es ohne Belang, wenn ein Grundstück im Rückgabezeitpunkt infolge des im Beitrittsgebiet üblichen Reparaturstaus heruntergewirtschaftet und mit Grundschulden belastet war (stRspr, vgl. Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 - LKV 2009, 317 = ZOV 2009, 248 m.w.N.).

    Ein Restschaden ist nur dann anzuerkennen, wenn nach der Verkehrsauffassung nicht mehr von einem Gebäude gesprochen werden kann, es sich vielmehr um eine Ruine handelt, so dass eine Wiederherstellung einer Neuerrichtung gleichkäme (vgl. Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09
    Dafür ist nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität maßgeblich, dass eine Leistung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 110 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 4 S. 11 und vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 3 C 28.73 - BVerwGE 44, 229 = Buchholz 427.2 § 21a FG Nr. 5).
  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09
    Dafür ist nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität maßgeblich, dass eine Leistung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 110 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 4 S. 11 und vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 3 C 28.73 - BVerwGE 44, 229 = Buchholz 427.2 § 21a FG Nr. 5).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 3 B 10.12

    Maßstäbe zur Feststellung eines Schadensausgleichs für Fälle des Vermögensentzugs

    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 3.09 - (LKV 2010, 228) ab.

    Diese Feststellung über die Höhe des Schadensausgleichs wird im nachfolgenden Rückforderungsverfahren der Ermittlung des Rückforderungsbetrages (§ 349 Abs. 2, Abs. 4 LAG) zugrunde gelegt (vgl. Urteil vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 11).

    In dem von den Klägern herangezogenen Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (a.a.O. Rn. 13) ist hierzu unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung weiter ausgeführt, dass ein Schadensausgleich grundsätzlich nicht mit der Behauptung infrage gestellt werden kann, dass ein nur im Wert stark gemindertes Grundstück zurückübertragen worden ist.

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 27.12

    Rückforderung von Lastenausgleich; Enteignung; Erbe; Erbschaft; Pflichtteil;

    Nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität ist ein Schaden ausgeglichen, wenn eine Leistung zur Wiedergutmachung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Schadensfeststellung war (Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 3.09 - LKV 2010, 228 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09

    Auslegung eines Feststellungsbescheides; Ausstattungsforderung;

    Nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität ist ein Schaden ausgeglichen, wenn eine Leistung zur Wiedergutmachung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Schadensfeststellung war (Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 3.09 - LKV 2010, 228 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2010 - 3 B 35.10

    Fiktion des vollen Schadensausgleichs

    Zwar trifft es zu, dass nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität ein Schaden nur dann als ausgeglichen gilt, wenn eine Leistung zur Wiedergutmachung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Schadensfeststellung war (Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 3.09 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 23 Rn. 12; zuletzt Urteil vom 26. August 2010 - BVerwG 3 C 38.09 - Rn. 12, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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