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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 M 89/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 M 89/10 (https://dejure.org/2010,20218)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2010 - 4 M 89/10 (https://dejure.org/2010,20218)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2010 - 4 M 89/10 (https://dejure.org/2010,20218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid zu Festsetzung von Säumniszuschlägen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
    Rechtsschutzbedürfnis beim Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Festsetzungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erhebung von Säumniszuschlägen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis beim Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Festsetzungsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2010, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2007 - 4 M 84/07

    Zum Feststellungsinteresse bei dem Antrag auf Feststellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 M 89/10
    Das Verwaltungsgericht geht zunächst unter zutreffender Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats davon aus, dass es der Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur bedarf, wenn die Behörde trotz bestehender aufschiebender Wirkung bereits Vollzugs- oder Vollstreckungsmaßnahmen trifft oder solche jedenfalls erkennbar drohen (OVG LSA, Beschl. v. 10.08.2007 - 4 M 84/07 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 4 M 272/06

    Zur Qualifizierung von Säumniszuschlägen im Rahmen des § 80 VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 4 M 89/10
    Dass der Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid über Säumniszuschläge nicht unter § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fällt, so dass ihm aufschiebende Wirkung zukommt, führt das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 5. Juli 2006 - 4 M 272/06 - zutreffend aus.
  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 323/12

    Amtshaftungsanspruch eines Vor-Zweckverbandes wegen nicht sachgemäßer Ausübung

    Im Jahr 2002 hat es dagegen, wie das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. September 2009 (LKV 2010, 285) festgestellt hat, (noch) nicht zu einer wirksamen Entstehung des Klägers kommen können.
  • VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20

    Beschwerde gegen eine Verkürzung der Dienstzeit auf Antrag

    Besteht zwischen den Beteiligten eines Verwaltungsrechtsverhältnisses Streit darüber, ob ein Rechtsbehelf gegen eine behördliche Maßnahme nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat, so wird dem Anliegen des Betroffenen, einer faktischen Vollziehung entgegenzuwirken dadurch Rechnung getragen, dass das Verwaltungsgericht analog § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs feststellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 M 57/20 -, n.v. sowie Beschluss vom 26.04.2010 - 4 M 89/10 -, juris, Rn. 5).
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