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   OVG Berlin, 17.03.1999 - 2 S 6.98   

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https://dejure.org/1999,4501
OVG Berlin, 17.03.1999 - 2 S 6.98 (https://dejure.org/1999,4501)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.03.1999 - 2 S 6.98 (https://dejure.org/1999,4501)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. März 1999 - 2 S 6.98 (https://dejure.org/1999,4501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrecht; Nichtbeplanter Innenbereich; Kerngebiets- und Wohnnutzung; Multiplex-Kino; Rücksichtnahmegebot; Besucher- und Verkehrslärm; Nachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Multiplex-Kino; Kerngebietsnutzung; Wohnnutzung; Unbeplanter großstädtischer Innenbereich ; Vergnügungsstätte; Vorbelastetes Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Multiplex-Kino in einer durch Kerngebiets- und Wohnnutzung geprägten Gemengelage zulässig? (IBR 1999, 549)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 883 (Ls.)
  • BauR 1999, 1004
  • LKV 1999, 367
  • ZfBR 1999, 355
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Hiermit übereinstimmend wird in der Rechtsprechung (OVG Berlin, Urteil vom 17.03.1999, GewArch 2000, 171; Bay. VGH, Urteil vom 05.12.1997, NVwZ-RR 1998, 639; Urteil vom 05.03.1996, NVwZ-RR 1997, 159) auch die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, bei deren Erreichen auch das sich aus § 34 Abs. 1 BauGB ergebende Rücksichtnahmegebot verletzt ist, in allgemeinen Wohngebieten zur Nachtzeit bei Mittelungspegeln von 60 dB (A) und in Kern- und Mischgebieten - wie hier - zur Nachtzeit bei 62 dB (A) angesetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17

    Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der

    Hiermit übereinstimmend wird in der Rechtsprechung (OVG Berlin, Urteil vom 17.03.1999 - 2 S 6.98 - GewArch 2000, 171, juris Rn. 34; Bay. VGH, Urteil vom 05.12.1997 a.a.O., juris Rn. 53) auch die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, bei deren Erreichen auch das sich aus § 34 Abs. 1 BauGB ergebende Rücksichtnahmegebot verletzt ist, in allgemeinen Wohngebieten zur Nachtzeit bei Mittelungspegeln von 60 dB(A) und in Kern- und Mischgebieten - wie hier - zur Nachtzeit bei 62 dB(A) angesetzt.
  • VG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 K 8944/18

    Zur Frage, wann eine Normänderungsklage ausnahmsweise als Leistungsklage

    Hiermit übereinstimmend wird in der Rechtsprechung (OVG Berlin, Urteil vom 17.03.1999 - 2 S 6.98 - GewArch 2000, 171, juris Rn. 34; Bay. VGH, Urteil vom 05.12.1997 a.a.O., juris Rn. 53) auch die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, bei deren Erreichen auch das sich aus § 34 Abs. 1 BauGB ergebende Rücksichtnahmegebot verletzt ist, in allgemeinen Wohngebieten zur Nachtzeit bei Mittelungspegeln von 60 dB(A) und in Kern- und Mischgebieten - wie hier - zur Nachtzeit bei 62 dB(A) angesetzt.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Zwar werden Großkinos (insbesondere sog. Multiplex-Kinos) in der Rechtsprechung durchwegs als (kerngebietstypische) Vergnügungsstätten behandelt (vgl. OVG RP vom 1.6.1999 BauR 1999, 1010 : 2000 Sitzplätze; SächsOVG vom 5.9.1995 Az. 1 S 186/95: 2.200 Sitzpätze; OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004: 1.800 Sitzplätze; BayVGH vom 25.10.1999 Az. 26 CS 99.2222: tendenziell kerngebietstypische Vergnügungsstätte; VG Karlsruhe vom 9.7.1999 VBlBW 2000, 233: knapp 3.000 Sitzplätze; VG Gera vom 8.10.1998 Az. 4 K 212/98 GE: 2.150 Sitzplätze); sie sind mit dem hier gegebenen Fall eines "kleinen Kinocenters" (mit knapp 400 Sitzplätzen und einer gemischten Programmstruktur) jedoch nicht ohne weiteres vergleichbar.
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

    Denn es entspräche nicht der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, die Nachtruhe von Personen, die sich bereits einer hohen Belastung durch nicht der TA Lärm oder DIN 18005 unterfallende Geräusche ausgesetzt sehen, durch die Zulassung eines Vorhabens, das den Lärmsummenpegel insgesamt erhöht, weiter einzuschränken (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2015, 204; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - GewArch 2003, 204; unter dem Gesichtspunkt des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots vgl. OVG Berlin, B.v. 17.3.1999 - 2 S 6.98 - BauR 1999, 1004).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

    Denn es entspräche nicht der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, die Nachtruhe von Personen, die sich bereits einer hohen Belastung durch nicht der TA Lärm unterfallende Geräusche ausgesetzt sehen, durch die Zulassung eines Vorhabens, das den Lärmsummenpegel insgesamt erhöht, weiter einzuschränken (BayVGH, U. v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2015, 204 ff. = Rn. 92; VGH BW, U. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - GewArch 2003, 204 ff. = juris Rn. 75; unter dem Gesichtspunkt des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots vgl. auch OVG Berlin, B. v. 17.3.1999 - 2 S 6.98 - BauR 1999, 1004 ff. = juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Denn es entspräche nicht der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, die Nachtruhe von Personen, die sich bereits einer hohen Belastung durch nicht der TA Lärm unterfallende Geräusche ausgesetzt sehen, durch die Zulassung eines Vorhabens, das den Lärmsummenpegel insgesamt erhöht, weiter einzuschränken (BayVGH, U. v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2015, 204 ff. = Rn. 92; VGH BW, U. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - GewArch 2003, 204 ff. = juris Rn. 75; unter dem Gesichtspunkt des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots vgl. auch OVG Berlin, B. v. 17.3.1999 - 2 S 6.98 - BauR 1999, 1004 ff. = juris Rn. 34).
  • OVG Thüringen, 19.03.2003 - 1 KO 853/01

    Zur Unzulässigkeit eines Multiplex-Kinos in einem faktischen Sondergebiet

    Stellt man bei typisierender Betrachtung auf die möglichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft und damit auf die "Wohngebietsverträglichkeit" ab, dann sind Multiplex-Kinos der vorliegenden Größenordnung im Hinblick auf den mit ihnen gerade in den Abend- und Nachtstunden (bis ca. 1.00 Uhr) verbundenen erheblichen Zu- und Abgangsverkehr zweifelsfrei den Vergnügungsstätten und nicht den Anlagen für kulturelle Zwecke zuzuordnen (so die bisher wohl einhellige Rechtsprechung: SächsOVG, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 17.3.1999 -2 S 6.98-, BRS 62 Nr. 182 = LKV 1999, 367, 368; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1.6.1999 - 8 A 10447/99 -, BRS 62 Nr. 72; VG Karlsruhe, Urteil vom 9.7.1999 - 2 K 874/97 -, VBlBW 2000, 233, 234 [vgl. dazu auch Kirchberg, VBlBW 2000, 209, 210]; vgl. a. BayVGH, Beschluss vom 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, BayVBl. 2003, 48, 49; zu den auftretenden Lärmbelästigungen mit Blick auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 28.8.1999 - 10 B 1353/98 -, BauR 1999, 1012, 1014); die Einordnung eines Kinos dieser Größenordnung als sonstiger Gewerbebetrieb scheidet gleichfalls aus.
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Denn es entspräche nicht der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, die Nachtruhe von Personen, die sich bereits einer hohen Belastung durch nicht der TA Lärm unterfallende Geräusche ausgesetzt sehen, durch die Zulassung eines Vorhabens, das den Lärmsummenpegel insgesamt erhöht, weiter einzuschränken (BayVGH, U. v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2015, 204 ff. = Rn. 92; VGH BW, U. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - GewArch 2003, 204 ff. = juris Rn. 75; unter dem Gesichtspunkt des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots vgl. auch OVG Berlin, B. v. 17.3.1999 - 2 S 6.98 - BauR 1999, 1004 ff. = juris Rn. 34).
  • VG Hannover, 25.10.2006 - 12 B 6316/06

    Entstehung unzumutbarer Geräuschimmissionen für die Nachbarschaft durch eine

    Ist der Standort schon durch Belästigungen in einer bestimmten Weise geprägt, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 17.03.1999 - 2 S 6.98 - BauR 1999, 1007 [OVG Berlin 17.03.1999 - 2 S 6/98] ).
  • VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch einer Gemeinde und interkommunales

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Errichtung eines Multiplex-Kinos,

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines

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