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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13   

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https://dejure.org/2015,8285
OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13 (https://dejure.org/2015,8285)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2015 - 1 S 10.13 (https://dejure.org/2015,8285)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 1 S 10.13 (https://dejure.org/2015,8285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei Kraftfahreignungszweifel aufgrund von extremen Meinungsäußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LKV 2015, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 zum Aktenzeichen OVG 1 S 71.12 betreffe einen anderen Sachverhalt, so dass vorliegend der Antragsgegner zu Recht von dem nicht vorgelegten Gutachten auf die Nichteignung des Antragstellers habe schließen dürfen; es handele sich bei seinen Äußerungen nicht lediglich um rechtliche oder politische Meinungsäußerungen, sondern aus ihnen ergäben sich deutliche Hinweise auf Wahnvorstellungen über tatsächliche Geschehensabläufe.

    Soweit die Beschwerde im Wesentlichen darauf abhebt, dass sich die Kammer nur unzureichend mit der Entscheidung des Senats vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - auseinandergesetzt und hiernach zu einer falschen Entscheidung gelangt sei, greift das nicht durch.

    Soweit die Beschwerde diesbezüglich unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - geltend macht, dass fahrerlaubnisrechtlich für Zweifel an der charakterlichen Eignung grundsätzlich die aus der rechts- oder bestandskräftigen Feststellung von Verkehrsverstößen abgeleitete nachlässige oder gleichgültige Einstellung zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften und die damit einhergehende Wahrscheinlichkeit weiterer Verkehrsverstöße maßgeblich sei (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2012, a.a.O., S. 5 des Beschlussabdrucks), spricht jedenfalls im Rahmen der hier vorzunehmenden Interessenabwägung Überwiegendes dafür, dass vorliegend von einer solchen nachlässigen bzw. gleichgültigen Einstellung des Antragstellers zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften auszugehen ist und er mit seiner Negierung geltenden Rechts auch eine Gefahr für den öffentlichen motorisierten Straßenverkehr darstellt.

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Die in der Begutachtungsaufforderung liegende Rechtsbeeinträchtigung ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ausreichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellt, die den hinreichenden Verdacht fehlender Fahreignung begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081, juris Rn. 19, und vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, 127).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Die in der Begutachtungsaufforderung liegende Rechtsbeeinträchtigung ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ausreichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellt, die den hinreichenden Verdacht fehlender Fahreignung begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081, juris Rn. 19, und vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, 127).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Die in der Begutachtungsaufforderung liegende Rechtsbeeinträchtigung ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ausreichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellt, die den hinreichenden Verdacht fehlender Fahreignung begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081, juris Rn. 19, und vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, 127).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Die in der Begutachtungsaufforderung liegende Rechtsbeeinträchtigung ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ausreichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellt, die den hinreichenden Verdacht fehlender Fahreignung begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081, juris Rn. 19, und vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, 127).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Die in der Begutachtungsaufforderung liegende Rechtsbeeinträchtigung ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ausreichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellt, die den hinreichenden Verdacht fehlender Fahreignung begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081, juris Rn. 19, und vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, 127).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 1 S 25.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisinhaber (82 Jahre); hereditäre,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
    Alter und das Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs, insbesondere das Vertreten bestimmter politischer oder rechtlicher Auffassungen, bieten regelmäßig keinen Grund für Zweifel an der Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr; dies kann allerdings im Einzelfall anders sein, wenn sich etwa aus Polizeiberichten konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr durch körperliche oder geistige Mängel nicht mehr gewährleistet ist (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 2. Mai 2012 - OVG 1 S 25.12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).
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