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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18   

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VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18 (https://dejure.org/2018,26281)
VG Potsdam, Entscheidung vom 29.08.2018 - 12 L 698/18 (https://dejure.org/2018,26281)
VG Potsdam, Entscheidung vom 29. August 2018 - 12 L 698/18 (https://dejure.org/2018,26281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule

Papierfundstellen

  • LKV 2019, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Potsdam, 30.08.2017 - 12 L 915/17
    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Sie brauchen sich im gerichtlichen Verfahren, das auf die vorläufige Aufnahme an eine ganz bestimmte Schule einer bestimmten Schulform gerichtet ist, nicht darauf verweisen lassen, dass der Antragsteller zu 1) den gewünschten Bildungsgang auch an einer anderen von ihm nicht beantragten Schule aufnehmen kann, nur weil die dortige Kapazität noch weniger erschöpft ist als an der von ihnen beantragten Schule (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 30. August 2017 - VG 12 L 915/17 -, juris Rn. 8).

    Insoweit ist diese Verordnung nicht anwendbar (vgl. zu den bereits geäußerten Zweifeln der Kammer: z.B. Beschluss vom 30. August 2017 - 12 L 915/17 -, juris, Rn. 16 ff. und Beschluss vom 31. August 2017 - 12 L 923/17 -, juris, Rn. 17 ff.).

  • VG Berlin, 07.08.1995 - 3 A 584.95

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine Oberschulklasse ; Voraussetzungen

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) bedürfen wesentliche Entscheidungen der Verwaltung einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1998, BVerfGE 98, 218).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Sowohl das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 27 Abs. 2 sowie Art. 30 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) als auch das durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 184).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98

    Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Zwar folgt aus den genannten Vorschriften kein einklagbarer Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener Kapazitäten; es besteht aber ein Anspruch auf den gleichen Zugang zu den vorhandenen Schulplätzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - VfGBbg 41/98 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 S 50.13

    Oberschule, Aufnahme in die -; einstweilige Anordnung; Gymnasium;

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Da der Antragsteller zu 1) bei Ablehnung des Rechtsschutzbegehrens weiterhin nicht eine von ihm und seinen Eltern gewünschte Schule besuchen könnte, gebietet es Art. 19 Abs. 4 GG damit, einen Anordnungsanspruch zu unterstellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2013, OVG 3 S 50.13, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15

    Aufnahme in die Grundschule; deckungsgleiche Schulbezirke; Wunschschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Dem Anspruch der Antragsteller steht auch eine Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten der Maxim-Gorki-Gesamtschule nicht entgegen, weil die Antragsgegnerin wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes effektiven Rechtsschutzes zusätzliche Plätze bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zur Verfügung stellen muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2015, OVG 3 S 70.15, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 3 S 71.17

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 bei Übernachfrage;

    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Hieraus folgt die Pflicht der Antragsgegnerin, die Rechtsverletzung durch Aufnahme des Antragstellers zu 1) zu beheben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2017, OVG 3 S 71.17, juris Rn. 7).
  • VG Potsdam, 31.08.2017 - 12 L 923/17
    Auszug aus VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
    Insoweit ist diese Verordnung nicht anwendbar (vgl. zu den bereits geäußerten Zweifeln der Kammer: z.B. Beschluss vom 30. August 2017 - 12 L 915/17 -, juris, Rn. 16 ff. und Beschluss vom 31. August 2017 - 12 L 923/17 -, juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Cottbus, 08.08.2023 - 1 L 162/23
    Auf die weitere Frage, ob es § 50 Abs. 3 Sek I-V mit der Folge seiner Nichtigkeit an einer dem Gesetzesvorbehalt genügenden formell-gesetzlichen Grundlage in § 53 Abs. 3 S. 6 BbgSchulG fehlt (VG Potsdam, Beschl. v. 29. August 2018 - 12 L 698/18 -, juris Rn. 13; VG Potsdam, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 12 L 546/19 -, juris Rn. 19), kommt es nach alledem entscheidungserheblich ebenso wenig mehr an wie auf die Frage, ob sich feststellen ließe, dass die Sekundarstufe I-Verordnung insoweit den Anforderungen des Art. 80 S. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg (Verf BB) genügt, wonach das Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zu bestimmen hat.
  • VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 551/19

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Schülers auf eine bestimmte

    Die Kammer hat hierzu mit zwei Beschlüssen vom 29. August 2018 (VG 12 L 698/18, juris, und VG 12 L 703/18) grundsätzlich ausgeführt:.
  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 616/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

    Die Kammer hat hierzu mit zwei Beschlüssen vom 29. August 2018 (VG 12 L 698/18, juris, und VG 12 L 703/18) grundsätzlich ausgeführt:.
  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

    Die Kammer hat hierzu mit zwei Beschlüssen vom 29. August 2018 (VG 12 L 698/18, juris, und VG 12 L 703/18) grundsätzlich ausgeführt:.
  • VG Potsdam, 23.07.2019 - 12 L 546/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der

    Die Kammer hat hierzu mit zwei Beschlüssen vom 29. August 2018 (VG 12 L 698/18, juris, und VG 12 L 703/18) grundsätzlich ausgeführt:.
  • VG Potsdam, 24.07.2019 - 12 L 570/19

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Schülers auf eine bestimmte

    Unabhängig davon, dass diese Regelungen nach der Rechtsprechung der Kammer nicht dem Gesetzesvorbehalt genügen (s. Beschlüsse vom 29. August 2018, VG 12 L 698/18, juris, und VG 12 L 703/18), begründet ein besonderer Grund im Auswahlverfahren der AHR-Gruppe gemäß § 53 Abs. 3 Satz 4 BbgSchulG den Vorrang eines Schülers (nur) bei gleicher Eignung für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
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Rechtsprechung
   VG Gera, 12.09.2018 - 2 E 1480/18 Ge   

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https://dejure.org/2018,30386
VG Gera, 12.09.2018 - 2 E 1480/18 Ge (https://dejure.org/2018,30386)
VG Gera, Entscheidung vom 12.09.2018 - 2 E 1480/18 Ge (https://dejure.org/2018,30386)
VG Gera, Entscheidung vom 12. September 2018 - 2 E 1480/18 Ge (https://dejure.org/2018,30386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • LKV 2019, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gera, 27.05.2015 - 2 E 254/15

    Antragstellung beim Verwaltungsgericht per Mail

    Auszug aus VG Gera, 12.09.2018 - 2 E 1480/18
    Darüber hinaus folgt das Gericht für das Verwaltungsprozessrecht weiterhin nicht der vom BGH zu § 14 Abs. 2 Satz 1 FamFG vertretenen Auffassung (Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - zitiert nach Juris), dass ein vom Gericht hergestellter mit der faksimilierten Unterschrift eines Beteiligten versehener Ausdruck eines PDF-Dokuments, der zu den Akten gelangt ist, die Formvorschrift des § 81 Abs. 1 VwGO erfüllt (bereits: VG Gera, Beschluss vom 27. Mai 2015, - 2 E 254/15 Ge -).
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Auszug aus VG Gera, 12.09.2018 - 2 E 1480/18
    Darüber hinaus folgt das Gericht für das Verwaltungsprozessrecht weiterhin nicht der vom BGH zu § 14 Abs. 2 Satz 1 FamFG vertretenen Auffassung (Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 - zitiert nach Juris), dass ein vom Gericht hergestellter mit der faksimilierten Unterschrift eines Beteiligten versehener Ausdruck eines PDF-Dokuments, der zu den Akten gelangt ist, die Formvorschrift des § 81 Abs. 1 VwGO erfüllt (bereits: VG Gera, Beschluss vom 27. Mai 2015, - 2 E 254/15 Ge -).
  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 5 D 55/14

    Beschwerdeschreiben; Schriftform; PDF-Datei; elektronisches Dokument;

    Auszug aus VG Gera, 12.09.2018 - 2 E 1480/18
    Dieses gesetzgeberische Konzept liefe weitgehend leer, folgte man für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts der Ansicht des BGH (ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Oktober 2015, - 5 D 55/14 -, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2020 - 2 RVs 15/20

    De-Mail-Prüfprotokoll ohne Absenderbestätigung kein sicherer, formgerechter

    Der Senat ist der Auffassung, dass die besonderen gesetzlichen Regelungen, die im Interesse des Integritäts- und Authentizitätsschutzes für den elektronischen Rechtsverkehr gelten, abschließend sind und es bei Nichteinhaltung der dortigen Anforderungen nicht gerechtfertigt ist, nach dem Ausdrucken der elektronischen Dokumente Formerleichterungen zuzulassen (vgl. BFH NJW 2012, 334; OVG Bautzen NVwZ-RR 2016, 404; BSG NJW 2017, 1197; FG Köln MMR 2018, 630; SG Freiburg BeckRS 2018, 25212; VG Gera LKV 2019, 141; Müller NZS 2015, 896, 898 u. AnwBl 2016, 27, 29).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - 2 Ws 152/22

    1. Es handelt sich nicht um einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 32a

    "Der Senat ist der Auffassung, dass die besonderen gesetzlichen Regelungen, die im Interesse des Integritäts- und Authentizitätsschutzes für den elektronischen Rechtsverkehr gelten, abschließend sind und es bei Nichteinhaltung der dortigen Anforderungen nicht gerechtfertigt ist, nach dem Ausdrucken der elektronischen Dokumente Formerleichterungen zuzulassen (vgl. BFH NJW 2012, 334; OVG Bautzen NVwZ-RR 2016, 404; BSG NJW 2017, 1197; FG Köln MMR 2018, 630; SG Freiburg BeckRS 2018, 25212; VG Gera LKV 2019, 141; Müller NZS 2015, 896, 898 u. AnwBl 2016, 27, 29).
  • VG Neustadt, 25.01.2019 - 5 L 81/19

    Zulässigkeit eines Eilantrages; Angabe der Wohnanschrift des Antragstellers;

    Es kann offen bleiben, ob auch ein Ausdruck einer als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Antragsschrift enthaltenden Bilddatei diese Voraussetzungen erfüllen kann, wenn diese Bilddatei die eingescannte Unterschrift des Ausstellers enthält (näher dazu s. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 -, NJW 2008, 2649 und Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 -, NJW 2015, 1527; BAG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 AZB 6/13 -, NZA 2013, 983; VG Dresden, Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 1566/12 -, juris; Aulehner, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 81 Rn. 68; ablehnend Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, NVwZ-RR 2016, 404; VG Gera, Beschluss vom 12. September 2018 - 2 E 1480/18 Ge -, juris).
  • VG München, 22.04.2021 - M 15 K 19.5987

    Ausbildungsförderungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    Etwas anderes gilt selbst dann nicht, wenn - wie hier - ein der nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur i.S.v. § 55a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 2 Nr. 3 SigG versehenen E-Mail als PDF-Datei angehängtes Schreiben mit eingescannter Unterschrift vom Gericht ausgedruckt und zur Akte genommen wird (vgl. z.B. HessVGH, B.v. 3.11.2005 - 1 TG 1668/05 - juris Rn. 4; VG Gera, B.v. 12.9.2018 - 2 E 1480/18 - juris Rn. 5; VG München, U.v. 30.4.2014 - M 18 K 14.1321 - juris Rn. 20; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 81 Rn. 11; a.A.: BGH, U.v. 8.5.2019 - XII ZB 8/19 - juris).
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