Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11   

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VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11 (https://dejure.org/2012,31326)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.08.2012 - 5 A 52/11 (https://dejure.org/2012,31326)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. August 2012 - 5 A 52/11 (https://dejure.org/2012,31326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 1 Nr 2 Buchst b EGRL 83/2001; Art 2 Abs 1 EGV 178/2002; Art 2 Abs 3 Buchst d EGV 178/2002; § ... 2 Abs 2 LFGB; § 2 Abs 3 S 2 Nr 1 LFGB; § 4 Abs 1 Nr 2 LFGB; § 54 LFGB; § 6 Abs 1 Nr 2 LFGB; § 244 Abs 3 S 1 StPO; § 244 Abs 3 S 2 Alt 7 StPO; § 244 Abs 3 S 2 Alt 3 StPO; § 86 Abs 2 VwGO
    Arzneimittel; Beeinflussung; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Blutviskosität; Funktionsarzneimittel; Ginkgo; Ginkgo biloba; Homöostase; Kommission E; Lebensmittel; Lebensmittelzusatzstoff; Monografie; pharmakologische Wirkung; physiologische Funktion; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Denn ein Mitgliedsstaat darf angesichts des gegenwärtigen Standes der Harmonisierung der nationalen Regelungen ein Erzeugnis, sofern es die Eigenschaften eines (Funktions-)Arzneimittels tatsächlich aufweist, auch dann als Arzneimittel behandeln, wenn es in einem anderen Mitgliedsstaat als Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) eingestuft wird (vgl. EuGH, U. v. 05.03.2009 - C-88/07 -, juris Rn. 69; U. v. 15.01.2009 - C-140/07 -, juris Rn. 28).

    Es ist nämlich möglich, dass sich ein Erzeugnis auf der Basis von Arzneipflanzen z. B. aufgrund seiner geringen Menge an Wirkstoffen und/oder der Modalitäten seines Gebrauchs nicht oder zu wenig auf die physiologischen Funktionen auswirkt, um ein Funktionsarzneimittel zu sein (vgl. EuGH, U. v. 05.03.2009 - C-88/07 -, juris Rn. 73 ff.).

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 123/09

    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Weil die Klage abzuweisen war, weil die Produkte der Klägerin Arzneimittel im Sinne der Arzneimittelrichtlinie sind und deswegen nicht in den Anwendungsbereich des LFGB fallen, hat die Kammer nicht die in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwischen den Beteiligten diskutierte Frage entscheiden müssen, ob der Vertrieb der Produkte als Lebensmittel in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LFGB verboten ist, weil es sich bei dem in den Produkten enthaltenen GbE um einen den Lebensmittelzusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB gleichgestellten Stoff handelt oder ob eine Ausnahmeregelung zu dieser Vorschrift eingreift (vgl. insoweit VG Braunschweig, U. v. 15.12.2010 - 5 A 71/09 -, bestätigt durch BVerwG, U. v. 01.03.2012 - 3 C 15/11 -, juris) bzw. ob die nationalen Verbotsregelungen gemeinschaftsrechtswidrig sind (vgl. u.a. BGH, U. 15.07.2010 - I ZR 123/09 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 26.03.2012 - 1 A 64/10 -, juris Rn. 22 ff; Zipfel/Rathke, Stand: November 2011, § 6 LFGB Rn. 12).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Eine solche kann - wie im vorliegenden Fall - vielmehr auch unterhalb anerkannt therapeutisch wirksamer Dosierungen gegeben sein (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.2006 - 3 C 40/05 -, juris Rn. 20; U. v. 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 3 C 15.11

    Ausnahmegenehmigung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Chondroitinsulfat;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Weil die Klage abzuweisen war, weil die Produkte der Klägerin Arzneimittel im Sinne der Arzneimittelrichtlinie sind und deswegen nicht in den Anwendungsbereich des LFGB fallen, hat die Kammer nicht die in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwischen den Beteiligten diskutierte Frage entscheiden müssen, ob der Vertrieb der Produkte als Lebensmittel in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LFGB verboten ist, weil es sich bei dem in den Produkten enthaltenen GbE um einen den Lebensmittelzusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB gleichgestellten Stoff handelt oder ob eine Ausnahmeregelung zu dieser Vorschrift eingreift (vgl. insoweit VG Braunschweig, U. v. 15.12.2010 - 5 A 71/09 -, bestätigt durch BVerwG, U. v. 01.03.2012 - 3 C 15/11 -, juris) bzw. ob die nationalen Verbotsregelungen gemeinschaftsrechtswidrig sind (vgl. u.a. BGH, U. 15.07.2010 - I ZR 123/09 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 26.03.2012 - 1 A 64/10 -, juris Rn. 22 ff; Zipfel/Rathke, Stand: November 2011, § 6 LFGB Rn. 12).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Dieses Kriterium darf jedoch nicht dazu führen, dass Stoffe als Arzneimittel nach der Funktion eingestuft werden, die zwar auf den menschlichen Körper einwirken, sich aber nicht nennenswert auf den Stoffwechsel auswirken und somit dessen Funktionsbedingungen nicht wirklich beeinflussen (vgl. EuGH, U. v. 15.11.2007 - C-319/05 -).
  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Denn ein Mitgliedsstaat darf angesichts des gegenwärtigen Standes der Harmonisierung der nationalen Regelungen ein Erzeugnis, sofern es die Eigenschaften eines (Funktions-)Arzneimittels tatsächlich aufweist, auch dann als Arzneimittel behandeln, wenn es in einem anderen Mitgliedsstaat als Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) eingestuft wird (vgl. EuGH, U. v. 05.03.2009 - C-88/07 -, juris Rn. 69; U. v. 15.01.2009 - C-140/07 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Da die Beeinflussung der physiologischen Funktionen diesen beiden Vorgängen ergänzend hinzugefügt und damit gleichgestellt wird, muss auch sie zu einer Veränderung führen, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegt (vgl. BVerwG, U. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 -, juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 52/11
    Sie ist auf gesetzlicher Grundlage von einem kompetenten Expertengremium erstellt und vom damaligen Bundesgesundheitsamt anerkannt und veröffentlicht worden (vgl. BVerwG, U. v. 25.07.2007 - 3 C 22/06 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2017 - 13 LB 31/14

    Anspruch auf Erlass einer lebensmittelrechtlichen Allgemeinverfügung zur Einfuhr

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 5. Kammer - vom 8. August 2012 (5 A 52/11) zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin eine Allgemeinverfügung für die Einführung und den Vertrieb von Produkten mit einer Dosierung von 100mg Ginkgo Biloba Trockenextrakt pro Tag zu gewähren.
  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12

    Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee;

    Mit Schreiben vom 27. Juni 2011 teilte die Beklagte zum gerichtlichen Verfahren 5 A 52/11 mit, dass sie Klettenwurzel nicht länger als neuartigen Bestandteil im Sinne der NFVO behandeln werde.

    Sie wiederholte insoweit ihre Argumentation aus dem Klageverfahren 5 A 52/11 in Bezug auf die Rinde der Rot-Ulme, die als neuartiger Lebensmittelbestandteil anzusehen sei.

  • VG Köln, 28.04.2015 - 7 K 395/13

    Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Extrakts aus Ginkgo-biloba-Blättern als

    ableiten lässt, so VG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2012 - 5 A 52/11 -, juris -, die signifikante Effekte der cerebralen Durchblutungsförderung und der Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes bereits bei einer Tagesdosis von 80 mg annehmen und diese mit einer Interaktion von Ginkgo mit dem plättchenaktivierenden Faktor bzw. einem Einfluss auf den Neurotransmitter-Spiegel über bestimmte Rezeptoren sowie mit seiner antioxidativen Wirkung in Verbindung bringen.
  • VG Köln, 04.10.2022 - 7 K 4784/19
    ableiten lässt, so VG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2012 - 5 A 52/11 -, juris -, die signifikante Effekte der cerebralen Durchblutungsförderung und der Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes bereits bei einer Tagesdosis von 80 mg annehmen und diese mit einer Interaktion von Ginkgo mit dem plättchenaktivierenden Faktor bzw. einem Einfluss auf den Neurotransmitter-Spiegel über bestimmte Rezeptoren sowie mit seiner antioxidativen Wirkung in Verbindung bringen.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 01.03.2013 - 16 O 172/12   

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https://dejure.org/2013,5136
LG Koblenz, 01.03.2013 - 16 O 172/12 (https://dejure.org/2013,5136)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2013 - 16 O 172/12 (https://dejure.org/2013,5136)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2013 - 16 O 172/12 (https://dejure.org/2013,5136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rotbäckchen-Kindersaft darf nicht mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" beworben werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Rotbäckchen macht nicht "lernstark"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bewerbung Kindersaft mit "lernstark"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Lernstarkes Rotbäckchen"?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindersaft darf nicht mit der Aussage "lernstark" beworben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Rotbäckchen"-Kindersaft darf nicht mit "Lernstark" und "zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" beworben werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Rotbäckchen macht nicht "lernstark" -

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Rotbäckchen darf nicht mehr mit Aussage Lernstark werben - Strenge Anforderungen der Health-Claims-Verordnung an gesundheitsbezogene Werbung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindersaft darf nicht mit der Aussage "lernstark" beworben werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesundheitswerbung für Rotbäckchen unersagt

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Rotbäckchen-Saft: Werbeaussage "Lernstark" ist zu unterlassen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung für Kindersaft "Rotbäckchen" mit Aussage "lernstark" wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unlautere Werbung: Rotbäckchen-Saft darf nicht mit "lernstark" beworben werden - Gericht rügt Verstoß gegen EU-Verordnung zu gesundheitsbezogener Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 75 (Ls.)
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15796
VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135 (https://dejure.org/2013,15796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2013 - 9 B 09.2135 (https://dejure.org/2013,15796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2013 - 9 B 09.2135 (https://dejure.org/2013,15796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bezeichnung "Spitzenqualität" eines Fleisch- und Wursterzeugnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Werbeaussage "Delikatess- oder Spitzenqualität"

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität” - es geht um die Wurst

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit "Delikatess-" oder "Spitzenqualität"

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung für minderwertiges Fleisch ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unter Verwendung von Bruchware hergestellte Fleisch- und Wursterzeugnisse dürfen nicht mit "Delikatess- oder Spitzenqualität" beworben werden - Bezeichnung als "Spitzenqualität" setzt bestimmte Auswahl des Ausgangsmaterials voraus

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Brühwurstwaren gehören zum Kreis der gängigen täglichen Lebensmittel, so dass den Mitgliedern des erkennenden Senats insoweit durchaus eine hinreichende Sachkunde als Verbraucher dieser Produkte zuzubilligen ist (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v.18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 5, 9 f.).

    Sie begründen als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eine Vermutung, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (vgl. BVerwG , U.v. 10.12.1987 - 3 C 18.87 - juris Rn. 34; B.v.18.10.2000 - 1 B 45.00 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Sollte es zutreffen, dass die Behörden längere Zeit gegen die streitbefangene Auslobung des Produkts der Klägerin oder gegen die Auslobung gleichartiger Produkte anderer Hersteller nicht vorgegangen sind - was im Übrigen vom Beklagten insbesondere für den Zeitraum vor 2006 ausdrücklich bestritten wird (vgl. auch Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2013, S. 5) -, besagt dies nichts darüber, ob sich der Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    2.1 Der Begriff der Irreführung des Verbrauchers in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LFGB (bzw. § 17 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 u. Satz 2 Buchst. b LMBG) ist anhand des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.1.1992, BVerwGE 89, 320, 322 f.).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Sie begründen als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eine Vermutung, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (vgl. BVerwG , U.v. 10.12.1987 - 3 C 18.87 - juris Rn. 34; B.v.18.10.2000 - 1 B 45.00 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10

    Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Insofern kann aber bezogen auf die Qualität des Endprodukts nicht mehr von der Verwendung von bestem oder besonders ausgewähltem Ausgangsmaterial bei der Herstellung gesprochen werden (wie hier auch OVG NRW, B.v. 12.10.2010 - 13 A 567/10 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 25 B 97.3555
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2135
    Hinzu kommt, dass sich das Gericht zur Ermittlung der maßgeblichen Verbrauchererwartung bezüglich des hier verfahrensgegenständlichen Produkts auch auf Auslegungshilfen in Form der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs, die von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission auf der Grundlage von § 33 LMBG/§§ 15, 16 LFGB beschlossen wurden bzw. werden, stützen kann (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 24.03.2016 - 4 K 1059/15
    Hierfür bedarf es in aller Regel keiner Beweiserhebung durch Sachverständige, wenn das erkennende Gericht selbst zum Kreis der Verbraucher gehört, insoweit also selbst "sachkundig' ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, 9 B 09.2135, juris, Rn. 17 f; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013, a.a.O., Rn. 32 m.w.N.).

    Die dortige Beschreibung begründet eine Vermutung, was der Verbraucher nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen von einem Lebensmittel erwartet (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, a.a.O. Rn. 19).

  • VG Neustadt, 12.10.2015 - 5 K 1059/14

    Verwendung des Begriffs Fassbrause mit alkoholfreiem Erfrischungsgetränk; Verstoß

    Hierfür bedarf es in aller Regel keiner Beweiserhebung durch Sachverständige, wenn das erkennende Gericht selbst zum Kreis der Verbraucher gehört, insoweit also selbst "sachkundig' ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, 9 B 09.2135, juris, Rn. 17 f; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2013, a.a.O., Rn. 32 m.w.N.).

    Die dortige Beschreibung begründet eine Vermutung, was der Verbraucher nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen von einem Lebensmittel erwartet (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 2013, a.a.O. Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - 5 B 4.11

    "Jagdwurst"; Brühwursterzeugnis; Wiederverarbeitung von Brühwurstbrät (so

    Unabhängig von dieser Wortlautauslegung würde eine alleinige Orientierung an dem BEFFE-Wert zudem den Verarbeitungsvorgang und die verwendeten Ausgangsmaterialen vernachlässigen, obwohl sich gerade auch hierauf die vorbeschriebenen Leitsätze beziehen (ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 13. März 2013 - 9 B 09.2135 -, juris Rn. 37, und - 9 B 09.2162 -, juris Rn. 42, zu Brühwurstprodukten mit der Bezeichnung "Spitzenqualität").

    Bleibt demnach das fragliche Rework hinter den Anforderungen sowohl des Leitsatzes 2.12 als auch des Leitsatzes 2.22 zurück, kann aber mit Blick auf die Qualität des Endprodukts nicht mehr von der Verwendung besonders ausgewählten Ausgangsmaterials bei der Herstellung gesprochen werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. März 2013, a.a.O., juris Rn. 37, unter Hinweis auf das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 13 A 567/10 -, juris Rn. 51).

  • VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 5 S 14.1635

    Verbot des Inverkehrbringens von Fleischdrehspießen.

    Sie dürfen aber aufgrund der ihnen kraft § 15 LFGB zukommenden Legitimation bei der Bestimmung der Beschaffenheitsmerkmale eines Lebensmittels als Auslegungshilfe zugrunde gelegt werden (BVerwG vom 27.9.2012, NVwZ-RR 2013, 141; BayVGH vom 13.3.2013, Az. 9 B 09.2135 ; Rathke in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, § 15 LFGB Rn. 21 ff.).
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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40366
VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994 (https://dejure.org/2012,40366)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12.12.2012 - W 6 E 12.994 (https://dejure.org/2012,40366)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 (https://dejure.org/2012,40366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Voraussetzung für eine Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB ist die Nennung des Lebensmittels oder einer Gruppe von Lebensmitteln, bei denen gegen "sonstige Vorschriften" des Lebensmittelrechts verstoßen wurde. § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB befugt nicht ...

  • bayern.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Befugnis zur Information über allgemeine Hygienemängel einer Gaststätte ohne Bezug auf ein bestimmtes Lebensmittel durch § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB

  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Veröffentlichung von Informationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelgesetzbuch: Keine öffentliche Information über allgemeine Hygienemängel in Gaststätte

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung

  • bayrvr.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Allgemeine Hygienemängel ohne Bezug zu bestimmten Lebensmitteln rechtfertigen nicht die Information der Öffentlichkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Trotz grober Hygienemängel in Restaurant keine Warnung an Bevölkerung zulässig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeine Hygienemängel in Gaststätte dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden - Behörde nicht zur Information über allgemeine Hygienemängel einer Gaststätte ohne Bezug auf bestimmte Lebensmittel berechtigt

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Nicht von der Befugnisnorm gedeckt ist die Veröffentlichung von Beanstandungen, bei denen nicht ersichtlich ist, auf welches Lebensmittel sich diese Angaben konkret beziehen (vgl. VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1580; auch VG Berlin, B.v. 28.11.2012, Az. 14 K 79.11).

    Dafür gibt das Gesetz keine Befugnis (ebenso VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1580).

    Denn es sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der EU-Gesetzgeber keine abschließende Regelung treffen wollte, sondern den nationalen Gesetzgebern die Freiheit ließ, noch weitergehende Regelungen zu treffen (vgl. Boch, Erläuterung, Kommentar zum LFGB in: Das Deutsche Bundesrecht, Loseblatt Mai 2012, Nr. IV K 7, § 40 RdNr. 18; Schoch, Amtliche Publikumsinformation zwischen staatlichem Schutzauftrag und Staatshaftung, NJW 2012, 2844; VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1580; VG München, B.v. 13.09.2012, Az. M 22 E 12.4275).

  • VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12

    Derzeit kein Eintrag in die sog. "Schmuddel-Liste"

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Ein solcher im Hauptsacheverfahren mit der vorbeugenden Unterlassungsklage geltend zu machender Anspruch kommt in Betracht, wenn wie hier die Unterlassung eines Realakts - Nichtveröffentlichung - begehrt wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.01.2012, Az. 12 CE 11.2700, BayVBl. 2012, 305 mit Bezug auf BVerwG, U.v. 29.04.1988, Az. 7 C 33.87, BVerwGE 79, 254; VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1518).

    Für die verpflichtende Nennung des Lebensmittels spricht schon der ausdrückliche Wortlaut von § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB, wonach die zuständige Behörde die Öffentlichkeit "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" informiert (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

    Nach der Gesetzesbegründung ist nichts dafür ersichtlich, dass die Norm darüber hinaus eine allgemeine Befugnis zur zwingenden Veröffentlichung bestimmter Betriebe gewährt, bei denen allgemein Verstöße gegen hygienische Anforderungen festgestellt worden sind, solange und soweit kein Bezug zu einem konkreten Lebensmittel oder zu konkreten Lebensmitteln hergestellt ist (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Ein solcher im Hauptsacheverfahren mit der vorbeugenden Unterlassungsklage geltend zu machender Anspruch kommt in Betracht, wenn wie hier die Unterlassung eines Realakts - Nichtveröffentlichung - begehrt wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.01.2012, Az. 12 CE 11.2700, BayVBl. 2012, 305 mit Bezug auf BVerwG, U.v. 29.04.1988, Az. 7 C 33.87, BVerwGE 79, 254; VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1518).

    Des Weiteren wird angemerkt, dass grundsätzliche Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 1a LFGB und gegen dessen Verhältnismäßigkeit nicht bestehen, gerade wenn sich die Auslegung bzw. die praktische Handhabung nicht vom Gesetzestext entfernt (vgl. ausführlicher VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.5080 u.a. mit Bezug auf VGH, B.v. 09.01.2012, Az. 12 CE 11.2700, BayVBl. 2012, 305).

  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Für die verpflichtende Nennung des Lebensmittels spricht schon der ausdrückliche Wortlaut von § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB, wonach die zuständige Behörde die Öffentlichkeit "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" informiert (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

    Nach der Gesetzesbegründung ist nichts dafür ersichtlich, dass die Norm darüber hinaus eine allgemeine Befugnis zur zwingenden Veröffentlichung bestimmter Betriebe gewährt, bei denen allgemein Verstöße gegen hygienische Anforderungen festgestellt worden sind, solange und soweit kein Bezug zu einem konkreten Lebensmittel oder zu konkreten Lebensmitteln hergestellt ist (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2009 - 15 O 53/09

    Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen von Geldanlagegeschäften;

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Auch der Umstand, dass das LG München (EuGH-Vorlage vom 05.12.2011, Az. 15 O 53/09, LMuR 2012, 32) die vorstehende Frage der Sperrwirkung des EU-Rechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • LG München I, 05.12.2011 - 15 O 9353/09

    Vorabentscheidungersuchen an den EuGH: Zulässigkeit einer Verbraucherwarnung bei

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Auch der Umstand, dass das LG München (EuGH-Vorlage vom 05.12.2011, Az. 15 O 53/09, LMuR 2012, 32) die vorstehende Frage der Sperrwirkung des EU-Rechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • OVG Hamburg, 05.09.2011 - 5 Bs 139/11

    LFBG § 39 Abs 7 Nr 1 gilt Überlagerung oder Verdrängung durch Europarecht;

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Es reichen auch schon Umstände, die Ekel und Widerwillen hervorrufen und die lediglich geeignet sind, nachteilige Zustandsveränderungen herbeizuführen (vgl. OVG Greifswald, B.v. 10.04.2012, Az. 2 M 1/12, NVwZ-RR 2012, 763; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 05.09.2011, Az. 5 Bs 139/11, NVwZ-RR 2012, 93).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12

    Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung - Verbot, Wildfleisch als Lebensmittel

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Es reichen auch schon Umstände, die Ekel und Widerwillen hervorrufen und die lediglich geeignet sind, nachteilige Zustandsveränderungen herbeizuführen (vgl. OVG Greifswald, B.v. 10.04.2012, Az. 2 M 1/12, NVwZ-RR 2012, 763; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 05.09.2011, Az. 5 Bs 139/11, NVwZ-RR 2012, 93).
  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 3 A 270/10

    Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch die vorgesehene Möglichkeit einer Veröffentlichung von Verstößen gegen das LFGB im Internet auch präventiv auf das Verhalten von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmern eingewirkt werden soll (vgl. Schoch, Amtliche Publikumsinformation zwischen staatlichem Schutzauftrag und Staatshaftung, NJW 2012, 2844; Boch, Erläuterung, Kommentar zum LFGB in: Das Deutsche Bundesrecht, Loseblatt Mai 2012, Nr. IV K 7, § 40 RdNrn. 16 und 21; OVG des Saarlandes, B.v. 03.02.2011, Az. 3 A 270/10, NVwZ 2011, 632).
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Auszug aus VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994
    Denn es sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der EU-Gesetzgeber keine abschließende Regelung treffen wollte, sondern den nationalen Gesetzgebern die Freiheit ließ, noch weitergehende Regelungen zu treffen (vgl. Boch, Erläuterung, Kommentar zum LFGB in: Das Deutsche Bundesrecht, Loseblatt Mai 2012, Nr. IV K 7, § 40 RdNr. 18; Schoch, Amtliche Publikumsinformation zwischen staatlichem Schutzauftrag und Staatshaftung, NJW 2012, 2844; VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1580; VG München, B.v. 13.09.2012, Az. M 22 E 12.4275).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10

    Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.11

    Bezirk muss Café von "Prangerliste" nehmen

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Es mag zwar sein, dass auch allgemeine Informationen der Öffentlichkeit in der von der Antragstellerin geplanten Art wünschenswert und auch europarechts- und verfassungskonform umsetzbar wären (vgl. dazu Möstl, Anmerkungen zu § 40 Abs. 1a LFGB sowie zur Revision der EU-Kontroll-Verordnung, GewA 2015, 1 [6]), vom (eindeutigen) Wortlaut des § 40 Abs. 1a LFGB sind sie jedoch nicht gedeckt (vgl. ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 8 B 28/13 -, juris Rdnr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris Rdnr. 39; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2015 - 26 K 6749/13 -, juris Rdnr. 24; VG des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 3 L 76/13 -, juris Rdnr. 10; VG Regensburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - RO 5 E 12.1897 -, juris Rdnr. 109; VG Würzburg, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 -, juris Rdnr. 40ff.; VG Berlin, Beschluss vom 28. November 2012 - 14 K 79.12 -, juris Rdnr. 73; VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -, juris Rdnr. 13; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, § 40 - Stand Juli 2018 - § 40 Rdnr. 75).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits

    Die Möglichkeit eines derartigen "Wettlaufs" zwischen Mängelbeseitigung und Veröffentlichung nähme der Vorschrift viel von ihrer beabsichtigten Schärfe (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 3. Februar 2011 - 3 A 270/10-, NVwZ 2011, 632, zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG a.F.; VG Würzburg, Beschl v. 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 -, juris, Rdnr. 50; Gurlit, NVwZ 2011, 1052; Schoch, NJW 2012, 2844; kritisch: Holzner, NVwZ 2010, 489; Ossenbühl, NVwZ 2011, 1357).
  • VG Saarlouis, 25.01.2013 - 3 L 76/13

    Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel

    Der Gesetzeswortlaut spricht zwar mit Gewicht dafür, dass der hinreichend begründete Verdacht bestimmter Gesetzesverstöße auf bestimmte, genau bezeichnete, Lebensmittel bezogen sein muss; nicht ausreichend für die Veröffentlichung ist, dass bei fehlendem konkretem Lebensmittelbezug bei einer Betriebskontrolle Mängel der Betriebshygiene sowie Reinigungsmängel festgestellt worden sind.(So auch VG Würzburg, Beschluss vom 12.12.2012 -W 6 E 12.994-; VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2012 -R0O 5 E 12.1897-; VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 -2 K 2430/12-; VG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 -14 K 79.12-, jeweils juris) Es muss klar erkennbar sein, welches konkrete Lebensmittel unter Verstoß gegen Lebensmittelvorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt ist.

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch die vorgesehene Möglichkeit einer Veröffentlichung von Verstößen gegen das LFGB im Internet auch präventiv auf das Verhalten von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen eingewirkt werden soll(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.02.2011 -3 A 270/10- zu § 40 LFGB; VG Würzburg, Beschluss vom 12.12.2012 -W 6 E 12.994-).

  • VG München, 30.10.2023 - M 26a E 23.5106

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Hygienemängeln bei einem

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).
  • VG München, 06.10.2022 - M 26a E 22.4128

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).
  • VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).
  • VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045

    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 04.02.2013 - 16 L 120/13

    Behördliche Informationspflicht zur Benennung von hygienischen Mängeln bei einer

    Der hinreichend begründete Verdacht bestimmter Gesetzesverstöße muss demnach auf bestimmte Lebensmittel bezogen sein, d.h. es muss erkennbar sein, welche Lebensmittel von etwaigen Verstößen betroffen sind (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - RO 5 E 12.1897 - VG Würzburg, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 -2 K 2430/12 - alle in juris).
  • VG Düsseldorf, 20.12.2018 - 16 L 3440/18

    Lebensmittelrecht

    vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2013 - 16 L 494/13 -, juris Rn. 10; VG Würzburg, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - W 6 E 12.994 -, juris Rn. 42 (im Zusammenhang mit allgemeinen Hygienemängeln); VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430/12 -, juris Rn. 20: "beanstandetes Lebensmittel unter seiner genauen Bezeichnung".
  • VG Hannover, 29.01.2013 - 9 B 264/13

    Höchstgehalt; Information; Internet; Öffentlichkeit

    Dies gilt auch gegenüber Veröffentlichungen nach der hier von der Antragsgegnerin in Anspruch genommenen Regelung des § 40 Abs. 1 a LFGB (VG Würzburg, Beschl. vom 12.12.2012 - W 6 E 12.994 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. vom 07.11.2012 - 2 K 2430/12 -, beck-online; VG Oldenburg, Beschl. vom 22.11.2012 - 7 B 4916/12 -, V. n. b.; VG Regensburg: Beschl. vom 21.12.2012 - RO 5 E 12.1897 -, beck-online).
  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2013 - 19 L 1730/12

    Veröffentlichung; Hygienemängel; Gaststätte

  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 16 L 494/13

    Verpflichtung eines Lebensmittelherstellers zur Unterrichtung der Öffentlichkeit

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Rechtsprechung
   VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37573
VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR (https://dejure.org/2012,37573)
VG Trier, Entscheidung vom 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR (https://dejure.org/2012,37573)
VG Trier, Entscheidung vom 28. November 2012 - 1 L 1339/12.TR (https://dejure.org/2012,37573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, § 11 Abs 2 LFGB, § 40 Abs 1a LFGB, § 59 Abs 1 LFGB
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Bekanntgabe eines Kontrollergebnisses zu einem Lebenmittel im Internet

  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Ermächtigung zur Herausgabe einer Produktwarnung durch § 40 Abs. 1 a LFGB bei summarischer Prüfung im Eilverfahren

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmuddel-Liste für Lebensmittelgeschäfte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hygienemängel eines Lebensmittelgeschäfts - Keine Veröffentlichung der Mängel im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Derzeit kein Eintrag in die sog. "Schmuddel-Liste"

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Informationen, Begriffsbestimmung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lebensmittelgeschäft darf nicht in "Schmuddel-Liste" eingetragen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensmittelgeschäft darf wegen allgemeiner hygienischer Mängel nicht auf "Schmuddel-Liste" veröffentlicht werden - Einschlägige Vorschriften berechtigen nur zur Veröffentlichung von Mängeln mit Bezug zu konkreten Lebensmitteln

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 1 K 11.717

    Mündliche Untersagung der Abgabe von Rohmilch; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Das sind Fälle, in denen ein Erzeugnis ohne äußerlich erkennbare Veränderung Ekel oder Widerwillen bei einem normal empfindlichen Verbraucher auslösen würde, wenn er von bestimmten Behandlungsverfahren Kenntnis hätte (vgl. Art. 14 Abs. 2 VO Nr. 178/2002; vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27. Juli 2011 - Au 1 K 11.717-).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 GG - abgeleitet (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012- RO 5 E 12.1580- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 254).
  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 3 A 270/10

    Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Die hier beabsichtigte Maßnahme ist grundsätzlich geeignet und erforderlich, um die Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände zu informieren, insoweit Markttransparenz herzustellen, informierte Konsumentenentscheidungen zu ermöglichen und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht entgegenzuwirken (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 unter Hinweis auf Gurlit, NVwZ 2011, 1052 zum teilweise vergleichbaren Verbraucherinformationsgesetz; OVG Saarland, 3. Februar 2011, 3 A 270/10, VG München, 13. September 2012 - M 22 E 12.4275 -).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Beabsichtigt wird eine Veröffentlichung bei Rechtsverstößen, bei denen- ähnlich wie bei "Grenzwertüberschreitungen"- diese zwingend angezeigt ist (vgl. BT-Drucks. 17/7374; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012- 2 K 2430/12-, VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012, a.a.O.).
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Die hier beabsichtigte Maßnahme ist grundsätzlich geeignet und erforderlich, um die Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände zu informieren, insoweit Markttransparenz herzustellen, informierte Konsumentenentscheidungen zu ermöglichen und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht entgegenzuwirken (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 unter Hinweis auf Gurlit, NVwZ 2011, 1052 zum teilweise vergleichbaren Verbraucherinformationsgesetz; OVG Saarland, 3. Februar 2011, 3 A 270/10, VG München, 13. September 2012 - M 22 E 12.4275 -).
  • VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 GG - abgeleitet (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012- RO 5 E 12.1580- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 254).
  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Damit besteht bei einem tatsächlich vorliegenden "hinreichend begründeten" Verdacht eine Richtigkeitsgewähr für behördlich festgestellte Verstöße, die in Abwägung mit dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Willen des Gesetzgebers, behördliches Handeln transparent zu machen, die gesetzliche Regelung als nicht unverhältnismäßig erscheinen lässt (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012, unter Hinweis auf BayVGH, 9. Januar 2012 -12 CE 11.2685- dort zur Problematik der Veröffentlichung von Berichten der Heimaufsicht im Internet).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Zugrunde liegt ihm die von mehreren Verwaltungsgerichten - wie auch vom Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem angefochtenen Beschluss - behandelte Frage, ob § 40 Abs. 1a LFGB generell zu einer Information der Öffentlichkeit über Verstöße eines Lebensmittelunternehmens gegen Hygienevorschriften ermächtigt oder lediglich zu solchen Veröffentlichungen, die einen Bezug zu konkreten Lebensmitteln aufweisen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 - 2 K 2430/12 -, Juris: Befugnis nur zur "Produktwarnung"; VG Trier, Beschluss vom 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR -, Juris; VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2012 - RO 5 E 12.1897 -, Juris; a.A. VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.2012 - 1 K 2767/12 - sowie die ausführliche Beschwerdebegründung).
  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant;

    Ein solcher im Hauptsacheverfahren mit der vorbeugenden Unterlassungsklage geltend zu machender Anspruch kommt in Betracht, wenn wie hier die Unterlassung eines Realakts - Nichtveröffentlichung - begehrt wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.01.2012, Az. 12 CE 11.2700, BayVBl. 2012, 305 mit Bezug auf BVerwG, U.v. 29.04.1988, Az. 7 C 33.87, BVerwGE 79, 254; VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1518).

    Für die verpflichtende Nennung des Lebensmittels spricht schon der ausdrückliche Wortlaut von § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB, wonach die zuständige Behörde die Öffentlichkeit "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" informiert (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

    Nach der Gesetzesbegründung ist nichts dafür ersichtlich, dass die Norm darüber hinaus eine allgemeine Befugnis zur zwingenden Veröffentlichung bestimmter Betriebe gewährt, bei denen allgemein Verstöße gegen hygienische Anforderungen festgestellt worden sind, solange und soweit kein Bezug zu einem konkreten Lebensmittel oder zu konkreten Lebensmitteln hergestellt ist (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.977

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung (VGH Hessen, B.v. 23.4.2013 - 8 B 28/13 - juris; VG Berlin U.v. 28.11.2012 - 14 K 79.12 - juris; VG Karlsruhe B.v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 - juris; VG Trier B.v. 29.11.2012 - 1 L 1339/12.TR) bezieht sich auf die von einer Behörde aktiv betriebene Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB wie z.B. Produktwarnungen und nicht auf den von einer Einzelperson begehrten Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

    Das Verwaltungsgericht Trier führe in dem Beschluss vom 29. November 2012 - 1 L 1339/12.TR zu § 40 Abs. 1 a LFGB aus:.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Trier im Beschluss vom 29. November 2012 - 1 L 1339/12 TR zu § 40 Abs. 1 a LFGB verwiesen.

  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.978

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung (VGH Hessen, B.v. 23.4.2013 - 8 B 28/13 - juris; VG Berlin U.v. 28.11.2012 - 14 K 79.12 - juris; VG Karlsruhe B.v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 - juris; VG Trier B.v. 29.11.2012 - 1 L 1339/12.TR) bezieht sich auf die von einer Behörde aktiv betriebene Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB wie z.B. Produktwarnungen und nicht auf den von einer Einzelperson begehrten Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  • VGH Hessen, 23.04.2013 - 8 B 28/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs 1a S 1 Nr 2 LFGB; Verfassungsmäßigkeit des § 40

    Anders als das Verwaltungsgericht in seiner angefochtenen Entscheidung teilt der Senat bei summarischer Prüfung die Auffassung des Antragstellers, dass der durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 47) mit Wirkung ab 1. September 2012 in das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingefügte § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 LFGB seinem eindeutigen Wortlaut nach nur eine Produktwarnung mit Unternehmensbezug zulassen dürfte und nicht einen Hinweis auf festgestellte Verstöße eines Betriebs gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften ohne konkreten Produktbezug, wie er hier beabsichtigt ist (ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430 -, juris Rn.13 ff., und VG Trier, Beschluss vom 29. November 2012 - 1 L 1339/12.TR -, juris Rn. 9 ff., 13; jeweils in Auseinandersetzung mit der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 19. Oktober 2011, BT-Drs. 17/7374).
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Rechtsprechung
   LG Stade, 18.10.2012 - 8 O 96/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48728
LG Stade, 18.10.2012 - 8 O 96/12 (https://dejure.org/2012,48728)
LG Stade, Entscheidung vom 18.10.2012 - 8 O 96/12 (https://dejure.org/2012,48728)
LG Stade, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 8 O 96/12 (https://dejure.org/2012,48728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 75 (Ls.)
 
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