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   OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11   

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OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11 (https://dejure.org/2013,2018)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.2013 - 6 U 4189/11 (https://dejure.org/2013,2018)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 6 U 4189/11 (https://dejure.org/2013,2018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung von Spirituosen mit "Rescue Tropfen" oder "Rescue Night Spray"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Bewerbung und/oder Vertrieb von "RESCUE"-Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von 27 Vol-%

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht beinhaltet regelmäßig Pflicht zum Produktrückruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LMuR 2013, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Zwischen den Klageparteien bestehe auch sowohl hinsichtlich der von den Klägerinnen vertriebenen Bach-Blüten-Präparate als auch in Bezug auf die von diesen vertriebenen Nahrungsergänzungsmitteln ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den angegriffenen Produkten der Beklagten, da allgemein anerkannt sie, dass eine Austauschbarkeit generell zwischen Nahrungsergänzungsmitteln, sonstigen Lebensmitteln, Naturheilmitteln und Arzneimitteln bestehe (BGH, GRUR 1997, 541 f.).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Notwendigkeit der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln eng mit den Ernährungsgewohnheiten insgesamt verbunden ist (BGH GRUR 1997, 541, 542 ­ Produkt -Interview).

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Das Erstgericht habe verkannt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst bloß potentielle Wettbewerber anspruchsberechtigt seien, sodass die Aufnahme des eigentlichen Geschäftsbetriebs nicht erforderlich sei, sondern konkrete Vorbereitungshandlungen für einen Markteintritt ausreichten (BGH GRUR 1955, 342; BGH GRUR 1984, 823 f.; BGH WRP 1993, 396, 397).

    Konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs ­ Anmietung eines Geschäftslokals, Einkauf von Waren, gewerbepolizeiliche Anmeldung, Anmeldung zum Handelsregister ­ können daher genügen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage, § 8 Rdnr. 3.27 und 3.29; BGH GRUR 1955, 342, 344; GRUR 1984, 823 f.).

  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 222/81

    Wettbewerbswidrigkeit einer Äußerung über einen Mitbewerber - Untersagung einer

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Das Erstgericht habe verkannt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst bloß potentielle Wettbewerber anspruchsberechtigt seien, sodass die Aufnahme des eigentlichen Geschäftsbetriebs nicht erforderlich sei, sondern konkrete Vorbereitungshandlungen für einen Markteintritt ausreichten (BGH GRUR 1955, 342; BGH GRUR 1984, 823 f.; BGH WRP 1993, 396, 397).

    Konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs ­ Anmietung eines Geschäftslokals, Einkauf von Waren, gewerbepolizeiliche Anmeldung, Anmeldung zum Handelsregister ­ können daher genügen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflage, § 8 Rdnr. 3.27 und 3.29; BGH GRUR 1955, 342, 344; GRUR 1984, 823 f.).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Mitbewerber ist nach der Legaldefinition des § 2 I Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht (BGH GRUR 2007, 1079 Tz. 18 ­ Bundesdruckerei).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage, ob die auf demselben Markt von den Mitgliedsunternehmen eines klagenden Verbands einerseits und dem angegriffenen Anbieter andererseits vertriebenen Waren oder Dienstleistungen "gleicher oder verwandter Art" seien (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass diese Begriffe weit auszulegen seien (vgl. BGH GRUR 2007, 809 Tz. 14 ­ Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 Tz. 17 ­ Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2001, 260 ­ Vielfachabmahner, GRUR 2000, 438, 440 ­ Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 ­ Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 ­ Münzangebot; s. auch Köhler/Bornkamm a. a. O., § 8 Rn. 3.38).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage, ob die auf demselben Markt von den Mitgliedsunternehmen eines klagenden Verbands einerseits und dem angegriffenen Anbieter andererseits vertriebenen Waren oder Dienstleistungen "gleicher oder verwandter Art" seien (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass diese Begriffe weit auszulegen seien (vgl. BGH GRUR 2007, 809 Tz. 14 ­ Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 Tz. 17 ­ Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2001, 260 ­ Vielfachabmahner, GRUR 2000, 438, 440 ­ Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 ­ Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 ­ Münzangebot; s. auch Köhler/Bornkamm a. a. O., § 8 Rn. 3.38).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung "Deutsches Weintor" (Urteil vom 06.09.2012, GRUR 2012, 1161, Rdnr. 34) hierzu ausgeführt, dass der Begriff "Zusammenhang" in der Definition der "gesundheitsbezogenen Angabe" in Art. 2 II Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 weit zu verstehen ist.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage, ob die auf demselben Markt von den Mitgliedsunternehmen eines klagenden Verbands einerseits und dem angegriffenen Anbieter andererseits vertriebenen Waren oder Dienstleistungen "gleicher oder verwandter Art" seien (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass diese Begriffe weit auszulegen seien (vgl. BGH GRUR 2007, 809 Tz. 14 ­ Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 Tz. 17 ­ Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2001, 260 ­ Vielfachabmahner, GRUR 2000, 438, 440 ­ Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 ­ Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 ­ Münzangebot; s. auch Köhler/Bornkamm a. a. O., § 8 Rn. 3.38).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage, ob die auf demselben Markt von den Mitgliedsunternehmen eines klagenden Verbands einerseits und dem angegriffenen Anbieter andererseits vertriebenen Waren oder Dienstleistungen "gleicher oder verwandter Art" seien (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass diese Begriffe weit auszulegen seien (vgl. BGH GRUR 2007, 809 Tz. 14 ­ Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 Tz. 17 ­ Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2001, 260 ­ Vielfachabmahner, GRUR 2000, 438, 440 ­ Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 ­ Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 ­ Münzangebot; s. auch Köhler/Bornkamm a. a. O., § 8 Rn. 3.38).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage, ob die auf demselben Markt von den Mitgliedsunternehmen eines klagenden Verbands einerseits und dem angegriffenen Anbieter andererseits vertriebenen Waren oder Dienstleistungen "gleicher oder verwandter Art" seien (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass diese Begriffe weit auszulegen seien (vgl. BGH GRUR 2007, 809 Tz. 14 ­ Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 Tz. 17 ­ Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2001, 260 ­ Vielfachabmahner, GRUR 2000, 438, 440 ­ Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 1998, 489, 490 ­ Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 1997, 479, 480 ­ Münzangebot; s. auch Köhler/Bornkamm a. a. O., § 8 Rn. 3.38).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 319/90

    Maschinenbeseitigung

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Das Oberlandesgericht hat die Schuldnerin auf Antrag der Gläubigerinnen durch Urteil vom 31. Januar 2013 unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Spirituosen gekennzeichnete Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" und/oder "RESCUE NIGHT SPRAY" zu bewerben und/oder zu vertreiben (OLG München, LMuR 2013, 87).

    In den Entscheidungsgründen ist ausgeführt, der Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung und des Vertriebs der als Spirituosen gekennzeichneten Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" oder "RESCUE NIGHT SPRAY" sei gemäß §§ 8, 3, § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben begründet, weil es sich bei der Bezeichnung "RESCUE" um eine gesundheitsbezogene Angabe handele (OLG München, LMuR 2013, 87, 97 f.).

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13

    RESCUE-Produkte

    Die Berufung der Klägerinnen hatte insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht die Beklagte nach diesem Hilfsantrag zur Unterlassung verurteilt hat (OLG München, LMuR 2013, 87 = LRE 67, 357).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 29/13

    Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel:

    Die Berufung der Klägerinnen hatte insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht die Beklagte nach diesem Hilfsantrag zur Unterlassung verurteilt hat (OLG München, LMuR 2013, 87 = LRE 67, 357).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Demgegenüber ist aber zu berücksichtigen, dass - wie noch darzulegen sein wird - Bach-Blüten-Produkte und Nahrungsergänzungsmittel einen einheitlichen Bedarfsmarkt darstellen (unten 2a; vgl. OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108).

    Eines der Verfahren richtet sich gegen die O GmbH selber (OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108), und auch das vorliegenden Verfahren richtet sich - nach dem Vortrag der Klägerin - gegen den "zentralen Marketingkanal" der O GmbH in Gestalt der Beklagten.

    Dementsprechend hat auch das OLG München (Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108) einen einheitlichen Markt für Nahrungsergänzungsmittel und Bach-Blüten-Produkte angenommen und ein Wettbewerbsverhältnis zwischen der Klägerin und der O GmbH angenommen.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist, dass eine Vielzahl von Bach-Blüten-Produkten existiert, wobei die Verbraucher nicht zwischen den "Original"-Produkten und Konkurrenzprodukten differenzieren (OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1668/18

    Untersagung des Vertriebs und Verpflichtung zum Rückruf eines Präparates mit den

    Gerade Nahrungsergänzungsmittel gehören als Mittel, die die Gesundheit von Menschen fördern sollen, zu den apothekenüblichen Waren i. S. v. § 1a Abs. 10 Nr. 2 Apothekenbetriebsordnung (- ApBetrO -) (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 -, NJW-RR 2000, 1284; Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 273/99 -, ZLR 2002, 660 jeweils in Verfahren auf der Grundlage des UWG zur Vorgängerregelung in § 25 Nr. 6 ApBetrO a.F.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2011, a.a.O. gleichfalls zu § 25 Nr. 6 ApBetrO a.F.; OLG München, Urteil vom 31.01.2013 - 6 U 4189/11 - juris, ebenfalls in einem Verfahren auf der Grundlage des UWG).
  • OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte -

    Gegen die Schuldnerin wird wegen zweier Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gemäß Nr. 1 des Urteils des Senats vom 31.3.2013 - 6 U 4189/11 - ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 45.000,-, ersatzweise eine Ordnungshaft von 9 Tagen, die Ordnungshaft zu vollziehen am Geschäftsführer der Schuldnerin, festgesetzt.

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Landgerichts München I vom 17.5.2013 unter I. Bezug genommen, mit dem der Antrag der Gläubigerinnen vom 7.3.2013, gegen die Schuldnerin wegen Verstößen gegen das Verbot gemäß dem Urteil des Senats vom 31.1.2013 - 6 U 4189/11 im geschäftlichen Verkehr als Spirituosen gekennzeichnete Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" und/oder "RESCUE NIGHT SPRAY" zu bewerben und/oder zu vertreiben", ein empfindlliches Ordnungsgeld festzusetzen, zurückgewiesen wurde.

  • OLG Hamburg, 22.07.2021 - 3 U 195/18

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Bewerbung eines Tees mit der Angabe

    Das ergebe sich insbesondere bei Zugrundelegung der "Original Bach-Blüten"-Entscheidung des BGH vom 24. Juli 2014, Az. I ZR 221/12/Anlage B 2) sowie der "RESCUE"-Entscheidung des OLG München vom 31. Januar 2013, Az. 6 U 4189/11/Anlage B 1).
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