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   OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98   

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OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98 (https://dejure.org/2000,9675)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2000 - 11 K 5275/98 (https://dejure.org/2000,9675)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 (https://dejure.org/2000,9675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VetGebO ND; § 24 FlBG; EWGRL 73/85; EWGEntsch 408/88
    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Pauschale; Pauschalgebühr; Trichinenuntersuchung; Veterinärverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LRE 38, 221
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH - 374/79 (anhängig)

    Schiepatti-Tessera / Kommission

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Diese Auffassung des Senats ist durch das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 (C-374/79, DVBl. 1999, 1644) ausdrücklich bestätigt worden.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 9. September 1999 (a.a.O.) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung herausgestellt, dass es jedem Mitgliedstaat frei stehe, die Zuständigkeiten auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermögliche.

    Im übrigen ist durch das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 (a.a.O.) klargestellt worden, dass ein Mitgliedstaat von der ihm eingeräumten Befugnis, eine spezifische Gebühr zu erheben, die die Pauschalbeträge übersteigt, ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt Gebrauch machen kann, dass die spezifische Gebühr die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreitet.

    Entsprechend den Ausführungen zu den Gebühren für Trichinenuntersuchungen ist auch hier ergänzend darauf hinzuweisen, dass, selbst wenn die Kosten für bakteriologische Untersuchungen zu den Kosten der obligatorischen Fleischuntersuchung gezählt werden müssten, für die die harmonisierte gemeinschaftsrechtliche Gebührenregelung gelten soll, nach dem Urteil des EuGH vom 9. September 1999 (a.a.O.) nicht ausgeschlossen wäre, für diese Untersuchung eine kostendeckende Gebühr zu erheben.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 11 L 1429/98

    Gebührenordnung; Veterinärverwaltung; Pauschalbetrag; Fleischbeschaugebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Dass der Bundesgesetzgeber die Überlassung der Kompetenzausübung im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung mit Einschränkungen oder einzuhaltenden Vorgaben versehen und insbesondere die Kompetenzausübung durch Verweisung auf andere Vorschriften, auch auf Normen und Begriffe des Rechts der EG, näher bestimmen kann, unterliegt keinem Zweifel (s. auch Urteile d. Sen. v. 16.3.1999 - 11 L 1429/98 -, Nds.VBl. 1999, 240, und - 11 L 4389/98 -).

    Dass die Höhe der Gebührentarife gemäß § 1 a Abs. 2 GOVet regelmäßig abweichend von den in den genannten Rechtsakten enthaltenen Pauschalbeträgen oder Gemeinschaftsgebühren auf den Stand der tatsächlichen Kosten nach Maßgabe des Abs. 3 festzusetzen ist, soweit diese Rechtsakte dies zulassen, begegnet keinen Bedenken (Urteile d. Sen. v. 16.3.1999 - 11 L 1429/98 -, Nds.VBl. 1999, 240, u. - 11 L 4389/98 - die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegten Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 12.7.1999 - BVerwG 1 B 46.99 - u. v. 16.7.1999 - BVerwG 1 B 45/99 - verworfen).

    Dass die Gebühren regelmäßig abweichend von den Pauschalgebühren festzulegen sind, steht einer Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht schon deshalb nicht entgegen, weil diese Abweichung nach § 1 a Abs. 2 GOVet ausdrücklich nur in Betracht kommt, wenn sie nach den EG-Rechtsakten zulässig ist (Urteile d. Sen. v. 16.3.1999, a.a.O.).

    Eine EG-Richtlinie richtet sich naturgemäß immer an die Mitgliedstaaten; dies schließt jedoch nicht aus, dass die Durchführung untergeordneten Stellen übertragen wird (Urteile d. Sen. v. 16.3.1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind belastende Gesetze, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, regelmäßig "unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet" (vgl. z.B. Urt. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261, 270; Beschl. v. 23.3.1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168 u.a./66 -, BVerfGE 30, 367, 385).

    Letztlich wäre jedoch wohl auch eine echte Rückwirkung zulässig, da die vom Bundesverfassungsgericht hierfür geforderten Voraussetzungen vorliegen (vgl. Urt. v. 19.12.1961, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind belastende Gesetze, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, regelmäßig "unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet" (vgl. z.B. Urt. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261, 270; Beschl. v. 23.3.1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168 u.a./66 -, BVerfGE 30, 367, 385).

    Eine echte (retroaktive) Rückwirkung in diesem Sinne liegt vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift; dies steht im Gegensatz zur Einwirkung auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen (sog. unechte, retrospektive Rückwirkung; vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1971, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. August 1996 (- BVerwG 3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39 = Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 16; bestätigt durch Beschl. v. 15.7.1998 - BVerwG 6 BN 2.98 -) ausgeführt, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Fleischhygienegesetz von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG Gebrauch gemacht habe (Art. 71 GG).

    Im Übrigen kann die Rechtslage hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Vorgaben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - 3 C 7.95 - als "unklar und verworren" bezeichnet werden, so dass es dem Verordnungsgeber erlaubt war, rückwirkend klärend einzugreifen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5269/94

    Zulässigkeit der Heranziehung des Inhabers eines Schlachttierbetriebes zu den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Das OVG Nordrhein-Westfalen habe in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1998 (9 A 2561/97 u. 9 A 5269/94) die Möglichkeit der Kostenerhebung für Trichinenuntersuchungen und bakteriologische Untersuchungen bestätigt.

    Die Kosten für derartige Sonderuntersuchungen können daher nicht zu den Kosten der obligatorischen Fleischuntersuchung gezählt werden, so dass Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG der Erhebung gesonderter Gebühren nicht entgegen steht (so auch: OVG NW, Urt. v.. 15.12.1998 - 9 A 5269/94 - n. rkr.; mit Beschl. v. 21.4.1999 - BVerwG 1 B 32.99 - hat das BVerwG insoweit die Revision zugelassen, weil ein Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen könne, ob Gebühren für die bakteriologische Untersuchung des Fleisches geschlachteter Rinder nach den Maßstäben des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG 1987 i.V.m. der Entscheidung 88/408/EWG des Rates vom 15. Juni 1988 zu bemessen seien).

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 26.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Denn sonst würde derjenige, der auf seine Kosten eine Kältebehandlung durchführt, zusätzlich im Rahmen der Gemeinschaftsgebühren mit den Kosten von Trichinenuntersuchungen belastet werden, die bei seinem - kältebehandelten - Fleisch gerade nicht vorgenommen werden (so auch: OVG NW, Urt. v. 15.12.1998 - 9 A 2561/91 - n. rkr.; m. Beschl. v. 21.4.1999 - BVerwG 1 B 26.99 - hat das BVerwG die Revision zugelassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen könne, ob Gebühren für die Untersuchung des Fleisches geschlachteter Schweine nur nach den Maßstäben des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG i.V.m. dem dort in Bezug genommenen Gemeinschaftsrecht erhoben werden dürfen).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Zu demselben Ergebnis gelangt man, wenn man mit der späteren Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts zwischen einer - grundsätzlich unzulässigen - sog. "Rückbewirkung von Rechtsfolgen" und einer - i.d.R. zulässigen - "tatbestandlichen Rückanknüpfung" unterscheidet (vgl. Beschl. v. 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, 242 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2561/97

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung sowie Gebühren für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Das OVG Nordrhein-Westfalen habe in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1998 (9 A 2561/97 u. 9 A 5269/94) die Möglichkeit der Kostenerhebung für Trichinenuntersuchungen und bakteriologische Untersuchungen bestätigt.
  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
    Diese Auffassung des Senats ist durch das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 (C-374/79, DVBl. 1999, 1644) ausdrücklich bestätigt worden.
  • BVerwG, 12.07.1999 - 1 B 46.99

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

  • BVerwG, 15.07.1998 - 6 BN 2.98

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen Gebührenordnung aus dem

  • OVG Thüringen, 17.08.1999 - 2 N 447/96

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung;

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.1999 - B 1 B 45/99
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

    Außer dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im vorliegenden Verfahren vertritt namentlich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Auffassung, daß neben der Gemeinschaftsgebühr aufgrund nationalen Rechts eine besondere Gebühr für die Untersuchung auf Trichinen erhoben werden dürfe, weil die Trichinenuntersuchung nicht Teil der bei sämtlichem Schweinefleisch obligatorischen Fleischuntersuchungen sei, sondern nur durchzuführen sei, wenn keine Kältebehandlung stattgefunden habe, und deswegen nicht unter die harmonisierte gemeinschaftsrechtliche Gebührenregelung falle (Beschluß vom 18. Januar 2000 - OVG 11 K 5275/98 -).
  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die oben genannten Entscheidungen), des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23.07.1996, a. a. O.; vom 30.05.2000 - 5 TZ 1010/00 - und vom 06.02.2001 - 5 TZ 3773/00 -) und der übrigen Obergerichte (Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2000 - 11 K 5275/98 -, LRE 38, 221; Bay. VGH, Urteil vom 02.08.2000 - 4 B 96.3727 -, KStZ 2001, 38; OVG NW, Urteil vom 15.12.1998 - 9 A 2561/97 -, LRE 36, 361).

    Damit kann aber auch nicht mehr - wie von der Antragstellerin gefordert - für die Abweichungsvoraussetzungen auf die tatsächlichen Untersuchungskosten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, dem Mitgliedsstaat insgesamt abgestellt werden (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2000, a. a. O.).

    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung sogar für den Rückwirkungszeitraum bis zum Jahr 1991 (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2000, a. a. O.; OVG NW, Urteil vom 15.12.1998, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2000, a. a. O., Urteil vom 16.03.1999 - 11 L 1429/98 -, LRE 36, 377 = NdsVBl. 1999, 240).

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für

    Außer dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im vorliegenden Verfahren vertritt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Auffassung, daß neben der Gemeinschaftsgebühr aufgrund nationalen Rechts eine besondere Gebühr für die bakteriologische Fleischuntersuchung erhoben werden dürfe (Beschluß vom 18. Januar 2000 - OVG 11 K 5275/98 -), weil diese Untersuchung nicht Teil der obligatorischen Fleischuntersuchung sei und deswegen nicht unter die harmonisierte gemeinschaftsrechtliche Gebührenregelung falle.
  • VG Gießen, 05.04.2001 - 7 E 1231/98

    FLEISCHUNTERSUCHUNGSGEBÜHREN; FLEISCHBESCHAUGEBÜHREN; RICHTLINIE;

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestlegung gehört auch die Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und gegebenenfalls wie hiervon unter den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen abgewichen werden soll (BVerwG, Ue. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, a.a.O., v. 29.08.1996 - 3 C 7/95 - a.a.O., v. 21.04.1999 - 1 B 26.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18; ebenso Hess.VGH, Be. v. 30.05.2000 - 5 TZ 1010/00 -, u. v. 06.02.2001 - 5 TZ 3773/00 - OVG Lüneburg, U. v. 18.01.2000 - 11 K 5275/98 -, LRE 38, 221; VG Kassel, B. v. 17.02.2000 - 6 G 3210/99 - VG Gießen, B. v. 31.10.2000 - 7 G 4658/99 -).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U. v. 09.09.1999 -- C - 347/97 - a.a.O., Rdnr. 39 ff.) auf die Kosten der Behörden auf der innerstaatlichen Stufe des Mitgliedsstaates abzustellen, denen die Erhebungsbefugnis innerstaatlich übertragen worden ist (ebenso OVG Lüneburg, B. v. 18.01.00 - 11 K 5275/98 -, LRE 38, 221; a.A. ursprünglich BVerwG, B. v. 12.03.1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17).

    Er hat auch in der Vergangenheit nie den Eindruck erweckt, dass er sich mit den EG-Pauschalgebühren begnügen werde, sondern immer wieder deutlich gemacht, dass für ihn etwas anderes als die Erhebung kostendeckender Gebühren nicht in Betracht kommt (zur Zulässigkeit der Rückwirkung vgl. BVerwG, U. v. 27.04.2000 - 1 C 7.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 19 = NvWZ 2001, 330; OVG Lüneburg, U. v. 18.01.2000 - 11 K 5275/98 -, LRE 38, 221 ff.; Bay.VGH, U. v. 02.08.2000 - 4 B 96.3727 -, BayVBl. 2001, 18, 19).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche

    Diese Ermächtigungsnorm genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (vgl. Nds. OVG, Beschl. d. 11. Senats v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 -).

    Soweit den Entscheidungen des vormals für das Sachgebiet zuständigen 11. Senats des erkennenden Gerichts, die sich in erster Linie mit der Vereinbarkeit der GOVet mit Europarecht befasst haben (vgl. Urteile v. 16. März 1999 - 11 L 1429/98 -, Nds. VBl. 1999, 240 u. - 11 L 4389/98 - Beschl. v. 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zweifelnd bereits: Beschl. v. 17 Juni 2005 - 11 LC 65/04 -), etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Dass eine andere Auslegung zu der nicht beabsichtigten Folge führen würde, auch denjenigen, der zulässigerweise die Kältebehandlung wählt (oder wählen muss), mit Kosten einer Trichinenuntersuchung zu belasten, hebt der Antragsgegner zutreffend hervor (in diesem Sinn auch OVG NW, das genannte Urteil vom 15.12.1998 und OVG Nds., Urteil vom 18.1.2000 - 11 K 5275/98 -).
  • VG Göttingen, 18.09.2003 - 4 A 4161/01

    Fleischuntersuchung; Gebührenkalkulation; Gemeinschaftsrecht; Kostentarif;

    Schließlich ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geklärt, dass Abschnitt VI.D.2.1 des Gebührenverzeichnisses zur GOVet sowie deren vorzitierte Ermächtigungsgrundlagen mit europäischem Gemeinschaftsrecht sowie nationalem Recht vereinbar sind (Nds. OVG, Beschluss vom 18.1.2000, LRE 38, S. 221; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18.7.2000, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 22).
  • VG Stuttgart, 18.10.2000 - 4 K 3358/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage;

    "Die Frage, ob diese Gebühren in den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Untersuchungsgebühren enthalten sind oder der Regelungsbefugnis des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers unterfallen, ist streitig (für Ersteres: VG Magdeburg, Urt. v. 25.10.1999 - VG 8 K 328/98 - VG Würzburg, Beschluss v. 24.06.1999 - VG W 8 S 99.416 - VG Trier, Urteil vom 11.03.1997, - 2 K 2398/94 TR - für Letzteres: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.1998 - 9 A 2561/97 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.01.2000 - OVG 11 K 5275/98 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.08.1999 - VGH 4 ZS 99.2065 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2003 - 11 ME 49/03

    Anfechtung; Aufhebung; Aufrechnung; Aufrechnung; Erstattungsanspruch;

    Der Antragsgegner vertrat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. Beschlüsse v. 18.1. 2000 - 11 K 2769/99 und 11 K 5275/98 -) die Auffassung, eine Trichinenuntersuchung sei nicht Teil der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
  • VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05

    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung;

    Damit genügt die Ermächtigungsnorm des NVwKostG dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (Nds. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 14.05.2003 - 7 A 2784/01

    Auslagen; Fälligkeit; Gebühr; Lebensmitteluntersuchung; Verjährung;

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