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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97 (https://dejure.org/1998,5216)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.1998 - LVG 19/97 (https://dejure.org/1998,5216)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - LVG 19/97 (https://dejure.org/1998,5216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht; Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für Regelungen über Kindertageseinrichtungen; Anwendbarkeit des Regelungsauftrages in Art. 87 Abs. 3 Verfassung des ...

  • Wolters Kluwer

    Frage der Rechtmäßigkeit der Übertragung der Mitwirkung an der Sicherstellungsaufgabe für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung an die kreisangehörigen Gemeinden; Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts der Kommune bei Eingriff in die ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 464
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96

    Voraussetzungen für die Übertragung staatlicher Aufgaben und Pflichtaufgaben zur

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Zum Selbstverwaltungsrecht rechnet auch die Finanzhoheit der Kommunen (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, S. 13, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BVerfG und der Verfassungsgerichte der Länder, zur Veröffentlichung vorgesehen in LVerfGE).

    Entscheidend ist die Eignung der Regelung zum Zweck der Berechnungssicherheit (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998, LVG 4/96, S. 15/16, mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in LVerfGE vorgesehen).

    Eine Berechnungssicherheit, die erst eine hinreichende Planungssicherheit ermöglicht, welche insbesondere die Finanzierungssicherheit einschließt, besteht daher für die Kommunen nicht (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, S. 16 a. E., 17 zu § 15 Abs. 3 und 4 LSA-ÖPNVG).

  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Die Grenze einschränkender Gesetze liegt beim Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung (BVerfG, Urt. v. 10.12.1974 - 2 BvK 1/73, 2 BvK 902/73 -, BVerfGE 38, 258, 278).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Aus den von den Beschwerdeführerinnen zu Art. 87 LSA-Verf vorgelegten Zahlen ergibt sich nicht, dass sie durch die Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben die ihnen im Übrigen obliegenden Aufgaben nicht mehr angemessen erfüllen können (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 -2 BvR 1808, 1809, 1810/82 -, BVerfGE 71, 25, 37).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Ob eine Förderpflicht (Finanzierungspflicht) dabei die Fortsetzung der Sachaufgabe (Sicherstellungsaufgabe) darstellt (BVerfG, Beschl. v. 07.02.1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363, 385), kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Den Kommunen muss eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung stehen, die sie in eigener Verantwortung verwalten können (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.03.1992 - VGH 2/91 -, DÖV 1992, 706).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.1992 - VGH 2/91
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Den Kommunen muss eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung stehen, die sie in eigener Verantwortung verwalten können (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.03.1992 - VGH 2/91 -, DÖV 1992, 706).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Aus der teilweisen Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs. 2 KiBeG folgt nicht zugleich die Verfassungswidrigkeit anderer Vorschriften, weil die Regelung nicht Teil eines geschlossenen Finanzierungssystems ist (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345, 373 f.).
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Mittelbar nimmt der Bund für von ihm veranlasste Aufgaben eine Verantwortung im horizontalen Finanzausgleich dadurch wahr, dass der Finanzbedarf der Gemeinden, abstrakt aufgabenorientiert (BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1/98, 1/89 und 1/90 -, BVerfGE 86, 148, 222), in die Landesbedarfsermittlung eingestellt (vgl. § 6 f. Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern - Finanzausgleichsgesetz - vom 23.06.1993; BGBl. I S. 944, 977 f.) und durch die Finanzausgleichsgesetze der Länder für die einzelnen Gemeinden konkretisiert wird.
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Nunmehr vertritt das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 10.03.1998, 1 BvR 178/97, NJW 1998, 2128, 2129) die Meinung, dass das Kindergartenwesen insgesamt der öffentlichen Fürsorge zuzurechnen ist, auch wenn Kindergärten zugleich Bildungseinrichtungen im elementaren Bereich darstellten.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
    Der Begriff der öffentlichen Fürsorge i. S. d. GG sei dabei nicht eng auszulegen (BVerfG, Urt. v. 28.05.1993 - 2 BvF 2/90 und 4, 5/92 -, BVerfGE 88, 205, 329 a. E.).
  • BVerfG, 15.11.1993 - 2 BvR 1199/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 31 Thür.GTfK

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Der Landesgesetzgeber hat ferner durch das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 26.6.1991 (LSA-GVBl., S. 126), geändert durch Gesetz vom 18.7.1996 (LSA-GVBl., S.. 224), erneut geändert durch Art. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 1997 (jetzt: Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern - KiBeG -), die Gemeinden bei Aufgaben der Jugendhilfe mit Investitionskosten belastet; dazu hat das Landesverfassungsgericht entschieden (LVerfG LSA, Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - [LSA-GVBl., S. 1998, 505]), § 12 Abs. 2 KiBeG sei insoweit mit Art. 87 Abs. 3 LSA-Verf nicht vereinbar, als weder die Vorschrift selbst, noch § 11 KiBeG ein Verfahren zur Bestimmung der Zuschusshöhe hinsichtlich der Investitionskosten enthalte.

    Es beruht auf der Annahme, ohne die vom Landesverfassungsgericht inzwischen auf der Grundlage der Art. 87 Abs. 3; 88 Abs. 1, 2 LSA-Verf verlangte Differenzierung (LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 - ["ÖPNVG"]; Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - ["KiBeG"]; beide zur Veröffentlichung vorgesehen) den Finanzausgleich pauschal im Rahmen und weitgehend nach Maßgabe des Landeshaushalts sowie in der Sache einheitlich im wesentlichen durch allgemeine Zuweisungen und lediglich in Ausnahmefällen (Soziallasten, Straßenbau, Schülerbeförderung) durch besondere Abgeltung vornehmen zu können.

    Der Beschwerdeführer macht zwar geltend, entgegen Art. 87 Abs. 3 LSA-Verf sei nicht konkret, nicht berechenbar und nicht abgewogen bestimmt, welche Kostenanteile das Land und die Kommunen jeweils bei Aufgaben zu tragen hätten, die ihnen zur Pflicht gemacht worden seien; er benennt aber einzelne Fälle nicht konkret und legt auch nicht dar, dass solche Aufgaben i. S. des Art. 87 Abs. 3 LSA-Verf "neu" übertragen worden seien (zu diesem Merkmal: LVerfG LSA, Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 -) und dass der Verstoß gegen das "Konnexitätsprinzip" seinerseits noch gerügt werden könne (vgl. auch insoweit die Jahresfrist nach §§ 51 Abs. 2; 48 LSA-VerfGG).

    Auch das dem "Angemessenheitsprinzip" des Art. 87 Abs. 3 Satz 3 LSA-Verf zu entnehmende Gebot, die Kosten übertragener Aufgaben "nachvollziehbar" und für die Kommune "sichtbar" zu machen (vgl. dazu für die entsprechende Regelung in Art. 57 der Nieders. Verfassung auch NdsStGH, DVBl 1998, 185 [186 r. Sp.]), verlangt keine besonderen Verfahrensschritte, bei denen Fehler eigenständig eine Regelung zu Fall bringen könnten, die materiell den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, sondern bewirkt lediglich, dass das Ergebnis der Prüfung im Gesetz festgeschrieben und dadurch den Kommunen finanzielle Planungssicherheit eingeräumt werden muss (vgl. dazu bereits: LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 -, sowie Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - ebenso für Art. 57 Nieders. Verfassung: NdsStGH, DVBl. 1998, 185 [188 l. Sp.]).

    Die Auslegung des Art. 87 Abs. 3 Satz 3 LSA-Verf, wie sie bislang vorgenommen worden ist (LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 - Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 -), respektiert den Wortlaut und stellt ferner in Rechnung, dass jedes Land frei ist, den Umfang der Erstattungspflicht gegenüber den Kommunen zu regeln.

    Bei seiner Beurteilung, was i. S. des Art. 87 Abs. 3 Satz 3 LSA-Verf "angemessen" ist, darf der Gesetzgeber auch berücksichtigen, mit welcher Quote das Interesse der Kommune zu bewerten ist, die Aufgabe eigenständig wahrnehmen zu können (sog. "Interessenquote"; vgl. dazu bereits: LVerfG LSA, Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - ebenso: NdsStGH, DVBl. 1998, 185 [188 l. Sp.]; VfGH Bbg, DÖV 1998, 336 [337]).

    Dazu gehören prinzipiell alle (nicht pflichtigen) Aufgaben des eigenen Wirkungskreises i. S. des Art. 87 Abs. 2 LSA-Verf, aber auch solche Pflichtaufgaben oder Aufgaben nach Weisung, die nicht "neu" nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 LSA-Verf auf die Kommunen übertragen worden sind oder deren Übertragung nicht durch den Landes-, sondern bereits durch den Bundesgesetzgeber vorgenommen worden ist (vgl. insoweit bereits: LVerfG LSA, Urt. v. 8.12.1998 - LVG 10/97 - Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - vgl. ferner: NdsStGH, DVBl 1998, 185 [186]; VfGH NW, Urt. v. 9.12.1996 - 38/95 -, DÖV 1997, 348; StGH BW, ESVGH 44, 1 [2]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

    Dem Konnexitätsprinzip unterliegen auch neu begründete Finanzierungspflichten, die einen integralen Bestandteil einer neuen - lediglich Dritten übertragenen - Aufgabe darstellen (Abkehr von LVerfGE 9, 390 [404 f.]).

    Soweit das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 08.12.1998 (LVG 19/97, LVerfGE 9, 390 [404 f.]) die Auffassung vertreten hat, der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips des Art. 87 Abs. LVerf sei auf die landesgesetzliche Begründung materieller Handlungspflichten für Gemeinden (bzw. Verbandsgemeinden) beschränkt, während die Begründung von "reinen" Finanzierungspflichten ohne Handlungsverpflichtung keine konnexitätsrelevanten Sachverhalte begründe, hält das Gericht an dieser Auffassung nicht weiter fest.

    Die grundsätzliche Finanzierungspflicht ist den Gemeinden bereits mit der Regelung des § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 18.07.1996 (GVBl. S. 224), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1996 (GVBl. S. 416, 418) - KiBeG - auferlegt worden, die das Landesverfassungsgericht seinerzeit als verfassungsgemäß angesehen hat (LVerfG, Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

    Auch die neue Regelung der gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen wahrt noch das vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (im Anschluss an LVerfG LSA, Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [403]).

    Zwar seien die Kommunen bereits nach § 17 Abs. 7 KiBeG verpflichtet gewesen, gegenüber den freien Trägern einen Defizitausgleich zu leisten; in dieser Regelung habe das Landesverfassungsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1998 aber keine Aufgabenübertragung gesehen (LVerfGE 9, 390 [404]).

    Das Landesverfassungsgericht ist bei der Auslegung des § 69 SGB VIII im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [403]) zu dem Ergebnis gelangt, dass § 3 Abs. 3 KiFöG den Vorgaben dieser Norm nicht widerspricht, so dass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG weder geboten erscheint noch zulässig wäre.

    Im Hinblick auf die Wahrung des gesetzlichen Leitbildes der Aufgabenverteilung im Rahmen einer zweistufigen Trägerstruktur (vgl. LVerfG LSA, LVerfGE 9, 390 <403>) ist aber zu beachten, dass es sich lediglich um eine inhaltliche Verdichtung des gleichen Aufgabenbereichs und nicht um die Einbeziehung weiterer Aufgaben aus dem Bereich der örtlichen Jugendhilfe handelt.

    Zugleich erfüllt die Vorschrift eine Schutzfunktion für die Kommunen in der Weise, dass den Kommunen Berechnungsmöglichkeiten für die anstehenden Kostenbelastungen in die Hand gegeben werden (LVerfG LSA, LVerfGE 9, 390 [405]).

  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01

    Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz

    Die Regelung in § 12 Abs. 2 des sachsen-anhaltinischen Kinderbetreuungsgesetzes, die das Verfassungsgericht Sachsen-Anhalt für (kompetentiell) bundesrechtskonform gehalten hat (LVerfGE 9, 390), enthält lediglich die Verpflichtung der kreisangehörigen Gemeinden, zu einer bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung beizutragen.

    Es kann dahinstehen, ob sich dies bereits aus dem Wortlaut, insbesondere dem Landesvorbehalt des Satzes 4 ergibt (so im Ergebnis: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. November 1993 -.2 BvR 1199/91; Landesverfassungsgericht Sachsen- Anhalt, Urteil vom 8. Dezember 1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390, 403).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 3/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

    Auch die neue Regelung der gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen wahrt noch das vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (im Anschluss an LVerfG LSA, Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [403]).

    Das Landesverfassungsgericht ist bei der Auslegung des § 69 SGB VIII im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 <403>) zu dem Ergebnis gelangt, dass § 3 Abs. 3 KiFöG den Vorgaben dieser Norm nicht widerspricht, so dass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG weder geboten erscheint noch zulässig wäre.

    Im Hinblick auf die Wahrung des gesetzlichen Leitbildes der Aufgabenverteilung im Rahmen einer zweistufigen Trägerstruktur (vgl. LVerfG LSA, LVerfGE 9, 390 <403>) ist aber zu beachten, dass es sich lediglich um eine inhaltliche Verdichtung des gleichen Aufgabenbereichs und nicht um die Einbeziehung weiterer Aufgaben aus dem Bereich der örtlichen Jugendhilfe handelt.

    Zugleich erfüllt die Vorschrift eine Schutzfunktion für die Kommunen in der Weise, dass den Kommunen Berechnungsmöglichkeiten für die anstehenden Kostenbelastungen in die Hand gegeben werden (LVerfG LSA, LVerfGE 9, 390 <405>).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    bbb) Nichts anderes gilt für die gleichfalls in Bezug genommene Entscheidung des Verfassungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 08.12.1998 - LVG 19/97 - NVwZ-RR 1999, 464).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise

    Entscheidend ist, dass im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Haushalte keine Mehrbelastung entsteht (vgl. LVerfG, Urt. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 [356 f.]; Urt. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [405]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.07.2022 - LVG 44/21

    Mehrbelastungsausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    Das Land Sachsen-Anhalt trifft keine "strikte", sondern nur eine "relative", d. h. nicht auf eine vollständige Kompensation gerichtete Pflicht zum Kostenausgleich (LVerfG, Urt. v. 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440; Urt. v. 17. September 1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343; Urt. v. 8. Dezember 1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390).

    So darf der Gesetzgeber auch Gesichtspunkte berücksichtigen, die nicht in die Berechnung der Mehrbelastung einfließen, beispielsweise eine "Interessenquote" (vgl. LVerfG, Urteil vom 8. Dezember 1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390, Rn. 59, 102).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - LVG 7/03

    Erstes Investitionserleichterungsgesetz vom August 2002 in Bezug auf

    Entscheidend ist, dass im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Haushalte keine Mehrbelastung entsteht (vgl. LVerfG LSA, Urt. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 <356 f.>; Urt. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 <405>).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01

    Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen

    Dadurch will die Verfassung die Kommunen davor schützen, dass ihnen das Land neue Aufgaben aufbürdet, ohne zu prüfen, welche Kosten dies verursacht (LVerfG, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 ff.; Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 ff.; Urt. v. 13.07.2000 - LVG 20/97 -, LVerfGE 11, 429 ff.).
  • VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte, die

  • VG Magdeburg, 14.11.2012 - 9 B 226/12

    Kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2000 - LVG 1/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20

    Auslegung; Gerichtsbarkeitsklausel; Kommunale Selbstverwaltung;

  • VG Dessau, 14.02.2001 - 1 A 55/00
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