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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10 (https://dejure.org/2011,30249)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.05.2011 - LVG 33/10 (https://dejure.org/2011,30249)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - LVG 33/10 (https://dejure.org/2011,30249)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 29. März 2011

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Art. 90 S. 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994, - LVG 2/93 - , RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009. - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 u.a. -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

    Das Verfassungsgericht hat bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daher nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 des Internetauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat es bereits in seiner Entscheidung zum Ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform als aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich eingestuft, dass der Gesetzgeber als Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde typisierend Rückgriff auf deren Einwohnerzahl nimmt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 ff. des Internetauftritts).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; LVG 118/08, a.a.O., RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungskonform bestätigt.

    Im Übrigen hat das Landesverfassungsgericht diese Regelungen bereits als verfassungsgemäß bestätigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 des Internetauftritts).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerf, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m.w.N.).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob der Gesetzgeber eine andere Neugliederungsentscheidung hätte treffen können und ob eine andere Lösung besser, zweckmäßiger oder schonender gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Art. 90 S. 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994, - LVG 2/93 - , RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Nach Art. 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 u.a. -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06

    Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009. - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., RdNr. 13 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; LVG 118/08, a.a.O., RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungskonform bestätigt.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Gesetze unterliegen insoweit keiner formellen Begründungspflicht (vgl. LVerG, Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Nach Art. 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Die Beschwerdeführerin zu 1. ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und des Beschwerdeführers zu 2. nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. auch zuletzt LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, S. 8 der Entscheidungsgründe; Beschl. v. 28.06.2010 - LVG 3/10 -, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Dieses hat das Landesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 20.01.2011 (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, Leitsatz 3 des Internetauftritts) entschieden: "Ordnet der Gesetzgeber für den Fall der Eingemeindung kleinerer Gemeinden keine Neuwahlen an, so muss ihm aus dem Blickwinkel des Art. 89 LVerf zugebilligt werden, dass er sich anstelle des bloßen Unterlassens von Neuwahlen für eine Zwischenlösung in Gestalt einer Entsenderegelung entscheidet, mit der er vermeidet, dass sich die neu hinzugekommenen Einwohner im Gemeinderat selbst nicht repräsentiert sehen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06

    Die Bestimmungen der Stadt Köthen zum Kreissitz des neuen Landkreises

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Beschl. v. 28.06.2010, - LVG 3 /10 -, a.a.O., RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    In Anlehnung hieran wird auch in der Verwaltungswissenschaft und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig davon ausgegangen, dass im Rahmen von Gebietsreformen Mindestgrößen von kommunalen Gebietskörperschaften ein nicht offensichtlich ungeeignetes Mittel zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden sind (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Mai 2011 - LVG 33/10 -, BeckRS 2011, 51550; VerfGH NRW, Urteil vom 7. November 1975 - 64/74 -, juris, Rn. 52; VerfGH RP, Urteil vom 17. April 1969.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.2016 - VGH N 9/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die

    Vielmehr stellen sich Mindestgrößen von kommunalen Gebietskörperschaften als nicht offensichtlich ungeeignetes Mittel zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden dar (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Mai 2011 - LVG 33/10 -, BeckRS 2011, 51550; VerfGH NRW, Urteil vom 7. November 1975 - 64/74 -, juris, Rn. 52; VerfGH RP, Urteil vom 17. April 1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 [89]; VerfG Brandenburg, Urteil vom 29. August 2002 - VfGBbg 34/01 -, LKV 2002, 573 [575]; Beschluss vom 18. November 2004 - 167/03 - zustimmend Mehde, in: Maunz/Dürig [Hrsg.], GG [Stand: Dezember 2014], Art. 28 Abs. 2 Rn. 161; so auch das Schrifttum, vgl. etwa Müller/Trute, Stadt-Umland-Probleme und Gebietsreform in Sachsen, 1996, S. 196; Wallerath, in: Mecking/Oebbecke [Hrsg.], Zwischen Effizienz und Legitimität, 2009, S. 189 [206]; Pfeil, LKV 2000, 129 [132]; Wendel, LKV 2011, 488 [491]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und ihres Bürgermeisters nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    schwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 36/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Vielmehr stellen sich hier Mindestgrößen von kommunalen Gebietskörperschaften auch als nicht offensichtlich ungeeignetes Mittel zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden dar (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Mai 2011 - LVG 33/10 -, BeckRS 2011, 51550; VerfGH NRW, Urteil vom 7. November 1975 - 64/74 -, juris, Rn. 52; VerfGH RP, Urteil vom 17. April 1969 - VGH 2/69 -, AS 11, 73 [89]; VerfG Brandenburg, Urteil vom 29. August 2002 - VfGBbg 34/01 -, LKV 2002, 573 [575]; Beschluss vom 18. November 2004 - 167/03 - zustimmend Mehde, in: Maunz/Dürig [Hrsg.], GG [Stand: Dezember 2014], Art. 28 Abs. 2.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und ihres Bürgermeisters nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und ihres Bürgermeisters nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und ihres Bürgermeisters nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 31/10

    Gemeindegebietsreform

    Dies ist ihr jedoch inzwischen im Hinblick auf den Zeitablauf verwehrt (vgl. hierzu auch LVerfG, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 6 des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 15 des Internetauftritts).
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