Weitere Entscheidung unten: LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013

Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10 (https://dejure.org/2010,23890)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.12.2010 - LVG 36/10 (https://dejure.org/2010,23890)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - LVG 36/10 (https://dejure.org/2010,23890)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 345
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Gleichwohl können sie zur Sicherung einer eventuellen Rückabwicklung des Gesetzesvollzuges im Falle eines Erfolgs des Antragstellers im Hauptsacheverfahren Anlass für unterhalb der Schwelle der generellen Vollzugsaussetzung liegende vorläufige Regelungen - sog. Wohlverhaltensanordnungen und punktuelle Anordnungen - geben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93 u.a. -, BVerfGE 91, 70 [75 f.]; VerfGH NW, Urt. v. 06.01.1975 - VerfGH 36/74 -, OVGE 30, 278 [279 f.]; ThürVerfGH, Urt. v. 20.02.1997 - 24/96 u.a. -, LVerfGE 6, 373 [380]; SächsVerfGH, Beschl. v. 22.10.1998 - Vf. 41-VIII-98 -, LKV 2000, 23 [25]; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2003 - 7/03 EA -, LKV 2003, 515 [516]).

    Die Anordnung gewährt einen gerechten Ausgleich zwischen dem Vollzugsinteresse des Gesetzgebers und den berechtigten Anliegen der betroffenen Gemeinde (vgl. zu vergleichbaren Anordnungen BVerfG, Beschl. v. 03.05.1994, a.a.O., BVerfGE 91, 70 [74 ff.]; ThürVerfGH, a.a.O.; SächsVerfGH, a.a.O.; VerfG Brandenburg, a.a.O.).

    Als allgemeine Richtschnur soll sie den von ihr angesprochenen Körperschaften einen Handlungsrahmen vorgeben, der gerade auch Fallkonstellationen erfassen soll, die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung noch nicht absehbar sind (BVerfG, Beschl. v. 03.05.1994, a.a.O., BVerfGE 91, 70 [82]).

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Bei der Entscheidung haben die Gründe, welche ein Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89 [104]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Denn zum einen hat das beschließende Gericht die Regelungen des GemNeuglGrG über die für die Neugliederung vorgesehenen Mindesteinwohnerzahlen bereits in seinem Urteil vom 21.04.2009 (LVG 12/08 u.a.) unbeanstandet gelassen.
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 7/03

    Keine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens einer eine Gemeinde auflösenden

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Gleichwohl können sie zur Sicherung einer eventuellen Rückabwicklung des Gesetzesvollzuges im Falle eines Erfolgs des Antragstellers im Hauptsacheverfahren Anlass für unterhalb der Schwelle der generellen Vollzugsaussetzung liegende vorläufige Regelungen - sog. Wohlverhaltensanordnungen und punktuelle Anordnungen - geben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93 u.a. -, BVerfGE 91, 70 [75 f.]; VerfGH NW, Urt. v. 06.01.1975 - VerfGH 36/74 -, OVGE 30, 278 [279 f.]; ThürVerfGH, Urt. v. 20.02.1997 - 24/96 u.a. -, LVerfGE 6, 373 [380]; SächsVerfGH, Beschl. v. 22.10.1998 - Vf. 41-VIII-98 -, LKV 2000, 23 [25]; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2003 - 7/03 EA -, LKV 2003, 515 [516]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weit tragenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 Verf LSA garantiert Gemeinden, dass ihr Gebietsbestand nur nach vorheriger Anhörung und ausschließlich aus Gründen des Gemeinwohls verändert und dass sie nur in diesem Rahmen aufgelöst werden dürfen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de/, Rdnr. 98 des Internetabdrucks, m.w.N.).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Erweist sich das Verfahren in der Hauptsache nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die kommunale Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der kommunalen Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93 -, BVerfGE 89, 109 [110 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 41-VIII-98
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Gleichwohl können sie zur Sicherung einer eventuellen Rückabwicklung des Gesetzesvollzuges im Falle eines Erfolgs des Antragstellers im Hauptsacheverfahren Anlass für unterhalb der Schwelle der generellen Vollzugsaussetzung liegende vorläufige Regelungen - sog. Wohlverhaltensanordnungen und punktuelle Anordnungen - geben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93 u.a. -, BVerfGE 91, 70 [75 f.]; VerfGH NW, Urt. v. 06.01.1975 - VerfGH 36/74 -, OVGE 30, 278 [279 f.]; ThürVerfGH, Urt. v. 20.02.1997 - 24/96 u.a. -, LVerfGE 6, 373 [380]; SächsVerfGH, Beschl. v. 22.10.1998 - Vf. 41-VIII-98 -, LKV 2000, 23 [25]; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2003 - 7/03 EA -, LKV 2003, 515 [516]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95

    Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weit tragenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.01.1975 - VerfGH 36/74

    Anwendung der kommunalen Neugliederungsgesetze in NRW; Aufschub des

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Gleichwohl können sie zur Sicherung einer eventuellen Rückabwicklung des Gesetzesvollzuges im Falle eines Erfolgs des Antragstellers im Hauptsacheverfahren Anlass für unterhalb der Schwelle der generellen Vollzugsaussetzung liegende vorläufige Regelungen - sog. Wohlverhaltensanordnungen und punktuelle Anordnungen - geben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93 u.a. -, BVerfGE 91, 70 [75 f.]; VerfGH NW, Urt. v. 06.01.1975 - VerfGH 36/74 -, OVGE 30, 278 [279 f.]; ThürVerfGH, Urt. v. 20.02.1997 - 24/96 u.a. -, LVerfGE 6, 373 [380]; SächsVerfGH, Beschl. v. 22.10.1998 - Vf. 41-VIII-98 -, LKV 2000, 23 [25]; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2003 - 7/03 EA -, LKV 2003, 515 [516]).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - LVG 4/11

    Gemeindegebiets-reform, Mechau, Verfahrensbeteiligung von Bürgern in der

    Das Landesverfassungsgericht habe in seiner neueren Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass von einer Neugliederungsmaßnahme betroffene Gemeinden Fehler der nach Art. 90 S. 2 LVerf erforderlichen Anhörung - und zwar sowohl der Kommune selbst als auch ihrer Einwohner - im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht rügen können (LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - ).

    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können nur insoweit im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 -, nVwZ-RR 2011, 345 ff.; Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).

    1.2 Soweit die Beschwerdeführer in der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 20.12.2010 (LVG 36/10, a.a.O.) eine Abkehr von dieser Rechtsprechung annehmen zu können glauben, trifft dies nicht zu.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 -, II. des Internetauftritts; VerfGBbg, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 67/03 -, S. 4 der Urteilsgründe und Urt. v. 29.08.2002 - VfGBbg 15/02 -, S. 12 der Urteilsgründe m.w.N., beide Entscheidungen in www.verfassungsgericht.brandenburg.de; StGH BW, Urt. v. 25.04.1975 - GR 6/74 -, DÖV 1975, 500 [501 f.] und Urt. v. 06.02.1976 - GR 66/74 -, DÖV 1976, 245 [246 f.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen

    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 -, http://www.lverfg.justiz.sachsenanhalt.de; Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13

    Gemeindegebietsreform

    Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob für den Fall, dass sich die angegriffenen Vorschriften als verfassungswidrig erweisen, ohne die begehrte einstweilige Anordnung ein endgültiger und nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden (LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10).
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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39718
LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10 (https://dejure.org/2013,39718)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.01.2013 - LVG 36/10 (https://dejure.org/2013,39718)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - LVG 36/10 (https://dejure.org/2013,39718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Reinsdorf gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform ohne Erfolg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Der Gesetzgeber könne sich auch nicht darauf berufen, dass das LVerfG im Urteil vom 21.04.2009 (LVG 12/08) das Prinzip der doppelten Mehrheit unbeanstandet gelassen habe.

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 23 ff. des Internetauftritts m.w.N.).

    Nach Art. 90 S. 2 LVerf setzt eine Gebietsänderung von Gemeinden eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und deren Einwohner voraus, zu der das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. dazu LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Abgesehen davon hat das Landesverfassungsgericht die den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen des Gem-NeuglGrG zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. ausführlich zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich aus einer geringen Einwohnerzahl typisierend Rückschlüsse auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Gemeinden ergeben, begegnet keinen rechtlichen Beanstandungen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, Rdnr. 46 des Internetauftritts).

    Das Landesverfassungsgericht hat diese den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

    Vielmehr genügt, dass ein Beschluss im Ergebnis von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (vgl. Art. 51 Abs. 1 LVerf; vgl. hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, a. a. O.; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Nach Art. 90 S. 2 LVerf setzt eine Gebietsänderung von Gemeinden eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und deren Einwohner voraus, zu der das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. dazu LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Die Information der Äußerungsberechtigten muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass eine sachgerechte Meinungsbildung möglich ist (vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2001, - VerfGH 20/00 -, RdNr. 78 m.w.N. - juris; vgl. zur notwendigen Information von Kommunen bei Anhörungen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [255] m.w.N.).

    Er kann die Anhörung deshalb selbst durchführen, auf die Anhörungen der Landesregierung zurückgreifen, diese mit der Anhörung beauftragen und sich das Ergebnis vortragen lassen (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1995 - LVG 2/93 - a. a. O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Vielmehr genügt, dass ein Beschluss im Ergebnis von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (vgl. Art. 51 Abs. 1 LVerf; vgl. hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, a. a. O.; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

    Um sich eine fundierte Meinung bilden zu können, müssen die betroffenen Einwohner dabei zwar nicht von allen Einzelheiten, zumindest aber vom wesentlichen Inhalt des Gebietsänderungsvorhabens und seiner Begründung Kenntnis erlangen können (vgl. für die Information von Kommunen bei Anhörungen: BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1975 - Gesch.Reg. Nr. 11/74 -, ESVGH 25, 1 [26]; VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE 26, 270 [274 f]).

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2009 - 4 M 337/09

    Gemeindegebietsreform, Bürgeranhörung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Die Regelung des § 55 S. 1 KWG LSA, wonach die Durchführung der Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen nach der GO LSA der Gemeinde obliegt, wird für den - hier gegebenen - Fall einer Gebietsänderung durch Gesetz gegen den Willen der betreffenden Gemeinde durch § 17 Abs. 2 S. 4 GO LSA überlagert (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 18.12.2009 - 4 M 337/09 - juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Diese Entsenderegelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, RdNr. 8 f. des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    - LVG 36/10 -, BeckRS 2013, 58263).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 40/10

    Gemeindegebietsreform: Tagewerben

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass nicht der Gemeinderat der Beschwerdeführerin den Text der Abstimmungsfrage beschlossen hat, sondern dieser auf den Vorgaben des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt beruht (vgl. LVerfG, Urt. v. 15.01.2013 - LVG 36/10 -, RdNr. 11 des Internetauftritts, dessen Ausführungen auch hier entsprechend gelten).

    Danach obliegt die Durchführung der Bürgeranhörung den Gemeinden als Aufgabe des übertragenen Wir¬kungskreises, wobei diese Zuständigkeit bei verwaltungsgemeinschaftsangehörigen Gemeinden - wie der Beschwer¬deführerin im Zeitpunkt der Bürgeranhörung - auf die Verwaltungs¬gemeinschaft übergeht (vgl. § 77 Abs. 6 S. 1 GO LSA; siehe zum Ganzen bereits LVerfG, Urt. v. 15.01.2013 - LVG 36/10 -, a.a.O.; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 18.12.2009 - 4 M 337/09 -, juris).

    Dies schließt die Befugnis ein, die Durchführung der Bürgeranhörung der Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen sowie das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, welches gegenüber der die Anhörung durchführenden Verwaltungsgemein¬schaft mit fachaufsichtsrechtlichen Weisungsbefugnissen ausgestattet ist, mit der Formulie¬rung der Anhörungsfrage zu betrauen (vgl. LVerfG, Urt. v. 15.01.2013 - LVG 36/10 -, a.a.O.).

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