Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33252
LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10 (https://dejure.org/2011,33252)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2011 - LVG 41/10 (https://dejure.org/2011,33252)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - LVG 41/10 (https://dejure.org/2011,33252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,33252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 10. Mai 2011

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mini-Kommunen verlieren ihre Eigenständigkeit

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Art. 90 S. 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

    Das Verfassungsgericht hat bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daher nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 des Internetauftritts m.w.N.).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 - Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Das Landesverfassungsgericht hat es bereits in seiner Entscheidung zum Ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform als aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich eingestuft, dass der Gesetzgeber als Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde typisierend Rückgriff auf deren Einwohnerzahl nimmt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 ff. des Internetauftritts).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -, RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Im Übrigen hat das Landesverfassungsgericht diese Regelungen bereits als verfassungsgemäß bestätigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 des Internetauftritts).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass solche Untersuchungen wissenschaftlich profund erst einige Zeit nach Umsetzung einer Reform durchgeführt werden können, liegt es in seinem Gestaltungsermessen, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob der Gesetzgeber eine andere Neugliederungsentscheidung hätte treffen können und ob eine andere Lösung besser, zweckmäßiger oder schonender gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Art. 90 S. 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Nach § 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 - Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -, RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungsgemäß bestätigt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06

    Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Durch entsprechende übernehmende Beschlüsse der Gemeinderäte der verbliebenen zwölf Gemeinden zu dem von der Genehmigungsbehörde geänderten und bereits genehmigten Vertragstext haben sich diese den geänderten Vertrag zu eigen gemacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262 [265]; ThürOVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 140/97 -, LKV 2002, 583 [585] m. w. N.), wodurch ein wirksamer Gebietsänderungsvertrag mit dem entsprechenden Inhalt nebst der hierzu erforderlichen kommunalrechtlichen Genehmigung zustande kam.
  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Die geänderte kommunalaufsichtliche Genehmigung stellte dabei rechtlich eine Ablehnung der Genehmigung der vorgelegten Vertragsfassung dar, verbunden mit der vorweggenommenen Genehmigung für den von der Genehmigungsbehörde geänderten und noch durch Beitrittsbeschluss zu bestätigenden Vertragstext (ThürOVG, Urt. v. 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, LKV 2002, 138 [141] m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Durch entsprechende übernehmende Beschlüsse der Gemeinderäte der verbliebenen zwölf Gemeinden zu dem von der Genehmigungsbehörde geänderten und bereits genehmigten Vertragstext haben sich diese den geänderten Vertrag zu eigen gemacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262 [265]; ThürOVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 140/97 -, LKV 2002, 583 [585] m. w. N.), wodurch ein wirksamer Gebietsänderungsvertrag mit dem entsprechenden Inhalt nebst der hierzu erforderlichen kommunalrechtlichen Genehmigung zustande kam.
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Maßnahmegesetze sind als solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung weder schlechthin unzulässig noch widersprechen sie dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1969 - 2 BvL 15/67 -, BVerfGE 25, 371 [396 ff.]; BVerfG, Beschl. v. 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 -, BVerfGE 95, 1 [17]).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Maßnahmegesetze sind als solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung weder schlechthin unzulässig noch widersprechen sie dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1969 - 2 BvL 15/67 -, BVerfGE 25, 371 [396 ff.]; BVerfG, Beschl. v. 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 -, BVerfGE 95, 1 [17]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 4 M 216/10

    Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • VerfGH Bayern, 16.05.1972 - 71-VII-71

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2009 - 4 M 337/09

    Gemeindegebietsreform, Bürgeranhörung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.1976 - VerfGH 29/76

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    Zum anderen liegt es im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer rein quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (ebenso LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, BeckRS 2009, 33217; Urteil vom 16. Juni 2011 - LVG 41/10 - vgl. ferner NdsStGH, Urteil vom 14. Februar 1979 - StGH 2/77 -, juris, Rn. 608).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 31/10

    Gemeindegebietsreform

    Insofern fehlt es an einer Beschwer (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 5 des Internetauftritts m.w.N.).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 50 des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat ferner das bestehende Ortschaftsverfassungsrecht durch Art. 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform um weitere Möglichkeiten der Ausgestaltung erweitert (vgl. hierzu auch LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 47 des Internetauftritts).

    Der Gesetzgeber war insofern zudem nicht gehalten, die Verhältnisse der Beschwerdeführerin isoliert zu betrachten, sondern konnte für die Beurteilung des Gemeinwohls auch die Situation im ganzen Land berücksichtigen (vgl. hierzu mit weiteren Ausführungen, LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 42 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Diese Rechte kann die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 5 des Internetauftritts).

    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihres Bürgermeisters oder ihrer Gemeinderäte nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. zuletzt LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 6 des Internetauftritts; Beschl. v. 28.06.2010 - LVG 3/10 -, RdNr. 3 des Internetauftritts).

    Bei Gebietsänderungen gegen den Willen der Gemeinden sind die Verwaltungsgemeinschaften für die Durchführung der Anhörung zuständig (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts m.w.N.), für die das Ortschaftsrecht nicht gilt.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.06.2015 - VGH N 7/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die

    Zum anderen liegt es im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer rein quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (VerfGH RP, Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 - ebenso LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, BeckRS 2009, 33217; Urteil vom 16. Juni 2011 - LVG 41/10 - vgl. ferner NdsStGH, Urteil vom 14. Februar 1979 - StGH 2/77 -, juris, Rn. 608).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • VG Magdeburg, 03.08.2011 - 9 A 129/10

    Feststellungsklage gegen Bürgeranhörung

    Mit Urteil vom 10.05.2011 (LVG 41/10) hat das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Verfassungsbeschwerden der Gemeinde R. und des Bürgermeisters der Gemeinde R. sowie eines Gemeinderatsmitgliedes der Gemeinde R. hinsichtlich des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde vom 08.07.2010 zurückgewiesen bzw. verworfen.

    Das Landesverfassungsgericht führt in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 10.05.2011 (LVG 41/10) zu dem Verfahren bei der Durchführung der Bürgeranhörung aus:.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - LVG 28/10
    Sie ist insoweit nicht unmittelbar in eigenen Rechten betroffen (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 22 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 17/10

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht