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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10 (https://dejure.org/2011,33252)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2011 - LVG 41/10 (https://dejure.org/2011,33252)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - LVG 41/10 (https://dejure.org/2011,33252)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 10. Mai 2011

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mini-Kommunen verlieren ihre Eigenständigkeit

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Art. 90 S. 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

    Das Verfassungsgericht hat bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daher nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 des Internetauftritts m.w.N.).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 - Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Das Landesverfassungsgericht hat es bereits in seiner Entscheidung zum Ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform als aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich eingestuft, dass der Gesetzgeber als Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde typisierend Rückgriff auf deren Einwohnerzahl nimmt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 ff. des Internetauftritts).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -, RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Im Übrigen hat das Landesverfassungsgericht diese Regelungen bereits als verfassungsgemäß bestätigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 des Internetauftritts).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass solche Untersuchungen wissenschaftlich profund erst einige Zeit nach Umsetzung einer Reform durchgeführt werden können, liegt es in seinem Gestaltungsermessen, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob der Gesetzgeber eine andere Neugliederungsentscheidung hätte treffen können und ob eine andere Lösung besser, zweckmäßiger oder schonender gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Art. 90 S. 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Nach § 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 - Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -, RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungsgemäß bestätigt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06

    Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Durch entsprechende übernehmende Beschlüsse der Gemeinderäte der verbliebenen zwölf Gemeinden zu dem von der Genehmigungsbehörde geänderten und bereits genehmigten Vertragstext haben sich diese den geänderten Vertrag zu eigen gemacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262 [265]; ThürOVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 140/97 -, LKV 2002, 583 [585] m. w. N.), wodurch ein wirksamer Gebietsänderungsvertrag mit dem entsprechenden Inhalt nebst der hierzu erforderlichen kommunalrechtlichen Genehmigung zustande kam.
  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Die geänderte kommunalaufsichtliche Genehmigung stellte dabei rechtlich eine Ablehnung der Genehmigung der vorgelegten Vertragsfassung dar, verbunden mit der vorweggenommenen Genehmigung für den von der Genehmigungsbehörde geänderten und noch durch Beitrittsbeschluss zu bestätigenden Vertragstext (ThürOVG, Urt. v. 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, LKV 2002, 138 [141] m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Durch entsprechende übernehmende Beschlüsse der Gemeinderäte der verbliebenen zwölf Gemeinden zu dem von der Genehmigungsbehörde geänderten und bereits genehmigten Vertragstext haben sich diese den geänderten Vertrag zu eigen gemacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 262 [265]; ThürOVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 140/97 -, LKV 2002, 583 [585] m. w. N.), wodurch ein wirksamer Gebietsänderungsvertrag mit dem entsprechenden Inhalt nebst der hierzu erforderlichen kommunalrechtlichen Genehmigung zustande kam.
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Maßnahmegesetze sind als solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung weder schlechthin unzulässig noch widersprechen sie dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1969 - 2 BvL 15/67 -, BVerfGE 25, 371 [396 ff.]; BVerfG, Beschl. v. 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 -, BVerfGE 95, 1 [17]).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
    Maßnahmegesetze sind als solche nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung weder schlechthin unzulässig noch widersprechen sie dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1969 - 2 BvL 15/67 -, BVerfGE 25, 371 [396 ff.]; BVerfG, Beschl. v. 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 -, BVerfGE 95, 1 [17]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 4 M 216/10

    Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • VerfGH Bayern, 16.05.1972 - 71-VII-71

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2009 - 4 M 337/09

    Gemeindegebietsreform, Bürgeranhörung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.1976 - VerfGH 29/76

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    Zum anderen liegt es im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer rein quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (ebenso LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, BeckRS 2009, 33217; Urteil vom 16. Juni 2011 - LVG 41/10 - vgl. ferner NdsStGH, Urteil vom 14. Februar 1979 - StGH 2/77 -, juris, Rn. 608).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 31/10

    Gemeindegebietsreform

    Insofern fehlt es an einer Beschwer (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 5 des Internetauftritts m.w.N.).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 50 des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat ferner das bestehende Ortschaftsverfassungsrecht durch Art. 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform um weitere Möglichkeiten der Ausgestaltung erweitert (vgl. hierzu auch LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 47 des Internetauftritts).

    Der Gesetzgeber war insofern zudem nicht gehalten, die Verhältnisse der Beschwerdeführerin isoliert zu betrachten, sondern konnte für die Beurteilung des Gemeinwohls auch die Situation im ganzen Land berücksichtigen (vgl. hierzu mit weiteren Ausführungen, LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 42 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Diese Rechte kann die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 5 des Internetauftritts).

    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihres Bürgermeisters oder ihrer Gemeinderäte nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. zuletzt LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 6 des Internetauftritts; Beschl. v. 28.06.2010 - LVG 3/10 -, RdNr. 3 des Internetauftritts).

    Bei Gebietsänderungen gegen den Willen der Gemeinden sind die Verwaltungsgemeinschaften für die Durchführung der Anhörung zuständig (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 20 des Internetauftritts m.w.N.), für die das Ortschaftsrecht nicht gilt.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.06.2015 - VGH N 7/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die

    Zum anderen liegt es im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer rein quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (VerfGH RP, Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 - ebenso LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, BeckRS 2009, 33217; Urteil vom 16. Juni 2011 - LVG 41/10 - vgl. ferner NdsStGH, Urteil vom 14. Februar 1979 - StGH 2/77 -, juris, Rn. 608).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • VG Magdeburg, 03.08.2011 - 9 A 129/10

    Feststellungsklage gegen Bürgeranhörung

    Mit Urteil vom 10.05.2011 (LVG 41/10) hat das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Verfassungsbeschwerden der Gemeinde R. und des Bürgermeisters der Gemeinde R. sowie eines Gemeinderatsmitgliedes der Gemeinde R. hinsichtlich des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde vom 08.07.2010 zurückgewiesen bzw. verworfen.

    Das Landesverfassungsgericht führt in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 10.05.2011 (LVG 41/10) zu dem Verfahren bei der Durchführung der Bürgeranhörung aus:.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - LVG 28/10
    Sie ist insoweit nicht unmittelbar in eigenen Rechten betroffen (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, RdNr. 22 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    Eine Ortschaftsverfassung könnte allenfalls Rechte der aufnehmenden Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) beeinträchtigen, deren Rechte die Beschwerdeführerin jedoch nicht geltend machen kann (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 41/10 -, http://lverfg.justiz.sachsenanhalt.de, RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 17/10

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben gegen

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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35445
LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10 (https://dejure.org/2011,35445)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2011 - LVG 49/10 (https://dejure.org/2011,35445)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - LVG 49/10 (https://dejure.org/2011,35445)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 10. Mai 2011

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Der ebenfalls von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Verstoß gegen Art. 88 LVerf kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Verfassungsnorm nicht die Selbstverwaltung der Gemeinden garantiert, sondern nur festlegt, dass die Kommunen insgesamt über Finanzmittel verfügen können müssen, die es ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen (LVerfG, Urt. v. 13.07.2000 - LVG 20/97 -, LVerfGE 11, 429 [451]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 9 des Internetauftritts).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 23 ff. des Internetauftritts m.w.N.).

    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für gesetzliche Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Eingriffe in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Gemeinden Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Sie kommt demgemäß nur dann zum Tragen, wenn und soweit ein Gesetz in den Gebietsbestand einer Gemeinde eingreift (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [248]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 des Internetauftritts).

    Aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 Abs. 1 LVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 2 Abs. 1 LVerf kann eine Pflicht zur Anhörung einer Gemeinde - hier der Beschwerdeführerin - nur bei Vorliegen eines planerischen Einschlags hergeleitet werden, wie er etwa bei einer durch Gesetz vollzogenen flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene anzunehmen ist (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 65 des Internetauftritts m.w.N.), oder wenn sich aus einem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Abgesehen davon hat das Landesverfassungsgericht die den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen des Gem-NeuglGrG zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. ausführlich zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

    Gerade weil der Gesetzgeber bei der Bestimmung eines normativen Leitbildes für eine landesweite Gemeindegebietsreform typisieren durfte, d.h. nicht jeder einzelnen Gemeinde oder jeder insgesamt gesehen unbedeutenden Gruppe von Gemeinden Rechnung tragen musste, sind Abweichungen von den von ihm festgelegten Regelgrößen zulässig, wo diese angebracht sind (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts).

    Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Aufgaben sowohl des eigenen als auch des übertragenen Wirkungskreises aller in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengefassten Gemeinden in einem gemeinsamen Verwaltungsamt oder in der Trägergemeinde erledigt worden sind (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 48 des Internetauftritts).

    Vor-rangiges Ziel der Gemeindegebietsreform ist nicht die Erreichung ausgeglichener Gemein-dehaushalte, sondern die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft der gemeindlichen Ebene im gesamten Land durch die Überwindung der bisherigen kleinteiligen Strukturen (vgl. § 1 Abs. 1 GemNeuglGrG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts).

    Es hat nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 37 und 45 des Internetauftritts).

    Abgesehen davon hat das Landesverfassungsgericht die den Rahmen des Reformprozesses bildenden Entscheidung des Gesetzgebers zur Einführung von Einheits- und ausnahmsweise Verbandsgemeinden verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 34 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - bei der Neugliederungsentscheidung an die von ihm selbst aufgestellten Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 29.03.2011 - LVG 24/10 -).

    Er ist somit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert, aus sachlichen, grundsätzlich am Leitbild und den Leitlinien der Reform ausgerichteten Erwägungen für einzelne Gemeinden eine Lösung zu finden, die den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte verlässt (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79]; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin lässt sich aus Art. 90 S. 2 LVerf nicht herleiten, dass es für Eingriffe in den Gebietsbestand von Gemeinden eines besonderen, das Anhörungsverfahren regelnden Gesetzes bedarf (vgl. ausführlich hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [250 ff.]).

    Sie kommt demgemäß nur dann zum Tragen, wenn und soweit ein Gesetz in den Gebietsbestand einer Gemeinde eingreift (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [248]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06

    Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für gesetzliche Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Eingriffe in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Gemeinden Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 Abs. 1 LVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 2 Abs. 1 LVerf kann eine Pflicht zur Anhörung einer Gemeinde - hier der Beschwerdeführerin - nur bei Vorliegen eines planerischen Einschlags hergeleitet werden, wie er etwa bei einer durch Gesetz vollzogenen flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene anzunehmen ist (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 65 des Internetauftritts m.w.N.), oder wenn sich aus einem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

    Um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können, müssen der betroffenen Gemeinde und ihren Bürgern zwar nicht von allen Einzelheiten, zumindest aber der wesentliche Inhalt des Gebietsänderungsvorhabens und seiner Begründung bekannt sein (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerf-GE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1075 - Gesch.Reg.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Sichergestellt sein muss allein, dass der Zweck der Anhörung, die Interessenlage bei der betroffenen Gemeinde und ihren Einwohnern zu ermitteln, erreicht werden kann (vgl. etwa VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE 26, 270 [275]; VerfGH RP, Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 -, DVBl. 1969, 799 [808]).

    Nr. 11/74 -, ESVGH 25, 1 [26]; NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 -, a. a. O.; VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE 26, 270 [274 f]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Der ebenfalls von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Verstoß gegen Art. 88 LVerf kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Verfassungsnorm nicht die Selbstverwaltung der Gemeinden garantiert, sondern nur festlegt, dass die Kommunen insgesamt über Finanzmittel verfügen können müssen, die es ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen (LVerfG, Urt. v. 13.07.2000 - LVG 20/97 -, LVerfGE 11, 429 [451]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 9 des Internetauftritts).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Sichergestellt sein muss allein, dass der Zweck der Anhörung, die Interessenlage bei der betroffenen Gemeinde und ihren Einwohnern zu ermitteln, erreicht werden kann (vgl. etwa VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE 26, 270 [275]; VerfGH RP, Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 -, DVBl. 1969, 799 [808]).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Er ist somit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert, aus sachlichen, grundsätzlich am Leitbild und den Leitlinien der Reform ausgerichteten Erwägungen für einzelne Gemeinden eine Lösung zu finden, die den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte verlässt (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79]; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • StGH Niedersachsen, 14.02.1979 - StGH 2/77

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisneugliederungsbestimmungen des Achten Gesetzes zur

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - LVG 28/10
    Art. 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform enthält - wie bereits ausgeführt - keine planerischen Elemente für gesetzliche Neugliederungen von Gemeinden, sondern trifft Regelungen zur Ortschaftsverfassung, die alle Gemeinden gleichermaßen treffen (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Vielmehr wird durch die Änderungen der Regelungen der GO LSA über die Ortschaftsverfassung einem der Ziele der landesweiten Neugliederung der gemeindlichen Ebene nochmals gesondert Rechnung getragen (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 17 des Internetauftritts).

    Abgese- hen davon liegt es im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, wie er die zahlreichen mit einer umfassenden Gemeindegebietsreform verfolgten legitimen Zielen miteinander in Einklang bringt (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 18 des Internetauftritts).

    Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen auf die Effizienz der Verwaltung in den neu strukturierten Gemeinden können naturgemäß erst einige Zeit nach der Umsetzung der Reform verlässlich untersucht werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 19 des Internetauftritts).

    Es bestand auch kein Anlass für den Gesetzgeber, von den im GemNeuglGrG festgelegten Mindesteinwohnerzahlen abzuweichen (vgl. zu dieser Möglichkeit LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 22 f. des Internetauftritts) und eine Einheitsgemeinde aus den Gemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Saaletal ohne die Gemeinden Goseck und Uichteritz zu bilden.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 31/10

    Gemeindegebietsreform

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin lässt sich aus Art. 90 S. 2 LVerf nicht herleiten, dass es für Eingriffe in den Gebietsbestand von Gemeinden eines besonderen, das Anhörungsverfahren regelnden Gesetzes bedarf (LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, Rdn. 10 des Internetauftritts, vgl. ausführlich hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [250 ff.]).

    Dies ist ihr jedoch inzwischen im Hinblick auf den Zeitablauf verwehrt (vgl. hierzu auch LVerfG, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 6 des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 15 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

    Er ist somit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert, aus sachlichen, grundsätzlich am Leitbild und den Leitlinien der Reform ausgerichteten Erwägungen für einzelne Gemeinden eine Lösung zu finden, die den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte dort verlässt, wo dies angebracht ist (vgl. zum Vorstehenden: LVerfG, - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts; Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 22 f. des Internetauftritts; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422]).
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