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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10 (https://dejure.org/2012,2694)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2012 - LVG 64/10 (https://dejure.org/2012,2694)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - LVG 64/10 (https://dejure.org/2012,2694)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neugliederung von Gemeinden in Sachsen-Anhalt

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kommunalverfassungsbeschwerden der Gemeinden Prittitz und Gröbitz gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 21 des Internetauftritts).

    Das Verfassungsgericht hat bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daher nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 des Internetauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung zum Ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform es als aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich eingestuft, dass der Gesetzgeber als Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde typisierend Rückgriff auf deren Einwohnerzahl nimmt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 ff. des Internetauftritts).

    Der grundsätzliche Vorrang der Einheitsgemeinde entspricht dem Leitbild des GemNeuglGrG und ist vom Verfassungsgericht bereits als verfassungskonform bestätigt worden (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 37 des Internetauftritts).

    Die Forderung nach der Erstellung einer umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass solche Untersuchungen wissenschaftlich profund erst einige Zeit nach Umsetzung einer Reform durchgeführt werden können, liegt es in seinem Gestaltungsermessen, inwieweit er in seine verfassungs-und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob der Gesetzgeber eine andere Neugliederungsentscheidung hätte treffen können und ob eine andere Lösung besser, zweckmäßiger oder schonender gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Nach Art. 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 21 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Gesetze unterliegen keiner formellen Begründungspflicht (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Nach Art. 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerinnen selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sind (BVerfG, Urt. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82, 2 BvR 1809/82, 2 BvR 1810/82 -, BVerfGE 71, 25, [34 ff.]; BVerfG, Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91 RdNr. 18).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Er musste jedoch insbesondere solche Sachverhaltselemente vollständig und sorgfältig ermitteln, die nach den vom ihm selbst selbstgesetzten Maßstäben erheblich sind (BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50, [51]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90, [109]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerinnen selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sind (BVerfG, Urt. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82, 2 BvR 1809/82, 2 BvR 1810/82 -, BVerfGE 71, 25, [34 ff.]; BVerfG, Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91 RdNr. 18).
  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.02.2012 - LVG 64/10
    Er musste jedoch insbesondere solche Sachverhaltselemente vollständig und sorgfältig ermitteln, die nach den vom ihm selbst selbstgesetzten Maßstäben erheblich sind (BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50, [51]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90, [109]).
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