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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97 (https://dejure.org/1998,9589)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.09.1998 - LVG 13/97 (https://dejure.org/1998,9589)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. September 1998 - LVG 13/97 (https://dejure.org/1998,9589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Geltungsbereich des Landesschulgesetzes; Notwendigkeit der Ausweitung des Landesschulgesetzes auf Musikschulen; Annahme einer Beschwerdebefugnis aufgrund des Rechts der Errichtung einer Schule durch Jedermann; Kriterien für die Annahme des Betreibens ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    Diese Bestimmung fördert aber ausschließlich die privaten Ersatzschulen, nicht hingegen die übrigen privaten Schulen, wie die sogenannten Ergänzungsschulen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 ff [138]; Maunz, in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 7 RdNr. 83).

    Ersatzschulen sind danach nur die Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (BVerfGE 90, 128 [139]).

    In welcher Weise die Ersatzschulen im Sinne der Definition des Bundesverfassungsgerichts rechtstechnisch zu behandeln sind, bleibt dem Landesgesetzgeber überlassen (BVerfGE 90, 128 [139]).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    Dass Art. 7 Abs. 4 GG eine Einrichtungsgarantie enthält, jedermann das Grundrecht gewährt, Privatschulen zu errichten und den Trägern von Privatschulen auch subjektive Rechte auf staatliche Förderung einräumt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfG, Urt. v. 26.3.1957 - 2 BvG 1/55 - BVerfGE 6, 309 [355]; Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200]; Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, [46]).

    Die vom Beschwerdeführer zum Beleg für seine (anders lautende) Auffassung herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.11.1969 (BVerfGE 27, 195 [200f.]) bestätigt ihn nicht, das Gegenteil ist der Fall.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    Dass Art. 7 Abs. 4 GG eine Einrichtungsgarantie enthält, jedermann das Grundrecht gewährt, Privatschulen zu errichten und den Trägern von Privatschulen auch subjektive Rechte auf staatliche Förderung einräumt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfG, Urt. v. 26.3.1957 - 2 BvG 1/55 - BVerfGE 6, 309 [355]; Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200]; Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, [46]).

    Insofern kann sich aus Art. 7 Abs. 4 GG über dessen Abwehrcharakter hinaus ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben (vgl. auch BVerfGE 75, 40 [62f.]).".

  • BVerwG, 26.01.1987 - 7 B 152.86

    Schulwesen - NRW - Ersatzschule

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1987 - BVerwG 7 B 152.86 -, NVwZ 1987, 680, BayVGH, Beschl. v. 21.9.1994 - 7 B 93.1970 - [JURIS]) auch dann um eine Schule im Rechtssinn, wenn der Umfang des allgemeinbildenden Unterricht nur gering ist, Voraussetzung für die Annahme des Schulcharakters einer Einrichtung bleibt gleichwohl ein Mindestmaß an allgemeinbildendem Unterricht.
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    Dass Art. 7 Abs. 4 GG eine Einrichtungsgarantie enthält, jedermann das Grundrecht gewährt, Privatschulen zu errichten und den Trägern von Privatschulen auch subjektive Rechte auf staatliche Förderung einräumt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfG, Urt. v. 26.3.1957 - 2 BvG 1/55 - BVerfGE 6, 309 [355]; Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200]; Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40, [46]).
  • VGH Bayern, 21.09.1994 - 7 B 93.1970
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1987 - BVerwG 7 B 152.86 -, NVwZ 1987, 680, BayVGH, Beschl. v. 21.9.1994 - 7 B 93.1970 - [JURIS]) auch dann um eine Schule im Rechtssinn, wenn der Umfang des allgemeinbildenden Unterricht nur gering ist, Voraussetzung für die Annahme des Schulcharakters einer Einrichtung bleibt gleichwohl ein Mindestmaß an allgemeinbildendem Unterricht.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
    In seiner Entscheidung vom 9.3.1994 (BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) hat es dazu ausgeführt:.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

    Für die Zulässigkeit ist es nicht erforderlich, dass ein Verstoß gegen das Selbstverwaltungsrecht bejaht wird oder auch nur hinreichend wahrscheinlich ist; vielmehr reicht die nicht offensichtlich auszuschließende Möglichkeit der Verfassungsverletzung aus (vgl. hierzu schon: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]; Urt. v. 17.09.1998 - LVG 13/97 -, LVerfGE 9, 361 [365], sowie LVerfG LSA, Urt. v. 27.03.2001 - LVG 1/01 -, LVerfGE 12, 371 [376]; Urt. v. 15.01.2002 - LVG 9, 12, 13/01 -, LVerfGE 13, 364 [376]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
    Es erscheint jedenfalls möglich (vgl. zu dieser Mindestvoraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde: LVerfG-LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 13/97 -, LVerfGE 9, 361 [365]; Urt. v. 27.03.2001 - LVG 1/01 - [zur Veröffentlichung vorgesehen]), dass die angegriffene gesetzliche Regelung die Beschwerdeführer in deren Rechten verletzt; ob eine Verfassungsverletzung tatsächlich vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (LVerfGE 9, 361 [365]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Für die Zulässigkeit ist es nicht erforderlich, dass ein Verstoß gegen das Selbstverwaltungsrecht bejaht wird oder auch nur hinreichend wahrscheinlich ist; vielmehr reicht die nicht offensichtlich auszuschließende Möglichkeit der Verfassungsverletzung aus (vgl. hierzu schon: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]; Urt. v. 17.09.1998 - LVG 13/97 -, LVerfGE 9, 361 [365], sowie LVerfG LSA, Urt. v. 27.03.2001 - LVG 1/01 -, LVerfGE 12, 371 [376]; Urt. v. 15.01.2002 - LVG 9, 12, 13/01 -, LVerfGE 13, 364 [376]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.07.2004 - LVG 1/04
    Nach § 49 LSA-VerfGG gehört zu den Mindesterfordernissen einer zulässigen Verfassungsbeschwerde, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substanziiert und schlüssig vorträgt (BVerfG, Beschl. v. 19.02.1957 - 1 BvR 357/52 -, BVerfGE 6, 132 [134]; Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137 [150 f.]; Beschl. v. 23.01.1990 - 1 BvR 306/86 -, BVerfGE 81, 208 [214], zu § 92 BVerfGG) und dass sich dabei aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 13/97 -, LVerfGE 9, 361 [365], zu § 49 LSA-VerfGG, BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.03.1998 - 1 BvR 1639/95 -, zu § 92 BVerfGG).
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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - LVG 13/97   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. November 1998 - LVG 13/97 (https://dejure.org/1998,21121)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - LVG 13/97
    Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Angelegenheit (vgl. hierzu näher BVerfG, Beschl. v. 28.02.1989 - 2 BvR 1291/85 -, NJW 1989, 2047).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 138/52

    Keine Streitwertfestsetzung bei Anspruch des PKH-Anwalts auf Festgebühren

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - LVG 13/97
    Die kommunale Verfassungsbeschwerde betrifft einen nicht vermögensrechtlichen Gegenstand, und zwar auch dann, wenn der Beschwerdeführer im Einzelfall das Verfahren auch aus finanziellen Interessen betreibt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 26.02.1954 - 1 BvR 138/52 -, NJW 1954, 549).
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