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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10 (https://dejure.org/2011,25730)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.05.2011 - LVG 47/10 (https://dejure.org/2011,25730)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - LVG 47/10 (https://dejure.org/2011,25730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verkündungs- und Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 10. Mai 2011

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 29. März 2011

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Art. 90 Satz 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994, - LVG 2/93 - , RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 u.a. -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

    Das Verfassungsgericht hat bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daher nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 des Internetauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat es bereits in seiner Entscheidung zum Ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform als aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich eingestuft, dass der Gesetzgeber als Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde typisierend Rückgriff auf deren Einwohnerzahl nimmt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 ff. des Internetauftritts).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; LVG 118/08, a.a.O., RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungskonform bestätigt.

    Im Übrigen hat das Landesverfassungsgericht diese Regelungen bereits als verfassungsgemäß bestätigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 des Internetauftritts).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob der Gesetzgeber eine andere Neugliederungsentscheidung hätte treffen können und ob eine andere Lösung besser, zweckmäßiger oder schonender gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Art. 90 Satz 2 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber dabei zur Anhörung der Gemeinden und der Einwohner, die direkt von einer Gebietsänderung betroffen sind (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994, - LVG 2/93 - , RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Nach § 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 u.a. -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Aus diesem Grund ist auch die von der Beschwerdeführerin zu 1. zitierte Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [205]; Beschl. v. 12.01.1982 - 2 BvR 113/81 -, BVerfGE 59, 216 [231]) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Bei diesen Entscheidungen ging es um die erstmalige Bestimmung eines Gemeindenamens bei einer Neugliederung (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE, 50 195 [205]) beziehungsweise die Änderung des Namens einer Gemeinde, die erst kurz zuvor neu gebildet worden war und einen Namen vom Gesetzgeber erhalten hatte (BVerfG, Beschl. v. 12.01.1982 - 2 BvR 113/81 -, BVerfGE 59, 216 [231]).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Aus diesem Grund ist auch die von der Beschwerdeführerin zu 1. zitierte Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [205]; Beschl. v. 12.01.1982 - 2 BvR 113/81 -, BVerfGE 59, 216 [231]) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Bei diesen Entscheidungen ging es um die erstmalige Bestimmung eines Gemeindenamens bei einer Neugliederung (BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE, 50 195 [205]) beziehungsweise die Änderung des Namens einer Gemeinde, die erst kurz zuvor neu gebildet worden war und einen Namen vom Gesetzgeber erhalten hatte (BVerfG, Beschl. v. 12.01.1982 - 2 BvR 113/81 -, BVerfGE 59, 216 [231]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06

    Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., RdNr. 13 des Internetauftritts).

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Das Demokratiegebot ist jedoch bei der organisatorischen Ausgestaltung der Zusammensetzung des Gemeinderates zu berücksichtigen, weil es das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitbestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228, [242]).
  • VerfGH Bayern, 16.05.1972 - 71-VII-71

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Es verbietet dem Gesetzgeber sie aufzulösen, wenn dies nicht aus verfassungsrechtlichen oder aus sonstigen gewichtigen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist (BayVerfGH, Urt. v. 16.05.1972 - Vf. 71-VII-71 -, BayVBl. 1972, S. 326 f.; VerfGH NW, Urteil v. 30.06.1976 - VerfGH 29/76 -, OVGE MüLü 31, 316 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; LVG 118/08, a.a.O., RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungskonform bestätigt.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
    Gesetze unterliegen insoweit keiner formellen Begründungspflicht (vgl. LVerG, Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.1976 - VerfGH 29/76

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06

    Die Bestimmungen der Stadt Köthen zum Kreissitz des neuen Landkreises

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10

    Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das

    Das Gericht sieht sich damit zugleich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung auch anderer Landesverfassungsgerichte (vgl. statt vieler jüngst etwa LVerfG LSA, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10 -, UA S. 9 m.w.N.).

    Denn aus dem verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsrecht folgt kein allgemeiner Anspruch der kommunalen Gebietskörperschaft auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers; zudem wären die Beschwerdeführer nicht befugt, etwaige Rechte ihrer Organe bzw. der diesen angehörenden Mandats- und Funktionsträger stellvertretend oder als eigene Rechte geltend zu machen, da solche Rechte nicht zu ihrer eigenen Organisationshoheit und damit nicht zu ihrer Selbstverwaltungsgarantie gehören und ihnen somit mangels Selbstbetroffenheit die Beschwerdebefugnis fehlt (so auch LVerfG LSA, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10 -, UA S. 8, m.w.N., zur Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde gegen ein Gemeinde-Neugliederungsgesetz).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10, RdNr. 2 a.E. des Internetauftritts).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - LVerfG 13/11

    Verfassungsbeschwerde

    Das Gericht sieht sich damit zugleich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung auch anderer Landesverfassungsgerichte (vgl. jüngst etwa LVerfG LSA, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10 -, UA S. 9 m.w.N.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19

    Verfassungsbeschwerde gegen finanziellen Ausgleich für Abschaffung der

    Das Gericht sieht sich damit zugleich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung auch anderer Landesverfassungsgerichte (vgl. jüngst etwa LVerfG LSA, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10 -, UA S. 9 m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10

    Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Aus dem gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht folgt kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10 -, RdNr. 2 a.E. des Internetauftritts), vielmehr kann die Gemeinde im Rahmen der kommunalen Verfassungsbeschwerde nur Rechte geltend machen, soweit sie selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht betroffen ist.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2012 - LVerfG 2/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die mit dem Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger

    Die Beschwerdeführerin ist nicht befugt, etwaige Rechte ihrer Organe oder der diesen angehörenden Mandats- und Funktionsträger geltend zu machen, da solche Rechte nicht zu ihrer eigenen Organisationshoheit und damit nicht zu ihrer Selbstverwaltungsgarantie gehören (LVerfG M-V, Urt. v. 18.08.2011 -LVerfG 21/10 -, UA S. 66, insoweit nicht abgedr. in NordÖR 2011, 537, unter Hinweis auf LVerfG LSA, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10-, UA S. 8 m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Aus dem gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht folgt kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 10.05.2011 - LVG 47/10 -, RdNr. 1 a.E. des Internetauftritts).
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