Weitere Entscheidung unten: LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020

Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6571
LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20 (https://dejure.org/2021,6571)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.03.2021 - LVG 25/20 (https://dejure.org/2021,6571)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. März 2021 - LVG 25/20 (https://dejure.org/2021,6571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zum Teil verfassungswidrig - Corona-Virus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Coronamaßnahmen zu Feierbeschränkung, Beherbergungsverbot und Gaststättenschließung waren in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Abstrakte Normenkontrollverfahren zur Achten und Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Vielmehr schafft es durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit auch einer bereits außer Kraft getretenen Norm des Landesrechts Klarheit und Rechtssicherheit für das nachfolgende Recht und die künftige Normsetzung (vgl. zum objektiven Klarstellungsinteresse nach dem Außerkrafttreten der angegriffenen Norm auch ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. II. 1. c.).

    Kommt das Landesverfassungsgericht zur Überzeugung, daß die bundesgesetzliche Ermächtigung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, hat es unter den weiteren Voraussetzungen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (BVerfG, Beschl. v. 15.01.1985 - 2 BvR 128/84 -, BVerfGE 69, 112); ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1.).

    gegen einfaches Recht nur dann mittelbar zum Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 und LVerf qualifizieren, wenn er offensichtlich und schwerwiegend ist (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 40; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.2020 - Vf. 90-VII-90, Rn. 10; weitergehend wohl ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1. a.-b. mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13, Rn. 54).

    ("Nichtstörer") (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11, BVerwGE 142, (213), Rn. 26; ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. bb.

    Dass in der rechtspolitischen Diskussion im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung Ende März 2020 bereits Maßnahmen größerer Reichweite im Raum standen, mag dem Gesetzgeber die Notwendigkeit vor Augen geführt haben, solchen Maßnahmen die nötige parlamentsgesetzliche Legitimation zu geben (vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.

    (b.) Es kann dahinstehen, ob innerhalb einer engen Frist nach dem Auftreten einer völlig neuen Gefahrenlage Ausnahmen von den Anforderungen an die Regelungsdichte einer Verordnungsermächtigung begründet werden können, so dass in einer Übergangszeit auch solche unmittelbaren Gefahren effektiv durch die Regelung von Maßnahmen auf dem Verordnungswege abgewehrt werden können, bis der Gesetzgeber darauf zu reagieren in der Lage ist (für eine solche Abweichung von dem durch Rechtsstaats- und Demokratieprinzip geforderten Parlamentsvorbehalt "in besonders gelagerten Ausnahmesituationen für einen überschaubaren Zeitraum [...], wenn dies dem klar geäußerten Willen des Parlamentsgesetzgebers entspricht und andernfalls das angestrebte Gesetzesziel nicht hinreichend erfolgversprechend herbeigeführt werden kann", ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.

    Die stillschweigende Billigung (vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.

    Daher muss die 8. SARS-CoV EindV an der Verordnungsermächtigung des § 32 S. 1 IfSG mit der Reichweite gemessen werden, die sich aus den dargelegten allgemeinen Grundsätzen des Parlamentsvorbehalts im Gefahrenabwehrrecht ergibt (unentschieden zum grundsätzlichen Problem, da die "Übergangszeit" für die dort zu überprüfenden Rechtsverordnungen "noch nicht überschritten" sei, ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.

    Dass die damit förmlich festgestellte Lage mit weitreichenden Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung tatsächlich bestand, ist allgemein bekannt (siehe auch die ausführlichere Darstellung zu den früheren Phasen der Pandemie bei ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. II. 2. b. aa.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Es ist auch aus Gründen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung insbesondere nicht seine Aufgabe, über die Auslegung bundesrechtlicher Normen zu bestimmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 40; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.2020 - Vf. 90-VII-90, Rn. 10).

    gegen einfaches Recht nur dann mittelbar zum Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 und LVerf qualifizieren, wenn er offensichtlich und schwerwiegend ist (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 40; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.2020 - Vf. 90-VII-90, Rn. 10; weitergehend wohl ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1. a.-b. mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13, Rn. 54).

    (Umdruck S. 58); andeutungsweise BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 43-46).

    Mit der im gleichen Zuge geregelten Erweiterung der vorher allein vorhandenen Befugnis zur Platzverweisung bis zur Durchführung notwendiger Schutzmaßnahmen auf die Befugnis, Personen das Betreten "öffentlicher Orte" zu verbieten oder an Bedingungen zu binden, hat er insoweit auch die Bindung solcher Maßnahmen an einen "bestimmten" Ort aufgehoben (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 43-46).

    (Umdruck S. 55); vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 51 f., für die Zeit bis zum 31.03.2020).

  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162

    15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    (1.) Befugnisse zu Grundrechtseingriffen müssen die zur Rechtsanwendung berufenen Stellen sowie auch die den Regelungen unterworfenen Bürger hinreichend klar erkennen lassen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten ist (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14 m. w. N.).

    Das gilt besonders, aber nicht nur für Gebote und Verbote, die mit Sanktionen bewehrt sind (vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14: "strenger Maßstab").

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    ("Nichtstörer") (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11, BVerwGE 142, (213), Rn. 26; ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. bb.
  • BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beschränkung der Zahl der Teilnehmer einer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16; Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    gegen einfaches Recht nur dann mittelbar zum Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 und LVerf qualifizieren, wenn er offensichtlich und schwerwiegend ist (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, Rn. 40; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.2020 - Vf. 90-VII-90, Rn. 10; weitergehend wohl ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1. a.-b. mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13, Rn. 54).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16; Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16; Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20

    Eilantrag auf Ausnahme von der Obergrenze von 50 Teilnehmern für Versammlungen in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16; Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
    Kommt das Landesverfassungsgericht zur Überzeugung, daß die bundesgesetzliche Ermächtigung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, hat es unter den weiteren Voraussetzungen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (BVerfG, Beschl. v. 15.01.1985 - 2 BvR 128/84 -, BVerfGE 69, 112); ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1.).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung in Bremen

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 25/20 - liegt eine Entscheidung vor, deren zugrunde liegende Rechtsauffassung von derjenigen der Mehrheit des vorlegenden Gerichts abweicht.

    Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt kam zu dem Ergebnis, dass fast alle angegriffenen Regelungen einer am 15. September 2020 erlassenen Landesverordnung den Rahmen der für sie maßgeblichen Verordnungsermächtigung in § 32 Satz 1 IfSG i. V. m. § 28 Abs. 1 IfSG überschritten hätten (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 61).

    Dies begründete das Landesverfassungsgericht damit, dass Maßnahmen, die sich an die Allgemeinheit richten, einer Befugnis bedürften, die generelle, also nicht an bestimmte Personen oder nach bestimmten Merkmalen von der Allgemeinheit unterschiedene Personenmehrheiten, sondern an jedermann gerichtete Verhaltensgebote oder -verbote erlaube, die Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 IfSG jedoch keine Grundlage für eine Befugnis von solcher Reichweite darstellen würde (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 63).

    Denn es sah diese Reaktionszeit zum Zeitpunkt, als die Landesverordnung erlassen wurde, bereits als überschritten an (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 65).

    Auch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt prüft in seiner Entscheidung vom 26. März 2021, ob die durch die Landesverordnung erfolgenden Grundrechtseingriffe von ihrer gesetzlichen Grundlage gedeckt sind, am Maßstab der Landesverfassung (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 58 ff.).

    Es entnimmt dem Maßstab der Landesverfassung die Forderung, dass nur durch oder aufgrund eines Gesetzes in die Grundrechte der Landesverfassung eingegriffen werden kann (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 60).

    Es sieht sich als ermächtigt an, dazu Stellung zu nehmen, ob ein Gesetz zum Grundrechtseingriff ermächtigt und ob es den zu beurteilenden Grundrechtseingriff deckt oder nicht (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 60).

    Diesseits der Auslegung des ermächtigenden Gesetzes nimmt es für sich in Anspruch, die Grenzen der Reichweite der gesetzlichen Eingriffsermächtigung am Maßstab der Anforderungen der Landesverfassung an Grundrechtseingriffe zu bestimmen, wie sie sich insbesondere aus dem Vorbehalt des Parlamentsgesetzes ergeben (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 60).

    Es kommt zu dem Ergebnis, dass eine von einer bestehenden Verordnungsermächtigung objektiv nicht gedeckte exekutive Rechtssetzungspraxis der Länder dem Rechtsstaats- und dem Demokratieprinzip zuwiderläuft, da diese Prinzipien die förmliche Regelung der wesentlichen Entscheidungen gerade dem Parlament vorbehalten, und von denen auch in besonders gelagerten Ausnahmesituationen nicht abgewichen werden kann (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 65).

    Vielmehr sei das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip erst dann verletzt, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (so st. Rspr. BayVerfGH, z.B. Entscheidung vom 15. Juni 2015 - Vf. 12-VII-14 -, juris Rn. 43 und Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 40; sich ihm anschließend Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 59 und Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 115).

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bezüglich einzelner Regelungen

    Es lässt sich - obwohl es sich bereits um den zweiten sogenannten "Lockdown" handelte - nicht feststellen, dass sich für die in Betracht kommenden Maßnahmen bereits typisierende Standards entwickelt hatten (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 C 54/20 -, juris Rn. 27 unter Verweis auf OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 54; kritisch mit Blick auf die Unvorhersehbarkeit hingegen SaarlVerf, Beschluss vom 28. August 2020 - Lv 15/20 -, juris Rn. 84 ff.; BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 -, juris Rn. 28 ff.; Verf LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 62 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 319/20 -, juris Rn. 24 ff.; siehe auch Klafki, NJW 2023, 1340 [1341 f.]).

    Um bis dahin gravierende und bei einer Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlichen Positionen nicht mehr vertretbare Schutzlücken zu schließen, war somit auch noch Ende Oktober 2020 - selbst wenn mittlerweile mehr als sieben Monate seit dem Ausbruch der Pandemie vergangen waren - für einen weiteren, erkennbar kurzen Zeitraum der Rückgriff auf die Generalklausel vorübergehend geboten (ThürVerfGH, Vorlagebeschluss vom 19. Mai 2021 - VerfGH 110/20 -, LVerfGE 32, 525 [541] = juris Rn. 52; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 34 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 55; im Eilverfahren auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 13 B 1581/20.NE -, juris Rn. 34; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 -, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 42; a. A. SaarlVerf, Beschluss vom 28. August 2020 - Lv 15/20 -, juris Rn. 84 ff.; Verf LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 65; OVG Saarlouis, Urteil vom 31. Mai 2022.

  • BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvN 1/21

    Unzulässige Divergenzvorlage zu Thüringer Coronaverordnung

    Diese Rechtsauffassung des Vorlagegerichts stehe aber in Divergenz zu einem Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -.

    c) Schließlich sieht es der Thüringer Verfassungsgerichtshof als geboten an, die Vorlage auch auf die Frage zu erstrecken, ob es die "Grundsätze des Rechtsstaats" (Art. 28 Abs. 1 GG) erlaubten, eine Verletzung des landesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzips erst dann anzunehmen, wenn im Fall eines Widerspruchs zwischen einfachem Landesrecht und Bundesrecht dieser Widerspruch offen zutage trete und nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff zu werten sei (so BayVerfGH, Entscheidungen vom 16. Juni 2015 - Vf. 12-VII-14 -, Rn. 43, und vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, Rn. 40; sich anschließend VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, Rn. 59, und vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 115).

    Soweit der Thüringer Verfassungsgerichtshof den Rechtssatz aufzustellen beabsichtigt, dass ein Rückgriff auf eine Generalklausel in unvorhergesehenen Gefahrensituationen zum Zwecke einer effektiven Gefahrenabwehr für eine Übergangszeit verfassungsrechtlich zulässig sei, auch wenn Maßnahmen ergriffen würden, die im Lichte der Wesentlichkeitstheorie im Grunde näher regelungsbedürftig wären, ist dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 25/20 - kein insoweit abweichender Rechtssatz zu entnehmen.

  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20

    Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der

    Ergänzend zu den bisherigen Darlegungen werde zur Begründetheit des Normenkontrollantrages darauf hingewiesen, dass spätestens mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26.3.2021 - LVG 25/20 - hinreichend geklärt sein dürfte, dass schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie das fallbezogen in Rede stehende Berufsverbot für Gastronomen nicht auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel in ihrer im Zeitpunkt des Normerlasses geltenden Fassung gestützt werden könnten.

    Der Senat teilt die Auffassung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt [Urteil vom 26.3.2021 - LVG 25/20 -, juris], wonach in Anbetracht der Eingriffstiefe und -breite eine Pflicht zum Tätigwerden des parlamentarischen Gesetzgebers bereits in den auf die ersten, im März und April 2020, ergriffenen Maßnahmen folgenden Wochen bis zur parlamentarischen Sommerpause, spätestens aber unmittelbar danach bestanden hat.

    [vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.3.2021, - LVG 25/20 -;ThürVerfGH, Urteil vom 1.3.2021 - VerfGH 18/20; juris] Erst der Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT-Drs. 19/23944) vom 3.11.2020 sah die Einführung des § 28a IfSG mit einem Beispielskatalog für notwendige Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 29/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 -, juris, Rn. 72; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 -, juris, Rn. 123; in diesem Sinne auch Poscher in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrechts, 2. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 43; krit. hinsichtlich der Ermächtigung zu an die Allgemeinheit gerichteten Maßnahmen: LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 63.

    vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 65.

    Auch musste er auf den Erlass erster Infektionsschutzmaßnahmen nicht unmittelbar oder binnen einer engen Frist, vgl. in diesem Sinne aber LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 65, mit einer Präzisierung der Ermächtigungsgrundlage reagieren.

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der

    Das hat er durch die infektionsschutzrechtliche Generalklausel in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 IfSG in einer Weise getan, die auch beim Erlass der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020 und während der Geltungsdauer von § 7 Abs. 1 Satz 1 VO-CP vom 2. bis zum Ablauf des 15. November 2020 den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und des Parlamentsvorbehalts entsprach (ebenso zu vergleichbarem Landesverordnungsrecht: VerfGH Thüringen, Vorlagebeschluss vom 19. Mai 2021 - 110/20 - juris Rn. 52 ff. für den dort entscheidungserheblichen Zeitraum bis zum 31. Oktober 2020; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - juris Rn. 39 ff. für die Zeit bis Mitte November 2020; OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 C 54/20 - juris Rn. 27 f. für die Zeit bis Mitte November 2020; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 37 für die Zeit bis zum 1. November 2020; a. A. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 65; VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 - juris Rn. 106, 138: Übergangszeitraum im Herbst 2020 abgelaufen).
  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der

    Das hat er durch die infektionsschutzrechtliche Generalklausel in § 32 Satz 1 i. V. m § 28 Abs. 1 IfSG in einer Weise getan, die auch beim Erlass der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020 und während der Geltungsdauer von § 7 Abs. 1 Satz 1 VO-CP vom 2. bis zum Ablauf des 15. November 2020 den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und des Parlamentsvorbehalts entsprach (ebenso zu vergleichbarem Landesverordnungsrecht: VerfGH Thüringen, Vorlagebeschluss vom 19. Mai 2021 - 110/20 - juris Rn. 52 ff. für den dort entscheidungserheblichen Zeitraum bis zum 31. Oktober 2020; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - juris Rn. 39 ff. für die Zeit bis Mitte November 2020; OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 C 54/20 - juris Rn. 27 f. für die Zeit bis Mitte November 2020; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - juris Rn. 37 für die Zeit bis zum 1. November 2020; a. A. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 65; VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 - juris Rn. 106, 138: Übergangszeitraum im Herbst 2020 abgelaufen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20

    Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 -, juris, Rn. 72; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 -, juris, Rn. 123; in diesem Sinne auch Poscher in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrechts, 2. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 43; krit. hinsichtlich der Ermächtigung zu an die Allgemeinheit gerichteten Maßnahmen: LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 63.

    vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 65.

    Auch musste er auf den Erlass erster Infektionsschutzmaßnahmen nicht unmittelbar oder binnen einer engen Frist, vgl. in diesem Sinne aber LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 65, mit einer Präzisierung der Ermächtigungsgrundlage reagieren.

  • OVG Sachsen, 16.12.2021 - 3 C 20/20

    Corona; Versammlung; Mindestabstand; Genehmigung

    Soweit das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt angesichts der bis dahin verstrichenen Zeit mit Urteil vom 26. März 2021 (- LVG 25/20 -, juris Rn. 65) die "Reaktionszeit" zur effektiven Abwehr von unmittelbaren Gefahren durch die Regelung von Maßnahmen auf dem Verordnungsweg, bis der Gesetzgeber darauf zu reagieren in der Lage ist, als überschritten und den Bestimmtheitsgrundsatz teilweise als verletzt angesehen hat, führt dies schon deshalb zu keinem anderen Ergebnis, weil im Gegensatz zu der Verordnung vom 15. September 2020, die der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zu Grunde lag, die hier streitgegenständliche Verordnung bereits am 20. April 2020 in Kraft getreten war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 33/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

    vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 -, juris, Rn. 72; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 -, juris, Rn. 123; in diesem Sinne auch Poscher in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrechts, 2. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 43; krit. hinsichtlich der Ermächtigung zu an die Allgemeinheit gerichteten Maßnahmen: LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 63.

    vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 65.

    Auch musste er auf den Erlass erster Infektionsschutzmaßnahmen nicht unmittelbar oder binnen einer engen Frist, vgl. in diesem Sinne aber LVerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris, Rn. 65, mit einer Präzisierung der Ermächtigungsgrundlage reagieren.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 49/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22

    Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch

  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20

    Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung;

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20

    Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 C 15/20

    Corona, ; Parlamentsvorbehalt, ; Bestimmtheit, ; Sachverhaltsermittlung, ;

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 389/20

    Corona; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Normenkontrolle

  • VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV

  • OVG Sachsen, 30.06.2022 - 3 C 54/20

    Betriebsuntersagungen; Hotel; Gastronomie; Fitnessstudio; Pandemie

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22

    Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2022 - 3 K 221/20

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen einer zwischenzeitlich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21

    Reine Briefwahl, demokratische Legitimierungsfunktion von Wahlen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - LVG 21/21

    Testungen von Schülern nach 11. SARS-CoV-2-EindV verfassungsgemäß

  • OVG Sachsen, 17.05.2022 - 3 C 16/20

    Untersagung; Öffnung; Einkaufszentrum; großflächiger Einzelhandel;

  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 C 62/20

    Corona; körpernahe Leistung; Nagelstudio

  • BVerwG, 15.12.2022 - 3 BN 6.22

    Normenkontrollantrag gegen einzelne Paragraphen der Achten Verordnung über

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den

  • OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment;

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 KN 48/22

    Corona; Covid 19; Testung; Zur Testung von Beschäftigten auf eine Infektion mit

  • OVG Sachsen, 04.08.2022 - 3 C 24/20

    Untersagung Gastronomie; Corona-Pandemie; Eingriff Berufsausübungsfreiheit;

  • OVG Thüringen, 07.04.2021 - 3 EN 209/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Fitnessstudios

  • OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20

    Corona-Pandemie: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 6

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für

  • OVG Thüringen, 09.04.2021 - 3 EN 190/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote

  • VG Schwerin, 08.04.2021 - 7 B 622/21

    Corona-Pandemie; Ausgangsbeschränkung; Bestimmtheit; einstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 16.11.2022 - M 26b K 20.1221

    Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels durch

  • VG Koblenz, 30.08.2021 - 3 K 297/21

    Corona-Betriebsbeschränkungen im Einzelhandel waren zulässig

  • VG Schwerin, 08.04.2021 - 7 B 635/21

    Keine Corona-Betriebsschließung eines Tatoo-Studios

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39945
LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20 (https://dejure.org/2020,39945)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2020 - LVG 25/20 (https://dejure.org/2020,39945)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - LVG 25/20 (https://dejure.org/2020,39945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antrag gegen die 8. SARS-CoV-2-EindV (Sachsen-Anhalt) zurückgewiesen - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20
    Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 31 LVerfGG (vgl. für die parallelen Vorschriften des Verfassungsprozessrechts in Bund und Ländern BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 3; Beschl. v. 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19 -, Rn. 5; Beschl. v. 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; SächsVerfGH, Beschl. v. 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.], unter II. 1.; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 5; Beschl. v. 19.06.2020 - VfGBbg 11/20 EA -, Rn. 4).

    LVG 16/20 -, Rn. 3; Beschl. v. 14.08.2019 - LVG 24/19 (K 3) -, Rn. 16; vgl. zu § BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 07.07.2020 - 1 BvR 1187/20 -, Rn. 6; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 6; jeweils mit Verweis auf die st. Rspr.).

    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a. a. O., mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20
    Ein Normenkontrollantrag kann auch gegen eine bereits aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein, wenn während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (BVerfG, Beschl. v. 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 - mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, Rn. 10).

    15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 - mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 03.06.2020 -.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a. a. O., mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21

    Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme

    Sie genügten gemessen an den durch das Landesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45 ff., aufgestellten Maßstäben nicht den regelungstechnischen Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt.

    (2.) Die Frage, ob und mit welcher Reichweite § 32 S. 1 IfSG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG mit den dort geregelten Maßnahmen gegenüber "Personen" auch an die Allgemeinheit gerichtete Gebote und Verbote im Verordnungswege trägt (dazu LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 -, Rn. 68-71), ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) für die dort geregelten Maßnahmen hinfällig geworden.

    Damit hat sich zugleich für § 32 S. 1 IfSG die Frage erledigt, ob und in welchen Grenzen der Landesgesetzgeber durch eine konkretisierende Regelung die mit dem Vorbehalt des Gesetzes geforderte parlamentarische Legitimation gemäß Art. 80 Abs. 4 GG sichern könnte (vgl. LVerfG, Beschl. v. 19.08.2020 - LVG 21/20 [K3]; LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 42; ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.

    (1.) Befugnisse zu Grundrechtseingriffen müssen die zur Rechtsanwendung berufenen Stellen sowie auch die den Regelungen unterworfenen Bürger hinreichend klar erkennen lassen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten ist (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14 m. w. N.).

    Sie gewinnen aber wieder an Bedeutung, sobald der Zeitablauf dem Verordnungsgeber eine gründlichere Durcharbeitung und Rechtsförmlichkeitsprüfung der Regelungen unter den genannten Gesichtspunkten erlaubt, gegebenenfalls etwa auch nach Auswertung der in den Verordnungen anderer Bundesländer eingesetzten Regelungstechnik (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21

    Einstweiliger Rechtsschutz, 9. SARS-CoV-2-EindV

    Sie genügten gemessen an den durch das Landesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45 ff., aufgestellten Maßstäben nicht den regelungstechnischen Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt.

    Der Grundsatz der Subsidiarität, der auch für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 31 LVerfGG gilt, steht der Zulässigkeit des Antrags nicht entgegen (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 35 m. w. N.).

    21/20 [K3]; LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 42; dagegen Brocker, NVwZ 2020, S. 1485).

    Offen ist daneben weiterhin, ob die angegriffenen, nunmehr auf der Grundlage von § 28a IfSG erlassenen Vorschriften den regelungstechnischen Anforderungen genügen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt (vgl. LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51).

    Bei demgemäß nicht offensichtlich unzulässiger oder unbegründeter Hauptsache ist eine Anordnung dringend geboten, wenn die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung bei späterem Erfolg des Antrags in der Hauptsache entstünden, schwerer wiegen als die Nachteile, die durch die einstweilige Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit des Antrags in der Hauptsache entstünden (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 54 m. w. N.).

    Insofern haben die in LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 55-57, der Folgenabwägung zugrundegelegten Gesichtspunkte das Gewicht des Ziels eines wirksamen Infektionsschutzes seither eher noch erhöht.

  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 C 8/20

    Bestimmtheitsgrundsatz; Parlamentsvorbehalt; Wesentlichkeitsgrundsatz; Vorrang

    Da sie zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (BVerfG, Beschl. v. 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.; VerfGH des Saarlandes, Beschl. v. 3. März 2021 - Lv 26/20 -, juris Rn. 70 f. m. w. N.; SachsAnhVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 34 m. w. N.; zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei sich schnell erledigenden Verwaltungsakten vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.; Kopp/Schenke, a. a. O. § 47 Rn. 90; Giesberts, in: Posser/Wolf, BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2021 Rn. 43 m. w. N.).

    Hierin ist dennoch keine unzulässige Globalermächtigung zu erblicken, da sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Schutzmaßnahmen noch hinreichend im Wege der herkömmlichen Auslegungsmethoden ermitteln lassen (hierzu grundlegend ThürVerf- GH, Urt. v. 1. März 2021 - 18/20 -, juris Rn. 378 ff. m. w. N.; so im Ergebnis auch SachsAnhVerfG, Urt. v. 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 41 ff. m. w. N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.06.2023 - VGH N 32/21

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl einer

    Dies wäre hier aber deshalb erforderlich gewesen, weil in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt ist, dass Normenkontrollanträgen bezogen auf Regelungen, von denen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr Rechtswirkungen ausgehen können, das objektive Klarstellungsinteresse fehlt (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 -, BVerfGE 113, 167 [193]; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 2 BvF 4/05 -, BVerfGE 119, 394 [410]; Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 -, BVerfGE 127, 293 [319]; VerfGH RP, Urteil vom 1. April 2022 - VGH N 7/21 -, AS 49, 31 [45] m.w.N.; Urteil vom 22. Februar 2017 - VGH N 2/15 -, AS 45, 232 [242 f.]; ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021 - 18/20 -, juris Rn. 398; Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 117/20 -, juris Rn. 197; LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 38; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2023 - 10/21 -, juris Rn. 39; ähnlich bereits BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - 2 BvF 3/92 -, BVerfGE 97, 198 [213 f.]; Beschluss vom 2. März 1999 - 2 BvF 1/94 -, BVerfGE 100, 249 [257]; Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33 [45]; vgl. auch Jutzi, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2. Aufl. 2022, Art. 130 Rn. 58; Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 5), wobei in zeitlicher Hinsicht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Sachentscheidung abzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 -, BVerfGE 113, 167 [193] m.w.N.).

    Was schließlich die in der Antragsschrift genannte Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -) anbelangt, ist diese von der Antragstellerin nur auszugsweise zitiert worden.

    Die wiedergegebenen Ausführungen beziehen sich ausdrücklich (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 38: "in solchen Fällen") auf solche Konstellationen, in denen die angegriffenen Bestimmungen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums nicht ersatzlos weggefallen sind, sondern sich in einer über weite Strecken übereinstimmenden Nachfolgeregelung fortgesetzt haben.

  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer

    - So auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2020 - LVG 25/20 -, www.verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de, Rn. 58; Bayer. VGH, Beschluss vom 08.09.2020 - 20 NE 20.2001 -, juris, Rn. 28; Nieders.
  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht;

    Da sie zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (BVerfG, Beschl. v. 15. Juli 2020 a. a. O. m. w. N.; VerfGH Saarland, Beschl. v. 3. März 2021 - Lv 26/20 -, juris Rn. 70 f. m. w. N.; SachsAnhVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 34 m. w. N.; zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei sich schnell erledigenden Verwaltungsakten vgl. SächsOVG, Urt. v. 21. April 2021 a. a. O. Rn. 17, und Beschl. v. 17. November 2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 22. November 2022 - 3 CN 1/21 -, juris Rn. 13 f.).
  • VG Hamburg, 17.03.2021 - 3 E 1096/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag auf Öffnung eines coronabedingt geschlossenen

    Dies folgt daraus, dass das durch die Regelung angeordnete generelle Verbot, Sonnenstudios während der Geltungsdauer der Verordnung für den Publikumsverkehr zu öffnen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Regelung bereits seit mehreren Monaten in Kraft ist und nicht absehbar ist, wann sie ggf. "gelockert" oder aufgehoben werden wird, für die Antragstellerin einem zeitlich befristeten und nicht an persönliche Merkmale anknüpfenden faktischen Berufsverbot gleichkommt bzw. jedenfalls einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt (vgl. LVerfG LSA, Beschl. v. 8.12.2020, LVG 25/20, BeckRS 2020, 39494, Rn. 59).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

    Für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Regelungen ist nämlich kennzeichnend, dass diese typischerweise auf eine kurze Geltungsdauer angelegt sind mit der Folge, dass die jeweilige Bestimmung zum Zeitpunkt ihrer gerichtlichen Überprüfung, etwa in einem Beschwerdeverfahren, infolge Zeitablaufs ihrer Geltungsdauer bereits keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten vermag (vgl. hierzu auch Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 34 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht