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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97   

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97 (https://dejure.org/1998,5125)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.07.1998 - LVerfG 1/97 (https://dejure.org/1998,5125)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - LVerfG 1/97 (https://dejure.org/1998,5125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Beschränkung des Zugangs zur freien Schülerbeförderung durch § 113 Abs. 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit der Landesverfassung; Wesentliche Erschwerung des Schulbesuchs mangels öffentlicher Schülerbeförderung; Unmittelbare ...

  • mv-justiz.de PDF

    Urteil Verfassungsbeschwerdeverfahren Schülerfahrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (seit BVerfGE 1, 97, 101 f.), der das Landesverfassungsgericht sich für das Landesverfassungsrecht anschließt, muß ein Beschwerdeführer durch die angefochtene Rechtsnorm selbst und gegenwärtig betroffen sein.

    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    9 Verfahrensgegenstand die Norm, durch die dieses geschehen ist (BVerfGE 29, 268, 273; 56, 54, 71).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    9 Verfahrensgegenstand die Norm, durch die dieses geschehen ist (BVerfGE 29, 268, 273; 56, 54, 71).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (BVerfGE 1, 97, 101 ff.; 72, 39, 43; 74, 69, 74; 74, 297, 318; 75, 78, 95; 79, 174, 187; 90, 128, 135 und öfter).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
    10 pflichtungen begründet werden (BVerfGE 53, 366, 389).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16

    Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der

    Eine unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit im Sinne von Art. 53 Nr. 6 LV, § 51 Abs. 1 LVerfGG M-V ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Vorschrift, ohne dass es eines Vollziehungsaktes bedarf, in der Weise auf den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt, dass konkrete Rechtspositionen unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen oder genau bestimmte Verpflichtungen begründet werden (LVerfG M-V, Urt. v. 09.07.1998 - LVerfG 1/97 -, LVerfGE 9, 225, 233, juris Rn. 41).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil

    Eine unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Vorschrift , ohne daß es eines Vollziehungsaktes bedarf, in der Weise auf den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt, daß konkrete Rechtspositionen unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen oder genau bestimmte Verpflichtungen begründet werden (Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 09.07.1998 - LVerfG 1/97 - S. 13 im Anschluß an BVerfGE 53, 366, 389).

    Setzt hingegen das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt zu beeinflussenden Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vol1ziehungsakt als den unmittelbaren Eingriff richten (Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 9.7.1998 - LVerfG 1/97 S.13).

    Vielmehr weicht die Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch von der eigenen, gerade erst vor wenigen Monaten im Urteil vom 09.07.1998 - LVerfG 1/97 - aufgestellten Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts ab.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des

    Darüber hinaus setzt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch das Gesetz selbst und gegenwärtig betroffen ist (LVerfG M-V, Urt. v. 09.07.1998 - LVerfG 1/97 -, LVerfGE 9, 225, 232; Zwischenurteil v. 06.05.1999 - LVerfG 2/98 -, LVerfGE 10, 336 = DÖV 1999, 643 = NVwZ-RR 1999, 617; Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 272).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2022 - LVerfG 2/20

    Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde mehrerer KiTa-Betreiber gegen

    Das ist vor allem in solchen Fällen zwingend, in denen noch ungewiss ist, wie sich die Rechtsstellung des Beschwerdeführers letztendlich darstellt (LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juli 1998 - LVerfG 1/97, LVerfGE 8, 225, 233, juris Rn. 39 ff.; Classen/Litten/Wallerath - Classen, LVerf M-V, 2. Auflage 2015, Art. 53 Rn. 32).
  • VG Schwerin, 15.04.2015 - 6 A 1864/14

    Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zum nächstgelegenen

    Die Landkreise haben das Recht, die Schülerbeförderung für andere als die in § 113 Abs. 2 und 4 SchulG M-V genannten Schülergruppen zu regeln und damit über die gesetzlichen Ansprüche hinauszugehen (vgl. für die alte Rechtslage LVerfG M-V, Urt. v. 09.07.1998 - LVerfG 1/97 -, NordÖR 1998, 302 f.; OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2001 - 2 L 199/00 -, LKV 2002, 137 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - 2 L 4/10

    Kosten der Schülerbeförderung

    Insofern ist der Gestaltungsfreiheit der Landkreise bezogen auf die Schülerbeförderung bzw. die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch § 113 Abs. 2 SchulG M-V eine Grenze gesetzt (LVerfG M-V, Urteil vom 09.07.1997 - LVerfG 1/97 -, NordÖR 1997, 302, 203).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - 2 L 3/10

    Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern

    Insofern ist der Gestaltungsfreiheit der Landkreise bezogen auf die Schülerbeförderung bzw. die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch § 113 Abs. 2 SchulG M-V eine Grenze gesetzt (LVerfG M-V, Urteil vom 09.07.1997 - LVerfG 1/97 -, NordÖR 1997, 302, 203).
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