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   VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12   

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https://dejure.org/2013,17181
VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12 (https://dejure.org/2013,17181)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.06.2013 - LVerfG 6/12 (https://dejure.org/2013,17181)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 (https://dejure.org/2013,17181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 49 VerfGG SH
    Wahlanfechtung wegen Gestaltung des Stimmzettels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen eine Landtagswahl in Niedersachsen hinsichtlich der optischen Gestaltung des Wahlzettels und der Reihenfolge; Rechtmäßigkeit der optischen Absetzung der Namen der Einzelbewerber von denjenigen der übrigen Direktkandidaten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
    Der Grundsatz der Freiheit der Wahl besagt, dass jede Wählerin und jeder Wähler das Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben können muss (vgl. Caspar , a.a.O., Art. 3 Rn. 60; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, BVerfGE 124, 1 ff., Juris Rn. 95 m.w.N., stRspr.).

    Jeder soll sein Urteil in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen können (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009, a.a.O. m.w.N., stRspr.).

    Da jede Wählerin und jeder Wähler in der einen oder anderen Weise jedoch Einflüssen und Beeinflussungsversuchen unterliegt oder Abhängigkeiten ausgesetzt ist und die Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch die am öffentlichen Meinungsbildungsprozess Beteiligten notwendiger Bestandteil einer freien Wahl ist, wird die Freiheit der Wahl nur durch solche Maßnahmen beeinträchtigt, die objektiv tauglich und konkret wirksam sind, um die Wählerinnen und Wähler zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen und die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit trotz bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009, a.a.O. m.w.N.; Badura , in: Bonner Kommentar, Bd. 7, Anh. z. Art. 38 BWahlG, Rn. 29 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06

    Wahlprüfungsbeschwerde eingegangen

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
    a) Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 3 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. Caspar, in: ders./Ewer/Nolte/Waack , Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Kommentar, Kiel 2006, Art. 3 Rn. 12, 18, 35 ff., 64 ff.; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a., Juris Rn. 20 zum inhaltsgleichen Art. 76 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
    Dabei darf es sich nicht nur um eine theoretische Möglichkeit handeln; sie muss vielmehr eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein; Vermutungen oder rein spekulative Annahmen genügen nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 131 m.w.N., stRspr.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10

    Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
    Eine Beschwerde nach Art. 44 Abs. 2 Nr. 5 LV kann daher nur dann Erfolg haben, wenn sie auf Wahlfehler gestützt wird, die auf die Sitzverteilung von Einfluss sind oder sein können (vgl. Urteil vom 30. August 2010 - LVerfG 1/10, Juris Rn. 49 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - VerfGH 16/12

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
    Dazu gehört, den Stimmzettel vor Stimmabgabe in Gänze zu entfalten und sorgfältig zu lesen, ohne sich von Äußerlichkeiten desorientieren zu lassen (so auch VerfGH Rheinland-Pfalz, a.a.O., Juris Rn. 22; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2013 - VerfGH 16/12).
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12
    Jedoch hat die optische Gestaltung des Stimmzettels allenfalls einen minimalen Einfluss auf das Wählerverhalten (vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11, S. 56 nach Einholung zweier Sachverständigengutachten).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Andere Verfassungsgerichte haben ähnliche Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Faltung von Stimmzetteln und zur Notwendigkeit einer Reihenfolge der Wahlbewerber auf dem Stimmzettel getroffen (vgl. zur Zulässigkeit der Vorfaltung von Stimmzetteln LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 20 ff.; VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Januar 2013 - VerfGH 16/12 - zur Reihenfolge des Abdrucks der Wahlvorschläge LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 14 ff.; HessStGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - P.St. 1171 -, NVwZ 1996, 161 [153] m.w.N.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Andere Verfassungsgerichte haben ähnliche Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Faltung von Stimmzetteln und zur Notwendigkeit einer Reihenfolge der Wahlbewerber auf dem Stimmzettel getroffen (vgl. zur Zulässigkeit der Vorfaltung von Stimmzetteln LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 20 ff.; VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Januar 2013 - VerfGH 16/12 - zur Reihenfolge des Abdrucks der Wahlvorschläge LVerfG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - , juris, Rn. 14 ff.; HessStGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - P.St. 1171 -, NVwZ 1996, 161 [153] m.w.N.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

    (Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 -, Rn. 8 m.w.N., Juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91 u.a. -, BVerfGE 89, 266 ff., Juris Rn. 23 m.w.N.; StGH Bremen, Urteil vom 23. Dezember 1996, a.a.O., Juris Rn. 79; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juli 2013, a.a.O., U.A. S. 11 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15

    Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und

    Ein für die Wahlprüfung relevanter Fehler liegt dagegen nur vor, wenn dieser Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann, da das Wahlprüfungsverfahren ausschließlich dazu bestimmt ist, die richtige Zusammensetzung des Parlaments zu gewährleisten (Beschluss vom 19. August 2010 - VfGBbg 25/10 - BVerfGE 4, 370, 372 f; E 48, 271, 280; E 58, 175, 175 f; E 89, 243, 254; E 130, 212, 223; LVerfG SH, Beschl. v. 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 -).

    Da jeder Wähler in der einen oder anderen Weise Einflüssen und Beeinflussungsversuchen unterliegt oder Abhängigkeiten ausgesetzt ist und die Beeinflussung der Wähler durch die am öffentlichen Meinungsprozess Beteiligten notwendiger Bestandteil einer freien Wahl ist, werden die Freiheit und spiegelbildlich die Chancengleichheit der Wahl nur durch solche Maßnahmen beeinträchtigt, die objektiv tauglich und konkret wirksam sind, um den Wähler zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen, und die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit trotz des bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen (BVerfGE 124, 1, 24 f; E 66, 369, 380; E 103, 111, 127 ff, 132 f; LVerfG SH, Beschl. v. 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 -).

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

    Denn die Bezeichnung des Bewerbers mit Vor- und Familienname ist vorliegend bereits objektiv nicht tauglich und auch nicht konkret wirksam, um die Wähler zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen und die Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, B.v. 21.4.2009 - 2 BvC 2/06 - BVerfGE 124, 1; VerfGH SH, B.v. 20.6.2013 - LVerfG 6/12 - SchlHA 2013, 375).

    Um ihrer Rolle als Souverän gerecht werden zu können, liegt es in der Verantwortung der Wahlbürger, den Inhalt des Stimmzettels zu erfassen bzw. zu lesen, ohne sich von Äußerlichkeiten desorientieren zu lassen (vgl. VerfGH SH, B.v. 20.6.2013 a.a.O., u.a. unter Bezugnahme auf VerfGH RhPf, U.v. 18.9.2006 - VGH W 13/06 u.a. - NvwZ-RR 2007, 1).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2018 - LVerfG 7/17

    Unzulässige sowie offensichtlich unbegründete Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der

    (Urteil vom 30. August 2010 - LVerfG 1/10 - Rn. 45 m.w.N., a.a.O., Juris Rn. 49 m.w.N.; Beschluss vom 20. Juni 2013 - LVerfG 6/12 - Rn. 8 m.w.N., SchlHA 2013, 375 ff. = BeckRS 2013, 53456, Juris Rn. 9 m.w.N.).
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