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   VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99   

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VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99 (https://dejure.org/1999,20836)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.1999 - VfGBbg 29/99 (https://dejure.org/1999,20836)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 1999 - VfGBbg 29/99 (https://dejure.org/1999,20836)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 10, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99
    Die Nichtaufnahme in das Wählerverzeichnis zählt zu diesen "Entscheidungen und Maßnahmen" im Sinne des § 48 LWahlG (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift des BWahlG: BVerfGE 29, 18 f.; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 5. Aufl. 1994, § 49 Rdn. 3).

    Die Verfassungsbeschwerde ist bei solchen das Wahlverfahren betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Art. 63 LV entsprechend der zu der gleichen Rechtslage auf Bundesebene (Art. 41 Grundgesetz) entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 f.; 29, 18 f.; NVwZ 1994, 893 f.).

  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist bei solchen das Wahlverfahren betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Art. 63 LV entsprechend der zu der gleichen Rechtslage auf Bundesebene (Art. 41 Grundgesetz) entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 f.; 29, 18 f.; NVwZ 1994, 893 f.).

    Die Verfolgung subjektiver Rechte einzelner muß im Wahlverfahren gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen; der reibungslose Ablauf einer Parlamentswahl erfordert, daß die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und im übrigen einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfG, NVwZ 1994, 893 f.).

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist bei solchen das Wahlverfahren betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Art. 63 LV entsprechend der zu der gleichen Rechtslage auf Bundesebene (Art. 41 Grundgesetz) entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 f.; 29, 18 f.; NVwZ 1994, 893 f.).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist bei solchen das Wahlverfahren betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Art. 63 LV entsprechend der zu der gleichen Rechtslage auf Bundesebene (Art. 41 Grundgesetz) entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 f.; 29, 18 f.; NVwZ 1994, 893 f.).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist bei solchen das Wahlverfahren betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Art. 63 LV entsprechend der zu der gleichen Rechtslage auf Bundesebene (Art. 41 Grundgesetz) entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 f.; 29, 18 f.; NVwZ 1994, 893 f.).
  • VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Anwendungsbereich des

    Im Anwendungsbereich des Wahlprüfungsverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde - auch für Parteien und ihre Untergliederungen - ausgeschlossen (Grundsatz der Exklusivität der Wahlprüfung; vgl. zu § 68 Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Art. 63 LV: Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 EA -, LVerfGE 10, 235, 236; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zu § 49 Bundeswahlgesetz, Art. 41 Grundgesetz, vgl. zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen: Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 -, BVerfGK 16, 153, 154 f).
  • VerfG Brandenburg, 23.04.2014 - VfGBbg 6/14

    Wahlrechtsgrundsätze; Kommunalwahl; Wahlvorschläge; Reihenfolge; Stimmzettel;

    Im Anwendungsbereich des Wahlprüfungsverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde bis zu dessen Beendigung ausgeschlossen (Grundsatz der Exklusivität der Wahlprüfung; vgl. zu § 55 Abs. 4 BbgKWahlG: Beschluss vom 19. März 2014 - VfGBbg 3/14 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zu § 68 Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Art. 63 LV: Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 EA -, LVerfGE 10, 235, 236; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zu § 49 Bundeswahlgesetz, Art. 41 Grundgesetz, vgl. etwa Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 -, BVerfGK 16, 153, 154 f).
  • VerfG Brandenburg, 03.04.2014 - VfGBbg 4/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Anwendungsbereich des

    Im Anwendungsbereich des Wahlprüfungsverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde - auch für Parteien und ihre Untergliederungen - ausgeschlossen (Grundsatz der Exklusivität der Wahlprüfung; vgl. zu § 68 Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Art. 63 LV: Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 EA -, LVerfGE 10, 235, 236; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zu § 49 Bundeswahlgesetz, Art. 41 Grundgesetz, vgl. zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen: Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 -, BVerfGK 16, 153, 154 f).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2014 - VfGBbg 3/14

    Kommunalwahl; Wahlvorschläge; Unterstützungsunterschriften; Wahlleiter;

    Im Anwendungsbereich des Wahlprüfungsverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde ausgeschlossen (Grundsatz der Exklusivität der Wahlprüfung; vgl. zu § 68 Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Art. 63 LV: Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 EA -, LVerfGE 10, 235, 236; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zu § 49 Bundeswahlgesetz, Art. 41 Grundgesetz, vgl. zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen: Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 -, BVerfGK 16, 153, 154 f).
  • VG Cottbus, 23.09.2009 - 4 L 281/09

    Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Verschiebung der Bürgermeisterwahl für Königs

    Dies beruht darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muss, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, und dass die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen lässt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfG, Beschuss vom 14. April 1994, a. a. O., m. w. N.; ebenso zu § 48 BbgLWahlG: VfGBbg, Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 - LVerfGE 10, 235, 236).
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