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   VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95   

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VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95 (https://dejure.org/1996,5605)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26.09.1996 - VerfGH 76/95 (https://dejure.org/1996,5605)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 (https://dejure.org/1996,5605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB 1950 Art. 11, 62; VerfGHG §§ 49 Abs. 1, 51

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 5, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Art. 11 VvB gewährt ebensowenig unmittelbaren Schutz vor Kündigungen wie Art. 12 Abs. 1 GG, ist jedoch bei der Auslegung und Anwendung von arbeitsrechtlichen Kündigungen zu beachten (vgl. BVerfGE 84, 133, 146 f.; siehe auch BVerfGE 92, 140, 153; Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Rdn. 16 zu Art. 12; Gubelt in: von Münch/Kunig, GG,4. Aufl., Bd. I Rdn. 25 zu Art. 12).

    Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen des Einigungsvertrages, nach denen Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten bei abzuwickelnden öffentlichen Einrichtungen zum Ruhen gebracht und befristet werden, für nur insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar gehalten, als dadurch die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden; es hat ferner entschieden, daß die besondere Lage von Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern, Alleinerziehenden und anderen in ähnlicher Weise Betroffenen bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden müssen (BVerfGE 84, 133; 85, 360).

  • BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88

    Fristbeginn und dessen erneute Ingangsetzung bei Rechtsbehelfen gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1989, S. 1148).
  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgesehene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9, 19; Beschluß vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 53/94 -NJ 1995, S. 373).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Art. 11 VvB gewährt ebensowenig unmittelbaren Schutz vor Kündigungen wie Art. 12 Abs. 1 GG, ist jedoch bei der Auslegung und Anwendung von arbeitsrechtlichen Kündigungen zu beachten (vgl. BVerfGE 84, 133, 146 f.; siehe auch BVerfGE 92, 140, 153; Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Rdn. 16 zu Art. 12; Gubelt in: von Münch/Kunig, GG,4. Aufl., Bd. I Rdn. 25 zu Art. 12).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen des Einigungsvertrages, nach denen Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten bei abzuwickelnden öffentlichen Einrichtungen zum Ruhen gebracht und befristet werden, für nur insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar gehalten, als dadurch die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden; es hat ferner entschieden, daß die besondere Lage von Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern, Alleinerziehenden und anderen in ähnlicher Weise Betroffenen bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden müssen (BVerfGE 84, 133; 85, 360).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgesehene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9, 19; Beschluß vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 53/94 -NJ 1995, S. 373).
  • VerfGH Berlin, 31.05.1995 - VerfGH 55/93

    Führung beruflicher Bezeichnungen - hier: Tierheilpraktikerin - betrifft die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    a) Art. 11 VvB, der, soweit er die freie Berufswahl und die freie Wahl des Arbeitsplatzes schützt, inhaltsgleich mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist und neben dieser Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft bleibt (vgl. Beschluß vom 10.November 1993 - VerfGH 78/93 - Urteil vom 31.Mai 1995 VerfGH 55/93 -JR 1996, S. 146), ist nicht verletzt.
  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Denn die in der Verfassung von Berlin gewährleisteten Grundrechte sind auch in diesem Bereich in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, nämlich soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit Grundrechten des Grundgesetzes stehen, von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten und dem Schutz durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin anvertraut (st. Rspr., u. a. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 LVerfGE 2, 19, 23 = DVBl. 1994, S. 1189).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    a) Art. 11 VvB, der, soweit er die freie Berufswahl und die freie Wahl des Arbeitsplatzes schützt, inhaltsgleich mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist und neben dieser Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft bleibt (vgl. Beschluß vom 10.November 1993 - VerfGH 78/93 - Urteil vom 31.Mai 1995 VerfGH 55/93 -JR 1996, S. 146), ist nicht verletzt.
  • VerfGH Bayern, 21.07.1989 - 26-VI-88
    Auszug aus VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
    Vielmehr ist davon auszugehen, daß mit der Zustellung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Zweimonatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das vorangegangene Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts erneut in Gang gesetzt worden ist (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - BayVerfGH 42, 117, 120).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Die zunächst durch die Zustellung des angefochtenen Beschlusses vom 25. Juni 2012 in Lauf gesetzte Beschwerdefrist wurde durch die Einlegung der sofortigen Beschwerde unterbrochen und durch die Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vom 4. September 2012 erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 , und vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 24).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    11 VvB 1950 steht - soweit er die freie Wahl des Arbeitsplatzes schützt - in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG und bleibt neben dieser Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft (vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 - Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 -).

    Da eine Abweichung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von divergenzfähigen Entscheidungen anderer Gerichte und damit die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 72 a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ersichtlich nicht vorlagen, kann dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten werden, daß er das Beschwerdeverfahren durch Rücknahme beendet hat (vgl. Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - BVerfGE 92, 140, 147, 149).

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    d) Soweit die Beschwerdeführer rügen, ihr Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB sei verletzt worden, kommt eine Sachentscheidung erstmals mit Schriftsatz vom 13. Januar 1998 und damit - auch wenn für die Berechnung des Fristablaufs für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde auf die Zustellung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die am 4. November 1997 erfolgte, abgestellt wird (vgl. hierzu Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ) - erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist - des § 51 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG eine Verletzung dieses Verfahrensgrundrechts beanstandet.
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Vor diesem Hintergrund hätten die Fachgerichte zu prüfen, ob der Widerspruch im Hinblick auf eine eventuell dann drohende (außerordentliche) Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre, obwohl Art. 17 VvB keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen und damit auch keinen unmittelbaren Schutz vor Kündigungen (Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ) gewährt und dem Staat lediglich eine Schutzpflicht obliegt, der die geltenden Kündigungsvorschriften hinreichend Rechnung tragen (BVerfGE 84, 133 ; 97, 169 ).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG wird nur dann durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs unterbrochen und mit der Zustellung der Entscheidung darüber erneut in Gang gesetzt (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 und 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 24), wenn der Rechtsbehelf nicht erkennbar offensichtlich unzulässig oder offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - VerfGH 137/04 - Rn. 36; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

    Denn soweit es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung auf außerordentliche Rechtsbehelfe wie, die Wiederaufnahme des Verfahrens auszudehnen, und der Beschwerdeführer form- und fristgerecht von diesem Rechtsbehelf Gebrauch macht, wird die Beschwerdefrist des § 51 Abs. 1 VerfGHG unterbrochen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 ).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin

    Zum Rechtsweg gehört auch die auf eine Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 72a Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG - (vgl. BVerfG, NJW 1996, 45 und Beschluß vom 18. März 1998 - 1 BvR 1759/96 - s. auch VerfGH Berlin, LVerfGE 5, 30, 33 f.).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Hierfür spricht, dass zum Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 2 VerfGHG der gesamte nach der jeweiligen Verfahrensordnung vorgesehene Instanzenzug gehört (vgl. Beschluss vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 sowie zum bayerischen Recht: BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1975 -Vf.-74-VI-74-, VerfGH 28, 181 ).
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