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   VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96   

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VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96 (https://dejure.org/1996,1844)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.12.1996 - VerfGH 38/96 (https://dejure.org/1996,1844)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 (https://dejure.org/1996,1844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 365
  • LVerfGE 5, 58
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Ein Richterspruch verletzt das landesverfassungsrechtliche Willkürverbot ausschließlich, wenn er "unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht" (so zum Bundesrecht u. a. BVerfGE 89, 1 ).

    Ebenfalls mag offenbleiben, ob wovon die Beschwerdeführer ausgehen der Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht neuerdings dem Eigentumsgrundrecht im Blick auf den Schutz des Besitzrechts des Mieters gegeben hat (BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035), auch für Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB zu folgen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 17. März 1994 VerfGH 139/93 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Er hat vielmehr nur zu überprüfen, ob die in der Verfassung von Berlin gewährten subjektiven Rechte grundsätzlich in Existenz und Tragweite hinreichend für die Einzelfallentscheidung berücksichtigt worden sind (LVerfGE 1, 169 ).

    Richtig ist ferner, daß dieses Grundrecht ebenso wie die ebenfalls als verletzt geregten Grundrechte des rechtlichen Gehörs und des gesetzlichen Richters inhaltsgleich mit den in den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes enthaltenen bundesrechtlichen Verbürgungen sind und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. u. a. LVerfGE 1, 169 ) durch die öffentliche Gewalt des Landes Berlin zu beachten sowie im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Verfassungsgerichtshof selbst dann rügefähig sind, wenn die angegriffene Maßnahme wie hier in Anwendung von Bundesrecht ergangen ist.

  • BVerfG, 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95

    Verletzung des Willkürverbots in einem Räumungsrechtsstreit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Das Urteil des Landgerichts, durch das den Beschwerdeführern die Früchte ihres Obsiegens beim Bundesverfassungsgericht (ZMR 1996, 120) genommen werden, beruht nach unserer Auffassung auf einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Die Vernachlässigung der Erfüllungswirkung als eines für die Entscheidung eindeutig erheblichen Umstandes ist als eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu werten (vgl. BVerfG NJW-RR 1995, 1033).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Ebenfalls mag offenbleiben, ob wovon die Beschwerdeführer ausgehen der Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht neuerdings dem Eigentumsgrundrecht im Blick auf den Schutz des Besitzrechts des Mieters gegeben hat (BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035), auch für Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB zu folgen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 17. März 1994 VerfGH 139/93 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. LVerfGE 2, 16 ).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
    Dieses Grundrecht verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (LVerfGE 1, 81 ).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz, der in Art. 10 Abs. 1 VvB inhaltsgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt ist (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ), verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln.
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Erforderlich ist, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird.Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - juris Rn.17).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Nach dem mit dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG inhaltsgleichen (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ) Art. 10 Abs. 1 VvB sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung

    Der allgemeine Gleichheitssatz, der in Art. 10 Abs. 1 VvB inhaltsgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt ist (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ), verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln.
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung

    Er hat vielmehr nur zu überprüfen, ob die in der Verfassung von Berlin gewährten subjektiven Rechte grundsätzlich in Existenz und Tragweite hinreichend für die Einzelfallentscheidung berücksichtigt worden sind (Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Art. 10 Abs. 1 VvB, der im gleichen Umfang wie Art. 3 Abs. 1 GG die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen gewährleistet (Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 ), ist in seiner Ausprägung als Willkürverbot nicht verletzt.
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Die Regelung des § 144 a KostO Verlebt nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der inhaltsgleich mit 10 Abs. 1 VvB ist (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 [60]).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Wird eine Gerichtsentscheidung angefochten, hat sich die Darlegung daran auszurichten, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofsist, fachgerichtliche Urteile im Sinne einer Superrevisionsinstanz allgemein auf formelle oder materielle Rechtsverstöße zuüberprüfen (Beschluss vom 19. September 2005 - VerfGH 145/02 - vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 -LVerfGE 5, 58 ).

    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB liegt erst vor,wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumständeder Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereichdes schlechthin Abwegigen anzusiedeln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; zum Bundesrecht:BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Da Art. 15 Abs. 1 VvB keinen Anspruch darauf begründet, dass sich das Gericht in den schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ), kann unter diesen Umständen keine Rede davon sein, dass Ausführungen des Beschwerdeführers weder zur Kenntnis genommen noch in Erwägung gezogen worden sind.
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz, der in Art. 10 Abs. 1 VvB inhaltsgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt ist (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ), gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (zum Bundesrecht: BVerfGE 116, 164 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter dadurch, dass sich das

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 8/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch zivilgerichtliche Auffassung zum

  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 16/03
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08

    Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 88/02
  • KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08

    Eröffnungsverfahren: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde der

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