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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96 (https://dejure.org/1998,1876)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.09.1998 - LVG 4/96 (https://dejure.org/1998,1876)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. September 1998 - LVG 4/96 (https://dejure.org/1998,1876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Übertragung staatlicher Aufgaben und Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf Kommunen; Offenlegung der finanziellen Belastung für Gemeinden durch Aufgabenübertragung als Regelungsauftrag für den Gesetzgeber; Legislatives Ermessen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 96
  • DVBl 1998, 1288
  • LVerfGE 9, 343
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96
    Wie vergleichbare Bestimmungen anderer Landesverfassungen (vgl. zum Verhältnis der Art. 57 Abs. 4 und 58 der nieders. Verfassung: NdsStGH, Urt. v. 25.11.1997 - StGH 14/95 u.a. -. DÖV 1998, 382 ff = DVBl. 1998, 185 ff.; vgl. zu Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg: VfG Bbg., Urt. v. 18.12.1997, - VfG Bbg. 47/96 -, DÖV 1998, 336 ff.) verpflichtet die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt das Land, außer der durch Art. 88 LSA-Verf geregelten sog. "Grundausstattung" besondere Regelungen über die Kosten zu treffen, welche durch übertragene Aufgaben entstehen.

    Dabei sind die Kosten nachvollziehbar zu ermitteln und für die Kommunen sichtbar zu machen, in welcher Höhe sie an der Deckung der Kosten beteiligt werden (s. o. NdsStGH, DÖV 1998, 382 [383]).

    "Angemessen" bedeutet jedenfalls nicht, dass den Kommunen voller Kostenersatz zu leisten ist (NdsStGH, DÖV 1998, 382 [383]).

  • VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96

    Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96
    Wie vergleichbare Bestimmungen anderer Landesverfassungen (vgl. zum Verhältnis der Art. 57 Abs. 4 und 58 der nieders. Verfassung: NdsStGH, Urt. v. 25.11.1997 - StGH 14/95 u.a. -. DÖV 1998, 382 ff = DVBl. 1998, 185 ff.; vgl. zu Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg: VfG Bbg., Urt. v. 18.12.1997, - VfG Bbg. 47/96 -, DÖV 1998, 336 ff.) verpflichtet die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt das Land, außer der durch Art. 88 LSA-Verf geregelten sog. "Grundausstattung" besondere Regelungen über die Kosten zu treffen, welche durch übertragene Aufgaben entstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96
    Zum Selbstverwaltungsrecht gehört nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808-1810/82 -, BVerfGE 71, 25, 36 m. w. N.) und der Verfassungsgerichte der Länder (VerfGH NW, Urt. v. 6.7.1993 - VfGH 9, 22/92 -, DVBl. 1993, 1205; VerfGH RP, Urt. v. 18.3.1992 - VGH 2/91 -, DVBl. 1992, 981; StGH BW, Urt. v. 14.10.1993 - GR 2/92 -, VBlBW 1994, 15; NdsStGH, Beschl. v. 13.8.1995 - StGH 2, 3,6-10/93 -, DVBl. 1995, 1175; BayVfGH, Entschdg.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Der Landesgesetzgeber hat durch das Gesetz zur Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Land Sachsen-Anhalt vom 24.11.1995 (LSA-GVBl., S. 339) - LSA-ÖPNVG - die Landkreise und kreisfreien Städte zu örtlichen Trägern bestimmt; dazu hat das Landesverfassungsgericht entschieden (LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 - [LSA-GVBl., S. 1998, S. 473]), § 15 LSA-ÖPNVG sei insoweit nicht mit Art. 87 Abs. 3 LSA-Verf vereinbar, als er für die Kostenfaktoren des § 15 Abs. 3 LSA-ÖPNVG kein Verfahren zur Bestimmung der Kostenhöhe festlege.

    Es beruht auf der Annahme, ohne die vom Landesverfassungsgericht inzwischen auf der Grundlage der Art. 87 Abs. 3; 88 Abs. 1, 2 LSA-Verf verlangte Differenzierung (LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 - ["ÖPNVG"]; Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - ["KiBeG"]; beide zur Veröffentlichung vorgesehen) den Finanzausgleich pauschal im Rahmen und weitgehend nach Maßgabe des Landeshaushalts sowie in der Sache einheitlich im wesentlichen durch allgemeine Zuweisungen und lediglich in Ausnahmefällen (Soziallasten, Straßenbau, Schülerbeförderung) durch besondere Abgeltung vornehmen zu können.

    2.1.1.1 Das Landesverfassungsgericht hält an seiner in den Urteilen zum Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr (LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 -) und zum Kinderbetreuungsgesetz (LVerfG LSA, Urt. v. 8.12.1998 - 19/97 -) vertretenen Auffassung fest, dass Art. 87 Abs. 3 LSA-Verf eine gegenüber Art. 88 LSA-Verf eigenständige Regelung trifft, die einen "einheitlichen" kommunalen Finanzausgleich mit einer nicht sichtbaren Einrechnung von Kostenanteilen lediglich in allgemeine Zuweisungen ausschließt.

    Auch das dem "Angemessenheitsprinzip" des Art. 87 Abs. 3 Satz 3 LSA-Verf zu entnehmende Gebot, die Kosten übertragener Aufgaben "nachvollziehbar" und für die Kommune "sichtbar" zu machen (vgl. dazu für die entsprechende Regelung in Art. 57 der Nieders. Verfassung auch NdsStGH, DVBl 1998, 185 [186 r. Sp.]), verlangt keine besonderen Verfahrensschritte, bei denen Fehler eigenständig eine Regelung zu Fall bringen könnten, die materiell den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, sondern bewirkt lediglich, dass das Ergebnis der Prüfung im Gesetz festgeschrieben und dadurch den Kommunen finanzielle Planungssicherheit eingeräumt werden muss (vgl. dazu bereits: LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 -, sowie Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 - ebenso für Art. 57 Nieders. Verfassung: NdsStGH, DVBl. 1998, 185 [188 l. Sp.]).

    Der Gesetzgeber ist schließlich frei in der Methode, die Kostendeckung angemessen zu regeln (so bereits: LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 -).

    Die Auslegung des Art. 87 Abs. 3 Satz 3 LSA-Verf, wie sie bislang vorgenommen worden ist (LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 - Urt. v. 8.12.1998 - LVG 19/97 -), respektiert den Wortlaut und stellt ferner in Rechnung, dass jedes Land frei ist, den Umfang der Erstattungspflicht gegenüber den Kommunen zu regeln.

    Mangels einer "Junktimklausel" führt dies zwar nicht schon zur Nichtigkeit der Aufgabenübertragung, hat aber zur Folge, dass das Gesetz defizitär ist, dass die unterbliebene Regelung nachgeholt werden muss und dass die Übertragung insoweit teilweise ("schwebend") unwirksam ist (so bereits: LVerfG LSA, Urt. v. 17.9.1998 - LVG 4/96 -).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01

    Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Landkreises Schönebeck gegen verschiedene Bestimmungen des Gesetzes, darunter auch gegen § 15 LSA-ÖPNVG, entschied das Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 17. September 1998 (LVG 4/96), dass.

    Das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. September 1998 (LVG 4/96) lasse nur eine "lnteressenquote" beim Kostenausgleich zu.

    In § 1 Nr. 4 LSA-ÄG-ÖPNVG hat der Gesetzgeber aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 (- LVG 4/96 - LVerfGE 9, 343 ff.), in welchem die bisherige Fassung des § 15 Abs. 3 LSA-ÖPNVG für verfassungswidrig erklärt wurde für die Übertragung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf die Landkreise und kreisfreien Städte (Aufgabenträger) das Verfahren des Kostenausgleichs in § 15 Abs. 3 bis 5 LSA-ÖPNVG neu geregelt.

    Dadurch will die Verfassung die Kommunen davor schützen, dass ihnen das Land neue Aufgaben aufbürdet, ohne zu prüfen, welche Kosten dies verursacht (LVerfG, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 ff.; Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 ff.; Urt. v. 13.07.2000 - LVG 20/97 -, LVerfGE 11, 429 ff.).

    §§ 1, 3 und 15 LSA-ÖPNVG übertragen den Kommunen nunmehr die Aufgabe für den Schienenpersonennahverkehr in den eigenen Wirkungskreis und machen diese Aufgabe und zugleich die schon bestehende freiwillige Aufgabe für den Straßenverkehr zur Pflicht (LVerfG, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, a. a. O., S. 357).

    87 Abs. 3 S. 2 LSA-Verf erfordert aber keine besonderen Verfahrensschritte, bei denen Fehler eigenständig eine Regelung zu Fall bringen können, die materiell den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, sondern bewirkt lediglich, dass das Ergebnis der Prüfung im Gesetz festgeschrieben wird und dadurch den Kommunen finanzielle Planungssicherheit eingeräumt werden muss (vgl. dazu bereits: LVerfGE 9, 343 [356]; 9, 390 [405]; 11, 429 [445]).

    Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. September 1998 - LVG 4/96 - (LVerfGE 9, 343 ff.) die Vorgängerregelung für verfassungswidrig erklärt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Zum Selbstverwaltungsrecht rechnet auch die Finanzhoheit der Kommunen (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, S. 13, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BVerfG und der Verfassungsgerichte der Länder, zur Veröffentlichung vorgesehen in LVerfGE).

    Entscheidend ist die Eignung der Regelung zum Zweck der Berechnungssicherheit (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998, LVG 4/96, S. 15/16, mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in LVerfGE vorgesehen).

    Eine Berechnungssicherheit, die erst eine hinreichende Planungssicherheit ermöglicht, welche insbesondere die Finanzierungssicherheit einschließt, besteht daher für die Kommunen nicht (LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, S. 16 a. E., 17 zu § 15 Abs. 3 und 4 LSA-ÖPNVG).

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