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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96 (https://dejure.org/1997,2706)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.05.1997 - LVG 1/96 (https://dejure.org/1997,2706)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Mai 1997 - LVG 1/96 (https://dejure.org/1997,2706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt (LSA-Verf); Auslegung des Hilfsbegriffs "stützen" in Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt (LSA-Verf); Entstehung von Vertrauen gegenüber dem Regierungschef; Entgegenbringen von Vertrauen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 482
  • LVerfGE 6, 281
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Anstelle eines ausdrücklichen Vertrauensbeschlusses nach Art. 54 Satz 1 WV wurde auch für verfassungsgemäß gehalten, daß eine Reichstagsmehrheit die Amtsführung der Regierung jedenfalls nicht durch ein Mißtrauensvotum in Frage stellte, weil Art. 54 Satz 1 WV (anders als Art. 54 Satz 2 WV für das Mißtrauen; vgl. dazu Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reiches, 14. Aufl., Art. 54 Anm. 3 [S. 319 f]) keine besonderen Förmlichkeiten verlange; diese abgeschwächte Form eines Vertrauensvotums galt als "Tolerieren" (E. R. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 6, S. 330 ff, mit Beispielsfällen; vgl. auch Bd. 7, S. 802; vgl. ferner Finkelnburg, a. a. O., S. 7/8; BVerfGE 62, 1 [37]).

    Ausschließlich im Rahmen der "personenbezogenen" Abhängigkeit vom Parlament hat auch das Bundesverfassungsgericht Vertrauen als besondere Art der Stimmabgabe erwähnt, welche förmlich und gegenwärtig die Zustimmung des Abgeordneten zu Person und Sachprogramm des Regierungschefs bekundet und damit darauf schließen läßt, daß er bereit ist, ein zumindest in Umrissen vorgezeichnetes Regierungsprogramm oder ein konkretes Verhalten grundsätzlich zu "unterstützen" bzw. - im Fall des Mißtrauensvotums - zu "dulden" (BVerfGE 62, 1 [37/38, 61]).

    Dieser Befund relativiert die Bedeutung der vom Bundesverfassungsgericht für die einfache Gesetzesauslegung mit engen Vorgaben versehene, für die Verfassungsauslegung weiter gehandhabte Frage, in welchem Umfang der Wille des sog. "historischen Gesetzgebers" für die Auslegung maßgeblich sein kann (BVerfGE 62, 1 [45], m. w. Nachw.).

    Für Verfassungstexte darf die Entstehungsgeschichte jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sich - wie hier - für die Auslegung einer Verfassungsnorm noch keine festen Grundsätze haben bilden können (BVerfGE 62, 1 [45], m. w. Nachw.).

    Für die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt kann die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesverfassung (BVerfGE 62, 1 [37]) herangezogen werden, weil sich die Regelungen gleichen.

    Diese Möglichkeit, inhaltlich einzuschränken, klingt auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "provozierten Vertrauensfrage" des Art. 68 GG an; denn das Gericht hat die gegen den zuvor mit Mehrheit gewählten Kanzler abgegebenen Stimmen für verfassungsgemäß gehalten, obgleich das Hauptziel nicht "Mißtrauen" war, sondern zu einer Neuwahl zu gelangen, weil das dem Kanzler zuvor erteilte "Vertrauen" nur ein Notprogramm habe tragen sollen und von der Bedingung abhängig gewesen sei, Neuwahlen einzuleiten (BVerfGE 62, 1 [38, 53 ff, 59, 61]).

    Systematische Gründe oder Gemeinwohl-Gesichtspunkte zwingen zu keiner Korrektur dieses Ergebnisses (vgl. insoweit den Ansatz bei BVerfGE 62, 1 [42, 51]); denn eine etwa drohende "Blockade" zwischen einem amtierenden Ministerpräsidenten, der keine Mehrheit für sein Sachprogramm findet, und einem Landtag, dessen Mehrheit "destruktiv" bleibt, weil er den Ministerpräsidenten nicht zu stürzen vermag (Art. 72 Abs. 1 LSA-Verf), kann der Ministerpräsident beenden, indem er die Vertrauensfrage stellt und bei deren Verneinung die Auflösung des Landtags verlangt (Art. 73 Abs. 1 LSA-Verf); der Landtag kann sich mit qualifizierter Mehrheit selbst auflösen (Art. 60 Abs. 1 LSA-Verf).

    Der Hilfsbegriff "Stützen" verlangt andererseits nicht, daß eine Fraktion mit Angehörigen ihrer politischen Richtung personell in der Regierung vertreten - und damit "an ihr beteiligt" - ist; denn es reicht aus, daß die Fraktion einer bestimmten Zusammensetzung der Regierung insgesamt "Vertrauen" entgegenbringt (vgl. auch BVerfGE 62, 1 [37], für die gleiche Problematik bei der Bundesverfassung).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Wortwahl deutlich differenziert: Es verwendet das Wort "stützen", um die Vertrauenssituation zu kennzeichnen, und spricht nur von "dulden", wenn die Fraktion das konstruktive Mißtrauensvotum nicht unterstützt (vgl. BVerfGE 62, 1 [37/38, 61]).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Soweit Art. 75 Nr. 1 LSA-Verf und §§ 2 Nr. 2; 36 Abs. 1 LSA-VerfGG auf verfassungsrechtliche "Zuständigkeiten" und nicht auf Verfassungs"Rechte" abstellen, ist bereits geklärt (LVfG-LSA, Urt. v. 22.2.1996 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 261 [269]), daß daraus keine Einschränkung gegenüber den Regelungen über die Organklage im Bundesrecht hergeleitet werden kann (vgl. dazu etwa: BVerfG, Beschl. v. 3.11.1982 - 2 BvH 3/80 -, BVerfGE 62, 194 [201], m. w. Nachw.; Urt. v. 18.12.1984 - 2 BvE 13/83 -, BVerfGE 68, 1 [65]; Urt. v. 14.1.1986 - 2 BvE 14/83, 4/84 -, BVerfGE 70, 324 [350]; Urt. v. 16.7.1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [318]; Beschl. v. 10.3.1992 - 2 BvH 3/90 -, BVerfGE 85, 353 [358]; Beschl. v. 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91, 2 BvH 6/91 -, BVerfGE 88, 63 [67 f]; Urt. v. 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5,7,8/93 -, BVerfGE 90, 286 [342 ff]).

    Da die Bundesverfassung keine Regelung über die "Opposition" kennt, liegt keine präzisierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor; zum Hauptbegriff ist lediglich entschieden: Bildung und Ausübung von "Opposition" sei ein wesentliches Konstruktionsmerkmal parlamentarischer Demokratie (BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 [13], dann st. Rspr.; vgl. etwa noch: BVerfGE 70, 324 [363]); es sei die Aufgabe der "Opposition", ja geradezu ihre Pflicht, ihre politischen und verfassungsrechtlichen Bedenken geltend zu machen (BVerfG, Urt. v. 7.3.1953 - 2 BvE 4/52 -, BVerfGE 2, 143 [171]).

    Das Verhandeln von Argument und Gegenargument sowie die öffentliche Diskussion dienen dem Ausgleich widerstreitender Interessen und sind die wesentlichen Elemente des demokratischen Parlamentarismus' (BVerfGE 70, 324 [355]).

    Dieser Auffassung steht nicht schon entgegen, daß der Haushaltsplan als "Wirtschaftsplan und zugleich ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform" (BVerfGE 70, 324 [355]) eine mit den anderen Gesetzen nicht unbedingt vergleichbare besondere Bedeutung hat, wie sich auch verfahrensrechtlich an dem sog. "Bepackungsverbot" (Art. 93 Abs. 4 LSA-Verf) einerseits sowie andererseits daran zeigt, daß er ausschließlich von der Regierung eingebracht werden kann (Art. 93 Abs. 3 LSA-Verf) und nicht auch "aus der Mitte des Landtags" oder durch Volksbegehren (Art. 77 Abs. 2 LSA-Verf); denn für seinen Inhalt, der die Regierung schließlich bindet, gelten die für die Gesetzgebung vorgesehenen Regeln, insbesondere diejenigen über die Mitwirkung von Ausschüssen sowie diejenigen über die "Verhandlung" vor der Abstimmung im Parlament.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Nicht zur Begriffsbestimmung der "Opposition", sondern im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Bedeutung der Parteien hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, diese stellten die Verbindung zwischen Volk und politischer Führung her und hielten sie aufrecht, soweit sie die Regierung "stützten", und bildeten "als Parteien der Minderheit" die politische Opposition (BVerfG, Urt. v. 19.7.1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56 [101]; Beschl. v. 9.2.1982 - 2 BvK 1/81 -, BVerfGE 60, 53 [66 f]).

    Die Zuordnung der Fraktionen nach "Regierungs mehrheit" und "Opposition" liegt erkennbar auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde (BVerfGE 20, 56 [101]; 60, 53 [66 f]).

    Damit respektiert "stützen" einerseits den Grundsatz der Gewaltentrennung, kennzeichnet aber andererseits den durch die Partei hergestellten Zusammenhang im gemeinsamen politischen Konzept, den auch das Bundesverfassungsgericht für wesentlich gehalten hat (BVerfGE 20, 56 [101]; 60, 53 [66 f]).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Nicht zur Begriffsbestimmung der "Opposition", sondern im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Bedeutung der Parteien hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, diese stellten die Verbindung zwischen Volk und politischer Führung her und hielten sie aufrecht, soweit sie die Regierung "stützten", und bildeten "als Parteien der Minderheit" die politische Opposition (BVerfG, Urt. v. 19.7.1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56 [101]; Beschl. v. 9.2.1982 - 2 BvK 1/81 -, BVerfGE 60, 53 [66 f]).

    Die Zuordnung der Fraktionen nach "Regierungs mehrheit" und "Opposition" liegt erkennbar auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde (BVerfGE 20, 56 [101]; 60, 53 [66 f]).

    Damit respektiert "stützen" einerseits den Grundsatz der Gewaltentrennung, kennzeichnet aber andererseits den durch die Partei hergestellten Zusammenhang im gemeinsamen politischen Konzept, den auch das Bundesverfassungsgericht für wesentlich gehalten hat (BVerfGE 20, 56 [101]; 60, 53 [66 f]).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Da die Bundesverfassung keine Regelung über die "Opposition" kennt, liegt keine präzisierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor; zum Hauptbegriff ist lediglich entschieden: Bildung und Ausübung von "Opposition" sei ein wesentliches Konstruktionsmerkmal parlamentarischer Demokratie (BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 [13], dann st. Rspr.; vgl. etwa noch: BVerfGE 70, 324 [363]); es sei die Aufgabe der "Opposition", ja geradezu ihre Pflicht, ihre politischen und verfassungsrechtlichen Bedenken geltend zu machen (BVerfG, Urt. v. 7.3.1953 - 2 BvE 4/52 -, BVerfGE 2, 143 [171]).

    "Mitwirkungs-"Möglichkeiten des Landtags bestehen hier aus Anlaß der Regierungsbildung sowie allgemein nach dem Grundsatz der sog. "parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung", der wie das "Mehrheitsprinzip" das Demokratiegebot des Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfGE 2, 1 [12/13]) konkretisiert; die entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassung (Art. 2 Abs. 1, 2 LSA-Verf) sind wegen Art. 28 Abs. 1 GG in gleichem Sinn auszulegen.

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Soweit Art. 75 Nr. 1 LSA-Verf und §§ 2 Nr. 2; 36 Abs. 1 LSA-VerfGG auf verfassungsrechtliche "Zuständigkeiten" und nicht auf Verfassungs"Rechte" abstellen, ist bereits geklärt (LVfG-LSA, Urt. v. 22.2.1996 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 261 [269]), daß daraus keine Einschränkung gegenüber den Regelungen über die Organklage im Bundesrecht hergeleitet werden kann (vgl. dazu etwa: BVerfG, Beschl. v. 3.11.1982 - 2 BvH 3/80 -, BVerfGE 62, 194 [201], m. w. Nachw.; Urt. v. 18.12.1984 - 2 BvE 13/83 -, BVerfGE 68, 1 [65]; Urt. v. 14.1.1986 - 2 BvE 14/83, 4/84 -, BVerfGE 70, 324 [350]; Urt. v. 16.7.1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [318]; Beschl. v. 10.3.1992 - 2 BvH 3/90 -, BVerfGE 85, 353 [358]; Beschl. v. 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91, 2 BvH 6/91 -, BVerfGE 88, 63 [67 f]; Urt. v. 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5,7,8/93 -, BVerfGE 90, 286 [342 ff]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat einer Gruppe im Deutschen Bundestag das eigene Recht zuerkannt, die Ausstattung anderer Teile des Parlaments mit besonderen Haushaltsmitteln auf die Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz prüfen zu lassen (BVerfGE 84, 304 [319]; vgl. auch: BVerfG, Urt. v. 9.4.1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264 [297]: zur Chancengleichheit der einzelnen Partei bei der Parteienfinanzierung sowie zu deren "Wettbewerbslage").

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    in den Art. 7, 8, 42 LSA-Verf seinen Ausdruck gefunden hat (so bereits LVfG-LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17,19/94 - LVerfGE 2, 345 [358]; Urt. v. 27.10.1994 - LVG 18/94 -, LVerfGE 2, 378 [388]; Urt. v. 22.2.1996 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 261 [270]).

    Die Bezeichnung des Art. 48 LSA-Verf als verletzte Verfassungsnorm reicht auch dann aus, wenn tatsächlich nicht diese, sondern nur der allgemeine Gleichheitssatz verletzt sein sollte; denn § 36 Abs. 2 LSA-VerfGG verlangt nur die Bezeichnung der "Vorschrift, die verletzt sein soll", und läßt damit ausreichen, daß die Anwendung dieser Bestimmung überhaupt in Erwägung zu ziehen ist (vgl. i. ü. zu den Anforderungen, das verletzte Recht zu bezeichnen: LVfG-LSA, LVerfGE 2, 345 [361]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 8/95

    Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Soweit Art. 75 Nr. 1 LSA-Verf und §§ 2 Nr. 2; 36 Abs. 1 LSA-VerfGG auf verfassungsrechtliche "Zuständigkeiten" und nicht auf Verfassungs"Rechte" abstellen, ist bereits geklärt (LVfG-LSA, Urt. v. 22.2.1996 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 261 [269]), daß daraus keine Einschränkung gegenüber den Regelungen über die Organklage im Bundesrecht hergeleitet werden kann (vgl. dazu etwa: BVerfG, Beschl. v. 3.11.1982 - 2 BvH 3/80 -, BVerfGE 62, 194 [201], m. w. Nachw.; Urt. v. 18.12.1984 - 2 BvE 13/83 -, BVerfGE 68, 1 [65]; Urt. v. 14.1.1986 - 2 BvE 14/83, 4/84 -, BVerfGE 70, 324 [350]; Urt. v. 16.7.1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [318]; Beschl. v. 10.3.1992 - 2 BvH 3/90 -, BVerfGE 85, 353 [358]; Beschl. v. 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91, 2 BvH 6/91 -, BVerfGE 88, 63 [67 f]; Urt. v. 12.7.1994 - 2 BvE 3/92, 5,7,8/93 -, BVerfGE 90, 286 [342 ff]).

    in den Art. 7, 8, 42 LSA-Verf seinen Ausdruck gefunden hat (so bereits LVfG-LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17,19/94 - LVerfGE 2, 345 [358]; Urt. v. 27.10.1994 - LVG 18/94 -, LVerfGE 2, 378 [388]; Urt. v. 22.2.1996 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 261 [270]).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Um einer (konkurrierenden) Fraktion die besonderen "Oppositions"-Rechte aus Art. 48 Abs. 2 LSA-Verf zu bestreiten, müßte dann wohl ergänzend mitgedacht werden, daß durch die "Ausstattung" auch Vorteile ausgeglichen werden sollen, welche "Regierungsfraktionen" dadurch haben, daß ihnen das Wirken der Regierungsmitglieder insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit zugute kommt, weil die Regierung und der sie tragende Teil des Parlaments faktisch als Einheit erscheinen (vgl. zu dieser Fragestellung etwa: BVerfG, Urt. v. 14.1.1959 - 2 BvE 2, 3/58 -, BVerfGE 10, 4 [16] bei "Redezeit"; Urt. v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 [150] zur "Öffentlichkeitsarbeit" der Regierung, welche den Mehrheitsparteien zu Hilfe kommt; vgl. zur Rechtfertigung von verfassungsrechtlichen "Oppositionsartikeln" mit diesem Gegensatz zwischen Regierung und Opposition immerhin gerade auch: Hans-Peter Schneider, Die parlamentarische Opposition im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 1974 - im folgenden: "Opposition" -, S. 67, 70 ff, 76, 88, m. w. Nachw.).

    Die für Sachsen-Anhalt durch Art. 48 Abs. 2 LSA-Verf positiv entschiedene Frage, ob sich die "Opposition" gegenüber der Regierung auf Chancengleichheit berufen könne, ist für die Bundesverfassung offen geblieben (BVerfGE 10, 4 [16]).

  • VerfGH Berlin, 28.07.1994 - VerfGH 47/92

    Versagung des Fraktionsstatus wegen fehlender Mindestfraktionsstärke einer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
    Für die Bundesländer Berlin und Brandenburg, deren Verfassungsrecht die "Opposition" nicht definiert, sondern sie und ihr Recht auf Chancengleichheit lediglich anerkennt, liegt noch keine einschlägige Rechtsprechung zum "Oppositions begriff" vor (vgl.: VfGH Berlin, Beschl. v. 22.11.1993 - VerfGH 18/92 -, LVerfGE 1, 160 [167]; Urt. v. 28.7.1994 - VerfGH 47/92 -, LVerfGE 2, 43 [56]; VfG Brandenburg, Urt. v. 10.11.1994 - VfGBbg 4/94 -, LVerfGE 2, 201 [210]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94

    Fraktion; Parlamentsrecht; Opposition; Homogenität

  • VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93

    Keine Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses aufgrund Ausweisung

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90

    Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 18/94

    Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Verfassungsnorm im Rahmen der Erhebung

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

    Für die Zulässigkeit ist es nicht erforderlich, dass ein Verstoß gegen das Selbstverwaltungsrecht bejaht wird oder auch nur hinreichend wahrscheinlich ist; vielmehr reicht die nicht offensichtlich auszuschließende Möglichkeit der Verfassungsverletzung aus (vgl. hierzu schon: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]; Urt. v. 17.09.1998 - LVG 13/97 -, LVerfGE 9, 361 [365], sowie LVerfG LSA, Urt. v. 27.03.2001 - LVG 1/01 -, LVerfGE 12, 371 [376]; Urt. v. 15.01.2002 - LVG 9, 12, 13/01 -, LVerfGE 13, 364 [376]).
  • VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 273/21

    Einstufung einer Partei als Verdachtsfall

    Zwar ist die Opposition ein wesentliches Konstruktionsmerkmal parlamentarischer Demokratie und es ist ihre Aufgabe, ja geradezu ihre Pflicht, ihre politischen Bedenken geltend zu machen (vgl. VerfGSA, U. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, juris, m. w. N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

    Auch das Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung auf den Standpunkt gestellt, dass der Wortlaut der Landesverfassung und das Gesetz über das Landesverfassungsgericht keine Einschränkung gegenüber den Regelungen über die Organklage im Bundesrecht beinhaltet (LVerfG LSA, Urt. v. 22.02.1996, - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 261, 269; Urt. v. 29.05.1997, - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281, 292).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Für die Zulässigkeit ist es nicht erforderlich, dass ein Verstoß gegen das Selbstverwaltungsrecht bejaht wird oder auch nur hinreichend wahrscheinlich ist; vielmehr reicht die nicht offensichtlich auszuschließende Möglichkeit der Verfassungsverletzung aus (vgl. hierzu schon: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]; Urt. v. 17.09.1998 - LVG 13/97 -, LVerfGE 9, 361 [365], sowie LVerfG LSA, Urt. v. 27.03.2001 - LVG 1/01 -, LVerfGE 12, 371 [376]; Urt. v. 15.01.2002 - LVG 9, 12, 13/01 -, LVerfGE 13, 364 [376]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08

    Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Besoldung von Angehörigen des öffentlichen

    Dies ist für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden ausreichend, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts muss die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich möglich sein ( vgl. etwa: LVerfG, Urt. vo. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994f - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 (336); Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 (293)).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00

    "Annahme-Entscheidungen" als Gegenstand von "Beschwerdeverfahren" nach dem

    Dies gilt für Verfassungsbeschwerden (vgl. Art. 75 Nrn. 6, 7 LSA-Verf und § 49 LSA-VerfGG sowie verweisend § 51 Abs. 2 LSA-VerfGG) ebenso wie für die Organstreitigkeit des Art. 75 Nr. 1 LSA-Verf (vgl. dazu auch § 36 Abs. 1 LSA-VerfGG); soweit dort auf die eigenen "Zuständigkeiten" abgestellt ist, welche der Verfassungsverstoß berührt, hat das Landesverfassungsgericht dies wiederholt mit einer Verletzung in eigenen Rechten gleichgesetzt (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 29.5.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [292], zuletzt: LVerfG LSA, Urt. v. 7.1.2000 - LVG 6/99 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
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