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   VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02 e.A.   

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VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,15512)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 10.01.2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,15512)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,15512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines Untersuchungsausschusses; Rechtlicher Beistand für einen Professor der Rechtswissenschaften; Regelung des Verfahrens vor einem Untersuchungsausschuss; Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof über eine vor ...

  • Wolters Kluwer

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines Untersuchungsausschusses; Rechtlicher Beistand für einen Professor der Rechtswissenschaften; Regelung des Verfahrens vor einem Untersuchungsausschuss; Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof über eine vor ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 664
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Auch wenn dies grundsätzlich ausreichen sollte, um die Anwendung des § 55 Abs. 3 S. 2 VerfGHG als gesperrt anzusehen (vgl. zu der Problematik BVerf NJW 1998, 1296, 1300 = BVerfGE 96, 345), so kann dies nicht gelten, wenn der mit der Landesverfassungsbeschwerde angegriffene Hoheitsakt ausschließlich auf der Anwendung von Landesrecht beruht, auf dessen Verletzung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach § 137 VwGO mangels davon abweichender gesetzlicher Anordnung nicht gestützt werden kann.
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einstweilige Anordnung nur dann geeignet ist, den dem Beschwerdeführer drohenden Nachteil abzuwenden, wenn sie, was bei anders nicht erreichbarem vorläufigen Rechtsschutz zulässig ist, (vgl. Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., § 18 II. Rdn. 11 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 149, 151) die Hauptsache teilweise vorwegnimmt, indem sie die einstweilige Zulassung eines Beistands anordnet.
  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Auszug aus VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
    Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würde (BVerfG NJW 2001, 2457; BVerfGE 93, 181, 186/187 m.w.N. d. st.Rspr.; SaarlVerfGH Lv 2/02 e.A.; Lechner/Zuck, BverfGG, § 32 Rdn. 13).
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [vgl. Morsch, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Art. 14 Rz. 23, unter Bezugnahme auf SVerfGH, Beschluss vom 10.01.2003 - Lv 6/02 eA -, LVerfGE 14, 311; vgl. dazu auch Brocker, Anm. zu SVerfGH, Beschluss vom 10.01.2003 - Lv 6/02 eA -, DVBl 2003, 664].
  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Rauchverbots in Gaststätten im Fall des

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten wür- den, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbe- schwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die ent- stünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich spä- ter aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 27.3.2008, aaO; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08

    Saarländische Wasserpfeifen

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Volllzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 3/08

    Rauchfreies Saarland

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08

    Ausschluss einer Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt als Mittel der

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Zumindest die Anwendung von Verfahrensvorschriften des Bundes durch die Gerichte eines Landes kann mit der Landesverfassungsbeschwerde angegriffen werden, sofern das als verletzt behauptete von der Landesverfassung gewährleistete Grundrecht oder verfassungsmäßige Recht mit einem von dem Grundgesetz garantierten Grundrecht inhaltlich übereinstimmt (BVerfGE 96, 345, 363 ff = NJW 1998, 1296; vgl. auch VerfGH Lv 6/02, 7/02, 1/03 und 7/03).
  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 3/03
    Der Erschöpfung des Rechtsweges kann es aber gleich stehen, wenn im fachgerichtlichen Verfahren die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschöpft sind, das Beschwerdegericht in der Begründung seiner Entscheidung aufgrund tatsächlicher Feststellungen, die sich voraussichtlich nicht ändern werden, negativ zum Begehren in der Hauptsache Stellung genommen hat und auch aus anderen Gründen nicht mit einer für den Beschwerdeführer günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerechnet werden kann, so dass die Verweisung auf den Rechtsweg unzumutbar erscheint (Saarländischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02   

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https://dejure.org/2003,28038
VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02 (https://dejure.org/2003,28038)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 02.04.2003 - Lv 6/02 (https://dejure.org/2003,28038)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 02. April 2003 - Lv 6/02 (https://dejure.org/2003,28038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 02.12.2002 - 1 W 35/02

    Untersuchungsausschuss; zur Beiziehung eines Beistandes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    für das gesamte Untersuchungsausschussverfahren als Beistand beizuziehen, der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.12.2002 (1 W 35/02) verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 14 Abs. 3 SVerf und werden aufgehoben.

    Der Beschwerdeführer beantragt, den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.12.2002 (1 W 35/02) aufzuheben und festzustellen, dass die in der Sitzung vom 20.11.2002 von dem Beteiligten zu 2) ausgesprochene Ablehnung des unter demselben Datum von ihm gestellten Antrags, ihm gemäß § 54 Abs. 3 Satz 5 Halbsatz 2 LTG für das gesamte Verfahren die Beiziehung von Rechtsanwalt M.

    Ebenfalls gemäß § 61 Abs. 1 und 2 VerfGHG für verfassungswidrig zu erklären waren der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.12.2002 (1 W 35/02).

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Ist beides zu bejahen, so bleibt der einzige Prüfungsmaßstab gleichwohl Art. 14 Abs. 3 SVerf, weil die Vorschrift die Durchsetzung der beiden anderen Grundrechte durch eine spezielle Befugnis stützt und deshalb nach seinem Sinngehalt die stärkere, weil konkretere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt hat (BVerfGE 64, 229, 238 f. = NJW 83, 2811 Sp. 1/2; 67, 186, 195 = NJW 85, 374, 375).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Ist beides zu bejahen, so bleibt der einzige Prüfungsmaßstab gleichwohl Art. 14 Abs. 3 SVerf, weil die Vorschrift die Durchsetzung der beiden anderen Grundrechte durch eine spezielle Befugnis stützt und deshalb nach seinem Sinngehalt die stärkere, weil konkretere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt hat (BVerfGE 64, 229, 238 f. = NJW 83, 2811 Sp. 1/2; 67, 186, 195 = NJW 85, 374, 375).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Dazu reicht es aus, die verfassungswidrigen Fälle typisierend zu beschreiben und die Norm insoweit für nichtig zu erklären (VerfGH des Saarlandes a.a.O.; BVerfGE 43, 291, 294; Bender/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozessrechts, Rdn. 1178).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Aus der Funktion eines Rechtsbeistands in einem behördlichen Verfahren folgt darüber hinaus, dass er dem Betroffenen selbst, wenn dieser als Zeuge vernommen wird, ebenfalls Fragen stellen kann, da dies zur Abwehr einer den Betroffenen zu Unrecht belastenden eigenen Äußerung oder zur Vermeidung sonstiger Aussagefehler erforderlich werden kann (vgl. dazu BVerfG NJW 1975, S. 103, 104, Sp. 2).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    So müsse die Ausnahmeregelung des § 27 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes, die inhaltlich mit § 55 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen VerfGHG übereinstimmt, im Blick auf die durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG begrenzte Kompetenz des Landesgesetzgebers eng ausgelegt werden (BVerfGE 96, 345 = NJW 1998, 1296, 1300 Sp. 2).
  • VG Hamburg, 11.11.1986 - 11 VG 1000/85

    Voraussetzungen für einen Entzug der richterlichen Erörterung der Beschlüsse von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Dies setzt zwar voraus, dass der Betroffene selbst so frühzeitig geladen bzw. benachrichtigt ist, dass entsprechende zeitliche Dispositionen des Beistands nach dem normalen Verlauf der Dinge möglich sind (vgl. hierzu VG Hamburg NJW 87, 1568).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    So ist der Begriff der Behörde im Sinne des Amtshilfegrundsatzes des Bundes (Art. 35 GG) dahin verstanden worden, dass unter diesen Begriff auch Untersuchungsausschüsse von Landtagen zu fassen sind (BVerwGE 79, 339 ff.; von Danwitz in: von Mangoldt, Klein, Starck, GG, Band 2, Art. 35 Abs. 1, Rdn. 12).
  • VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Grundsätzlich geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass dies nicht ersetzt werden kann durch die Erschöpfung des Rechtswegs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in derselben Sache (anders, trotz Bedenken, noch der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 2.5.1983 - Lv 2-4/82 - NVwZ 83, 604; Abschnitt B IV, im Anschluss an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Die ihn beschränkenden Regeln des § 54 Abs. 3 LtG sind, wie sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 2.4.2003 - Lv 6/02 - ergibt, nichtig.

    Da der Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes in seiner einstweiligen Anordnung vom 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A. - die Verfassungswidrigkeit von § 54 Abs. 3 Satz 5 und 6 LtG noch nicht festgestellt sondern allein aufgrund einer Interessenabwägung zugunsten der anwaltlichen Vertretung des Mandanten des Beschwerdeführers entschieden hatte, musste sich dem Verwaltungsgericht trotz des Hinweises auf Art. 14 Abs. 3 SVerf in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 10.1.2003 und trotz des verfassungsrechtlichen Gebots, einem Bürger auch in Eilverfahren effektiven Rechtsschutz möglichst zu sichern, noch nicht aufdrängen, dass viel für die Begründetheit des Begehrens des Beschwerdeführers sprach.

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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 24.03.2003 - Lv 6/02 e.A.   

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https://dejure.org/2003,37563
VerfGH Saarland, 24.03.2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,37563)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 24.03.2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,37563)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 24. März 2003 - Lv 6/02 e.A. (https://dejure.org/2003,37563)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 1/02
    Auszug aus VerfGH Saarland, 24.03.2003 - Lv 6/02
    Ausgangspunkt der Bewertung ist die Bedeutung der Angelegenheit, die sich zum einen nach dem Interesse, das der Antragsteller der Sache beimisst, zum anderen nach der Bedeutung bestimmt, die der Klärung der streitigen verfassungsrechtlichen Frage objektiv zukommt (vgl. VerfGH B.v. 10.1.2003 in Lv 1/02 (Gegenstandswert)).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 24.03.2003 - Lv 6/02
    Hat ein Antragsteller - wie der Verfassungsbeschwerdeführer - mit seinem Begehren, verfassungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, Erfolg, erweist sich also die von dem Träger hoheitlicher Gewalt, demgegenüber er gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hat, vertretene Rechtsauffassung zur Gebotenheit einer vorläufigen Wahrung der Rechte des Antragstellers als irrig, so entspricht es der Billigkeit, diesen auch zur Erstattung der notwendigen Auslagen zu verpflichten (vgl. allgemein BVerfGE 87, 394, 397).
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