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   VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03   

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https://dejure.org/2003,35589
VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03 (https://dejure.org/2003,35589)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 26.06.2003 - Lv 1/03 (https://dejure.org/2003,35589)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - Lv 1/03 (https://dejure.org/2003,35589)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Die Verfassungsrechtsprechung des Bundes hat folgerichtig die Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Gestaltung eines gerichtlichen Verfahrens auch über die durch das Grundgesetz ausdrücklich gewährleisteten Grundrechte hinaus stellt, als Inhalt eines "allgemeinen Prozessgrundrechts" betrachtet, das Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet (BVerfGE 78, 123, 126; 69, 381, 385, 57, 250, 275).

    Das Zivilgericht darf sich vor allem nicht widersprüchlich verhalten, aus eigenen Fehlern einer Partei keine Nachteile im Verfahren erwachsen lassen und muss Rücksicht gegenüber den erkennbaren rechtlichen Interessen der Partei üben (BVerfGE 78, 123 ff.).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann - in Ausnahmefällen (von Mangoldt/Klein/Starck/Nolte a.a.O. Rdn. 48) - verletzt sein, wenn das Unterlassen eines Hinweises auf die nach Auffassung eines Gerichts bestehende Sach- und Rechtslage im Ergebnis der Verhinderung weiterer Äußerungen des Grundsrechtsträgers gleich kommt oder wenn der Grundrechtsträger auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, auf welche Darlegungen oder Beweisantritte es dem entscheidenden Gericht ankommt (BVerfGE 98, 218, 263; 84, 188; 96, 189, 204).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Die Verfassungsrechtsprechung des Bundes hat folgerichtig die Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Gestaltung eines gerichtlichen Verfahrens auch über die durch das Grundgesetz ausdrücklich gewährleisteten Grundrechte hinaus stellt, als Inhalt eines "allgemeinen Prozessgrundrechts" betrachtet, das Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet (BVerfGE 78, 123, 126; 69, 381, 385, 57, 250, 275).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Denn die der Verfassung des Saarlandes zu entnehmenden Grundrechte auf rechtliches Gehör und faires Verfahren sind den durch das Grundgesetz gewährleisteten entsprechenden Grundrechten inhaltsgleich (BVerfG NJW 1998, 1296).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann - in Ausnahmefällen (von Mangoldt/Klein/Starck/Nolte a.a.O. Rdn. 48) - verletzt sein, wenn das Unterlassen eines Hinweises auf die nach Auffassung eines Gerichts bestehende Sach- und Rechtslage im Ergebnis der Verhinderung weiterer Äußerungen des Grundsrechtsträgers gleich kommt oder wenn der Grundrechtsträger auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, auf welche Darlegungen oder Beweisantritte es dem entscheidenden Gericht ankommt (BVerfGE 98, 218, 263; 84, 188; 96, 189, 204).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 26.06.2003 - Lv 1/03
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör kann - in Ausnahmefällen (von Mangoldt/Klein/Starck/Nolte a.a.O. Rdn. 48) - verletzt sein, wenn das Unterlassen eines Hinweises auf die nach Auffassung eines Gerichts bestehende Sach- und Rechtslage im Ergebnis der Verhinderung weiterer Äußerungen des Grundsrechtsträgers gleich kommt oder wenn der Grundrechtsträger auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte, auf welche Darlegungen oder Beweisantritte es dem entscheidenden Gericht ankommt (BVerfGE 98, 218, 263; 84, 188; 96, 189, 204).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17

    Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen

    Die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 21 Satz 2, 60 Abs. 1, 110 Satz 2 SVerf) folgenden Gebote für die gerichtliche Verfahrensgestaltung, denen der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Pflicht zum fairen Verfahren zuzuordnen sind, sind Teil der Grundrechte auf Achtung jedes Menschen als Einzelperson (Art. 1 Satz 1 SVerf) und auf die Gewährleistung der Gleichheit vor dem Gesetz (VerfGH, Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03).

    Das gilt - mit Rücksicht auf Art. 142, Art. 31 GG und das Verhältnis der Verfassung des Bundeslandes zum Grundgesetz - insoweit, als deren Grundrechte den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind und ein Konflikt mit dem Recht des Bundes und seiner Staatsgewalt nicht entstehen kann (VerfGH, Beschl. v. 18.12.2015 - Lv 4/15; Beschl. v. 19.04.2016 - Lv 10/15; Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03; BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345).

    Vor allem darf es sich nicht widersprüchlich verhalten (VerfGH Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03).

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das aus Art. 60 Abs. 1 SVerf und Art. 1 S. 1 SVerf herzuleiten ist (SVerfGH, Beschl. v. 14.03.2018 Lv 8/17 m.w.N.) und das Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH, Beschl. 26.06.2003 - Lv 1/03), gewährleistet Beteiligten eines Rechtsstreits ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung ihrer Äußerungen (BVerfGE 107, 395, 409).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
    Wohl aber enthält die Verfassung des Saarlandes ein jedermann zustehendes Grundrecht auf rechtliches Gehör, das der Verfassungsgerichthof des Saarlandes aus Art. 60 Abs. 1 und Art. 1 Satz 1 SVerf hergeleitet hat (SVerfGH, Beschl. v. 19.11.2007 - Lv 8/07 Rn. 7; Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03 Rn. 8) und das dem Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SVerfGH, Beschl. v. 26.06.2003 - Lv 1/03 Rn. 9).
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