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   VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07   

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https://dejure.org/2007,45342
VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07 (https://dejure.org/2007,45342)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28.06.2007 - Lv 2/07 (https://dejure.org/2007,45342)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - Lv 2/07 (https://dejure.org/2007,45342)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
    Da die Beschwerdeführerin eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts angreift, kann sie sich nicht auf Art. 20 SVerf berufen (VerfGH Beschluss vom 19.5.2006, Lv 6/05).
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
    Ein solches Bedürfnis setzt voraus, dass das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (BVerfG NJW 2006, 40).
  • VerfGH Saarland, 02.04.2007 - Lv 2/06
    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
    Allerdings kann dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden Es gewährleistet in Verbindung mit Art. 1 Satz 2, Art. 3 und Art. 13 SVerf, dass auch dann, wenn die durch eine (ursprüngliche) Freiheitsentziehung entstandene grundrechtliche Beschwer entfallen ist, grundsätzlich die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung verlangt werden darf (VerfGH Beschluss vom 2.4.2007, Lv 2/06, Lv 6/06).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
    Jede Freiheitsentziehung greift in schwer wiegender Weise in das Grundrecht ein, so dass auch nach ihrer Erledigung in aller Regel ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit besteht (BVerfGE 104, 220, 234).
  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13

    Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen

    Allerdings kann dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden (SVerfGH Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06).

    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.

  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    15 dass das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht durch Art. 20, auf welchen sich die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang beruft, sondern durch Art. 60 SVerf gewährleistet wird (SVerfGH Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 05.09.2007 - Lv 8/06).
  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.
  • LG Saarbrücken, 09.10.2008 - 5 T 468/08
    Da jede Freiheitsentziehung in schwerwiegender Weise in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) eingreift, gebietet Art. 19 Abs. 4 GG ein umfassendes Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung auch dann, wenn diese Freiheitsentziehung bereits beendet ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2007, Az. LV 2/07 - zitiert nach juris).
  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.
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