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   BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17   

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https://dejure.org/2017,46244
BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17 (https://dejure.org/2017,46244)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - LwZB 1/17 (https://dejure.org/2017,46244)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 (https://dejure.org/2017,46244)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 233 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 GVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; Entschuldbarkeit eines vermeidbaren Rechtsirrtums; Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Generelle Fürsorgepflicht des unzuständigen Rechtsmittelgerichts zur ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache: Vertrauensschutz für den Berufungsanwalt bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung unter Falschangabe des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; Entschuldbarkeit eines vermeidbaren Rechtsirrtums; Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Generelle Fürsorgepflicht des unzuständigen Rechtsmittelgerichts zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 165
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Insbesondere besteht keine Verpflichtung des Gerichts, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 Rn. 20; Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 13).

    Denn sonst würde der Partei die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Offenkundig fehlerhaft ist eine Rechtsmittelbelehrung, wenn sie - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte; unter dieser Voraussetzung ist die Vermutung des fehlenden Verschuldens gemäß § 233 Satz 2 ZPO widerlegt (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, juris Rn. 12 mwN; Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, juris Rn. 11 f.).

    Die im Landwirtschaftsverfahrensgesetz getroffene Regelung unterscheidet sich damit maßgeblich von anderen Vorschriften wie beispielsweise § 72 Abs. 2 GVG in Wohnungseigentumssachen, auf deren Grundlage sich das zuständige Berufungsgericht nicht immer zweifelsfrei ermitteln lässt (vgl. zu § 72 Abs. 2 GVG BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Insbesondere besteht keine Verpflichtung des Gerichts, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 Rn. 20; Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 13).

    Ebenso wie das offensichtlich unzuständige Gericht nicht gehalten ist, den Fristablauf zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 13), bedarf es auch keiner Prüfung, worauf die Anrufung des unzuständigen Gerichts beruht.

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    b) Wie das Berufungsgericht weiter zutreffend sieht, sind über das übliche Maß hinausgehende Anstrengungen des unzuständigen Gerichts - außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs - wie eine sofortige Prüfung der Zuständigkeit oder eine beschleunigte Weiterleitung unrichtig adressierter Schriftsätze auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16).

    Denn sonst würde der Partei die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, NJW-RR 2014, 2 Rn. 20 mwN).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfG, NJW 2006, 1579; BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NJW-RR 2016, 255 Rn. 15; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wohnungseigentumsverfahren in

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfG, NJW 2006, 1579; BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NJW-RR 2016, 255 Rn. 15; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).
  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Die im Landwirtschaftsverfahrensgesetz getroffene Regelung unterscheidet sich damit maßgeblich von anderen Vorschriften wie beispielsweise § 72 Abs. 2 GVG in Wohnungseigentumssachen, auf deren Grundlage sich das zuständige Berufungsgericht nicht immer zweifelsfrei ermitteln lässt (vgl. zu § 72 Abs. 2 GVG BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    b) Wie das Berufungsgericht weiter zutreffend sieht, sind über das übliche Maß hinausgehende Anstrengungen des unzuständigen Gerichts - außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs - wie eine sofortige Prüfung der Zuständigkeit oder eine beschleunigte Weiterleitung unrichtig adressierter Schriftsätze auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.11.2015 - V ZB 36/15

    Berufung in Wohnungseigentumssachen: Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfG, NJW 2006, 1579; BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NJW-RR 2016, 255 Rn. 15; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).
  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
    Es kommt deshalb für die Prüfung des zuständigen Berufungsgerichts nicht auf die - im Einzelfall nicht immer einfach zu beantwortende - Frage an, ob es sich bei der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts tatsächlich um eine Landwirtschaftssache i.S.d. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 LwVG handelt und ob das Landwirtschaftsgericht seine erstinstanzliche Zuständigkeit zu Recht angenommen hat (siehe zu der formellen Anknüpfung auch Senat, Urteil vom 13. Dezember 1991 - LwZR 2/91, NJW-RR 1992, 1152 Rn. 10 im Zusammenhang mit der Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit des Landwirtschaftssenats bei dem Oberlandesgericht).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 178/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Notarbeschwerdeverfahren: Entschuldbarer

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, BAGE 163, 234; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BGH, 31.08.2023 - VIa ZB 24/22

    Anforderungen an den Schriftsatzversand über beA?

    Zu diesem Zeitpunkt konnte er auch nicht mehr erwarten, dass die Übersendung eines mit dem Berufungsverfahren nicht in Zusammenhang stehenden Schriftsatzes innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs noch so rechtzeitig bei dem Berufungsgericht bemerkt werden würde, dass die Nachreichung der Berufungsbegründung noch am 8. September 2022 hätte gewährleistet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 9 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23

    Nichtgewährung der Weidereinsetzung in den vorigen Stand nach verschuldeter

    17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11).
  • BGH, 27.08.2019 - AnwZ (Brfg) 35/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    In der Rechtsprechung ist insoweit geklärt, dass Rechtsmittelschriften vom hierfür unzuständigen Ausgangsgericht im üblichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weitergeleitet werden müssen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 10 ff.).

    Dabei ist hypothetisch - unter Berücksichtigung der räumlichen Trennung von beim Oberlandesgericht angesiedelter Geschäftsstelle (vgl. § 100 Abs. 1 Satz 1 BRAO) und Senatsvorsitzendem beim Anwaltsgerichtshof, einem Rechtsanwalt (§ 101 Abs. 3 Satz 1 BRAO), selbst bei Unterstellung eines optimalen Postlaufwegs - von folgendem Verlauf auszugehen (für einen ähnlichen Fristlauf ohne die organisatorischen Besonderheiten des Anwaltsgerichtshofs: OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 2 U 143/16 (Lw), BeckRS 2017, 133493 Rn. 16, bestätigt durch den BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, aaO): Eingang des Fristverlängerungsgesuchs vom 1. April 2019 beim Anwaltsgerichtshof am 2. April 2019, Bearbeitung (Zuleitung an den Vorsitzenden des Anwaltsgerichtshofs) durch die zuständige Geschäftsstelle am 3. April 2019, Ankunft der Akten und Bearbeitung der Akten dort am 4. April 2019, Rückkunft der Akten beim Oberlandesgericht am Freitag, den 5. April, Vorlage an die Geschäftsstelle und Bearbeitung dort (Übersendung an den Bundesgerichtshof) am 8. April 2019.

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

    Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt auf die in der Belehrung mitgeteilten Rechtsbehelfsfristen vertrauen, so dass der von ihm vertretenen Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn er den Rechtsbehelf innerhalb der mitgeteilten falschen Frist einlegt (BT-Drs. 17/10490 S. 14 f. m. Nachw. d. Rspr.; s. auch jüngst BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, Rn. 7).

    Entschuldbar ist der Rechtsirrtum vielmehr schon dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, Rn. 11; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Eine offenkundige Fehlerhaftigkeit hat der Bundesgerichtshof erst jüngst für den Fall bejaht, dass in der Rechtsmittelbelehrung einer Landwirtschaftssache entgegen § 2 Abs. 1 S. 3 LwVG das Landgericht als zuständiges Berufungsgericht angegeben wurde (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Eine solche - zusätzliche - Option dürfte darüber hinaus auch vor dem Hintergrund der bereits dargelegten anwaltlichen Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht zu rechtfertigen sein; diese Verantwortung ist einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten nicht allgemein abzunehmen und auf unzuständige Gerichte zu verlagern (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschluss v. 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 , NJW 2018, 165 Rz. 10).
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B

    Erstattung von Kosten für die Behandlung eines Tumors

    Dies nähme den Verfahrensbeteiligten und ihren Bevollmächtigten ihre eigene Verantwortung dafür, die Formalien einzuhalten und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG vom 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - BVerfGK 7, 198 ff, RdNr 10; BAG vom 5.6.2020 - 10 AZN 53/20 - juris RdNr 39; BGH vom 18.10.2017 - LwZB 1/17 - juris RdNr 11) .
  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).
  • BGH, 08.05.2020 - LwZB 1/19

    Ermittlung der Frist für die Zulässigkeit der Berufung; Zuständigkeit des OLG

  • OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

  • BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19

    Verwerfung einer verfristeten sofortigen Beschwerde

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 CS 21.1280

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

  • BSG, 12.10.2022 - B 1 KR 46/22 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren für ein

  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines

  • OLG München, 01.02.2018 - WXV 3/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 R
  • Wahlprüfungsgericht Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1132/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft - Wahl; Bremische Bürgerschaft

  • BGH, 30.04.2021 - BLw 3/20

    Zurückweisung eines zu einem unrichtigen Grundbuch führenden Ersuchens

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