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   BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06   

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https://dejure.org/2006,1214
BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06 (https://dejure.org/2006,1214)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2006 - LwZR 1/06 (https://dejure.org/2006,1214)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2006 - LwZR 1/06 (https://dejure.org/2006,1214)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 596 Abs. 1; VO (EG) 1782/2003
    Keine Rückübertragungspflicht des Pächters für ihm zugeteilte landwirtschaftliche Betriebsprämien bei Pachtende

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Übertragung der zugeteilten landwirtschaftlichen Beihilfen nach Pachtende an den Verpächter; Rückzahlung einer Betriebsprämie nach Pachtende; Geltung der für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und ...

  • Judicialis

    BGB § 596 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 596 Abs. 1
    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und der GAP-Reform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendbare Regeln bei Zahlungsansprüchen eines Pächters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 593 Abs. 1, 596 Abs. 1 BGB
    Beihilfen bei Ende des Pachtvertrags

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 596 Abs. 1; VO (EG) 1782/2003
    Keine Rückübertragungspflicht des Pächters für ihm zugeteilte landwirtschaftliche Betriebsprämien bei Pachtende

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 593 Abs. 1, 596 Abs. 1 BGB
    Beihilfen bei Ende des Pachtvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1279
  • MDR 2007, 580
  • NZM 2007, 696
  • WM 2007, 992
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00

    Berücksichtigung eines Rübenlieferrechts bei der Beendigung eines Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Die für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und Zuckerrübenlieferrechten geltenden Rechtsgrundsätze (BGHZ 115, 162 ff.; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00 - NJW 2001, 2537 f.) kämen hier nicht zur Anwendung, da es sich dort um betriebsbezogene Rechte handele, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der zu diesen Zwecken genutzten Flächen erforderlich seien.

    Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Die für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und Zuckerrübenlieferrechten geltenden Rechtsgrundsätze (BGHZ 115, 162 ff.; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00 - NJW 2001, 2537 f.) kämen hier nicht zur Anwendung, da es sich dort um betriebsbezogene Rechte handele, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der zu diesen Zwecken genutzten Flächen erforderlich seien.

    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats (BGHZ 115, 162, 168) zu den Nutzungsvorteilen aus der Milchreferenzmenge, die dem Pächter nach der damaligen Regelung nur für die Pachtzeit zugewiesen waren.

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146).
  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 10/95
    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).
  • OLG Oldenburg, 21.04.1994 - 10 W 7/94

    Pacht, Pachtanpassung, Milchgarantiemenge, Vertragsanpassung, Altvertrag

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    In Betracht kommen könnte insofern allenfalls ein Anspruch auf Anpassung des "Altvertrages" an die durch den Systemwechsel der Agrarförderung nachhaltig veränderten Verhältnisse gem. § 593 Abs. 1 BGB (vgl. dazu OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 974; OLG München, NL-BzAR 2006, 334, 343).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146).
  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Denn ein Anrecht auf den Bezug von Subventionen aus öffentlichen Haushalten ist weder Bestandteil der Berufsfreiheit noch der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfG NVwZ 2002, 197, 198 m.w.N.).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146).
  • BGH, 16.04.2004 - BLw 27/03

    Abgabe der Hofaufgabeerklärung bei Vor- und Nacherbschaft

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
    Solcher Vorschriften zum Schutze selbst wirtschaftender Bodeneigentümer hätte es nicht bedurft, wenn die dem Pächter zugewiesenen Zahlungsansprüche mit dem Ende der Pachtzeit nach § 596 Abs. 1 BGB auf den Verpächter zu übertragen wären (BMELV-Gutachten, AUR 2005, 89, 93 f.).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 198/08

    Beendigung des Landpachtvertrags: Pflicht des Pächters zur Übertragung

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. NJW-RR 2007, 1279) zur Übertragung von Zahlungsansprüchen nach § 596 BG sei insoweit nicht auf § 346 BGB übertragbar.

    Diese Normen enthalten keine Vorschrift, nach der die Zahlungsansprüche mit der Beendigung eines Rechts zur Bewirtschaftung auf den Verpächter oder den neuen Bewirtschafter zu übertragen sind (s. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Die Norm, die den Pächter zur Rückgabe der Pachtsache in dem Zustand verpflichtet, der einer bis dahin fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht, erstreckt sich nicht auf den dem Pächter zugewiesenen Zahlungsanspruch nach der Verordnung des Rates VO (EG) 1782/2003 (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Es handelt sich vielmehr um Zahlungsansprüche, die gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelt sind (s. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - veröffentlicht unter AUR 2010, 78 - BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Ebenso wenig sind Zahlungsansprüche nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 nach ihrem Zweck und ihrer Ausgestaltung Bestandteil der von dem Pächter nach § 586 Abs. 1 Satz 3 BGB geschuldeten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache; sie sind vielmehr davon unabhängig (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Mithin entzieht die Entkoppelung den Zahlungsanspruch dem Anwendungsbereich des § 596 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Diese Vorschrift ist auch nicht auf den Zahlungsanspruch anzuwenden, weil die Bemessung des Anspruchs bei seiner Zuweisung flächenbezogen erfolgte und der Anspruch auch nur in dem Umfang nach Art. 46 der VO (EG) Nr. 1782/2003 genutzt - "aktiviert" - werden kann, wie der Betriebsinhaber über beihilfefähige Fläche verfügt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    74 Eine Verpflichtung zur Herausgabe der Zahlungsansprüche nach § 346 Abs. 1 BGB widerspricht der rechtlichen Einordnung von Zahlungsansprüchen, die sich den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (veröffentlicht unter NJW-RR 2007, 1279 und MDR 2009, 859) zu § 596 Abs. 1 BGB entnehmen lassen und auf das Rückgewährschuldverhältnis übertragbar sind.

    Zu der Frage der Entkoppelung der Zahlungsansprüche von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Frage der (Nicht-)Anwendbarkeit von § 596 Abs. 1 BGB weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW-RR 2007, 1279) ab.

  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U (Lw) 170/08

    Landpachtvertrag für Einzelgrundstücke: Anspruch des Verpächters auf Übertragung

    Diese Normen enthalten keine Vorschrift, nach der die Zahlungsansprüche mit der Beendigung eines Rechts zur Bewirtschaftung auf den Verpächter oder den neuen Bewirtschafter zu übertragen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Das neue Betriebsprämienrecht enthält für die Zahlungsansprüche auch keine Übergangsvorschrift für die zum Zeitpunkt der Umsetzung der GAP-Reform bestehenden Pachtverhältnisse wie z.B. § 12 Abs. 2 der Milchabgabenverordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I 2143) für die Altverträge, nach der die Anlieferungs-Referenzmengen auch nach der zum 1. April 2000 aufgehobenen Flächenbindung abzüglich eines an die Landesreserve zu überführenden Anteils weiterhin auf die Verpächter übergehen (s. dazu BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Die Norm, die den Pächter zur Rückgabe der Pachtsache in dem Zustand verpflichtet, der einer bis dahin fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht, erstreckt sich nicht auf den dem Pächter zugewiesenen Zahlungsanspruch nach der Verordnung des Rates (EG) 1782/2003 (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Vielmehr handelt es sich um Zahlungsansprüche, die von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung entkoppelt sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Ebenso wenig ist der Zahlungsanspruch nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 nach seinem Zweck und seiner Ausgestaltung Bestandteil der von dem Pächter nach § 586 Abs. 1 Satz 3 BGB geschuldeten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache; er ist vielmehr davon unabhängig (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Zum anderen würde eine Verpflichtung zur Herausgabe der Zahlungsansprüche nach § 346 Abs. 1 BGB den Grundsätzen widersprechen, die sich den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (veröffentlicht unter NJW-RR 2007, 1279 und MDR 2009, 859) zu § 596 Abs. 1 BGB entnehmen lassen.

  • BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17

    Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen

    Sie stellen eine "Gegenleistung" für ein im öffentlichen Interesse liegendes Verhalten dar und werden nach Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 73/2009 dafür gewährt, dass der Betriebsinhaber Grundanforderungen für die Erzeugung einhält (Art. 5 VO Nr. 73/2009 in Verbindung mit deren Anhang II) und Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält (Art. 6 VO Nr. 73/2009 in Verbindung mit deren Anhang III; BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279 Rn. 18 zu der Vorgänger-VO Nr. 1782/2003).

    Ungeachtet dessen, dass die Agrarbeihilfen in der Höhe schwanken und in der Vergangenheit wechselhaften agrarpolitischen Entscheidungen in der Europäischen Union unterworfen waren, bilden die Zahlungsansprüche einen erheblichen Wertbestandteil des Betriebs und finden folgerichtig auch im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Begutachtung desselben Berücksichtigung (BVerwGE 136, 332 Rn. 30; Köhne, Landwirtschaftliche Taxationslehre, 4. Aufl., S. 220 ff, 289 ff; zur Beeinflussung des Wertes eines Betriebs durch das Vorhandensein von Zahlungsansprüchen vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 2006 aaO Rn. 32 sowie Busse, AuR 2007, 249, 260).

    Das von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bietet nämlich grundsätzlich keine Gewähr dafür, dass bestehende rechtliche (oder tatsächliche) Rahmenbedingungen unverändert fortbestehen (zB Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 179; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279 Rn. 34).

    Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 2 folgt nichts anderes aus dem Urteil des Senats für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2006 (aaO), in dem darüber zu entscheiden war, ob die einem Pächter zustehenden Zahlungsansprüche nach dem Pachtende auf den Verpächter zu übertragen sind (§ 596 Abs. 1 BGB, Art. 43 VO Nr. 73/2009, Art. 46 VO Nr. 1782/2003).

  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Für diese hat der Senat bereits entschieden, dass die Pflicht, die Pachtsache in einem fortgesetzter ordnungsgemäßer Bewirtschaftung entsprechenden Zustand herauszugeben, sich nicht auf die dem Pächter nach der VO (EG) 1782/2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche erstreckt (Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94, 95).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 92/07

    Pfändbarkeit von Zahlungsansprüchen eines Landwirts nach der Agrarreform

    Die Zahlungsansprüche sind jedoch nicht an bestimmte Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden (BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279).

    Diese wird dafür gewährt, dass ein beliebiger Betriebsinhaber im öffentlichen Interesse Grundanforderungen für eine Erzeugung einhält oder die Flächen, die nicht mehr für die Erzeugung genutzt werden, in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279).

  • BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen: Übertragung

    Die aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) erlassenen Verordnungen enthalten ebenso wenig wie das zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erlassene Betriebsprämiendurchführungsgesetz Vorschriften, nach der Zahlungsansprüche mit der Beendigung des Rechts, bestimmte landwirtschaftliche Flächen zu nutzen, auf den neuen Eigentümer oder Bewirtschafter übergehen oder auf diesen zu übertragen sind (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1280 Rdn. 10).

    In der Folge sind die Zahlungsansprüche aber nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Veräußerung oder durch Aktivierung auf anderen Flächen nutzen (vgl. näher BGH, Urt. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1281 f.; Urt. v. 24. April 2009, LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714, 1715).

    Die Zuordnung auf den Betriebsinhaber hindert eine Einbeziehung der Ansprüche in den pachtrechtlichen Herausgabeanspruch (BGH, Beschl. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, a.a.O., S. 1281 Rdn. 27) ebenso wie in einen landwirtschaftliche Flächen betreffenden Rückgewähranspruch nach § 346 BGB.

  • BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt

    Sie wird nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 dafür gewährt, dass der Betriebsinhaber im öffentlichen Interesse Grundanforderungen für eine Erzeugung (nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 i.V.m. Anhang III) einhält oder die Flächen, die nicht mehr für die Erzeugung genutzt werden, nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält (vgl. BGH-Urteil vom 24. November 2006 LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, unter II.2.b aa).
  • BGH, 27.04.2007 - BLw 25/06

    Pflicht des Pächters zur Abtretung von Zahlungsansprüchen aus der GAP-Reform an

    a) Soweit das Beschwerdegericht einen Anspruch des Beteiligten zu 1 unmittelbar auf Abtretung von Zahlungsansprüchen nach § 596 Abs. 1 BGB verneint hat, entspricht dies der - allerdings erst nach dessen Entscheidung ergangenen - Senatsrechtsprechung (Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94; ebenso Senatsurt. vom selben Tage, LwZR 3/06, AuR 2007, 48).

    Der EG-Verordnungsgeber hat sich für eine grundsätzliche Neuregelung der Agrarsubventionen durch eine produktionsunabhängige, von der Bewirtschaftung konkreter Flächen entkoppelte Förderung entschieden, die eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers darstellt (dazu Senat, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94, 96).

  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über eine

    § 596 Abs. 1 BGB ist auf Subventionen, die nicht die Bewirtschaftung der Pachtsache fördern sollen, sondern als eine Einkommensbeihilfe für den Landwirt gedacht sind, nicht anwendbar (vgl. Senat, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94 ff. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09

    Formularmäßige Verpflichtung des Pächters einer landwirtschaftlich genutzten

    Denn im Jahre 2006 wurde von der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ein gesetzlicher Anspruch des Verpächters gemäß § 596 BGB auf Übertragung der nach der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche verneint, mit Urteil vom 24.11.2006 (Az.: LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48 ff.) hat sich der BGH dieser Auffassung angeschlossen.

    Die Zahlungsansprüche sind gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung selbst von der Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelte Ansprüche auf eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (so BGH, Urteil v. 24.11.2006 - Az.: LwZR 1/06 -, NL-BzAR 2007, 48, 52, Rdn. 21).

    c) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte schließlich auf das - bereits vorstehend zitierte - Urteil des BGH vom 24.11.2006 (Az.: LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48 ff.) und die dem vorausgegangene Rechtsprechung, unter anderem des erkennenden Senats (s. Urteil v. 30.03.2006 - Az.: 2 U127/05 (Lw) -, NL-BzAR 2006, 204 ff.).

  • OLG Celle, 04.04.2007 - 7 U 204/06

    Vertragsauslegung bei fehlenden Anhaltspunkten für gewollten Vertragsinhalt -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09

    Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08

    Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09

    Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • AG Neuruppin, 01.07.2008 - 44 Lw 28/07

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Übertragung der dem Pächter zugewiesenen

  • FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 1755/17

    Angemessene Bemessungsgrundlage bei Umsatzbesteuerung der entgeltlichen

  • FG Münster, 08.09.2015 - 15 K 594/14

    Aufteilung des für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination

  • VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

  • BFH, 25.04.2013 - XI B 123/12

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 10 U 6/13

    Landpacht: Beendigung eines Altvertrages - im Jahre 2005 eingeführte

  • FG Münster, 19.12.2011 - 9 K 3144/09

    Abnutzbarkeit von im Rahmen der im Jahr 2003 auf EU-Ebene beschlossenen Reform

  • OLG Köln, 28.11.2013 - 23 U 5/13

    Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2014 - 3 K 10/10

    Neuerveranlagung des Grundsteuermessbetrags wegen Änderung des

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 2 K 2250/14

    Umsatzsteuerpflichtige Verpachtung von Zahlungsansprüchen nach der sog.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10

    Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung

  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer in einem Hofpachtvertrag vereinbarten

  • FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 5/12

    Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform als

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