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   BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09   

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https://dejure.org/2010,16912
BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09 (https://dejure.org/2010,16912)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2010 - LwZR 23/09 (https://dejure.org/2010,16912)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2010 - LwZR 23/09 (https://dejure.org/2010,16912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Ablehnung des Angebots der Zeugenvernehmung als vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Missachtung von Beweisangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 25; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 60, 247, 249).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 25; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 60, 247, 249).
  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01

    Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache

    Auszug aus BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09
    Die Ablehnung einer Beweiserhebung zur Haupttatsache, weil nach einer Würdigung der unstreitigen Indizien bereits das Gegenteil feststehe, stellt jedoch eine verbotene vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises dar (BGH, Urteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01, NJW-RR 2002, 1072, 1073).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 25; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 60, 247, 249).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, NJW 2003, 1655).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 26.11.2010 - LwZR 23/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 25; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 60, 247, 249).
  • BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs

    Dementsprechend durfte das Berufungsgericht weder den Vortrag weiterer Einzeltatsachen zu der als Haupttatsache behaupteten Annahmeerklärung verlangen noch deren Erheblichkeit aufgrund einer Würdigung weiterer Indizien verneinen und dadurch den Beweisantritt zur Haupttatsache aufgrund der Würdigung von Indiztatsachen übergehen (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, juris Rn. 12; vom 30. September 2010 - IX ZR 136/08, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10 f.; jeweils mwN).

    Es war vielmehr Sache des Berufungsgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und die benannte Zeugin nach allen Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erschienen, so dass die Nichtberücksichtigung des erheblichen Beweisangebots der Klägerin eine ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - IV ZR 216/09, aaO; vom 26. November 2010 - LwZR 23/09, aaO; vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 199/03, WM 2005, 1847 unter II 2 b).

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