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   BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96   

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https://dejure.org/1997,1335
BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96 (https://dejure.org/1997,1335)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1997 - LwZR 4/96 (https://dejure.org/1997,1335)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1997 - LwZR 4/96 (https://dejure.org/1997,1335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Milchaufgabevergütung im Zusammernhang mit einer bewirtschafteten Pachtfläche; Übergang einer zugeteilten und zur einer Pachtsache gehörenden Milchreferenzmenge kraft Gesetzes ohne Maßnahme einer Behörde und ohne Willenserklärung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten Milchaufgabevergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 284
  • NJW 1997, 2316
  • WM 1997, 1991
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.06.1992 - LwZR 11/91

    Pflichten des Pächters bei Aufgabe von Grünland

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Das hat zur Folge, daß die sog. Milchquote in Höhe der aufgegebenen Menge zugunsten der Bundesrepublik Deutschland freigesetzt wurde (§ 15 e Abs. 1 MAVV i.d.F. der Verordnung v. 14. März 1990, BGBl 1, 471) und nicht mehr auf die Klägerin übergehen kann (BGHZ 118, 351, 353).

    Demgemäß hat der Senat auch bereits ausgesprochen, daß der Pächter von Grünland eine Milchaufgabevergütung privatrechtlich nicht ohne Zustimmung des Verpächters beantragen darf (BGHZ 118, 351).

    Der Senat sieht in der unerlaubten (ohne Zustimmung des Verpächters erfolgten) Nutzungsänderung (§ 590 Abs. 2 BGB) von Grünland durch Aufgabe der früher dort betriebenen Milchproduktion und dem Antrag auf Gewährung einer Milchaufgabevergütung unter Verfall der Anlieferungsreferenzmenge eine Verschlechterung der Pachtsache, die über die Pachtzeit hinaus die Art der Nutzung des Pachtobjekts maßgeblich beeinflußt und deren Wert entsprechend mindert, weil ein Bedarf für Grünland außerhalb der abgabefreien Milchwirtschaft kaum besteht (vgl. BGHZ 118, 351, 353 f.).

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Die Revision verkennt insoweit schon, daß durch eine im Rang unter dem Gesetz stehende Rechtsverordnung nicht das sich aus einem förmlichen Gesetz, nämlich § 590 BGB, ergebende Zustimmungserfordernis beseitigt werden könnte (BVerfGE 8, 155, 169).

    Das Gesetz über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt (MAVG) enthält insoweit nicht einmal einen entsprechenden Ordnungsvorbehalt (vgl. BVerfGE 8, 155, 171; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 80 Rdn. 14; Münch/Kunig, GG, 3. Aufl., Art. 80 Rdn. 3).

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    a) Auch die Revision bezweifelt nicht, daß die dem Beklagten zugeteilte Milchreferenzmenge in Höhe eines auf die Pachtfläche bezogenen Anteils nach Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe der Pachtsache kraft Gesetzes ohne Maßnahme einer Behörde und ohne Willenserklärung der Beteiligten auf die Klägerin übergegangen wäre (BVerwGE 84, 140 ff; BGHZ 114, 277, 282), und zwar, ohne daß dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung des hierdurch bedingten Mehrwerts zustünde (vgl. BGHZ 115, 162, 166 ff).

    Sie ist eine subventionsähnliche abgabenrechtliche Bevorzugung (vgl. BGHZ 115, 162, 167) und gehört damit zu den geldwerten Rechtsgütern, die auch als Vermögensgegenstände bezeichnet werden.

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    a) Auch die Revision bezweifelt nicht, daß die dem Beklagten zugeteilte Milchreferenzmenge in Höhe eines auf die Pachtfläche bezogenen Anteils nach Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe der Pachtsache kraft Gesetzes ohne Maßnahme einer Behörde und ohne Willenserklärung der Beteiligten auf die Klägerin übergegangen wäre (BVerwGE 84, 140 ff; BGHZ 114, 277, 282), und zwar, ohne daß dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung des hierdurch bedingten Mehrwerts zustünde (vgl. BGHZ 115, 162, 166 ff).

    Die Anwendung von § 281 BGB auf den vorliegenden Fall scheitert schließlich nicht daran, daß der Übergang der Referenzmenge selbst nicht im strengen Sinne auf einer Leistung des Pächters beruht, die Milchquote vielmehr automatisch kraft Gesetzes auf den Verpächter übergeht (vgl. auch BGHZ 114, 277, 282).

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Sie muß deshalb wie § 558 BGB in ihrem Anwendungsbereich nach ganz herrschender Meinung weit ausgelegt werden (vgl. BGHZ 98, 235, 237).
  • BGH, 18.12.1963 - VIII ZR 193/62
    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    § 558 BGB wird auch auf Schadensersatzansprüche ausgedehnt, die darauf gestützt sind, daß es der Mieter vertragswidrig unterlassen hat, für die Mietsache eine Feuerversicherung abzuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1993, VIII ZR 193/62, NJW 1964, 545).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Ein Sachmangel kann aber nicht nur in der natürlichen Beschaffenheit der Kaufsache liegen, sondern auch auf deren rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt zurückgehen, wenn diese Beziehungen in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben (vgl. Senatsurt. v. 9. Juli 1976, V ZR 256/75, WM 1976, 1035; v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, BGHR BGB, §§ 459 ff, Konkurrenzen 3), z.B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks betreffen.
  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75

    Wohnungsbindung als Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Ein Sachmangel kann aber nicht nur in der natürlichen Beschaffenheit der Kaufsache liegen, sondern auch auf deren rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt zurückgehen, wenn diese Beziehungen in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben (vgl. Senatsurt. v. 9. Juli 1976, V ZR 256/75, WM 1976, 1035; v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, BGHR BGB, §§ 459 ff, Konkurrenzen 3), z.B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks betreffen.
  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78

    Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Auf diese schuldrechtliche Verpflichtung insgesamt ist § 281 BGB anwendbar (vgl. BGHZ 75, 203, 206).
  • BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56

    Nutznießung am Allodialvermögen

    Auszug aus BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
    Es handelt sich dabei um den gesetzlich geregelten Fall einer ergänzenden Vertragsauslegung (BGHZ 25, 1, 9).
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

  • BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91

    Anwendung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    b) Ob Handlungen und Unterlassungen "Gegenstände" iSd. § 285 Abs. 1 BGB sind, ist umstritten (dafür Löwisch NJW 2003, 2049; Staudinger/Löwisch/Caspers BGB 2009 § 285 Rn. 24; Bamberger/Roth/Unberath BGB 3. Aufl. § 285 Rn. 6; aA Palandt/Grüneberg BGB 71. Aufl. § 285 Rn. 5; MüKoBGB/Emmerich 6. Aufl. § 285 Rn. 5 f.; vgl. zu § 281 BGB aF auch BGH 25. April 1997 - LwZR 4/96 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 135, 284) , kann aber unentschieden bleiben.
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02

    Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von

    Dabei werden unter "geschuldetem Gegenstand" Sachen und Rechte verstanden (BGHZ 135, 284, 287 für die Milchreferenzmenge; MünchKomm/Emmerich aaO § 281 Rdn. 4).
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Andererseits hat der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofs in neuerer Zeit (Urteil vom 25. April 1997 = BGHZ 135, 284 ff.) eine Verschlechterung der Pachtsache im Sinne der - mit § 558 BGB inhaltsgleichen - Vorschrift des § 591 b BGB darin gesehen, daß der Pächter die für den Hof zugeteilte Milchreferenzmenge (durch Antrag auf Zahlung einer Milchaufgabevergütung) teilweise aufgegeben hatte mit der Folge, daß bei Pachtrückgabe ein Referenzmengenübergang auf den Verpächter nicht mehr stattfinden konnte.
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99

    Verjährung des Anspruchs auf Auskehr der Milchaufgabevergütung

    Der Anspruch des Verpächters auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung (BGHZ 135, 284 ff) verjährt in sechs Monaten ab Rückgabe der Pachtsache ohne Rücksicht darauf, daß der Verpächter den Bescheid über die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren angefochten hat.

    Der Anspruch der Klägerin auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung verjährt - was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht (mehr) bezweifelt - nach § 591 b BGB (BGHZ 135, 284, 289 ff).

    Der Anspruch auf Auskehr der Milchaufgabevergütung richtet sich gegen den Pächter und beruht darauf, daß dieser seiner Rückgabeverpflichtung unter Erhaltung der Referenzmenge nicht nachkommt, was wiederum nur von der Bestandskraft des entsprechenden Bescheids nicht aber von dessen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit abhängt (BGHZ 135, 284, 286 ff).

    Diese Frage mag umstritten gewesen sein (vgl. auch Senatsurt. BGHZ 135, 284, 286), hat aber nichts mit der Klagebefugnis der Klägerin gegen den Bescheid vom 4. Oktober 1991 zu tun.

  • BGH, 16.06.2000 - III ZR 2/92
    Der Anspruch der Klägerin auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung verjährt -was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht (mehr) bezweifelt nach § 591 b BGB (BGHZ 135, 284, 289 ff).

    Der Anspruch auf Auskehr der Milchaufgabevergütung richtet sich gegen den Pächter und beruht darauf, daß dieser seiner Rückgabeverpflichtung unter Erhaltung der Referenzmenge nicht nachkommt, was wiederum nur von der Bestandskraft des entsprechenden Bescheids nicht aber von dessen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit abhängt (BGHZ 135, 284, 286 ff).

    Diese Frage mag umstritten gewesen sein (vgl. auch Senatsurt. BGHZ 135, 284, 286), hat aber nichts mit der Klagebefugnis der Klägerin gegen den Bescheid vom 4. Oktober 1991 zu tun.

  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 6/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Verpächters

    a) Die Erwirkung einer Milchaufgabevergütung durch den Pächter bedeutet rechtlich eine Verschlechterung der Pachtsache (Senat, BGHZ 135, 284, 290 f).
  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05

    Übertragung von Zahlungsansprüchen nach Pachtende gemäß der VO (EG) 1782/2003

    Es handele sich bei den Zahlungsansprüchen um betriebsbezogene Ansprüche, deren Erwerb und Übertragung unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verpachteten Flächen im Sinne der Erhaltung des Verkehrswertes der landwirtschaftlichen Fläche bzw. der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Pachtsache sei (vgl. BGH NJW 1997, 2316 zur Rückgabe von Milchreferenzmengen; BGH NJW 2001, 2537 zur Rückgabe von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Somit sinke der Verkehrswert der landwirtschaftlichen Flächen (BGH NJW 1997, 2316).

  • OLG Celle, 15.07.2002 - 7 U 93/02

    Verjährungseinrede eines Pächters; Landpacht; Milchlieferrechte; Auswirkungen

    Die unerlaubte Nutzungsänderung infolge der Aufgabe der Milchwirtschaft auf der Pachtfläche, die dem Beklagten vorzuhalten ist, stellt eine Verschlechterung der Pachtsache dar (vgl. BGH, NJW 1997, 2316, 2317; BGH, AgrarR 2001, 19).
  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00

    Berücksichtigung eines Rübenlieferrechts bei der Beendigung eines Pachtvertrages

    Anschließend stehen sie wieder dem Verpächter zu (vgl. Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; für die vergleichbare Problematik der Milchreferenzmenge: Senat, BGHZ 115, 162, 168; 135, 284, 287).
  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01

    Entschädigung für Aufgabe einer Milchreferenzmenge durch den früheren Pächter

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nämlich der Pächter, der ohne die erforderliche Zustimmung des Verpächters eine Milchaufgabevergütung beantragt und (bestandskräftig) erhalten hat, diese Vergütung nach § 281 BGB a.F. an den Verpächter auskehren muß, soweit die aufgegebene Milchreferenzmenge nach Beendigung des Pachtvertrags auf diesen übergegangen wäre (Senat, BGHZ 135, 284).
  • OLG Naumburg, 10.03.2011 - 2 U 100/10

    Landpacht: Anspruch des Verpächters auf Übertragung von

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Bewilligung einer

  • FG Köln, 25.04.2007 - 4 K 2038/05

    Fehlerhafte Verbuchung von Einkünften aus der Auflösung eines passiven

  • OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 2 U 43/14

    Kurze Verjährung bei Verletzung vertraglich vereinbarter Betriebspflicht

  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 6/11

    Landpacht zur Milcherzeugung: Bereicherungsanspruch des nichterzeugenden

  • OLG Naumburg, 30.03.2006 - 2 U 127/05

    Kein Anspruch auf Übertragung von im Rahmen der GAP-Reform zugeteilten

  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 10 U 9/05

    Keine außerordentliche Kündigung eines Pachtvertrages über landwirtschaftliche

  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer in einem Hofpachtvertrag vereinbarten

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