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   BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11   

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https://dejure.org/2012,6528
BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11 (https://dejure.org/2012,6528)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2012 - LwZR 5/11 (https://dejure.org/2012,6528)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2012 - LwZR 5/11 (https://dejure.org/2012,6528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 193 Abs 1 GVG, § 194 GVG, § 2 Abs 2 LwVfG
    Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines aus den Akten ersichtlichen Nachweises der Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern bei einer Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren und einer fehlenden Unterschrift derselben

  • rewis.io

    Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 193 Abs. 1, 194
    Notwendigkeit eines aus den Akten ersichtlichen Nachweises der Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern bei einer Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren und einer fehlenden Unterschrift derselben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehrenamtliche Richtern und die Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 879
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08

    Begriff der Beratung; Pflicht der Mitglieder eines Kollegialgerichts zu

    Auszug aus BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11
    Muss das Urteil von den zur Mitwirkung berufenen ehrenamtlichen Richtern nicht unterschrieben werden, bedarf es bei einer Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren eines aus den Akten ersichtlichen Nachweises ihrer Mitwirkung (Anschluss an BGH, 28. November 2008, LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286).

    Ausnahmsweise kommt eine Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also die schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, in Betracht, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 f.).

    Zwar mögen alle beteiligten Richter mit der schriftlichen Beratung und Abstimmung über das Urteil und damit auch über die Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung einverstanden gewesen sein (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 f.).

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07

    Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen

    Auszug aus BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11
    Auch der nicht nachgelassene Schriftsatz des Beklagten vom 22. März 2011, der dem Berufungsgericht - mit Einschluss der ehrenamtlichen Richter (Senat, Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580, 581) - Anlass zur Prüfung gegeben hat, ob die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen war (§ 156 ZPO), ist den ehrenamtlichen Richtern - allerdings ohne Anlage - per E-Mail bzw. per Telefax übermittelt worden.
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11
    Es entspricht nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Vorbringen der persönlich angehörten Partei in der Regel der Vorrang vor davon abweichendem Vorbringen ihres Prozessbevollmächtigten zu geben ist (Urteil vom 1. März 1957 - VIII ZR 286/56, LM § 141 ZPO Nr. 2; Urteil vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58, 59).
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11
    Denn eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen, und sie ist in der Berufungsinstanz, außer bei einem - hier nicht abgegebenen - gerichtlichen Geständnis nach § 288 ZPO, nicht an ihr erstinstanzliches Vorbringen gebunden (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - KZR 15/94, NJW-RR 1995, 1340, 1341).
  • BGH, 01.03.1957 - VIII ZR 286/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11
    Es entspricht nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Vorbringen der persönlich angehörten Partei in der Regel der Vorrang vor davon abweichendem Vorbringen ihres Prozessbevollmächtigten zu geben ist (Urteil vom 1. März 1957 - VIII ZR 286/56, LM § 141 ZPO Nr. 2; Urteil vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58, 59).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    a) Die mündliche Beratung im Beisein sämtlicher beteiligten Richter ist die Regel (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8; 24. April 2009 - LwZR 3/08 - Rn. 8; 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8) .

    c) Ausnahmsweise kann eine Entscheidung auch in einem Umlaufverfahren, also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, ergehen, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8; 24. April 2009 - LwZR 3/08 - Rn. 8; 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8; BSG 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99 B -; BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99/91 -) .

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    (dd) Entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 2 ergibt sich nichts anderes aus der Rechtsprechung des Senats, wonach bei einer Entscheidung, die im Umlaufverfahren ergeht und von den ehrenamtlichen Richtern nicht unterschrieben wird (§ 48 Abs. 1 Satz 2 LwVG), deren erklärte Billigung in einer für die Parteien und das Rechtsmittelgericht nachprüfbaren Weise festgehalten werden muss (Senat, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879, 880 Rn. 12).

    Zum anderen ist es bei der Beratung im Wege der Telefonkonferenz über einen nachgereichten Schriftsatz - anders als bei der Entscheidungsfindung im Umlaufverfahren (siehe Senat, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879, 880 Rn. 11) - nicht notwendig, dass der Schriftsatz sämtlichen beteiligten Richtern vorher vorliegt.

    Beide Erfordernisse - Übersendung und Billigung eines Entscheidungsentwurfs - sind nur bei der schriftlichen Beratung und Abstimmung über die Entscheidung im Wege des Umlaufverfahrens notwendig (siehe Senat, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11, aaO).

  • BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12

    Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter

    Diese Mitwirkung kann, weil die ehrenamtlichen Richter das Urteil nicht unterschreiben (§ 48 Abs. 1 Satz 2 LwVG), nur durch das Festhalten der Billigung in einer für die Parteien und das Rechtsmittelgericht nachprüfbaren Weise nachgewiesen werden (Senat, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879, 880 Rn. 12).
  • LG Freiburg, 28.04.2014 - 6 O 217/13

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung der Unfallbeteiligten bei Verletzung eines

    Weicht das tatsächliche Vorbringen der persönlich angehörten Partei von dem ihres Prozessbevollmächtigten ab, so ist jedoch den Erklärungen der Partei selbst in der Regel der Vorzug zu geben (BGH VersR 1968, 58; BGH, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13

    Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als

    Dieses Vorbringen ist deshalb unbeachtlich, weil die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter an der Entscheidungsfindung in einer für die Parteien und das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise festgehalten sein muss (Senat, Beschluss vom 20. April 2012 - LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879 Rn. 12; Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2012, 243 Rn. 34).

    Das setzt - da das Urteil nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 LwVG nicht auch von den ehrenamtlichen Richtern unterschrieben wird - eine Dokumentation der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in den Akten voraus (Senat, Beschluss vom 20. April 2012 - LwZR 5/11, aaO).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz

    Die mündliche Beratung im Beisein sämtlicher beteiligter Richter ist dabei die Regel (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8) .
  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe:

    Hier gelten auch bei den Gremien der Sparkassen keine anderen Kriterien als etwa für die Beschlussfassung des Gerichts in Landpachtsachen §§ 193, 194 GVG (BGH NJW-RR 2009, 286; 2012, 879), beim OVG nach § 130a VwGO (BVerwG NJW 92, 257), für die Entscheidung des Gerichtspräsidiums nach §§ 21e, 21 i GVG (BVerwG NJW 1992, 254) oder die Beschlussfassung von Gesellschaftern allgemein (vergl. Baumbach-Hopt, HGB 35. Aufl. § 119 RZ 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 18 AS 347/19

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die wirksame Zulassung der

    Dies genügt indes nicht als Nachweis einer eindeutigen Zulassungsentscheidung aller Kammermitglieder (vgl BGH, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11 = NJW-RR 2012, 879-880).
  • FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11

    Wiedereintritt in die Beratung, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Landpachtsachen (§ 1 Nr. 1a des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landpachtsachen - LwVG -) sind an einer Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter zu beteiligen (BGH-Urteil vom 23.11.2007 LwZR 5/07, NJW 2008, 580; vom 20.04.2012 LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879).
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