Weitere Entscheidungen unten: VG München, 14.04.2011 | VG München, 14.04.2011

Rechtsprechung
   VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66570
VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,66570)
VG München, Entscheidung vom 17.05.2011 - M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,66570)
VG München, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,66570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,66570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes Trennungsvermögen; Wiedererlangung der Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43; vom 2.3.2010, Az. 11 CS 09.2558, alle Juris).

    Bis zum Ablauf dieser Jahresfrist darf die Behörde auch bei behaupteter Verhaltensänderung des Betroffenen die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen und ein auf Wiedergewinnung der Fahreignung abzielendes Vorbringen zum Gegenstand eines gesonderten Wiedererteilungsverfahrens machen (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 18 ff).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43; vom 2.3.2010, Az. 11 CS 09.2558, alle Juris).

    Entscheidend ist allein, dass der Kläger als gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter dem Einfluss einer THC-Konzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf ihn als Fahrzeugführer signifikant erhöht (BayVGH vom 25.1.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Für diese Ungleichbehandlung gibt es aber wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerfG vom 9.3.1994, Az. 2 BvL 43/92, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2001, Az. 19 B 814/01; BVerwG vom 23.8.1996, NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145 ff.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Für diese Ungleichbehandlung gibt es aber wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerfG vom 9.3.1994, Az. 2 BvL 43/92, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2001, Az. 19 B 814/01; BVerwG vom 23.8.1996, NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Für diese Ungleichbehandlung gibt es aber wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe (vgl. BVerfG vom 9.3.1994, Az. 2 BvL 43/92, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2001, Az. 19 B 814/01; BVerwG vom 23.8.1996, NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 16 B 428/10

    Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei nahezu täglichem oder

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Gleiches gilt für die zitierte Entscheidung des OVG Münster vom 1.6.2010 (Az. 16 B 428/10).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Die wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung kann in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008, Az.: 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003, ZfS 2004, 93).
  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 11 CS 05.43
    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43; vom 2.3.2010, Az. 11 CS 09.2558, alle Juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Unter gelegentlichem Cannabiskonsum im Sinne von Nr. 9.2 Anlage 4 zur FeV ist dabei ein solcher zu verstehen, der hinter dem regelmäßigen zurück bleibt, also nicht täglich oder nahezu täglich erfolgt ist, aber häufiger als einmal stattgefunden hat (BayVGH vom 25.01.2006, DAR 2006, 349 = ZfS 2006, 294).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120
    Die vom Bevollmächtigten des Klägers zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.3132) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil diese eine Gutachtensanforderung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV nach einem über ein Jahr zurückliegenden Konsum harter Drogen und damit einen völlig anders gelagerten Fall zum Gegenstand hatte.
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 11 CS 07.2965

    Forderung nach einjähriger Betäubungsmittelabstinenz bei nicht drogenabhängigen

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

  • VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis;

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Ausdrücklich die Notwendigkeit eines Sicherheitsabschlages ablehnend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 34 ff.); vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 15); VG München, Urteil vom 17. Mai 2011 - M 1 K 11.1120 -, juris, Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 551/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Ausdrücklich die Notwendigkeit eines Sicherheitsabschlages ablehnend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 34 ff.); vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 15); VG München, Urteil vom 17. Mai 2011 - M 1 K 11.1120 -, juris, Rn. 21.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,88333
VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,88333)
VG München, Entscheidung vom 14.04.2011 - M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,88333)
VG München, Entscheidung vom 14. April 2011 - M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,88333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,88333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    II.Die Verfahren M 1 S 11.1121 und M 1 K 11.1120 werden bezüglich der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    III.Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verfahren M 1 S 11.1121 und M 1 K 11.1120 werden abgelehnt.

    Die Kosten für die Ablehnung des Antrags unter Nummer I. im Verfahren M 1 S 11.1121 trägt der Antragsteller.

    Der Streitwert für das Verfahren M 1 S 11.1121 wird auf Euro 2.500,-- festgesetzt.

    Die Entscheidung über die Verbindung der Entscheidung zu den Prozesskostenhilfeanträgen in den Verfahren M 1 K 11.1120 und M 1 S 11.1121 beruht auf § 93 Satz 1 VwGO.

    Bezüglich des Antrags im Verfahren M 1 S 11.1121 wird diesbezüglich auf die Ausführungen zu I. verwiesen.

    Die Streitwertfestsetzung für das Verfahren M 1 S 11.1121 beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 46.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43, alle Juris).

    Bis zum Ablauf dieser Jahresfrist darf die Behörde auch bei behaupteter Verhaltensänderung des Betroffenen die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen und ein auf Wiedergewinnung der Fahreignung abzielendes Vorbringen zum Gegenstand eines gesonderten Wiedererteilungsverfahrens machen (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 18 ff).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43, alle Juris).

    Darauf, ob sich der Antragsteller objektiv in einem fahruntauglichen Zustand befunden hat oder er sich subjektiv beeinträchtigt gefühlt hat oder es zu Ausfallerscheinungen gekommen ist, kommt es dabei nicht an; entscheidend ist allein, dass er als gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter dem Einfluss einer THC-Konzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf ihn als Fahrzeugführer signifikant erhöht (BayVGH vom 25.1.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Bei der Entscheidung, ob hinreichende Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) vorliegen, dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden (vgl. BVerfG v. 10.8.2001, DVBl. 2001, 1748 ff.).
  • VGH Bayern, 17.12.1999 - 12 C 99.1542
    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Eine gewisse Erfolgsaussicht genügt (vgl. BayVGH v. 17.12.99, Az. 12 C 99.1542).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Die wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung kann in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008, Az.: 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003, ZfS 2004, 93).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Unter gelegentlichem Cannabiskonsum im Sinne von Nr. 9.2 Anlage 4 zur FeV ist dabei ein solcher zu verstehen, der hinter dem regelmäßigen zurück bleibt, also nicht täglich oder nahezu täglich erfolgt ist, aber häufiger als einmal stattgefunden hat (BayVGH vom 25.01.2006, DAR 2006, 349 = ZfS 2006, 294).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Die vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.3132) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil diese eine Gutachtensanforderung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV nach einem über ein Jahr zurückliegenden Konsum harter Drogen und damit einen völlig anders gelagerten Fall zum Gegenstand hatte.
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 11 CS 07.2965

    Forderung nach einjähriger Betäubungsmittelabstinenz bei nicht drogenabhängigen

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Die wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung kann in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008, Az.: 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003, ZfS 2004, 93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 16 B 428/10

    Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei nahezu täglichem oder

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 K 11.1120
    Gleiches gilt für die zitierte Entscheidung des OVG Münster vom 1.6.2010 (Az. 16 B 428/10).
  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 11 CS 05.43
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121, M 1 K 11.1120   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66840
VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121, M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,66840)
VG München, Entscheidung vom 14.04.2011 - M 1 S 11.1121, M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,66840)
VG München, Entscheidung vom 14. April 2011 - M 1 S 11.1121, M 1 K 11.1120 (https://dejure.org/2011,66840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,66840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes Trennungsvermögen; Wiedererlangung der Fahreignung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43, alle Juris).

    Darauf, ob sich der Antragsteller objektiv in einem fahruntauglichen Zustand befunden hat oder er sich subjektiv beeinträchtigt gefühlt hat oder es zu Ausfallerscheinungen gekommen ist, kommt es dabei nicht an; entscheidend ist allein, dass er als gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter dem Einfluss einer THC-Konzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf ihn als Fahrzeugführer signifikant erhöht (BayVGH vom 25.1.2006, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43, alle Juris).

    Bis zum Ablauf dieser Jahresfrist darf die Behörde auch bei behaupteter Verhaltensänderung des Betroffenen die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen und ein auf Wiedergewinnung der Fahreignung abzielendes Vorbringen zum Gegenstand eines gesonderten Wiedererteilungsverfahrens machen (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 18 ff).

  • VGH Bayern, 17.12.1999 - 12 C 99.1542
    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Eine gewisse Erfolgsaussicht genügt (vgl. BayVGH v. 17.12.99, Az. 12 C 99.1542).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Bei der Entscheidung, ob hinreichende Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) vorliegen, dürfen die Anforderungen nicht überspannt werden (vgl. BVerfG v. 10.8.2001, DVBl. 2001, 1748 ff.).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 11 CS 07.2965

    Forderung nach einjähriger Betäubungsmittelabstinenz bei nicht drogenabhängigen

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Die wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung kann in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008, Az.: 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003, ZfS 2004, 93).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Die vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.3132) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil diese eine Gutachtensanforderung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV nach einem über ein Jahr zurückliegenden Konsum harter Drogen und damit einen völlig anders gelagerten Fall zum Gegenstand hatte.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Unter gelegentlichem Cannabiskonsum im Sinne von Nr. 9.2 Anlage 4 zur FeV ist dabei ein solcher zu verstehen, der hinter dem regelmäßigen zurück bleibt, also nicht täglich oder nahezu täglich erfolgt ist, aber häufiger als einmal stattgefunden hat (BayVGH vom 25.01.2006, DAR 2006, 349 = ZfS 2006, 294).
  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 11 CS 05.43
    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Während als Relevanzschwelle zum Teil auf den im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG herangezogenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml abgestellt wird, sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Nachweis für ein unterbliebenes Trennen von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV jedenfalls dann als erbracht an, wenn im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration ab 2, 0 ng/ml festgestellt wurde (z.B. BayVGH vom 25.1.2006, Az.: 11 CS 05.1711; vom 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526; vom 20.6.2005, Az.: 11 CS 05.43, alle Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Die wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung kann in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008, Az.: 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003, ZfS 2004, 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 10 S 3390/95

    Entziehung der auf Probe erteilten Fahrerlaubnis - erneutes Nichtbestehen der

    Auszug aus VG München, 14.04.2011 - M 1 S 11.1121
    Liegt das Gutachten der Behörde vor, so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung ab (BVerwG vom 19.3.1996, ZfSch 1996, 318).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 16 B 428/10

    Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei nahezu täglichem oder

  • VG München, 17.05.2011 - M 1 K 11.1120

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; fehlendes

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze samt Anlagen (auch in dem Verfahren M 1 S 11.1121), auf die beigezogenen Behördenakten des Landratsamts ... sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 17. Mai 2011 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht